Zäh wie Lederer, Breiten- wie Lauterbach

»Der Berliner Senat sieht ange­sichts der Corona- Infektionslage und neu­er Gefahren durch Virus-Mutationen noch nicht die Zeit für rasche Lockerungen gekom­men. Das mach­ten die Vize-Regierungschefs Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) am Dienstag nach der Senatssitzung deut­lich und ver­wie­sen dar­auf, dass der wochen­lan­ge Rückgang bei den Neuinfektionen inzwi­schen nicht mehr zu beob­ach­ten sei.

„Wir sind in einer ganz schwie­ri­gen Zwischensituation“, sag­te Kultursenator Lederer. „Und die Antworten dar­auf, wie man mit die­ser Situation umgeht, die sind noch nicht gefun­den.“ Er wun­de­re sich des­halb, dass man­che Bundesländer schon wie­der Ankündigungen mach­ten. „Wir wer­den das nicht tun, son­dern wir wer­den wei­ter­hin ver­su­chen, in ein­heit­li­chem Vorgehen mit den ande­ren Bundesländern zu agie­ren.“«
msn​.com

»Ungenutzer Astrazeneca-Impfstoff – Berlins Sozialsenatorin will Obdachlose impfen

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) will mit einem Teil der übrig geblie­be­nen Astrazeneca-Dosen die rund 3000 Obdachlosen in den Notunterkünften gegen Corona imp­fen. „Es ist in der aktu­el­len Situation nicht hin­nehm­bar, dass Impfdosen unge­nutzt her­um lie­gen“, sag­te Breitenbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Es sei des­halb rich­tig, dass über eine neue Priorisierung dis­ku­tiert wer­de. „Wir dür­fen dabei aber nicht die­je­ni­gen ver­ges­sen, die kei­ne lau­te Lobby haben“, sag­te Breitenbach. Obdachlose dürf­ten jetzt nicht aus dem Blick geraten.

„Im Winter kom­men vie­le von ihnen in einer Notunterkunft unter“, sag­te Breitenbach. Die Gelegenheit sei daher gün­stig: „Wir könn­ten und soll­ten allen Obdachlosen in Notunterkünften jetzt so schnell wie mög­lich ein Impfangebot machen.“«
tages​spie​gel​.de

So geht Zynismus in der Berliner Linkspartei. Der Dreck, den das medi­zi­ni­sche Personal und Angehörige von Bundeswehr und Polizei zu gro­ßen Teilen nicht an sich her­an­las­sen wol­len, soll jetzt groß­zü­gig an Obdachlose ver­spritzt wer­den. Die kön­nen sich ähn­lich schlecht weh­ren wie die SeniorInnen in den Heimen. Und zur Not ste­hen die tarn­ge­fleck­ten HelferInnen ja auch in Berlin zur Verfügung.

21 Antworten auf „Zäh wie Lederer, Breiten- wie Lauterbach“

  1. Mir kommt das Kotzen, mehr kann ich nicht dazu sagen!!!!!
    Schade, dass es kei­ne Smilies- Auswahl hier gibt; manch­mal sagen die mehr als Worte!

  2. Foul!

    21.1.21, Video-Ausschnitt: "Die Zuschauer der Australian Open buhen bei der Erwähnung von Impfstoffen gegen das Coronavirus und der Regierung von Victoria nach Novak Djokovics Sieg"
    https://www.abc.net.au/news/2021–02-21/australian-open-crowd-boo-at-mention-of-vaccines-victorian-govt/13177172

    Und was eini­ge Presseerzeugnisse dazu meinen:

    21.2.21, "'Einfach pein­lich': Aus Open 'Idioten' rui­nie­ren Zeremonie durch Ausbuhen von Impfstoffen, VIC-Regierung …
    … Die Trophäen-Zeremonie der Australian Open wur­de am Sonntagabend schnell häss­lich, als die Menge in der Rod Laver Arena die Erwähnung von COVID-19-Impfstoffen und der Regierung von Victoria ausbuhte.
    Als die Präsidentin von Tennis Australia, Jayne Hrdlicka, sich für die "außer­ge­wöhn­li­chen Opfer" bedank­te, die jeder im letz­ten Jahr gebracht hat, erwähn­te sie, dass "mit den Impfungen, die in vie­len Ländern auf der gan­zen Welt auf dem Weg sind, jetzt eine Zeit für Optimismus und Hoffnung für die Zukunft beginnt."
    Die Erwähnung von Impfungen führ­te zu hör­ba­ren Buhrufen, die im Stadion und auf der gan­zen Welt widerhallten.
    https://​www​.fox​sports​.com​.au/​t​e​n​n​i​s​/​a​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​o​p​e​n​-​2​0​2​1​-​t​r​o​p​h​y​-​p​r​e​s​e​n​t​a​t​i​o​n​-​b​o​o​s​-​s​p​e​e​c​h​e​s​-​c​o​v​i​d​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​-​d​a​n​i​e​l​-​a​n​d​r​e​w​s​-​v​i​c​t​o​r​i​a​n​-​g​o​v​e​r​n​m​e​n​t​-​j​a​n​e​-​h​r​d​l​i​c​k​a​-​n​o​v​a​k​-​d​j​o​k​o​v​i​c​-​r​o​d​-​l​a​v​e​r​-​a​r​e​n​a​/​n​e​w​s​-​s​t​o​r​y​/​c​e​7​9​1​0​8​a​4​e​0​1​8​e​c​4​8​5​f​d​1​c​6​6​7​4​0​5​d​2e0

    21.2.21, "Der ECHTE Grund, war­um die mei­sten Australian-Open-Zuschauer die Tennischefin wäh­rend der Trophäenübergabe gna­den­los aus­bu­hen – und es lag nicht dar­an, dass sie den Covid-Impfstoff hoch­ge­re­det hat …
    … Rowdys bei den Australian Open buh­ten nicht die Einführung des Coronavirus-Impfstoffs aus, son­dern pro­te­stier­ten gegen die drei Absperrungen in Melbourne. …
    Die Fans wur­den mit Buhrufen bedacht, als Hrdlicka den Impfstoff erwähn­te, der am näch­sten Morgen ein­ge­führt wer­den sollte.
    "Es war für alle eine Zeit des tie­fen Verlustes und der außer­or­dent­li­chen Opferbereitschaft. Mit den Impfungen, die in vie­len Ländern auf der gan­zen Welt auf den Weg gebracht wer­den, ist es jetzt eine Zeit des Optimismus und der Hoffnung für die Zukunft", sag­te sie.
    Aber ihre Kommentare wur­den nur mit ein paar Buhrufen von einem klei­nen Teil der Menge beant­wor­tet, die schließ­lich von Jubel und Applaus über­tönt wurden.
    Die Buhrufe wur­den eine Minute spä­ter noch lau­ter, als Frau Hrdlicka "der Regierung von Victoria" für die Ermöglichung des Turniers dankte.
    Ganz oben auf der Liste steht die vik­to­ria­ni­sche Regierung, ohne Sie hät­ten wir das nicht geschafft", sag­te Frau Hrdlicka, als lau­te Buhrufe ausbrachen.
    Die rie­si­gen Buhrufe – im Gegensatz zu den weni­gen über den Impfstoff – rich­te­ten sich an den vik­to­ria­ni­schen Premierminister Daniel Andrews, des­sen Umgang mit der Pandemie und den drei Abriegelungen zuneh­mend unter Beschuss gera­ten ist. …"
    https://​www​.dai​ly​mail​.co​.uk/​n​e​w​s​/​a​r​t​i​c​l​e​-​9​2​8​4​3​6​3​/​T​h​e​-​r​e​a​l​-​r​e​a​s​o​n​-​A​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​O​p​e​n​-​f​a​n​s​-​b​o​o​e​d​-​t​e​n​n​i​s​-​c​h​i​e​f​-​t​r​o​p​h​y​-​p​r​e​s​e​n​t​a​t​i​o​n​.​h​tml

    22.2.21, "Die Buhrufe bei den Australian Open: Daniel Andrews' Ceausescu-Moment? …
    Die Buhrufe, die gestern Abend durch die Rod Laver Arena schall­ten, waren der Klang von Propaganda, die auf die Realität trifft. …
    Hrdlicka, mit dem Kinn vor­an, sag­te den Tennisfans: "Es gibt vie­le ande­re Menschen, denen wir dan­ken müs­sen, die die­sen groß­ar­ti­gen Abend ermög­licht haben. Ganz oben auf die­ser Liste steht die Regierung von Victoria. Ohne Sie hät­ten wir das nicht machen können."
    Das Publikum in Melbourne, das erst kürz­lich aus einer wei­te­ren Haftstrafe ent­las­sen wor­den war, hat­te nichts davon.
    Das Stadion brach in eine Kakophonie von Buhrufen aus.
    Hrdlicka stand ein­fach nur da und konn­te ihre Empörung über die Unverschämtheit des Publikums kaum ver­ber­gen. Hinter ihr war der Vertreter des Turniersponsors zu sehen, der sein Gesicht mit der Hand bedeckte. …
    Der #IStandWithDan-Mob nahm sofort die sozia­len Medien in Beschlag, um die Reaktion der Menge als "pein­lich" und "ent­mu­ti­gend" zu bezeich­nen. "Die Buhrufe in der Menge waren eine glo­ba­le Schande. Da die Welt zuschaut, war das Verhalten der pri­vi­le­gier­ten Zuschauer bei den Australian Open ekel­haft", schrieb einer. …
    Hrdlicka hat­te gestern Abend nur eine Aufgabe: den Open-Sieger Novak Djokovic zu ehren und der Armee von Freiwilligen zu dan­ken, die das Turnier mög­lich gemacht haben.
    Aber in Fortsetzung der jüng­sten Tradition der austra­li­schen Sportadministratoren mit einem ble­cher­nen Ohr, konn­te sie nicht anders, als den Moment zu nut­zen, um vor dem Vorsitzenden Dan zu knien.
    Aber es kam noch schlim­mer: Kurz bevor Djokovic – ein bekann­ter Anti-Vaxxer – sei­ne neun­te Australian-Open-Trophäe über­reicht bekom­men soll­te, ent­schied sich Hrdlicka, das Tennis zu igno­rie­ren und den Coronavirus-Impfstoff zu propagieren.
    "Mit den Impfungen, die in vie­len Ländern auf der gan­zen Welt auf den Weg gebracht wer­den, ist jetzt eine Zeit des Optimismus und der Hoffnung für die Zukunft", hielt sie einen Vortrag.
    Anstatt den Impfstoff zu beju­beln, buh­te und zisch­te die Menge.
    Wieder schau­te Hrdlicka fassungslos. …"
    https://​spec​ta​tor​.com​.au/​2​0​2​1​/​0​2​/​t​h​e​-​a​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​o​p​e​n​-​b​o​o​i​n​g​-​d​a​n​i​e​l​-​a​n​d​r​e​w​s​-​c​e​a​u​s​e​s​c​u​-​m​o​m​e​nt/

    Alle Berichte über­setzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)

  3. Ich hof­fe, dass die Menschen ohne Heimat soviel Kraft und Mut auf­brin­gen, der Dame die­ses wohl­mei­nen­de, ach so mensch­li­che , so für­sorg­li­che Angebot, die­sen Mist, vor die Füße zu schmeissen!

  4. Zum Thema:

    Die primären Opfer übergriffiger Maßnahmen findet man in § 36 IfSG. Er bildet die Ermächtigung, sich an Alten, Behinderten, Obdachlosen, Gefangenen und Asylsuchenden zu vergreifen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

    Dort heißt es in Abs. 13
    Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

    Die genannten Absätze 4 und 5 existieren schon länger und beziehen sich konkret auf Lungentuberkulose.

    Die Absätze 6 und 7 gab es auch schon länger und es galt für ausdrücklich schwerwiegende übertragbare Krankheiten. Mit "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020" wurde diese Beschränkung auf schwerwiegende übertragbare Krankheiten durch bedrohliche übertragbare Krankheiten ersetzt. Das erweitert faktisch den Handlungsspielraum enorm, da es NICHT mehr auf den Schweregrad ankommt, sondern nur auf die vage Einschätzung von "Bedrohlichkeit". Die Änderung entspricht im Übrigen derjenigen, die die WHO bereits nach dem Schweingrippendesaster 2009 vorgenommen hat: auch dort war es nun nicht mehr notwendig, dass ein Erkrankung schwerwiegend sei, im Grunde genügt es, wenn sie in zwei Ländern auftritt, um von einer Bedrohlichkeit ausgehen zu können.

    Absatz 10 ist komplett neu hinzugekommen:
    (10) Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,
    1.
    dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder gegenüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden
    a)
    einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,
    b)
    eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
    c)
    ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
    d)
    Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind;
    2.
    dass Unternehmen, die im Eisenbahn-,Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit, bei der Durchführung der Rechtsverordnung nach Nummer 1 mitzuwirken haben, und verpflichtet sind,
    a)
    Beförderungen aus einem entsprechenden Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sofern eine Rückreise von Personen mit Wohnsitz in Deutschland weiterhin möglich ist, deren Einreise nicht aus aufenthaltsrechtlichen Gründen zu untersagen ist,
    b)
    Beförderungen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland nur dann durchzuführen, wenn die zu befördernden Personen den nach Nummer 1 auferlegten Verpflichtungen vor der Beförderung nachgekommen sind,
    c)
    Reisende über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahren der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit sowie die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung barrierefrei zu informieren und in diesem Rahmen auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinzuweisen,
    d)
    die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern notwendigen personenbezogenen Angaben zu erheben und an die für den Aufenthaltsort der betreffenden Person nach diesem Gesetz zuständige Behörde zu übermitteln,
    e)
    bestimmte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit im Rahmen der Beförderung vorzunehmen,
    f)
    die Beförderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern der zuständigen Behörde zu melden,
    g)
    Passagierlisten und Sitzpläne auf Nachfrage der zuständigen Behörde zu übermitteln,
    h)
    den Transport von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, in ein Krankenhaus oder in eine andere geeignete Einrichtung durch Dritte zu ermöglichen,
    i)
    gegenüber dem Robert Koch-Institut eine für Rückfragen der zuständigen Behörden erreichbare Kontaktstelle zu benennen;
    3.
    dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze verpflichtet sind, Einreisende barrierefrei über elektronische Nachrichten über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.
    Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden. § 34 Absatz 4 gilt für die durch die Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 festgelegten Verpflichtungen entsprechend.

    Der wiederholt genannte Abs. 8 S. 1 benennt anders als Abs. 4 und 5 bei Lungentuberkulose keine konkrete Krankheit, sondern den in Kraft gesetzten BLANKOSCHECK der epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
    Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko für die Krankheit ausgesetzt waren, die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt hat, insbesondere, weil sie sich in einem entsprechenden Risikogebiet aufgehalten haben, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung dieser Krankheit verpflichtet sind, der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben, das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel durch Nutzung des vom Robert Koch-Institut nach Absatz 9 eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems mitzuteilen.

      1. Es han­delt sich inzwi­schen um gel­ten­des Recht (auch wenn das im Grunde nichts mehr bedeutet).

        Um es klar zu machen, Abs. 1 besagt:

        (1) Folgende Einrichtungen und Unternehmen müs­sen in Hygieneplänen inner­be­trieb­li­che Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest­le­gen und unter­lie­gen der infek­ti­ons­hy­gie­ni­schen Überwachung durch das Gesundheitsamt:
        1.
        die in § 33 genann­ten Gemeinschaftseinrichtungen [Kitas und Schulen] mit Ausnahme der Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 ,
        2.
        nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fal­len­de voll- oder teil­sta­tio­nä­re Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Menschen oder ver­gleich­ba­re Einrichtungen,
        3.
        Obdachlosenunterkünfte,
        4.
        Einrichtungen zur gemein­schaft­li­chen Unterbringung von Asylbewerbern, voll­zieh­bar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
        5.
        son­sti­ge Massenunterkünfte,
        6.
        Justizvollzugsanstalten sowie
        7.
        nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fal­len­de ambu­lan­te Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Nummer 2 ver­gleich­ba­re Dienstleistungen anbie­ten; Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zäh­len nicht zu den Dienstleistungen, die mit Angeboten in Einrichtungen nach Nummer 2 ver­gleich­bar sind.

        Im Moment ist das Fordern von Tests und Impfbescheinigungen, das Dulden von Untersuchungen NOCH an das Überschreiten von Grenzen zur BRD gebun­den. Es bedeu­tet aller­dings nur noch eine gering­fü­gi­ge wei­te­re Änderung, das aus­zu­wei­ten auf die og. Gruppen, oder auch ein Zonenkonzept ein­zu­fü­gen – dafür ist es exzel­lent vor­be­rei­tet, und es bedarf KEINER schwer­wie­gen­den Krankheit mehr, son­dern nur der poli­ti­schen Feststellung einer "Bedrohung".

        Adolf hät­te sei­ne Freude dran gehabt.

  5. Hm. Man mag mich einen ver­knö­cher­ten, erz­kon­ser­va­ti­ven Sozialromantiker nen­nen, aber wäre es nicht sinn­vol­ler, den Obdachlosen ein Wohnungsangebot zu machen, statt gene­rös mit einem Resterampenimpfstoff zu reagie­ren, von dem man noch nicht ein­mal weiß, ob er bis zum Winter über­haupt wirk­sam bleibt (so man denn gene­rell an sei­ne Wirksamkeit glaubt)?

    Vor allem, wenn man bedenkt, was der sehr freund­li­che Wikipedia-Artikel über die Dame ver­mel­det: "Als Berliner Sozialsenatorin orga­ni­sier­te sie im Frühjahr 2020 unter dem Namen „Nacht der Solidarität“ die deutsch­land­weit erste Obdachlosenzählung in Berlin, um Daten über obdach­lo­se Menschen in Berlin zu erhal­ten und somit Hilfsangebote zu schaf­fen und zu ver­bes­sern und die Obdachlosigkeit damit lang­fri­stig sowie stra­te­gisch einzudämmen."

  6. Das die­ser Lederer immer noch bei der Linken ist, ist bedenklich.
    Er gehört zur rech­ten NATO und Antideutschenfraktion inner­halb der Linkspartei. Aber bei die­ser Partei wun­dert mich ja auch nichts mehr. Unwählbar. Eine kapi­ta­li­sti­sche Partei wie all die ande­ren kapi­ta­li­sti­schen Parteien, die das Edikett "Links" trägt wie die CDU das Edikett "Christlich".

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