Ansgar Neuhof ist ein Berliner Rechtsanwalt, der sich vorzugsweise mit der Relativierung rechter Gewalt, dem "Klimarettungs-Größenwahn", der Abwehr von Frauenquoten und der Beschwörung der islamistischen Gefahr beschäftigt (s.u.).
Wenn er nun belegt, daß die Zählweise des RKI zu den "Corona-Fällen" nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) entspricht, sollte man diesen Hintergrund beachten. Das macht die Argumentation jedoch nicht falsch.
In einem Beitrag mit dem Titel "Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei" schreibt er u.a.:
»Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich. Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG. Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG .
Was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?
Infektion ist gemäß § 2 IfSG
"die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus". Der zentrale Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2 IfSG ist "Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann."
Das hier entscheidende Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.
Anmerkung: Genau genommen reicht es nach der juristischen Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine Infektion noch nicht einmal, dass ein vermehrungsfähiger Krankheitserreger in den Körper aufgenommen wurde; erforderlich ist auch eine Entwicklung oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht ankommen.
Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.
Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für seine Zählweise auf die Falldefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statthaft ist, erscheint höchst fraglich. In der Falldefinition werden die bestätigten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:
"Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unabhängig von klinischen Anzeichen und Symptomen" (im Original: "A person with laboratory confirmation of COVID-19 infection, irrespective of clinical signs and symptoms.".
Es besteht ein kaum merklicher, aber um so wesentlicher und vor allem juristisch bedeutsamer Unterschied zwischen WHO und RKI: Die WHO fordert den Nachweis einer Infektion, das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV‑2 (also des Virus) genügen. Das RKI hat das Wort "Infektion" einfach weggelassen…
Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht
Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.
Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen. [im Original belegt, AA]
Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):
"Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus."
Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):
"Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden."
Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:
"Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet."
Science Media Center:
"Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste."
Ein Labor für klinische Diagnostik:
"Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen."
Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen:
"Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger."
Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:
"Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV‑2 enthält oder nicht."
Deutschlandfunk (DLF):
"Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV‑2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb."
Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion…
RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf steigende Infektionszahlen (wie kürzlich in Berlin, als die Verschärfung der COVID-19-Verordnung ausdrücklich mit steigenden Infektionszahlen begründet wurde) oder auf eine bestimmte Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50 Neuinfektionen pro Landkreis) und greifen dabei auf die Daten der Lageberichte von RKI und Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begründete Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um den Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten«
Zu Neuhofs Hauptaktivitäten
Zum Verfassungsschutzbericht 2015:
»Laut Seite 28 des Berichts gab es 75 rechtsextremistische Brandanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte. Das ist ja nun eine durchaus noch überschaubare Anzahl…«
Zur Gleichstellungspolitik 2016:
»Der Angriff auf die Freiheit geht in seine nächste Runde. Die nächste Quote kommt bestimmt..«
Zur Beauftragten der Bundesregierung für Migration 2017:
»Frau Özoguz und ihre Nähe zum Islamismus… ist somit festzustellen, daß Staatsministerin Aydan Özoguz in wesentlichen Bereichen auf den Spuren ihrer Brüder wandelt…«
Zur Klimabewegung 2019:
»Ob nun Milliardär, Finanzdienstleister, Internationalsozialist, selbsternannter "Weltverbesserer", Neue-Weltordnungs-Propagandist oder aufgehetzter "Rebell" – gemeinsam scheint dieser Allianz das Agieren zu Lasten des von ihnen verachteten (Normal-)Bürgers zu sein. Dieser soll den Klimarettungs-Größenwahn bezahlen und seinen Lebensstandard einschränken, er soll sein Verhalten ändern und die Beschneidung seiner Freiheit durch Vorschriften aller Art und erforderlichenfalls gar eine Klima-Kriegswirtschaft hinnehmen.«
Mit Vera Lengsfeld gegen die Amadeu Antonio Stiftung 2019:
»Die Täter sind unter uns. Eine ehemalige Stasi-Mitarbeiterin führt einen ausufernden Kampf gegen Rechts.«
So wie sich das liest, müssten doch jetzt alle Anwälte Deutschlands sofort das RKI verklagen. Warum passiert das nicht? Weil sie alle keine Kunden dafür haben, die das dann bezahlen sollen? Wenn die Lage doch so klar ist, sollte das doch für die Anwaltskammer kein Problem sein, hier die hohen Gerichte mal Stellung zu nehmen. Oder sehe ich das falsch?
Und wieder ein Beispiel wie Journalismus funktionieren sollte. Danke Herr Aschmoneit für Ihre Fairness und Objektivität. Leider ist es erschreckend, dass sich zum Thema Corona fast nur noch (rechts) konservative die Mühe machen, die offiziellen Angaben zu hinterfragen und zu kritisieren.
Die einen verbreiten gleichzeitig Hass und Hetze gegen Trump und die USA, die anderen gegen Russland und Israel. Da hat man als ehemaliger Linker dann die Wahl zwischen Pest und Cholera. Deshalb bin ich so dankbar, dass es Menschen wie Sie gibt, Herr Aschmoneit, die sachlich die Fakten nennen und die Hintergründe, aber dem Leser nicht Ihre Weltsicht aufnötigen wollen.
"Infektion ist gemäß § 2 IfSG
"die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus". "
Nun, das steht heute halt noch so drin. Morgen (oder nächsten Monat) steht dann da so was wie:
"PCR/NAT
Durch den direkten Nachweis von viraler Nukleinsäure in einem Nasen-Rachenabstrich kann bei
Patienten mit COVID-19 kompatiblen Symptomen auf eine SARS-CoV‑2 Infektion geschlossen
werden."
https://www.swissmedic.ch/dam/swissmedic/de/dokumente/bewilligungen/mikrobiologische_laboratorien/mv_covid19_testung_ch.pdf.download.pdf/Merkblatt_COVID-Testung_Swissmedic_BAG_final_de.pdf
Also wir schlicht durch Dekret aus einem Genschnipsel-Nachweis ein Infektions-Nachweis.
Hier die frühere (fachlich richtige) Version vom 20.05.20:
https://gesundheit.lu.ch/-/media/Gesundheit/Dokumente/Humanmedizin/Coronavirus/Merkblatt_zur_aktuellen_COVID_19_Testung_in_der_Schweiz_Swissmedic_BAG.pdf?la=de-CH
"PCR/NAT
Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder
DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der
Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines
infektiösen Erregers."
Die beliebige Umdeutung von Begriffen und Sachverhalten ist schon weit über Orwell hinausgekommen.
Infektion aus einer anderen Perspektive betrachtet:
Dem Wort ‚Infektion‘ liegt das lat. Verb ‚īnficere‘ zugrunde, übersetzt als ‘mit Farbe tränken, vergiften, verpesten, anstecken’ (eigentlich ‘hineintun’), https://www.dwds.de/wb/Infektion.
Was bedeutet es im herkömmlichen Sinne, infiziert zu sein? Das Infektionsschutzgesetz sieht nur den gesundheitlichen Aspekt. Was darüber hinaus weltweit jetzt deutlich wird, ist der Machtwahn und der Geldwahn, mit dem Menschen infiziert sind. Und auch die ‚Infektion‘ mit der Angst der Menschen, Angst vor Krankheiten und vor dem Sterben.
Die Corona‑P(l)andemie ist der Auftakt für einen elementaren globalen Umbruch und sie ist der Anfang vom Ende der ‚alten Zeit‘.
Im lateinischen Wort ‚Corona‘ steckt das lat. Wort ‚Cor‘, es bedeutet Herz, Gemüt, Gefühl, Mut, Seele, Geist, Sinn, Verstand und Einsicht.
HERZ.
EINSICHT.
Wozu ist diese Einleitung gut? So gut wie beispielsweise der Pelosi-Artikel, der nicht mal erwähnt werden kann?
"Ansgar Neuhof ist ein Berliner Rechtsanwalt, der sich vorzugsweise mit der Relativierung rechter Gewalt, dem "Klimarettungs-Größenwahn", der Abwehr von Frauenquoten und der Beschwörung der islamistischen Gefahr beschäftigt (s.u.).
Wenn er nun belegt, daß die Zählweise des RKI zu den "Corona-Fällen" nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) entspricht, sollte man diesen Hintergrund beachten. Das macht die Argumentation jedoch nicht falsch. "
Verstehe ich auch nicht. Warum sollte man seine Haltung gegenüber anderen Themen im Hinterkopf behalten? Ist doch für das Corona Thema völlig irrelevant.
@Roland Winkhart + @Flo: Ich finde wichtig, bei Leuten wie Drosten, Lauterbach und vielen anderen, die uns als "unabhängige" Experten und nur der Wissenschaft verpflichtet präsentiert werden, nachzufragen. Etwa danach, wer sie finanziert, aber auch, was sie sonst für Auffassungen vertreten. Das bestätigt oder widerlegt nicht eine Aussage, die sie treffen. Aber es hilft, sie einzuordnen. Da "Corona" kein Problemfeld ist, das sich nur virologisch erschließen läßt, sondern vielfältige gesellschaftliche Bezüge hat, halte ich die genannten Fragen für unerläßlich.
Ich denke, das gilt nicht nur für "Experten". Vermutlich wird sich Jeder und Jede fragen, was die Bild-Zeitung bezwecken will, wenn sie bestimmte Auffassungen groß herausbringt. Bei anderen AkteurInnen können zusätzliche Informationen hilfreich sein. Deshalb zitiere ich Texte nicht einfach "aus der 'jungen Welt'", sondern schreibe meist dazu, daß es sich um eine Tageszeitung handelt, die sich in einer marxistischen Tradition sieht. Angesichts der Diskussion darüber, in welchem Maße sich Rechtsradikale bemühen, die "Corona-Bewegung" in ein bestimmtes Fahrwasser zu bewegen, sollten Hinweise wie der kritisierte statthaft sein.
Zitat aa: "die "Corona-Bewegung" in ein bestimmtes Fahrwasser zu bewegen"
nun, da frage ich mich aber: kann man denn eine Bewegung mit einem klaren Ziel in ein bestimmtes Fahrwasser drängen, bzw. was soll denn diese blumige Formel eigentlich bedeuten? Gegen "Corona"-Maßnahmen demonstrieren und plötzlich Flüchtlingsheime anzünden? Für Wiedereinsetzung der Grundrechte demonstrieren und plötzlich nach dem "totalen Krieg" schreien?
Tut mir Leid, aber ich kann mir jetzt nicht so recht ein "bestimmtes Fahrwasser" vorstellen, das woanders hinführen würde als dahin, die Corona-Lügen zu entlarven und die Grundrechte wieder uneingeschränkt einzusetzen und ja, für die Zukunft solche Entgleisungen der Demokratie und des Rechtsstaates möglichst ausschließen – zB mit einem völlig neuen, basisdemokratischen Ansatz des ÖR und der "Entkapitalisierung" der Medien.
AA
mich stört diese Ihre Hinterfragung, die in Unterstellungen mündet, auch.
Es ist doch nunmal Fakt: die Leute von CDU/CSU, SPD, Linke, Grünen, FDP (Reihenfolge willkürlich) scheren sich einen Dreck. Also bleiben nur AfD-Politiker, die die Maßnahmen kritisieren.
Sie sagen jetzt: das ist gefährlich.
Ich finde es viel gefährlicher, daß die anderen Politker nichts sagen.
Fällt der PCR-Test nicht unter das Gendiagnose-Gesetz – und bedarf daher der "informierten Zustimmung" des Patienten, Bedenkzeit… etc. und noch einige andere Punkte, die beachtet werden müssen?