Zählt RKI am Gesetz vorbei?

Ansgar Neuhof ist ein Berliner Rechtsanwalt, der sich vor­zugs­wei­se mit der Relativierung rech­ter Gewalt, dem "Klimarettungs-Größenwahn", der Abwehr von Frauenquoten und der Beschwörung der isla­mi­sti­schen Gefahr beschäf­tigt (s.u.).

Wenn er nun belegt, daß die Zählweise des RKI zu den "Corona-Fällen" nicht der deut­schen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ent­spricht, soll­te man die­sen Hintergrund beach­ten. Das macht die Argumentation jedoch nicht falsch.

In einem Beitrag mit dem Titel "Die täg­li­che Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vor­bei" schreibt er u.a.:

»Das RKI zählt alle SARS-CoV2-posi­ti­ven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich. Diese Gleichsetzung wider­spricht jedoch dem IfSG. Denn posi­ti­ve Testergebnisse bele­gen kei­ne Infektion und erst recht kei­ne Erkrankung im Sinne des IfSG .

Was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?

Infektion ist gemäß § 2 IfSG
"die Aufnahme eines Krankheitserregers und sei­ne nach­fol­gen­de Entwicklung oder Vermehrung im mensch­li­chen Organismus". Der zen­tra­le Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und eben­falls gemäß § 2 IfSG ist "Krankheitserreger ein ver­meh­rungs­fä­hi­ges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder über­trag­ba­re Krankheit ver­ur­sa­chen kann."

Das hier ent­schei­den­de Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es ver­meh­rungs­fä­hig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein ver­meh­rungs­fä­hi­ges Virus auf­ge­nom­men wor­den ist.

Anmerkung: Genau genom­men reicht es nach der juri­sti­schen Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine Infektion noch nicht ein­mal, dass ein ver­meh­rungs­fä­hi­ger Krankheitserreger in den Körper auf­ge­nom­men wur­de; erfor­der­lich ist auch eine Entwicklung oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht ankommen.

Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle im Sinne des IfSG, wenn ver­meh­rungs­fä­hi­ges Virusmaterial vor­han­den ist.

Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für sei­ne Zählweise auf die Falldefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statt­haft ist, erscheint höchst frag­lich. In der Falldefinition wer­den die bestä­tig­ten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:

"Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unab­hän­gig von kli­ni­schen Anzeichen und Symptomen" (im Original: "A per­son with labo­ra­to­ry con­fir­ma­ti­on of COVID-19 infec­tion, irre­spec­ti­ve of cli­ni­cal signs and symptoms.".

Es besteht ein kaum merk­li­cher, aber um so wesent­li­cher und vor allem juri­stisch bedeut­sa­mer Unterschied zwi­schen WHO und RKI: Die WHO for­dert den Nachweis einer Infektion, das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV‑2 (also des Virus) genü­gen. Das RKI hat das Wort "Infektion" ein­fach weggelassen…

Was posi­ti­ve PCR-Tests nach­wei­sen und was nicht 
Ob ein Virus ver­meh­rungs­fä­hig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht fest­ge­stellt. PCR-Tests kön­nen von ihrer Konzeption her nicht zwi­schen ver­meh­rungs­fä­hi­gem und nicht ver­meh­rungs­fä­hi­gem Virusmaterial unterscheiden.

Das dürf­te mitt­ler­wei­le Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nach­fol­gend vor­sorg­lich auf­ge­führ­ten Zitate über­sprin­gen. [im Original belegt, AA]

Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):

"Positive Ergebnisse deu­ten das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 RNA hin, aber nicht unbe­dingt auf das Vorliegen eines über­trag­ba­ren Virus."

Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):

"Das Nachweisergebnis die­ses Produkts dient nur zur kli­ni­schen Referenz, und es soll­te nicht als ein­zi­ger Nachweis für die kli­ni­sche Diagnose und Behandlung ver­wen­det werden."

Institut für medi­zi­ni­sche Mikrobiologie der Universität Mainz:

"Ein posi­ti­ves PCR-Ergebnis ist nicht bewei­send für das Vorliegen einer flo­ri­den Infektion bzw. einer andau­ern­den Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwi­schen ver­meh­rungs­fä­hi­gen und nicht mehr ver­meh­rungs­fä­hi­gen Organismen unterscheidet."

Science Media Center:

"Der PCR-Test detek­tiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das ver­meh­rungs­fä­hi­ge Virus, son­dern auch auf ver­blei­ben­de Reste."

Ein Labor für kli­ni­sche Diagnostik:

"Mittels PCR wer­den für die jewei­li­gen Erreger cha­rak­te­ri­sti­sche Genabschnitte ver­viel­fäl­tigt und nach­ge­wie­sen – ggf. auch von nicht mehr ver­meh­rungs­fä­hi­gen Keimen."

Ein ande­res Labor für labor­me­di­zi­ni­sche und mikro­bio­lo­gi­sche Analysen:

"Innerhalb weni­ger Stunden gelingt hier der par­al­le­le Nachweis einer Vielzahl der in Frage kom­men­den vira­len Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis kei­ne Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger."

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:

"Deshalb bringt Drosten einen soge­nann­ten Freitest ins Spiel, der nach­weist, ob jemand noch infek­ti­ös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aus­sagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV‑2 ent­hält oder nicht."

Deutschlandfunk (DLF):

"Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann fin­den sich im Rachen viel­leicht noch Bruchstücke von SARS-CoV‑2, die sich nicht mehr ver­meh­ren kön­nen, aber trotz­dem reagiert die extrem emp­find­li­che PCR. In exak­ten Versuchen wur­de nach­ge­wie­sen, dass sich bei Patienten kein akti­ves Virus mehr iso­lie­ren ließ, die PCR aber noch eini­ge Tage wei­ter posi­tiv blieb."

Hier ist der DLF begriff­lich etwas unge­nau: Wenn es kein vemeh­rungs­fä­hi­ges Virus mehr gibt, befin­det man sich nicht am Ende einer Infektion, son­dern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also kei­ne Infektion…

RKI und Gesundheitsbehörden beru­fen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häu­fig auf stei­gen­de Infektionszahlen (wie kürz­lich in Berlin, als die Verschärfung der COVID-19-Verordnung aus­drück­lich mit stei­gen­den Infektionszahlen begrün­det wur­de) oder auf eine bestimm­te Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50 Neuinfektionen pro Landkreis) und grei­fen dabei auf die Daten der Lageberichte von RKI und Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begrün­de­te Gefahrenprognosen sind wegen unzu­rei­chen­der bzw. feh­len­der Tatsachengrundlage hin­fäl­lig, dar­auf gegrün­de­te Maßnahmen rechts­wid­rig. Die tat­säch­li­che oder angeb­li­che Sorge um den Gesundheitsschutz ent­bin­det die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten«


Zu Neuhofs Hauptaktivitäten

Zum Verfassungsschutzbericht 2015:

»Laut Seite 28 des Berichts gab es 75 rechts­extre­mi­sti­sche Brandanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte. Das ist ja nun eine durch­aus noch über­schau­ba­re Anzahl…«

Zur Gleichstellungspolitik 2016:

»Der Angriff auf die Freiheit geht in sei­ne näch­ste Runde. Die näch­ste Quote kommt bestimmt..«

Zur Beauftragten der Bundesregierung für Migration 2017:

»Frau Özoguz und ihre Nähe zum Islamismus… ist somit fest­zu­stel­len, daß Staatsministerin Aydan Özoguz in wesent­li­chen Bereichen auf den Spuren ihrer Brüder wandelt…«

Zur Klimabewegung 2019:

»Ob nun Milliardär, Finanzdienstleister, Internationalsozialist, selbst­er­nann­ter "Weltverbesserer", Neue-Weltordnungs-Propagandist oder auf­ge­hetz­ter "Rebell" – gemein­sam scheint die­ser Allianz das Agieren zu Lasten des von ihnen ver­ach­te­ten (Normal-)Bürgers zu sein. Dieser soll den Klimarettungs-Größenwahn bezah­len und sei­nen Lebensstandard ein­schrän­ken, er soll sein Verhalten ändern und die Beschneidung sei­ner Freiheit durch Vorschriften aller Art und erfor­der­li­chen­falls gar eine Klima-Kriegswirtschaft hinnehmen.«

Mit Vera Lengsfeld gegen die Amadeu Antonio Stiftung 2019:

»Die Täter sind unter uns. Eine ehe­ma­li­ge Stasi-Mitarbeiterin führt einen aus­ufern­den Kampf gegen Rechts.«

10 Antworten auf „Zählt RKI am Gesetz vorbei?“

  1. So wie sich das liest, müss­ten doch jetzt alle Anwälte Deutschlands sofort das RKI ver­kla­gen. Warum pas­siert das nicht? Weil sie alle kei­ne Kunden dafür haben, die das dann bezah­len sol­len? Wenn die Lage doch so klar ist, soll­te das doch für die Anwaltskammer kein Problem sein, hier die hohen Gerichte mal Stellung zu neh­men. Oder sehe ich das falsch?

  2. Und wie­der ein Beispiel wie Journalismus funk­tio­nie­ren soll­te. Danke Herr Aschmoneit für Ihre Fairness und Objektivität. Leider ist es erschreckend, dass sich zum Thema Corona fast nur noch (rechts) kon­ser­va­ti­ve die Mühe machen, die offi­zi­el­len Angaben zu hin­ter­fra­gen und zu kritisieren.
    Die einen ver­brei­ten gleich­zei­tig Hass und Hetze gegen Trump und die USA, die ande­ren gegen Russland und Israel. Da hat man als ehe­ma­li­ger Linker dann die Wahl zwi­schen Pest und Cholera. Deshalb bin ich so dank­bar, dass es Menschen wie Sie gibt, Herr Aschmoneit, die sach­lich die Fakten nen­nen und die Hintergründe, aber dem Leser nicht Ihre Weltsicht auf­nö­ti­gen wollen.

  3. "Infektion ist gemäß § 2 IfSG
    "die Aufnahme eines Krankheitserregers und sei­ne nach­fol­gen­de Entwicklung oder Vermehrung im mensch­li­chen Organismus". "

    Nun, das steht heu­te halt noch so drin. Morgen (oder näch­sten Monat) steht dann da so was wie:
    "PCR/NAT
    Durch den direk­ten Nachweis von vira­ler Nukleinsäure in einem Nasen-Rachenabstrich kann bei
    Patienten mit COVID-19 kom­pa­ti­blen Symptomen auf eine SARS-CoV‑2 Infektion geschlossen
    werden."
    https://​www​.swiss​me​dic​.ch/​d​a​m​/​s​w​i​s​s​m​e​d​i​c​/​d​e​/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​b​e​w​i​l​l​i​g​u​n​g​e​n​/​m​i​k​r​o​b​i​o​l​o​g​i​s​c​h​e​_​l​a​b​o​r​a​t​o​r​i​e​n​/​m​v​_​c​o​v​i​d​1​9​_​t​e​s​t​u​n​g​_​c​h​.​p​d​f​.​d​o​w​n​l​o​a​d​.​p​d​f​/​M​e​r​k​b​l​a​t​t​_​C​O​V​I​D​-​T​e​s​t​u​n​g​_​S​w​i​s​s​m​e​d​i​c​_​B​A​G​_​f​i​n​a​l​_​d​e​.​pdf

    Also wir schlicht durch Dekret aus einem Genschnipsel-Nachweis ein Infektions-Nachweis.

    Hier die frü­he­re (fach­lich rich­ti­ge) Version vom 20.05.20:

    https://​gesund​heit​.lu​.ch/​-​/​m​e​d​i​a​/​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​D​o​k​u​m​e​n​t​e​/​H​u​m​a​n​m​e​d​i​z​i​n​/​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​M​e​r​k​b​l​a​t​t​_​z​u​r​_​a​k​t​u​e​l​l​e​n​_​C​O​V​I​D​_​1​9​_​T​e​s​t​u​n​g​_​i​n​_​d​e​r​_​S​c​h​w​e​i​z​_​S​w​i​s​s​m​e​d​i​c​_​B​A​G​.​p​d​f​?​l​a​=​d​e​-CH

    "PCR/NAT
    Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der moder­nen Molekularbiologie um in einer Probe vor­han­de­ne Nukleinsäure (RNA oder
    DNA) in vitro zu ver­viel­fäl­ti­gen und danach mit geeig­ne­ten Detektionssystemen nach­zu­wei­sen. Der
    Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch kei­nen Rückschluss auf das Vorhandensein eines
    infek­tiö­sen Erregers."

    Die belie­bi­ge Umdeutung von Begriffen und Sachverhalten ist schon weit über Orwell hinausgekommen.

    1. Infektion aus einer ande­ren Perspektive betrachtet:

      Dem Wort ‚Infektion‘ liegt das lat. Verb ‚īnfi­ce­re‘ zugrun­de, über­setzt als ‘mit Farbe trän­ken, ver­gif­ten, ver­pe­sten, anstecken’ (eigent­lich ‘hin­ein­tun’), https://​www​.dwds​.de/​w​b​/​I​n​f​e​k​t​ion.

      Was bedeu­tet es im her­kömm­li­chen Sinne, infi­ziert zu sein? Das Infektionsschutzgesetz sieht nur den gesund­heit­li­chen Aspekt. Was dar­über hin­aus welt­weit jetzt deut­lich wird, ist der Machtwahn und der Geldwahn, mit dem Menschen infi­ziert sind. Und auch die ‚Infektion‘ mit der Angst der Menschen, Angst vor Krankheiten und vor dem Sterben.

      Die Corona‑P(l)andemie ist der Auftakt für einen ele­men­ta­ren glo­ba­len Umbruch und sie ist der Anfang vom Ende der ‚alten Zeit‘. 

      Im latei­ni­schen Wort ‚Corona‘ steckt das lat. Wort ‚Cor‘, es bedeu­tet Herz, Gemüt, Gefühl, Mut, Seele, Geist, Sinn, Verstand und Einsicht.
      HERZ.
      EINSICHT.

  4. Wozu ist die­se Einleitung gut? So gut wie bei­spiels­wei­se der Pelosi-Artikel, der nicht mal erwähnt wer­den kann?

    "Ansgar Neuhof ist ein Berliner Rechtsanwalt, der sich vor­zugs­wei­se mit der Relativierung rech­ter Gewalt, dem "Klimarettungs-Größenwahn", der Abwehr von Frauenquoten und der Beschwörung der isla­mi­sti­schen Gefahr beschäf­tigt (s.u.).

    Wenn er nun belegt, daß die Zählweise des RKI zu den "Corona-Fällen" nicht der deut­schen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ent­spricht, soll­te man die­sen Hintergrund beach­ten. Das macht die Argumentation jedoch nicht falsch. "

    1. Verstehe ich auch nicht. Warum soll­te man sei­ne Haltung gegen­über ande­ren Themen im Hinterkopf behal­ten? Ist doch für das Corona Thema völ­lig irrelevant.

    2. @Roland Winkhart + @Flo: Ich fin­de wich­tig, bei Leuten wie Drosten, Lauterbach und vie­len ande­ren, die uns als "unab­hän­gi­ge" Experten und nur der Wissenschaft ver­pflich­tet prä­sen­tiert wer­den, nach­zu­fra­gen. Etwa danach, wer sie finan­ziert, aber auch, was sie sonst für Auffassungen ver­tre­ten. Das bestä­tigt oder wider­legt nicht eine Aussage, die sie tref­fen. Aber es hilft, sie ein­zu­ord­nen. Da "Corona" kein Problemfeld ist, das sich nur viro­lo­gisch erschlie­ßen läßt, son­dern viel­fäl­ti­ge gesell­schaft­li­che Bezüge hat, hal­te ich die genann­ten Fragen für unerläßlich. 

      Ich den­ke, das gilt nicht nur für "Experten". Vermutlich wird sich Jeder und Jede fra­gen, was die Bild-Zeitung bezwecken will, wenn sie bestimm­te Auffassungen groß her­aus­bringt. Bei ande­ren AkteurInnen kön­nen zusätz­li­che Informationen hilf­reich sein. Deshalb zitie­re ich Texte nicht ein­fach "aus der 'jun­gen Welt'", son­dern schrei­be meist dazu, daß es sich um eine Tageszeitung han­delt, die sich in einer mar­xi­sti­schen Tradition sieht. Angesichts der Diskussion dar­über, in wel­chem Maße sich Rechtsradikale bemü­hen, die "Corona-Bewegung" in ein bestimm­tes Fahrwasser zu bewe­gen, soll­ten Hinweise wie der kri­ti­sier­te statt­haft sein.

      1. Zitat aa: "die "Corona-Bewegung" in ein bestimm­tes Fahrwasser zu bewegen"

        nun, da fra­ge ich mich aber: kann man denn eine Bewegung mit einem kla­ren Ziel in ein bestimm­tes Fahrwasser drän­gen, bzw. was soll denn die­se blu­mi­ge Formel eigent­lich bedeu­ten? Gegen "Corona"-Maßnahmen demon­strie­ren und plötz­lich Flüchtlingsheime anzün­den? Für Wiedereinsetzung der Grundrechte demon­strie­ren und plötz­lich nach dem "tota­len Krieg" schreien?

        Tut mir Leid, aber ich kann mir jetzt nicht so recht ein "bestimm­tes Fahrwasser" vor­stel­len, das woan­ders hin­füh­ren wür­de als dahin, die Corona-Lügen zu ent­lar­ven und die Grundrechte wie­der unein­ge­schränkt ein­zu­set­zen und ja, für die Zukunft sol­che Entgleisungen der Demokratie und des Rechtsstaates mög­lichst aus­schlie­ßen – zB mit einem völ­lig neu­en, basis­de­mo­kra­ti­schen Ansatz des ÖR und der "Entkapitalisierung" der Medien.

  5. AA
    mich stört die­se Ihre Hinterfragung, die in Unterstellungen mün­det, auch.

    Es ist doch nun­mal Fakt: die Leute von CDU/CSU, SPD, Linke, Grünen, FDP (Reihenfolge will­kür­lich) sche­ren sich einen Dreck. Also blei­ben nur AfD-Politiker, die die Maßnahmen kritisieren.

    Sie sagen jetzt: das ist gefährlich.
    Ich fin­de es viel gefähr­li­cher, daß die ande­ren Politker nichts sagen.

  6. Fällt der PCR-Test nicht unter das Gendiagnose-Gesetz – und bedarf daher der "infor­mier­ten Zustimmung" des Patienten, Bedenkzeit… etc. und noch eini­ge ande­re Punkte, die beach­tet wer­den müssen?

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