Mit einiger Verspätung ist heute der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht worden. Er nennt "31.149 aus Deutschland gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung". Im Bericht vom 23.3. war von 19.194 Fällen die Rede.
12.409 Verdachtsfälle gibt es zu Biontech (Comirnaty), 17.170 zu AstraZeneca (Vaxzevria). Zu letzterem Stoff waren im März 7.663 Fälle gemeldet. Die Melderate betrug für die drei Impfstoffe zusammen 2,2 pro 1.000 Impfdosen, für Meldungen über schwerwiegende Reaktionen 0,2 pro 1.000 Impfdosen gesamt. Die schwerwiegenden Reaktionen waren im März mit 0,3 benannt.
Prozentual schneidet der Biontech-Stoff am schlechtesten ab:
Todesfälle
»Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden 407 Todesfälle bei Geimpften im Alter von 24 bis 102 Jahren gemeldet. Der Median des Alters betrug 85 Jahre, das mittlere Alter 82 Jahre... 321 Todesfälle betrafen Personen, die mit Comirnaty geimpft worden waren. Bei 60 gemeldeten Todesfällen war nicht angegeben, mit welchem COVID-19-Impfstoff geimpft worden war. In sieben Fällen verstarben Personen nach Impfung mit dem COVID-19- Impfstoff Moderna und in 19 Fällen verstarben Personen nach Impfung mit Vaxzevria. «
Im März lag die Zahl der gemeldeten Todesfälle bei 351.
»Verdachtsfälle anaphylaktischer Reaktionen
Seit dem letzten Sicherheitsbericht wurden sechs zusätzliche Meldungen vom Paul-Ehrlich-Institut als Brighton Collaboration4 (BC)-Level 1–3 bewertet (Level 1 entspricht dem höchsten, Level 2 und 3 geringeren Graden der diagnostischen Sicherheit). Zwei der sechs Personen waren mit der ersten Comirnaty-Dosis geimpft worden (beide BC-Level 2), eine Person mit der zweiten Comirnaty-Dosis (BC-Level 2) und drei Personen mit der ersten Vaxzevria-Dosis (2-mal BC-Level 1 und einmal BC-Level 2). Weitere Meldungen sind in Bearbeitung, da noch zusätzliche Informationen zur Bewertung und Klassifikation ausstehen.
Kumulativ wurden somit 66 Fälle nach der ersten Dosis Comirnaty, 21 Fälle nach der zweiten Dosis Comirnaty, 14 Fälle zu Vaxzevria nach der ersten Dosis und jeweils 1 Fall nach erster bzw. zweiter Dosis des COVID-19- Impfstoffs Moderna vom Paul-Ehrlich-Institut gemäß der BC Falldefinition als Level 1-3 bewertet.
Thrombozytopenie«
»Zentrale Venen-/Sinusvenenthrombosen
Bis zum 02.04.2021 wurden 42 Fälle einer zentralen Venen-/Sinusvenenthrombose nach Impfung mit Vaxzevria gemeldet. In 23 Fällen wurde auch eine Thrombozytopenie berichtet. In einem Fall, bei dem post mortem eine zentrale Sinusvenenthrombose mit Hirnblutung festgestellt wurde, konnte die Thrombozytenzahl nicht mehr zuverlässig bestimmt werden. Mit Ausnahme von sieben Fällen betrafen alle anderen Fälle Frauen im Alter von 20 bis 63 Jahren. Die Männer waren 24 bis 58 Jahre alt. Acht Patientinnen und Patienten (5 Frauen, 3 Männer) verstarben...
Thrombosen«
Europäischer Gerichtshof für Menschrechte billigt Impfpflicht in Tschechien
".. In einem Urteil vom 08.04.2021 billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die in Tschechien gültige Impfpflicht gegen insgesamt neun Erkrankungen als vereinbar mit der Europäischen Menschrechtskonvention.
Diese enthält jedoch – anders als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder das verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des GG) noch das Vorrecht der Eltern, über Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden (Artikel 6 des GG).
Daher nimmt nach erster Rücksprache mit unseren juristischen Beratern dieses Urteil eine Entscheidung über die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz keineswegs vorweg. .."
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/europ%C3%A4ischer-gerichtshof‑f%C3%BCr-menschrechte-billigt-impfpflicht-in-tschechien.html
AstraZeneca wird deshalb so madig gemacht, weil es eine britisch-schwedische Firma ist. "Perfides Albion" und Denkzettel-Motive (für Brexit, für Lockdownverweigerung) dürften 'ne Rolle spielen, denn es soll nicht auffallen, dass der teutonische Impfstoff noch schlechter ist. Da spielt ja auch die Einwanderungserfolgsgeschichte eine Rolle. Wären da nicht nicht zwei Türkischstämmige an der Spitze, sähe die Berichterstattung über Biontech ganz, ganz anders aus. So aber hat man sein Einwanderungsmärchen.
@Johannes Schumann: Das Letzte hätte ich gerne erklärt. Wenn Biontech von blonden Deutschen geführt würde, wäre die Berichterstattung schlechter??
@ aa
Ich verstehe es so, nicht schlechter sondern nicht so glorifizierend.
@ Johannes Schumann
Vielen Dank für Ihre auf den Punkt gebrachte Stellungsnahme.
Dem bösen Buben von der Insel muss klar gezeigt werden, dass sein Austritt aus der Gemeinschaft wirtschaftliche Konsequenzen hat und haben wird. Noch dazu, weil die Insel soviel mehr erfolgreicher ist, als unser Tanker EU, da muss bestraft werden, das darf nicht sein.
Und man kann prima von den Nebenwirkungen, Schädigungen etc. Von Biontech Pfizer und Moderna abgelenkt werden.
@info
Möglicherweise dient die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz genau diesem Zweck.
[Dass unsere Regierenden sich ernsthaft und angemessen um das Wohlergehen, die Bedürfnisse und Rechte von Kindern bemühen, habe ich in den letzten Monaten jedenfalls nicht erkennen können.]
Aber mit den Kinderrechten im Grundgesetz lässt sich bestimmt endlich ein Hebel finden, auch Kinder unwilliger Eltern zu impfen – schließlich ist diese Maßnahme ja ganz bestimmt ohne jedes Wenn und Aber zum Wohl der Kinder; da zieht das Elternrecht dann künftig vielleicht den Kürzeren? Bestimmt können die Kinder dann einen Anwalt zur Seite gestellt bekommen, der für sie das Recht erstreitet, an den Segnungen der Pharmazie teilhaben zu können.
Ich wüsste jedenfalls ansonsten nicht, wofür die Änderung gut sein könnte – schließlich sind Kinder Menschen und genießen von daher sowieso den vollen Schutz des Grundgesetzes.
@info
Das ist nicht abwegig.
Kinder/Jugendliche sollen auch entscheiden dürfen, ob sie eine irreversible Kastrationstherapie aufgrund von Identitätsverwirrung beginnen.
@fabianus I: Da ist es doch besser, ihnen von Anfang an in blau und rosa klarzumachen, was ihre Identität zu sein hat…
@aa
Das habe ich weder gesagt noch angedeutet.
Sie sollten einfach aufhören, andere Menschen in Ihre stereotypen Feindbilder einzuordnen.
Ich bin vollkommen unschuldig daran, dass Sie nicht wissen, wann man besser nichts sagt.
Dass der Staat bei Kindern übergriffig wird/werden kann ist heute schon an der Tagesordnung. Wenn der Staat beschließt, daß Kinder getestet/geimpft werden MÜSSEN, hast du bei elterlicher Weigerung schon heute das Problem, dass du nix zu melden hast. Körperliche Unversehrtheit hin oder her.
Im "Notfall" wird Eltern dann halt das Sorgerecht entzogen. Hat man in der Vergangenheit schon oft beobachten können, dass Eltern z.B. bei "medizinisch notwendigen Eingriffen" das Sorgerecht entzogen wurde, wenn sie damit nicht einverstanden waren bzw. die Behandlung verweigert haben. Bei Einführung von Test‑, bzw. Impfpflicht hast Du aktuell so gut wie keine Chance.
Ich nenne hier nur das Beispiel "Masernimpfung". Da ging z.B. vor einiger Zeit ein Fall durch die Medien, dass die Eltern einer 16-jährigen "von Amts wegen" aufgefordert wurden Ihre Tochter gegen Masern impfen zu lassen. Bei Weigerung dürfe sie ab Zeitpunkt x (ich glaube es war Herbst 2021) nicht mehr in die Schule.
@Wahrheit: Ich würde differenzieren zwischen seit Jahrzehnten erprobten Impfungen und den heutigen gentechnischen Freilandversuchen.
Die Masernimpfpflicht ist dennoch als Einfallstor anzusehen. Es gibt inzwischen auch Schulmediziner die das breite Impfen kritisch sehen. Köhnlein, Reuter.. Es ist auch deshalb Quatsch, weil es nichts ausmacht wenn eine große Mehrheit geimpft ist und ein paar wenige nicht. Denn die Geimpften sind ja geschützt. (oder doch nicht?). Manche haben religiöse Gründe. Es ist nicht notwendig diese Menschen in solche Konfliktsiuationen zu bringen.
Dass das Vertrauen in die Schulmedizin schwindet hat sie sich selbst zuzuschreiben.
@aa: Ich bezweifle inzwischen, ob die Mehrheit der Menschen noch in der Lage ist, so weit zu denken. Zu oft ist meine Hoffnung, dass die Vernunft und sachliche Argumente doch einfach die Überhand gewinnen müssen, enttäuscht worden.
Dann eben keine Kinder mehr gebären! Ganz egoistisch leben und nur an sich selbst denken. Es ist mittlerweile eh eine sehr beängstigende Entwicklung was die Zukunft nachkommender Generationen angeht. Bin froh das ich das dann nicht mehr miterleben muss.
Kinder"rechte"
Gericht/Institution: OLG Frankfurt
Erscheinungsdatum: 18.03.2021
Entscheidungsdatum: 08.03.2021
Aktenzeichen: 6 UF 3/21
Quelle: juris Logo
Norm: § 1628 BGB
STIKO-Empfehlungen folgendes Elternteil entscheidet über Schutzimpfungen des Kindes
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sachverständigengutachten eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer Kontraindikation zu unterbleiben hat.
Die Eltern eines 2018 geborenen Kindes üben gemeinsam die elterliche Sorge aus. Die Mutter möchte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen. Der Vater ist damit nicht einverstanden und verlangt eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter hat deshalb vor dem Amtsgericht beantragt, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Diesem Antrag hat das Amtsgericht stattgegeben.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG Frankfurt keinen Erfolg.
Wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, kann auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen werden (§ 1628 S. 1 BGB). Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen sei eine derartige Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, stellt das OLG fest. Dabei sei die Entscheidungskompetenz dem Elternteil zu übertragen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“. Gehe es um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, sei die Entscheidung zu Gunsten des Elternteils zu treffen, der insoweit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge. Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen auf einen Elternteil könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich maßgeblich darauf abgestellt werden, „dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert, ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf, wenn im Einzelfall kein Anlass zu weiteren Ermittlungen besteht“.
Es könne davon ausgegangen werden, „dass eine an den Empfehlungen der STIKO orientierte Entscheidung der Kindesmutter über vorzunehmende Impfungen im Ausgangspunkt das für das Kindeswohl bessere Konzept im Sinne der Rechtsprechung darstellt“, begründet das OLG. Bei der Abwägung zwischen Risiken im Fall einer Impfung und Risiken bei unterbleibender Impfung könne die Entscheidung auf den Elternteil übertragen werden, der den fachlichen Empfehlungen der STIKO folge. Diesen Empfehlungen komme die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu.
Da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Situation unter Berücksichtigung etwaiger Kontraindikationen ärztlich zu prüfen sei, bedürfe es auch keiner allgemeinen, unabhängig von einer konkreten Impfung vorzunehmenden gerichtlichen Aufklärung der Impffähigkeit des Kindes. Der Sorge des Vaters um die körperliche Unversehrtheit des Kindes im Hinblick auf den Impfvorgang selbst trügen die Empfehlungen der STIKO ebenfalls Rechnung. Für den Impfvorgang werde von der STIKO eine am Kindeswohl orientierte Vorgehensweise mit im Einzelnen dargestellten Handlungsvorschlägen empfohlen. Dass diese Empfehlungen vorliegend unzureichend seien, sei weder vorgetragen noch ersichtlich.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 18/2021 v. 18.03.2021
https://www.juris.de
Eine erschreckende "Bilanz" der angeblichen "Gesundheitsvorsorge. Und wesentliche Daten, die dem PEI ja vorliegen, fehlen in den Tabellen: Der Mittelwert ist ja wenig aufschlussreich, ebenso wenig wie die Altersspanne für sich genommen. Ich müsste wissen, wieviele Frauen im Alter von 20 – 50 Jahren sind geimpft worden, wie hoch ist der Anteil an Thrombosen jeder Art.
Ein Arzt erzählte mir die Tage, Sinusvenenthrombosen seien sehr seltene Erkrankungen und seien klinisch fast nur bei Frauen zwischen 20 + 40 aufgetreten, die hormonelle Verhütungsmittel einnehmen und gleichzeitig starke Raucherinnen sind. Es wäre wichtig, nach diesen Wechselwirkungen mit den Impfstoffen zu schauen.
Das wäre hier schon wieder einmal eine allerliebste Gelegenheit, den Match zwischen WEF und Linken Ideologien zu verproben (die Einschläge werden dichter, ich bin unschuldig dran, dass es so schnell kommt …) – alles dabei:
Values:
– LGBT
– Gender
– Racism
Health:
– Pflichtimpfungen
https://intelligence.weforum.org/topics/a1Gb0000000LGrDEAW?tab=publications
Wär das nicht doch was für Sie, der WEF, Herr Aschmoneit?
Man darf mich – nach eigenem Statement – auch gerne fragen, was ich zu den genannten Themen denke. Oder es lassen, wie es beliebt.