Zahl der Verdachtsfälle bei Impfungen um mehr als 50 Prozent gestiegen. 407 Todesfälle

Mit einiger Verspätung ist heute der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht worden. Er nennt "31.149 aus Deutschland gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung". Im Bericht vom 23.3. war von  19.194 Fällen die Rede.

12.409 Verdachtsfälle gibt es zu Biontech (Comirnaty), 17.170 zu AstraZeneca (Vaxzevria). Zu letzterem Stoff waren im März 7.663 Fälle gemeldet. Die Melderate betrug für die drei Impfstoffe zusammen 2,2 pro 1.000 Impfdosen, für Meldungen über schwerwiegende Reaktionen 0,2 pro 1.000 Impfdosen gesamt.  Die schwerwiegenden Reaktionen waren im März mit 0,3 benannt.

Prozentual schneidet der Biontech-Stoff am schlechtesten ab:

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-02-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=4

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-02-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Todesfälle

»Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden 407 Todesfälle bei Geimpften im Alter von 24 bis 102 Jahren gemeldet. Der Median des Alters betrug 85 Jahre, das mittlere Alter 82 Jahre... 321 Todesfälle betrafen Personen, die mit Comirnaty geimpft worden waren. Bei 60 gemeldeten Todesfällen war nicht angegeben, mit welchem COVID-19-Impfstoff geimpft worden war. In sieben Fällen verstarben Personen nach Impfung mit dem COVID-19- Impfstoff Moderna und in 19 Fällen verstarben Personen nach Impfung mit Vaxzevria. «

Im März lag die Zahl der gemeldeten Todesfälle bei 351.

»Verdachtsfälle anaphylaktischer Reaktionen
Seit dem letzten Sicherheitsbericht wurden sechs zusätzliche Meldungen vom Paul-Ehrlich-Institut als Brighton Collaboration4 (BC)-Level 1–3 bewertet (Level 1 entspricht dem höchsten, Level 2 und 3 geringeren Graden der diagnostischen Sicherheit). Zwei der sechs Personen waren mit der ersten Comirnaty-Dosis geimpft worden (beide BC-Level 2), eine Person mit der zweiten Comirnaty-Dosis (BC-Level 2) und drei Personen mit der ersten Vaxzevria-Dosis (2-mal BC-Level 1 und einmal BC-Level 2). Weitere Meldungen sind in Bearbeitung, da noch zusätzliche Informationen zur Bewertung und Klassifikation ausstehen.

Kumulativ wurden somit 66 Fälle nach der ersten Dosis Comirnaty, 21 Fälle nach der zweiten Dosis Comirnaty, 14 Fälle zu Vaxzevria nach der ersten Dosis und jeweils 1 Fall nach erster bzw. zweiter Dosis des COVID-19- Impfstoffs Moderna vom Paul-Ehrlich-Institut gemäß der BC Falldefinition als Level 1-3 bewertet.

Thrombozytopenie«

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-02-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=4

»Zentrale Venen-/Sinusvenenthrombosen
Bis zum 02.04.2021 wurden 42 Fälle einer zentralen Venen-/Sinusvenenthrombose nach Impfung mit Vaxzevria gemeldet. In 23 Fällen wurde auch eine Thrombozytopenie berichtet. In einem Fall, bei dem post mortem eine zentrale Sinusvenenthrombose mit Hirnblutung festgestellt wurde, konnte die Thrombozytenzahl nicht mehr zuverlässig bestimmt werden. Mit Ausnahme von sieben Fällen betrafen alle anderen Fälle Frauen im Alter von 20 bis 63 Jahren. Die Männer waren 24 bis 58 Jahre alt. Acht Patientinnen und Patienten (5 Frauen, 3 Männer) verstarben...

Thrombosen«

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-02-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

17 Antworten auf „Zahl der Verdachtsfälle bei Impfungen um mehr als 50 Prozent gestiegen. 407 Todesfälle“

  1. Europäischer Gerichtshof für Menschrechte bil­ligt Impfpflicht in Tschechien 

    ".. In einem Urteil vom 08.04.2021 bil­lig­te der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die in Tschechien gül­ti­ge Impfpflicht gegen ins­ge­samt neun Erkrankungen als ver­ein­bar mit der Europäischen Menschrechtskonvention.

    Diese ent­hält jedoch – anders als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder das ver­brief­te Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit (Artikel 2 des GG) noch das Vorrecht der Eltern, über Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu ent­schei­den (Artikel 6 des GG).

    Daher nimmt nach erster Rücksprache mit unse­ren juri­sti­schen Beratern die­ses Urteil eine Entscheidung über die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhän­gi­gen Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz kei­nes­wegs vorweg. .."

    https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/europ%C3%A4ischer-gerichtshof‑f%C3%BCr-menschrechte-billigt-impfpflicht-in-tschechien.html

  2. AstraZeneca wird des­halb so madig gemacht, weil es eine bri­tisch-schwe­di­sche Firma ist. "Perfides Albion" und Denkzettel-Motive (für Brexit, für Lockdownverweigerung) dürf­ten 'ne Rolle spie­len, denn es soll nicht auf­fal­len, dass der teu­to­ni­sche Impfstoff noch schlech­ter ist. Da spielt ja auch die Einwanderungserfolgsgeschichte eine Rolle. Wären da nicht nicht zwei Türkischstämmige an der Spitze, sähe die Berichterstattung über Biontech ganz, ganz anders aus. So aber hat man sein Einwanderungsmärchen.

    1. @Johannes Schumann: Das Letzte hät­te ich ger­ne erklärt. Wenn Biontech von blon­den Deutschen geführt wür­de, wäre die Berichterstattung schlechter??

    2. @ Johannes Schumann
      Vielen Dank für Ihre auf den Punkt gebrach­te Stellungsnahme.
      Dem bösen Buben von der Insel muss klar gezeigt wer­den, dass sein Austritt aus der Gemeinschaft wirt­schaft­li­che Konsequenzen hat und haben wird. Noch dazu, weil die Insel soviel mehr erfolg­rei­cher ist, als unser Tanker EU, da muss bestraft wer­den, das darf nicht sein.
      Und man kann pri­ma von den Nebenwirkungen, Schädigungen etc. Von Biontech Pfizer und Moderna abge­lenkt werden.

  3. @info
    Möglicherweise dient die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz genau die­sem Zweck.
    [Dass unse­re Regierenden sich ernst­haft und ange­mes­sen um das Wohlergehen, die Bedürfnisse und Rechte von Kindern bemü­hen, habe ich in den letz­ten Monaten jeden­falls nicht erken­nen können.]
    Aber mit den Kinderrechten im Grundgesetz lässt sich bestimmt end­lich ein Hebel fin­den, auch Kinder unwil­li­ger Eltern zu imp­fen – schließ­lich ist die­se Maßnahme ja ganz bestimmt ohne jedes Wenn und Aber zum Wohl der Kinder; da zieht das Elternrecht dann künf­tig viel­leicht den Kürzeren? Bestimmt kön­nen die Kinder dann einen Anwalt zur Seite gestellt bekom­men, der für sie das Recht erstrei­tet, an den Segnungen der Pharmazie teil­ha­ben zu können.
    Ich wüss­te jeden­falls anson­sten nicht, wofür die Änderung gut sein könn­te – schließ­lich sind Kinder Menschen und genie­ßen von daher sowie­so den vol­len Schutz des Grundgesetzes.

    1. @info

      Das ist nicht abwegig.
      Kinder/Jugendliche sol­len auch ent­schei­den dür­fen, ob sie eine irrever­si­ble Kastrationstherapie auf­grund von Identitätsverwirrung beginnen.

        1. @aa
          Das habe ich weder gesagt noch angedeutet.
          Sie soll­ten ein­fach auf­hö­ren, ande­re Menschen in Ihre ste­reo­ty­pen Feindbilder einzuordnen.
          Ich bin voll­kom­men unschul­dig dar­an, dass Sie nicht wis­sen, wann man bes­ser nichts sagt.

    2. Dass der Staat bei Kindern über­grif­fig wird/werden kann ist heu­te schon an der Tagesordnung. Wenn der Staat beschließt, daß Kinder getestet/geimpft wer­den MÜSSEN, hast du bei elter­li­cher Weigerung schon heu­te das Problem, dass du nix zu mel­den hast. Körperliche Unversehrtheit hin oder her.

      Im "Notfall" wird Eltern dann halt das Sorgerecht ent­zo­gen. Hat man in der Vergangenheit schon oft beob­ach­ten kön­nen, dass Eltern z.B. bei "medi­zi­nisch not­wen­di­gen Eingriffen" das Sorgerecht ent­zo­gen wur­de, wenn sie damit nicht ein­ver­stan­den waren bzw. die Behandlung ver­wei­gert haben. Bei Einführung von Test‑, bzw. Impfpflicht hast Du aktu­ell so gut wie kei­ne Chance.
      Ich nen­ne hier nur das Beispiel "Masernimpfung". Da ging z.B. vor eini­ger Zeit ein Fall durch die Medien, dass die Eltern einer 16-jäh­ri­gen "von Amts wegen" auf­ge­for­dert wur­den Ihre Tochter gegen Masern imp­fen zu las­sen. Bei Weigerung dür­fe sie ab Zeitpunkt x (ich glau­be es war Herbst 2021) nicht mehr in die Schule.

      1. @Wahrheit: Ich wür­de dif­fe­ren­zie­ren zwi­schen seit Jahrzehnten erprob­ten Impfungen und den heu­ti­gen gen­tech­ni­schen Freilandversuchen.

        1. Die Masernimpfpflicht ist den­noch als Einfallstor anzu­se­hen. Es gibt inzwi­schen auch Schulmediziner die das brei­te Impfen kri­tisch sehen. Köhnlein, Reuter.. Es ist auch des­halb Quatsch, weil es nichts aus­macht wenn eine gro­ße Mehrheit geimpft ist und ein paar weni­ge nicht. Denn die Geimpften sind ja geschützt. (oder doch nicht?). Manche haben reli­giö­se Gründe. Es ist nicht not­wen­dig die­se Menschen in sol­che Konfliktsiuationen zu bringen.
          Dass das Vertrauen in die Schulmedizin schwin­det hat sie sich selbst zuzuschreiben.

        2. @aa: Ich bezweif­le inzwi­schen, ob die Mehrheit der Menschen noch in der Lage ist, so weit zu den­ken. Zu oft ist mei­ne Hoffnung, dass die Vernunft und sach­li­che Argumente doch ein­fach die Überhand gewin­nen müs­sen, ent­täuscht worden.

  4. Dann eben kei­ne Kinder mehr gebä­ren! Ganz ego­istisch leben und nur an sich selbst den­ken. Es ist mitt­ler­wei­le eh eine sehr beäng­sti­gen­de Entwicklung was die Zukunft nach­kom­men­der Generationen angeht. Bin froh das ich das dann nicht mehr mit­er­le­ben muss.

  5. Kinder"rechte"

    Gericht/Institution: OLG Frankfurt
    Erscheinungsdatum: 18.03.2021
    Entscheidungsdatum: 08.03.2021
    Aktenzeichen: 6 UF 3/21
    Quelle: juris Logo
    Norm: § 1628 BGB
    STIKO-Empfehlungen folgendes Elternteil entscheidet über Schutzimpfungen des Kindes

    Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sachverständigengutachten eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer Kontraindikation zu unterbleiben hat.

    Die Eltern eines 2018 geborenen Kindes üben gemeinsam die elterliche Sorge aus. Die Mutter möchte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen. Der Vater ist damit nicht einverstanden und verlangt eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter hat deshalb vor dem Amtsgericht beantragt, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Diesem Antrag hat das Amtsgericht stattgegeben.

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG Frankfurt keinen Erfolg.

    Wenn sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, kann auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen werden (§ 1628 S. 1 BGB). Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen sei eine derartige Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, stellt das OLG fest. Dabei sei die Entscheidungskompetenz dem Elternteil zu übertragen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“. Gehe es um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, sei die Entscheidung zu Gunsten des Elternteils zu treffen, der insoweit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge. Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen auf einen Elternteil könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich maßgeblich darauf abgestellt werden, „dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert, ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf, wenn im Einzelfall kein Anlass zu weiteren Ermittlungen besteht“.

    Es könne davon ausgegangen werden, „dass eine an den Empfehlungen der STIKO orientierte Entscheidung der Kindesmutter über vorzunehmende Impfungen im Ausgangspunkt das für das Kindeswohl bessere Konzept im Sinne der Rechtsprechung darstellt“, begründet das OLG. Bei der Abwägung zwischen Risiken im Fall einer Impfung und Risiken bei unterbleibender Impfung könne die Entscheidung auf den Elternteil übertragen werden, der den fachlichen Empfehlungen der STIKO folge. Diesen Empfehlungen komme die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu.

    Da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Situation unter Berücksichtigung etwaiger Kontraindikationen ärztlich zu prüfen sei, bedürfe es auch keiner allgemeinen, unabhängig von einer konkreten Impfung vorzunehmenden gerichtlichen Aufklärung der Impffähigkeit des Kindes. Der Sorge des Vaters um die körperliche Unversehrtheit des Kindes im Hinblick auf den Impfvorgang selbst trügen die Empfehlungen der STIKO ebenfalls Rechnung. Für den Impfvorgang werde von der STIKO eine am Kindeswohl orientierte Vorgehensweise mit im Einzelnen dargestellten Handlungsvorschlägen empfohlen. Dass diese Empfehlungen vorliegend unzureichend seien, sei weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 18/2021 v. 18.03.2021
    https://www.juris.de

  6. Eine erschrecken­de "Bilanz" der angeb­li­chen "Gesundheitsvorsorge. Und wesent­li­che Daten, die dem PEI ja vor­lie­gen, feh­len in den Tabellen: Der Mittelwert ist ja wenig auf­schluss­reich, eben­so wenig wie die Altersspanne für sich genom­men. Ich müss­te wis­sen, wie­vie­le Frauen im Alter von 20 – 50 Jahren sind geimpft wor­den, wie hoch ist der Anteil an Thrombosen jeder Art.
    Ein Arzt erzähl­te mir die Tage, Sinusvenenthrombosen sei­en sehr sel­te­ne Erkrankungen und sei­en kli­nisch fast nur bei Frauen zwi­schen 20 + 40 auf­ge­tre­ten, die hor­mo­nel­le Verhütungsmittel ein­neh­men und gleich­zei­tig star­ke Raucherinnen sind. Es wäre wich­tig, nach die­sen Wechselwirkungen mit den Impfstoffen zu schauen.

  7. Das wäre hier schon wie­der ein­mal eine aller­lieb­ste Gelegenheit, den Match zwi­schen WEF und Linken Ideologien zu ver­pro­ben (die Einschläge wer­den dich­ter, ich bin unschul­dig dran, dass es so schnell kommt …) – alles dabei:
    Values:
    – LGBT
    – Gender
    – Racism
    Health:
    – Pflichtimpfungen 

    https://​intel​li​gence​.wefo​rum​.org/​t​o​p​i​c​s​/​a​1​G​b​0​0​0​0​0​0​0​L​G​r​D​E​A​W​?​t​a​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​ons
    Wär das nicht doch was für Sie, der WEF, Herr Aschmoneit?

    Man darf mich – nach eige­nem Statement – auch ger­ne fra­gen, was ich zu den genann­ten Themen den­ke. Oder es las­sen, wie es beliebt.

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