"Zu früh zu hoch mit den Zahlen"

»"Wir sind eigent­lich zu früh zu hoch mit den Zahlen, und wir müs­sen jetzt die Situation sehr ernst neh­men, damit wir kei­ne unkon­trol­lier­te Ausbreitung bekom­men", sag­te Söder. Deshalb sei­en gemein­schaft­li­che Überlegungen für ein­heit­li­che Regeln not­wen­dig, "die für alle in Deutschland ver­ständ­lich und anwend­bar sind".

Das Verbot der Beherbergung bedeu­te nichts ande­res, "als dass es eine Testpflicht gibt". Dies sei sinn­voll und zwölf von 16 Bundesländern wen­de­ten dies an. Es sei aller­dings nur eine "Notmaßnahme", so Söder. Für die kom­men­den Wochen sei­en noch deut­li­che­re Regeln nötig. "Wir wol­len auf die­se Ferien bes­ser vor­be­rei­tet sein als bei den letz­ten Ferien", sag­te Söder mit Blick auf vie­le Fälle bei Reiserückkehrern aus dem Ausland.«

In der Frage ist er ja Fachmann.

Kein Sprung in die Krankenhäuser – besser freitesten

Noch ein­mal Söder, den die Medien bereits zum kom­men­den Kanzler gewählt haben:

»"Es kommt dar­auf an, dass wir ver­hin­dern, dass wie­der ein Sprung in die Krankenhäuser erfolgt, und dass wir kein dif­fu­ses unkon­trol­lier­ba­res Geschehen haben", sag­te er.«

Der Kanzeramtsminister fügt hinzu:

»Das Beherbergungsverbot mit der Möglichkeit, sich frei zu testen, sei daher "eine ech­te Notfallmaßnahme".

Mecklenburg-Vorpommern habe bei­spiels­wei­se eine Inzidenz von fünf, Berlin lie­ge bei über 60. Bei der­ar­ti­gen Unterschieden sei es "ganz klar, dass jeder sich schüt­zen will, und dann ist so was am Ende unver­meid­lich". Nun müss­ten die Großstädte unter­stützt wer­den, sag­te Braun. Er sei zuver­sicht­lich, weil "weil alle Städte jetzt wirk­lich ent­schie­de­ne Maßnahmen ergrei­fen". Das wich­tig­ste, um die die Zahlen nied­rig zu hal­ten, sei, dass die Kontaktnachverfolgung voll­stän­dig gelin­ge.«

Seine Gesprächspartnerin Tina Hassel bricht an die­ser Stelle nicht in lau­tes Gelächter aus, son­dern drängt auf schär­fe­re Maßnahmen und Bundeswehr-Einsatz. Immerhin spricht sie ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Bedenken zum Notstandsrecht an. Bezeichnenderweise wird die­se Passage aus dem Video auf der Seite nicht verschriftlicht.

Der Beitrag auf tages​schau​.de trägt übri­gens den Titel "Notfallmaßnahmen oder Regelchaos?"

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