Zwangsgeld für Bundesgesundheitsministerium angedroht

Auf aerz​te​blatt​.de ist am 25.8. zu lesen:

»Köln – Wegen einer aus­ste­hen­den Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen in der Coronapandemie hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro ange­droht. Das Gericht gab mit der heu­te ver­öf­fent­lich­ten Entscheidung dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt (6 M 63/22).

Vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das OVG ver­pflich­te­te das Gesundheitsministerium Ende Juli mit einem Eilbe­schluss, dem Zeitungsverlag die Frage zu beant­wor­ten, „auf wes­sen Veranlassung im Gesund­heits­ministerium“ eine nament­lich benann­te Firma lan­ge nach dem Stichtag 30. April 2020 Masken lie­fern konn­te und dafür bezahlt wurde.

Das Ministerium ver­wies in einer Antwort dar­auf, dass dies auf Entscheidungen beru­he, die unter ande­rem von „dem Bundesministerium für Gesundheit unter Wahrung der vor­ge­se­he­nen Zuständigkeiten im Bundes­ministerium“ getrof­fen wor­den seien.

Weil der Zeitungsverlag damit sei­ne Frage nicht beant­wor­tet sah, stell­te er beim Verwaltungs­gericht Köln im August einen Vollstreckungsantrag…

Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht ein­ge­legt werden…«

Warum wohl mag das Lauterbach-Ministerium das Spahn-Ministerium decken?

7 Antworten auf „Zwangsgeld für Bundesgesundheitsministerium angedroht“

  1. Oh nein, das BMG wird damit bedroht, 5.000 Euro Steuergeld an ein deut­sches Gericht zah­len zu müs­sen. Die bib­bern bestimmt schon. 😉

    Linke Tasche. Rechte Tasche.
    Aber glei­che Hose.

  2. "Warum wohl mag das Lauterbach-Ministerium das Spahn-Ministerium decken?"

    Maskenbeschaffung, Impfstoffbeschafung, evi­denz­be­frei­te (Unterdrückungs-)Maßnahmen etc. pp.:
    Lobbyisten hacken ein­an­der kein Auge aus. Oder: Wer im Glashaus sitzt, soll­te nicht mit Steinen schmei­ßen. Jeder kennt den Dreck am Stecken des Anderen oder die Leichen im Keller des Anderen. Deshalb wird das Fass von kei­ner Seite geöffnet.

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