Zwei Personen an drei Veranstaltungsorten angetroffen

»Polizei löst meh­re­re „Corona-Partys“ am Schweriner See auf

Wegen meh­re­rer Corona-Partys am Schweriner See muss­te die Polizei am Freitagabend anrücken. "Es kam zu meh­re­ren Polizeieinsätzen ent­lang des Schweriner Innensees auf­grund von Mitteilungen aus der Bevölkerung und Eigenfeststellungen der Einsatzbeamten zu unzu­läs­si­gem Lärm und wegen Verstößen gegen die Schutzvorschriften auf Grund der gegen­wär­ti­gen Pandemielage", teil­te Mathias Dikty vom Polizeihauptrevier Schwerin am Sonnabend mit.

Die Beamten tra­fen mehr­fach auf Gruppen mit zehn bis 50 Personen, die weder auf Abstände ach­te­ten noch Schutzmasken tru­gen. "Dabei tran­ken die jun­gen Erwachsenen größ­ten­teils Alkohol, ver­müll­ten die Umgebung und beschall­ten mit mit­ge­führ­ten Musikboxen die Nachbarschaft", so Dikty. Als die Polizei anrück­te, flüch­te­ten die Personen. Dennoch konn­ten laut Polizei 38 Verstöße gegen die Schutzvorschriften im Zusammenhang der Corona-Pandemie sank­tio­niert wer­den, dar­un­ter auch Mehrfachverstöße. Dikty: "Zwei Personen wur­den sogar an drei Veranstaltungsorten ange­trof­fen. Bei einer 18-jäh­ri­gen Radfahrerin stell­ten die Beamten 1,87 Promille.«
abend​blatt​.de

Gut, daß die Polizei sich in der gegen­wär­ti­gen Pandemielage nicht nur auf Eigenfeststellungen stüt­zen muß, son­dern genug Denunziation aus der Bevölkerung hilft.

7 Antworten auf „Zwei Personen an drei Veranstaltungsorten angetroffen“

  1. Vorbildliche Beamte! Ich wür­de die auf­grund ihrer bei­spiel­haf­ten Staatstreue sofort beför­dern! Und zwar in Problemviertel der Großstädte, z. B. nach Duisburg-Marxloh.

  2. Ist es nur mir bis­her ent­gan­gen, dass es außer der Luca-App jetzt auch Luca-Schlüsselanhänger gibt, mit der sich Nicht-Smartphonebesitzer beim Besuch einer app­pflich­ti­gen Stelle regi­strie­ren können/sollen?

    https://​www​.luca​-app​.de/​s​c​h​l​u​e​s​s​e​l​a​n​h​a​e​n​g​er/

    Da gewinnt der Hinweis, dass mit der App im Prinzip jeder x‑beliebige QR-Code ein­ge­le­sen wer­den kann, ja an ganz neu­er Bedeutung.

    1. Jeder x‑beliebige QR-Code ist nicht ganz rich­tig, er soll­te schon zur Luca-App pas­sen. Es gibt aller­dings kei­ne Möglichkeit zu kon­trol­lie­ren ob der QR-Code auf dem Schlüsselanhänger im Falle einer Nachverfolgung auch tat­säch­lich zu der Person füh­ren wür­de, die mit die­sem Code ein­ge­checkt hat. Der QR-Code lässt sich belie­big oft kopie­ren und von somit von vie­len ver­schie­de­nen Personen gleich­zei­tig nut­zen. Das lie­ße sich nur ver­hin­dern, indem beim Einchecken über­prüft wür­de ob die betref­fen­de Person sich mit ihrer wah­ren Identität beim Luca-Server ange­mel­det hat, denn der Luca-Server kann ja nicht zwi­schen dem ori­gi­nal QR-Code und sei­nen vie­len Klonen unter­schei­den. Dazu müss­ten aller­dings per­sön­li­che Daten des Besuchers erfasst wer­den. Da Luca u.a. damit bewor­ben wird, dass genau das nicht geschieht beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
      Dies hat nichts mit man­gel­haf­ter Programmierung zu tun. Es ist ein grund­le­gen­der Systemfehler. Wo es kei­nen Unterschied gibt kann auch die beste Software kei­nen finden.
      Hinzu kommt, dass Leute dumm genug wah­ren Fotos und Videos von Luca-Schlüsselanhängern mit gut les­ba­ren QR-Code ins Internet zu stel­len, so dass die­se durch simp­len Screenshot kopiert wer­den kön­nen. Nach einer ein­fa­chen Bearbeitung mit­tels über­all ver­füg­ba­rer Bildbearbeitungssoftware kann sich damit jeder sei­nen eige­nen Schlüsselanhänger basteln.

    2. Noch ein Nachtrag.
      Mit dem Smartphone kann man übri­gens mit Luca ein­checken ohne das die App auf dem Gerät über­haupt instal­liert ist. Beim scan­nen des QR-Codes wird ja nur der Code erkannt, aber nicht ob er sich auf dem Display eines Smartphones oder einem Schlüsselanhänger befin­det. Theoretisch kann man ihn sich auch auf die Stirn täto­wie­ren las­sen und beim Check in freund­lich in die Kamera lächeln. Man benö­tigt ledig­lich ein qua­li­ta­tiv aus­rei­chen­des Foto eines QR-Codes in der Bilddatei des Gerätes.
      Zum Einchecken lässt man die­ses Foto auf dem Display anzei­gen und hält es vor den Scanner.
      Man soll­te dabei ledig­lich dar­auf ach­ten, dass einem nie­mand über die Schulter sieht, denn beim Einchecken mit­tels Smartphon erhält man vom Server eine Bestätigung, die bei Trick 17 mit Selbstüberlistung natür­lich ausbleibt.

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