Zwei Schritte vor, einer zurück

»Baden-Württemberg
Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Mannheim – Ungeimpfte dür­fen vor­erst im Südwesten wie­der mit einem aktu­el­len Test shop­pen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof kipp­te die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig, teil­te der VGH in Mannheim mit.

Die dar­in vor­ge­se­he­ne 2G-Regel wer­de mit sofor­ti­ger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzelhandel vor­läu­fig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wie­der Menschen mit einem aktu­el­len Test (3G) in Läden ein­kau­fen dürfen…

Nächster Rückschlag für Landesregierung

In Bayern hat­te der Verwaltungsgerichtshof vor fünf Tagen eben­falls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Für die grün-schwar­ze Regierung in Baden-Württemberg ist es der zwei­te Rückschlag inner­halb weni­ger Tage. Erst am Freitag hat­ten die Mannheimer Richter einem unge­impf­ten Studenten in einer ähn­li­chen Sache Recht gege­ben…«
stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de (25.1.)

Das dürf­te viel mit die­ser Nachricht zu tun haben:

»Mehr als 70.000 Menschen demonstrieren im Südwesten

Stuttgart – In Baden-Württemberg sind am Montag 74.000 Demonstran­ten auf 355 Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gegan­gen – so vie­le wie nie. Das sei ein neu­er Höchststand, teil­te Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart mit. Zähle man die Tage von Freitag bis Sonntag hin­zu, sei man bereits im sechs­stel­li­gen Bereich an Demonstranten. Die Proteste sei­en eine aller­größ­te Herausforderung für die Polizei. 3200 Beamte sei­en am Montag im Südwesten im Einsatz gewe­sen…«
stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de (25.1.)


»Eilantrag gegen Ausgangssperre für Ungeimpfte im Landkreis Biberach erfolgreich

Gegen die seit 15. Januar gel­ten­de nächt­li­che Ausgangsbeschränkung für unge­impf­te Personen im Landkreis Biberach hat ein Bürger mit Erfolg einst­wei­li­gen Rechtsschutz beantragt.

Seit vor­ver­gan­ge­nem Samstag war unter Berufung auf die ent­spre­chen­de Corona-Verordnung des Landes nicht-immu­ni­sier­ten Personen der Aufenthalt außer­halb der Wohnung oder der son­sti­gen Unterkunft zwi­schen 21 und 5 Uhr nur aus trif­ti­gen Gründen gestat­tet. Zuvor hat­te das Kreisgesundheitsamt Biberach fest­ge­stellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet zwei Tage in Folge über 500 lag.

Gericht ordent [sic] aufschiebende Wirkung an

Dagegen leg­te ein Bürger Widerspruch ein und stell­te über­dies einen Eilantrag. Mit dem Antrag auf einst­wei­li­gen Rechtsschutz hat­te er nun Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ord­ne­te per Beschluss vom Montag (24. Januar) an, dass der Widerspruch des Antragstellers auf­schie­ben­de Wirkung hat…«
schwae​bi​sche​.de (25.1.)


Die Nachricht in die ande­re Richtung:

»Impfpflicht im Kreis Bautzen
Nach Äußerungen von Vize-Landrat Witschas: Kreis will Impfpflicht doch umsetzen

Keine Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal im Kreis Bautzen? Der Landkreis Bautzen hat nach Äußerungen des Vize-Landrats Udo Witschas (CDU) klar­ge­stellt, dass die berufs­be­zo­ge­ne Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal auch dort gel­ten wird. Die Landesdirektion Sachsen habe mit Blick auf Einträge in den sozia­len Medien gebe­ten, die Aussagen Witschas’ ein­zu­ord­nen, teil­te das Landratsamt am Dienstag, 25. Januar, mit. Die durch den Bundestag beschlos­se­ne Impfpflicht wer­de umge­setzt – aller­dings ste­he die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambu­lan­ten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es.
Geprüft wer­de stets im Einzelfall. Witschas habe die Sorge vie­ler Beschäftigter ent­kräf­ten wol­len, dass für sie am 16. März auto­ma­tisch ein Beschäftigungsverbot gel­te. Der Rede sei­en Gespräche mit Vertretern von Kliniken, Wohlfahrtsverbänden und Rettungsdiensten vorausgegangen…

Witschas fühlt sich nach Aussagen zur Impfpflicht falsch verstanden

Der Vize-Landrat Witschas fühl­te sich am Dienstag mit Blick auf sei­ne Aussage vom Vortag falsch ver­stan­den. Es ste­he außer Frage, dass der Landkreis als unter­ge­ord­ne­te Behörde das Infektionsschutzgesetz ein­hal­te, sag­te der CDU-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Landkreis kön­ne das Gesetz als unter­ge­ord­ne­te Behörde auch nicht außer Kraft set­zen. „Aus den Gründen der Versorgungssicherheit, die müs­sen wir gewähr­lei­sten, kön­nen wir mit dem Datum 16.3. aus der heu­ti­gen Sichtweise kein Betretungsverbot aus­spre­chen und damit woll­ten wir den Mitarbeiterinnen die Angst nehmen.“
Das Personal in der Pflege sei ohne­hin schon knapp, sag­te Witschas. Weitere Ausfälle könn­ten aus sei­ner Sicht dafür sor­gen, dass die Belastung für die ver­blie­be­nen Mitarbeiter wei­ter stei­ge. Daher hät­ten er und Landrat Michael Harig (CDU) sich die Frage gestellt, wie man mit dem Fall einer berufs­be­zo­ge­nen Impfpflicht ab dem 16. März umge­he. „Wir hat­ten auch die Angst, dass wir in einen Pflegenotstand kom­men, wenn wir da zuse­hen, dass sich die Mitarbeiter aus Ängsten her­aus zum 16.3. krank schrei­ben las­sen oder selbst aus über­eil­tem Handeln kün­di­gen. Das wür­de unser Pflege- und medi­zi­ni­scher Bereich nicht ohne wei­te­res ver­kraf­ten.“…«
lr​-online​.de (25.1.)

27 Antworten auf „Zwei Schritte vor, einer zurück“

  1. Gesundheitsschäden durch Corona-Impfung in RLP
    93 Verdachtsfälle bei mehr als acht Millionen Impfungen
    STAND 26.1.2022, 5:00 Uhr
    Gernot Ludwig 

    Für die Anträge auf Entschädigung nach einer Impfung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV) zuständig. 

    Wie die Behörde dem SWR mit­teil­te, hat sich die Zahl sol­cher Anträge mit der Einführung der Corona-Impfung mehr als verzehnfacht. 

    In der Vergangenheit sei­en in Rheinland-Pfalz pro Jahr im Schnitt neun Anträge auf Entschädigung nach einer Impfung gestellt worden. 

    Nach Ablauf des ersten Jahres der Corona-Impfungen sind es 93 Anträge (Stand 25.01.2022).

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​-​i​n​-​r​l​p​-​1​0​0​.​h​tml

    [Anmerkung:
    Erstmalig und bis­her ein­ma­lig wur­de in den Nachrichten um 05.30 Uhr bei SWR3 (Radio) gemeldet:
    – 93 Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkung
    – Zuständigkeit beim Landesversorgungsamt
    Zahlen für 2020
    Schadenhäufigkeit wäre ca. 1:100.000
    DAS stimmt so nicht!
    (dort exi­stiert kei­ne Meldung "ver­dachts­fäl­le")
    https://​lsjv​.rlp​.de/​d​e​/​s​t​a​r​t​s​e​i​te/

    NICHT die "acht Millionen Impfungen" haben die Impfschäden, son­dern die bis dahin ca. 3 Mio. Menschen in RLP
    (sie­he https://​impf​da​sh​board​.de/)

    Einwohnerzahl: 4.098.391 (31. Dezember 2020)[2]
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​R​h​e​i​n​l​a​n​d​-​P​f​alz

  2. An alle Erlaß geben­de­ne, Abgeordnete, Ethik-Rat-Mitglieder, Gesundheitsminister, Ärzte, Richter, Lehrer, Beamte, Eltern 

    Inhaltsstoffe ALC 315 + ALC 159 sind lt. PEI, EMA nicht zuge­las­se­ne Nanopartikel (Lipide), Stoffe, die nur zu Forschungszwecken benutzt wer­den dür­fen – aber nicht am Menschen selbst.
    https://​2020tu​be​.de/​v​i​d​e​o​/​s​i​t​z​u​n​g​-​8​4​-​e​i​n​e​r​-​t​r​a​g​e​-​d​e​s​-​a​n​d​e​r​e​n​-​l​a​st/
    Ihre Rede beginnt bei: ca. 5h 04 Minuten
    Dringende Warnung an alle – kon­kre­te Lebensgefahr besteht bei der Verwendung von Comniraty von Pfizer Biontech
    gegen das Arzneimittelgesetz § 95 (spe­zi­ell für Kinder und Erwachsene).
    Für alle die dar­an Beteiligt sind, Ärzte, Richter, Eltern, Verfahrensbeistände droht § 5 + § 8 lt. Arzneimittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren, in schwe­ren Fällen bis zu 10 Jahren. 

    Lt. Auskunft vom 7.12.21 von Pfizer gibt es dar­über kei­ne Informationen der Wirkungsweisen.

    Frau Rae Bahner hat auf die Stellungnahme von Herr Prof. Pitz reagiert. Bitte dies höf­lichst nach­zu­le­sen und an ALLE Ärzte in Ihrem Umfeld weiterzuleiten.

    https://beatebahner.de/lib.medien/Bahners%20Replik%20zur%20Stellungnahme%20Prof.%20Pitz.pdf
    PCR Test unbrauchbar:
    kur­zes Video Statement Beate Bahner_
    https://beatebahner.de/lib.medien/-3437912727744456181_22-01–0406_47_51.mp4
    Rechtsgutachten HIER:
    https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf
    https://​bea​tebah​ner​.de/​l​i​b​.​m​e​d​i​e​n​/​A​n​l​a​g​e​n​_​1​-​1​9​.​pdf
    https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20RAin%20Bahner%20Strafbarkeit%20nach%2095%20AMG%20durch%20Impfung%2C%20korr.%2027.12.2021.pdf
    https://www.beatebahner.de/lib.medien/Auffrisch-Booster-Warnung%20an%20impfende%20Aerzte%20von%20Beate%20Bahner%203.11.2021.pdftellungnahme zu Pitz
    http://​www​.bea​tebah​ner​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​.​h​tml

  3. Ehrlich gesagt brau­che ich den Einzelhandel jetzt auch nicht mehr. Die haben wo sie konn­ten bereit­wil­lig gegen die Kunden gear­bei­tet-weder der Verband, noch ein­zel­ne Händler haben geklagt. 

    Gleiches bei der Gastronomie. Letztere hat ja sehr deut­lich gemacht, dass sie eigent­lich nie­mand braucht. Keiner ist ver­hun­gert. Und bei den kom­men­den Energiekosten brau­chen die ohne­hin nicht mehr auf­sper­ren. Eine Pizza für 30€, oder ein Mittagstisch für 20€ wer­den sich nicht erfolg­reich verkaufen.

  4. Der Hr. Steinmeier soll sei­ne Funktion als Präsident bedie­nen und nicht als Moderator auf­tre­ten !!! Mit sug­ge­stiv Fragen Leute dazu zwin­gen – dass zu sagen, was nur er und sei­ne Konsorten hören wol­len !!! Er soll den gesun­den Menschenverstand – der laut sei­ner Aussage: die Minderheit der Bevölkerung ist nicht unter­stüt­zen. Ja, es gibt noch eine Minderheit die sich Gedanken über den Führungstil, Interessen und Ehrlichkeit der Politbande macht. Wenn ich was zu sagen hät­te, wür­de ich die alle, die das Volk ver­ra­ten haben aus dem Amt jagen. Ich sag nur Pfui, pfui, pfui. Noch ein Anligen – las­sen sie den Lauterbach auf Zurechnungsfähigkeit untersuchen !!!!!!!!!

  5. «Nous som­mes en guer­re» (Macron, März 2020). Wie endet eine Schlacht? In Rückzugsgefechten. Mal müs­sen sich die Verlierer zurück­zie­hen, mal erlan­gen sie doch noch Teilerfolge und ins­ge­samt herrscht das Chaos.

    Die gro­sse Krieg, der um die Wiederherstellung bzw. erst­ma­li­ge Einführung demo­kra­ti­scher Rechte gegen den Versuch glo­ba­ler Oligarchen eine Art kapi­tal­feu­da­li­sti­schen Weltstaat zu errich­ten («Great Reset»), geht aller­dings nach Ende des Viruswahns wei­ter bzw. erst rich­tig los.

  6. Wer von fal­schen Voraussetzungen aus­geht kommt zu fal­schen Schlussfolgerungen.
    Falsche Voraussetzung ist die Behauptung, dass ab 15. März für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen eine Impfplicht bestehen wür­de. Das ist falsch! Ab 15. März besteht die für die Betreiber von Gesundheitseinrichtungen die Pflicht von den bei ihnen Beschäftigten den "Impf"-Status abzu­fra­gen und nicht-"geimpfte Mitarbeiter an das Gesundheitsamt zu melden.
    Die Gesundheitsämter kön­nen dann, müs­sen aber nicht, Betretungsverbote aussprechen.
    Insofern ist in den Aussagen kein Wiederspruch. Das Infektionsschutzgesetz wird ein­ge­hal­ten indem der "Impf"-Status abge­fragt und Nicht-"Geimpfte" dem Gesundheitsamt gemel­det wer­den. Die Gesundheitsämter wer­den ange­wie­sen kei­ne Betretungsverbote auszusprechen.

  7. Na, die Geschichte aus Bautzen geht ja nur so halb in die ande­re Richtung. Das hier beschrie­be­ne Dilemma zwi­schen der Durchsetzung der Impfpflicht und der Vermeidung eines Pflegenotstands als zwei kon­f­li­gie­ren­den Verpflichtungen zeigt für mich eher auf, wie man geset­zes­kon­form mit dem Problem umge­hen wird. (Absicherung des Pflegebetriebs hat Vorrang)

    Vor dem Hintergrund, dass das Schließen von Krankenhäusern schon lan­ge auf der Agenda der neo­li­be­ra­len Akteure steht, und Lauterbach dafür schon lan­ge gewor­ben hat, stellt sich mir noch eine ande­re Frage: ob die Ausdünnung der Personaldecke durch Impfpflicht auch des­halb poli­tisch gewollt ist, um mit die­ser künst­lich her­bei­ge­führ­ten Personalknappheit Handlungsdruck für die Schließung von Abteilungen bis hin zu gan­zen Krankenhäusern, bzw. dann die Zusammenlegung von Kliniken und Abteilungen aufzubauen.

    Wenn Corona dem­nächst zu Ende geht, wird sich Lauterbach sicher die­ser sei­ner eigent­li­chen Bestimmung zuwen­den. Die angeb­li­che Personalknappheit wird dann bestimmt eine Rolle in dem neu­en Narrativ spie­len, nach dem Motto "never waste a good crisis".

  8. Für Bautzen gibt's natür­lich nur eine Lösung (schon fast ein revo­lu­tio­nä­rer Akt, dass Witschas die nicht erwähnt hat!): "Impfpflicht für alle", um den Verantwortlichen dort "die Angst" zu neh­men, "dass wir in einen Pflegenotstand kom­men, wenn wir da zuse­hen, dass sich die Mitarbeiter aus Ängsten her­aus zum 16.3. krank schrei­ben las­sen oder selbst aus über­eil­tem Handeln kündigen."

  9. OVG Lüneburg kippt 2G-Regelung für Sport unter frei­em Himmel
    Stand: 25.01.2022 15:00 Uhr

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel auf Sportplätze unter frei­em Himmel vor­läu­fig außer Kraft gesetzt. Demnach dür­fen nun wie­der unge­impf­te Personen sol­che Orte besuchen.

    Gegen die Regelung hat­te sich laut Gericht eine Frau aus Niedersachsen, die Golf spielt und weder geimpft noch gene­sen ist, in einem soge­nann­ten Normenkontrollantrag gerichtet. 

    Umfassendes Verbot "ver­fas­sungs­recht­lich nicht gerechtfertigt"

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​l​u​e​n​e​b​u​r​g​_​h​e​i​d​e​_​u​n​t​e​r​e​l​b​e​/​O​V​G​-​L​u​e​n​e​b​u​r​g​-​k​i​p​p​t​-​2​G​-​R​e​g​e​l​u​n​g​-​f​u​e​r​-​S​p​o​r​t​-​u​n​t​e​r​-​f​r​e​i​e​m​-​H​i​m​m​e​l​,​c​o​r​o​n​a​9​9​8​4​.​h​tml

  10. Stellengesuche unge­impf­ter Pflegekräfte:
    Echt oder gefälscht?
    Stand: 25.01.2022 10:00 Uhr 

    Unbekannte haben bei­spiels­wei­se im "Kreiszeitung Wochenblatt" Dutzende Anzeigen aufgegeben.
    Die Gewerkschaft ver.di vermutet,
    dass vie­le der Anzeigen falsch sind. 

    Offenbar woll­ten Impfgegner Stimmung gegen eine mög­li­che Corona-Impfpflicht machen, heißt es von­sei­ten der Gewerkschaft. 

    Eine Person, zwei Anzeigen – unter­schied­li­che Angaben

    Außerdem hat sich das Blatt entschlossen,
    vor­erst kei­ne wei­te­ren Stellenanzeigen zu veröffentlichen,
    mit denen angeb­lich unge­impf­te Pflegekräfte einen Job suchen.

    Stellenmarkt "kein Ort für poli­ti­sche Kampagnen"
    Auch bei der "Walsroder Zeitung" sind angeb­li­che Stellengesuche von unge­impf­ten Personen eingegangen.
    Eigenen Angaben zufol­ge hat die Zeitung die Anzeigen veri­fi­ziert und die per­sön­li­chen Angaben der Anzeigen-Aufgebenden überprüft. 

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​l​u​e​n​e​b​u​r​g​_​h​e​i​d​e​_​u​n​t​e​r​e​l​b​e​/​S​t​e​l​l​e​n​g​e​s​u​c​h​e​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​r​-​P​f​l​e​g​e​k​r​a​e​f​t​e​-​E​c​h​t​-​o​d​e​r​-​g​e​f​a​e​l​s​c​h​t​,​c​o​r​o​n​a​9​9​6​6​.​h​tml

  11. Vereinbarte Debatte zur Sars-CoV-2-Impfpflicht
    Abbildung eines Impfausweises mit einer Spritze,
    in dem das Wort Impfpflicht ein­ge­tra­gen ist

    Liveübertragung:
    Mittwoch, 26. Januar, 15.05 Uhr

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befas­sen sich 

    am Mittwoch, 26. Januar 2022, 

    in einer Vereinbarten Debatte mit der mög­li­chen Einführung einer SARS-CoV-2-Impfpflicht. 

    Für die Beratung ist eine Dauer von drei Stunden vor­ge­se­hen. (eis/17.01.2022)

    https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​2​/​k​w​0​4​-​d​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​8​7​7​070

    s.a.
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​t​a​g​e​s​o​r​d​n​u​n​g​?​w​e​e​k​=​4​&​y​e​a​r​=​2​022

  12. Einmal wird die Wahrheit siegen.
    Einmal kommt das Grosse Schämen für All
    die bewuss­ten Lügen und Suggestionen.
    Einmal gibt es Neuwahlen.

    Wie respekt­los Macht aus­ge­übt wird zeigt
    Das ver­lo­ge­ne Aufrechterhalten der
    Alarmstufe in Bawü. Ohne Grund.
    Armes Volk in Süddeutschland.

  13. Zusammenfassung:
    Aus der Analyse von Daten, die von der öffent­lich zugäng­li­chen euro­päi­schen Datenbank „European Database of Suspected Adverse Drug Reaction“ stam­men (Datenbankschluß 34. KW), kann dar­auf geschlos­sen wer­den, dass der weit­aus größ­te Teil der Todesfälle, die in einem zeit­li­chen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung gemel­det wur­den und auch vie­le der schweren
    Nebenwirkungen in ursäch­li­chem Zusammenhang zur Impfung ste­hen. Zur Unterstützung die­ser These wur­de der zeit­li­che Zusammenhang erfasst, in dem die Nebenwirkung bzw. der Todesfall zu der Impfung steht. Bisher sind kei­ne ver­gleich­ba­ren Daten von den ent­spre­chen­den Arzneimittelbehörden
    ver­öf­fent­licht und ana­ly­siert bzw. berich­tet worden.
    Obwohl es auch Unterschiede zwi­schen den 4 Impfstoffen (Moderna (CX-024414), Biontech-Pfizer (TOZINAMERAN), Astra-Zeneca (CHADOX1 NCOV-19) und Janssen (AD26.COV2.S)) gibt, die im Bericht erör­tert wer­den, ist das Gesamtbild sehr klar: die mei­sten schwer­wie­gen­den Nebenwirkungen tre­ten in den ersten 4 Tagen nach Verabreichung auf, die Todesfälle und die Spontanaborte sogar in den ersten 2 Tagen. Das unter­streicht die aku­te Toxizität der ver­ab­reich­ten Impfstoffe und lässt sich nicht auf eine erwart­ba­re Hintergrundmorbidität im Vergleich zu einer unge­impf­ten Population in einem Beobachtungszeitraum von 14 bzw. 30 Tagen nach der Impfung redu­zie­ren, wie im PEI-Bericht vom 20.09. behaup­tet. In letz­te­rem Fall müss­ten die Events
    gleich­ver­teilt über den Beobachtungszeitraum auftreten.
    Im Bericht wer­den wei­ter­hin kau­sa­le Zusammenhänge von Herzstillständen und plötz­li­chen Toden, Thrombosen, Herzinfarkten, Schlaganfällen, Vorhofflimmern, Blutungen und Fazialisparesen dar­ge­legt. Aufgrund die­ser Daten muss das Paul-Ehrlich-Institut als Kontrollorgan der Arznei-und Impfstoffsicherheit das Risiko-Nutzen-Verhältnis der neu­en Covid-19 Impfstoffe neu bewerten.
    https://​www​.drop​box​.com/​s​/​e​b​y​7​w​5​y​5​7​2​f​m​v​o​i​/​S​t​u​d​i​e​I​m​p​f​s​t​o​f​f​N​W​.​f​i​n​a​l​-​D​e​u​t​s​c​h​.​p​d​f​?​d​l=0

  14. „Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird nach eige­nen Angaben die für Mitte März geplan­te Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht durch­set­zen. Man stel­le fest, 'dass mit den gan­zen ande­ren coro­nabe­ding­ten Maßnahmen, die wir schon seit zwei Jahren tra­gen, das Gesundheitsamt und auch gro­ße Teile der Verwaltung völ­lig aus­ge­la­stet sind'".

    https://​www​.spie​gel​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​l​a​n​d​k​r​e​i​s​-​s​e​t​z​t​-​b​e​r​u​f​s​b​e​z​o​g​e​n​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​n​i​c​h​t​-​d​u​r​c​h​-​a​-​1​c​4​f​0​2​7​2​-​3​7​f​1​-​4​4​0​a​-​9​2​e​1​-​3​6​4​3​3​f​1​c​b​91b

  15. Die Auseinandersetzung in den Medien wird heftig
    https://​www​.welt​.de/​k​u​l​t​u​r​/​p​l​u​s​2​3​6​4​7​9​7​2​9​/​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​O​l​a​f​-​S​c​h​o​l​z​-​s​a​g​t​-​n​i​c​h​t​-​d​i​e​-​W​a​h​r​h​e​i​t​.​h​tml
    "Öffentlich sug­ge­riert Olaf Scholz, die Impfung kön­ne wir­kungs­voll Ansteckungen ver­hin­dern. Das ist längst durch Omikron wider­legt – wie nicht nur das Impf-Musterland Bremen zeigt. Verbreitet der Kanzler wis­sent­lich Fehlinformationen, um die Impfpflicht voranzutreiben? "
    Sie umschrei­ben es, aber der Inhalt ist klar: Der Kanzler lügt.

    1. @ b.m.buerger

      Dann wird es Zeit für Neuwahlen.
      Kanzler die Lügen hat­ten wir schon mal.
      Das ging nicht gut aus …
      Wehret den Anfängen !

  16. Eine Immunität ver­hin­dert die Bildung von mRNA und damit die Vermehrung von Virenmolekülen.

    mRNA ist aber das was gespritzt wird!!! Das beste Immunsystem wird umgan­gen wenn man mRNA spritzt!

Schreibe einen Kommentar zu Alles verstanden? Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert