Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Doch, das hat mit dem Thema zu tun. Schließlich sind Überwachung und Zertifikate ein Kernstück der Coronapolitik. In die­sem Sinne müß­te das Urteil des EuGH ein Warnsignal für die Bundesregierung sein. Man darf aller­dings zwei­feln, daß sie den Schuß gehört hat. Auf faz​.net ist unter genann­tem Titel am 20.9. zu lesen: »Die deut­sche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung … Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechts­wid­rig weiterlesen