Das Weinen des Stephan Weil

»Bis ein­schließ­lich den 2. April gilt die aktu­el­le Corona-Übergangs-Verordnung, danach ent­fal­len lei­der die mei­sten Maßnahmen. Ein Aufrechterhalten des bis­he­ri­gen Schutzstandards ist dann infol­ge der Neufassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. März nicht mehr mög­lich. Im Gegenteil: ab dem 3. April kann das Land nur noch in weni­gen Bereichen sehr nied­rig­schwel­li­ge Maßnahmen ver­bind­lich anord­nen… Eine Region kann … Das Weinen des Stephan Weil weiterlesen