28 Euro pro "Impfung". Abrechnung über Pseudo-Gebührenordnungspositionen
"Impfen muß sich wieder lohnen. Mehr netto vom boosto". Auf aerztezeitung.de ist am 23.9. zu lesen: »Berlin. Ab 1. Oktober können Ärztinnen und Ärzte Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna mit einer eigenen Pseudo-Gebührenordnungspositionen [sic] abrechnen. Darauf weist die KBV in einer aktuellen Mitteilung hin. Bis dahin nutzen Arztpraxen die … 28 Euro pro "Impfung". Abrechnung über Pseudo-Gebührenordnungspositionen weiterlesen
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