Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google
Ist es eine gute Entscheidung aus falschen Gründen, worüber rnd.de am 10.2. unter obigem Titel berichtet? »München. Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, … Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google weiterlesen
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