Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google

Ist es eine gute Entscheidung aus fal­schen Gründen, wor­über rnd​.de am 10.2. unter obi­gem Titel berich­tet? »München. Das Landgericht München hat eine Kooperation zwi­schen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vor­läu­fig unter­sagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einst­wei­li­ge Verfügungen gegen die Bundesrepublik, ver­tre­ten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, … Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google weiterlesen