Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google

Ist es eine gute Ent­schei­dung aus fal­schen Grün­den, wor­über rnd​.de am 10.2. unter obi­gem Titel berichtet?

»Mün­chen. Das Land­ge­richt Mün­chen hat eine Koope­ra­ti­on zwi­schen dem Bund und dem Inter­net­kon­zern Goog­le zu einem Gesund­heits­por­tal vor­läu­fig unter­sagt. Die Rich­ter gaben am Mitt­woch zwei Anträ­gen auf einst­wei­li­ge Ver­fü­gun­gen gegen die Bun­des­re­pu­blik, ver­tre­ten durch das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um, und den US-Kon­zern im Wesent­li­chen statt, wie das Gericht mit­teil­te. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wer­te­te die Zusam­men­ar­beit als Kar­tell­ver­stoß. Die Ver­ein­ba­rung bewir­ke eine Beschrän­kung des Wett­be­werbs auf dem Markt für Gesund­heits­por­ta­le. Der Medi­en­kon­zern Hubert Bur­da Media hat­te über eine Toch­ter­fir­ma, das Gesund­heits­por­tal net​dok​tor​.de, geklagt.

Burda sah Position geschwächt – und bekam Recht

Bei der Koope­ra­ti­on geht es um dies: Bei Goog­le-Such­an­fra­gen etwa zu Krank­hei­ten oder Beschwer­den wird bei den Ergeb­nis­sen pro­mi­nent eine Info­box des Por­tals gesund​.bund​.de ange­zeigt, das vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um ver­ant­wor­tet wird. Im Novem­ber stell­te Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) die Zusam­men­ar­beit mit dem US-Inter­net­kon­zern vor. Ver­la­ge wie Bur­da sehen dar­in ihre Posi­ti­on geschwächt und befürch­ten Nach­tei­le, weil sie auch Gesund­heits­por­ta­le im Port­fo­lio haben.«

3 Antworten auf „Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google“

  1. Die kapi­ta­lis­ti­sche Olig­ar­chie bil­det eben auch kei­nen mono­li­thi­schen Block, son­dern ist nur im Kampf gegen die Mas­sen ver­eint, wäh­rend sich ihre Ver­tre­ter unter­ein­an­der nicht "das Schwar­ze unter den Fin­ger­nä­geln" gönnen.

    In die Ker­ben muss man schlagen!

  2. … um der­zeit kei­ne nega­ti­ve Pres­se zu erhalten?

    Streit um Gesund­heits­por­tal des Bun­des Goog­le zieht Beru­fung vor dem OLG Mün­chen zurück
    09.04.2021

    Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechts­streit zwi­schen einem Medi­en­kon­zern und Goog­le wegen eines Online-Por­tals des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums in die Län­ge zie­hen könn­te. Doch es kommt nun anders.
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​g​o​o​g​l​e​-​b​u​n​d​e​s​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​m​i​n​i​s​t​e​r​i​u​m​-​o​n​l​i​n​e​-​p​o​r​t​a​l​-​j​o​u​r​n​a​l​i​s​m​u​s​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​w​e​t​t​b​e​w​e​r​b​-​k​l​a​g​e​-​k​a​r​t​e​l​l​r​e​c​h​t​-​b​e​r​u​f​u​ng/

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