Ist es eine gute Entscheidung aus falschen Gründen, worüber rnd.de am 10.2. unter obigem Titel berichtet?
»München. Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.
Burda sah Position geschwächt – und bekam Recht
Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Im November stellte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen darin ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben.«
Die kapitalistische Oligarchie bildet eben auch keinen monolithischen Block, sondern ist nur im Kampf gegen die Massen vereint, während sich ihre Vertreter untereinander nicht "das Schwarze unter den Fingernägeln" gönnen.
In die Kerben muss man schlagen!
wieso klagt der konzern, bei dem spahns göttergatte lobbyist ist, gegen die regierung???
nebelkerze? ablenkungsmanöver?
… um derzeit keine negative Presse zu erhalten?
Streit um Gesundheitsportal des Bundes Google zieht Berufung vor dem OLG München zurück
09.04.2021
Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google wegen eines Online-Portals des Gesundheitsministeriums in die Länge ziehen könnte. Doch es kommt nun anders.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/google-bundesgesundheitsministerium-online-portal-journalismus-gesundheit-wettbewerb-klage-kartellrecht-berufung/