Mit Aktenzeichen 98 C 2116/21 verkündete das Gericht am 14.12.23 ein Urteil im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in Schulen. Damit wurde die Klage einer Privatschule abgewiesen, mit der sie Teile des Schulgeldes und anderer Gebühren von den Eltern einer Schülerin eintreiben wollte. Die Schule hatte dem Mädchen den Zutritt untersagt, nachdem die Eltern eine plausible Erklärung vorgelegt hatten, wonach der Tochter das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar sei.
Das Gericht argumentiert ausführlich, warum ein Zwang zu Masken und Tests mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das Urteil gibt es zum Download auf corona-blog.net. Dort findet sich auch eine Stellungnahme von RA Holger Fischer.