"Der Richter ist meiner Meinung nach auch in der Vergangenheit schon als Corona-Verschwörungstheorieanhänger-Sympathisant aufgefallen."

Unter den inzwi­schen über 500, über­wie­gend pöbeln­den oder der Heiligenverehrung ver­pflich­te­ten, Kommentaren zum "Zeit"-Artikel über den Drosten-Prozeß (s. letz­ten Beitrag) ist auch die­ser zu finden:

Er bezieht sich auf "Querdenken-Anwalt muss Mega-Strafzettel nicht bezah­len". Interessant, wer hier so alles mit­liest. Seit eini­gen Stunden in der Prüfung und nicht ver­öf­fent­licht ist dage­gen mein Kommentar:

8 Antworten auf „"Der Richter ist meiner Meinung nach auch in der Vergangenheit schon als Corona-Verschwörungstheorieanhänger-Sympathisant aufgefallen."“

  1. Der Filter bei der Zeit ist eisern und uner­bitt­lich. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
    Auch mein Kommentar ist ein­fach weg.

    1. Aber wenig­stens konn­ten wir mit Fug und Recht von uns sagen, dass wir nicht nur dabei, son­dern mit­ten drin waren… https://​www​.der​stan​dard​.at/​s​t​o​r​y​/​3​0​0​0​0​0​0​2​1​7​7​8​2​/​n​2​1​4​-​c​o​r​o​n​a​-​f​o​n​d​s​-​r​a​u​c​h​-​f​o​r​d​e​r​t​-​r​2​5​2​c​k​n​a​h​m​e​-​v​o​n​-​z​u​s​a​g​e​-​f​2​5​2​r​-​r​u​t​t​e​r​-​v​e​r​ein

      Btw., die Datenschutz-Abteilung der Zeitung hat von uns ein gehar­nisch­tes eMail bekom­men nicht nur wegen des Verstoßes des Rechts am eige­nen Bild, son­dern weil es auch kom­plett in einem fal­schen Kontext ver­wen­det wurde. 

      Apropos mit­ten drin… @aa: hat­test Du gewusst, dass die Demo die am 28. und am 29. Aug. 2021 in Berlin statt­fand eigent­lich poli­zei­lich unter­sagt war!? Wir lasen dies erst vor kur­zem durch Zufall 😀

      Liebe Grüße
      Walter aka Der Ösi

      1. Auf meine Anfrage an die Datenschutz-Abteilung der Zeitung habe ich glatt eine Antwort bekommen:

        "Guten Tag,

        wir haben Ihre E-Mail erhalten und Ihre Anfrage sowohl medienrechtlich als auch datenschutzrechtlich geprüft.

        Wir haben selbstverständlich einen sehr hohen Anspruch an die journalistische Qualität unseres Mediums, weshalb wir stets darauf erpicht sind, die medienrechtlichen Grundsätze und die journalistische Berufsethik zu wahren. Gerade vor diesem Hintergrund, können wir Ihren Rechtsstandpunkt in dieser Sache allerdings nicht teilen.

        In diesem Fall sprechen Sie konkret das Recht am eigenen Bild (§ 78 Urheberrechtsgesetz) an. Dieses schützt Personen gegen den möglichen Missbrauch ihrer Abbildung in der Öffentlichkeit: sie sollen durch die Verbreitung ihres Bildes nicht bloßgestellt werden, sodass dadurch ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder ihr Bild auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben könnte. Jedoch sind derartige Missdeutungen dann ausgeschlossen, wenn es sich um die Veröffentlichung der Bilder von Personen handelt, die an allgemein zugänglichen Orten oder an Orten aktuellen Geschehens aufgenommen werden, sofern ihre Abbildung vom Geschehen nicht zu trennen oder für dessen Darstellung erforderlich ist.

        Vor diesem rechtlichen Hintergrund stellt sich das Recht am eigenen Bild in Ihrem Fall wie folgt dar:

        Das gegenständliche Bild stammt von der Bildagentur IMAGO und ist dort weiterhin abrufbar und käuflich. Die Angaben der Bildagentur über die Herkunft des Bildes decken sich mit unserem Artikel.

        20221002 Grossdemo Fotos | IMAGO (imago-images.de)

        Das gegenständliche Bild wurde an einem öffentlichen Ort aktuellen Geschehens aufgenommen und ist für dessen Darstellung erforderlich. Die Beschreibung unter dem gegenständlichen Bild („Impfopfer-Gedenken“ in Wien, Oktober 2022) beschreibt das Geschehen auf eine sehr objektive Art.
        Demonstrationen sind im Allgemeinen Gegenstand von Berichterstattungen. Um unseren Leser:innen einen Eindruck des aktuellen Geschehens vermitteln zu können, ist es unumgänglich auf Bilder von Demonstrant:innen zurückzugreifen.

        In datenschutzrechtlicher Hinsicht können wir Ihnen mitteilen, dass Art. 17 DSGVO („Recht auf Vergessen“) aufgrund des Medienprivilegs des § 9 DSG nicht zur Anwendung kommt.

        In diesem Fall sehen wir uns daher der freien Berichterstattung über tagesaktuelles Geschehen, und damit der Meinungs- und Pressefreiheit verpflichtet. Die gegenständliche Berichterstattung und die Verwendung des Bildes sind durch das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 10 EMRK gedeckt.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Ihr STANDARD Legal Team

        Recht | Legal, Policy & Projects"

        Aber es war definitiv keine Impfopfer-Gedenkdemo, sondern eine gegen die Teuerung. Hier die restlichen Bilder: https://www.imago-images.de/search?suchtext=Grossdemo+Impfopfern&imagepage=on&db=stock

        Viele Grüße
        Walter aka Der Ösi

  2. Ich ver­ste­he – so wie ich mei­ne – die Überschrift nicht ganz rich­tig. (wie so oft, mög­li­cher­wei­se) Deshalb ver­su­che ich es mal mit mei­nen eige­nen Worten und miss­ach­te die befürch­te­te Möglichkeit. Ich glau­be ich bräuch­te drin­gend eine fein­füh­li­ge Authisten-PCR. 😉 Nämlich befürch­ten tue ich eine chro­ni­fi­zier­te Viertel-Authistizitäth. Das kann aber auch eine tota­le, ganz ein­fa­che ent­rück­te Fehleinschätzung, oder gar eine ver­schlepp­te, gar chro­ni­fi­ziert-ver­schlepp­te Grippe sein, wer weiss?

    Der Kreis um Verschwörungsideologie-Unterstellende, sym­pa­thi­sie­ren­der Juristen ist in Deutschland kei­ne "Corona-Folge". Nein, die­se Art von "Geheimbund" exi­stiert offen­kun­dig schon län­ger. Bloss, ob der juri­sti­schen Definition des Begriffes lässt man uns im Dunkeln, und in der ste­ten gedank­li­chen Beschäftigung zurück. Falls ein Akademie-Jurist mit­liest. Wie defi­niert sich "Verschwörungstheoretiker" im Rechtswesen. Leider kennt mein Duden-Recht den Begriff nicht, und zwei­tens, ist es mög­li­cher­wei­se sogar irgend­wie straf­be­wehrt. Weil anders kom­me ich nicht umhin, eine Beleidigung im Zusammenhang fest­zu­stel­len. Kann aber – juri­stisch – nicht sein! Wer weiss denn sowas?

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