Es kann nicht mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen im Einklang sein, wenn Kinder unter Atemnot leiden sollen (Amtsgericht Halle)

Mit Aktenzeichen 98 C 2116/21 ver­kün­de­te das Gericht am 14.12.23 ein Urteil im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in Schulen. Damit wur­de die Klage einer Privatschule abge­wie­sen, mit der sie Teile des Schulgeldes und ande­rer Gebühren von den Eltern einer Schülerin ein­trei­ben woll­te. Die Schule hat­te dem Mädchen den Zutritt unter­sagt, nach­dem die Eltern eine plau­si­ble Erklärung vor­ge­legt hat­ten, wonach der Tochter das Tragen einer Maske aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mög­lich oder unzu­mut­bar sei.

Das Gericht argu­men­tiert aus­führ­lich, war­um ein Zwang zu Masken und Tests mit dem Kindeswohl nicht zu ver­ein­ba­ren ist. Das Urteil gibt es zum Download auf coro​na​-blog​.net. Dort fin­det sich auch eine Stellungnahme von RA Holger Fischer.

Weitere Beweisanträge der Verteidigung im Maskenprozess

Am 11.12.23 ist unter die­sem Titel auf wnoz​.de zu lesen:

»Die Berufungsverhandlung gegen die Weinheimer Ärztin, die zwi­schen Mai 2020 und Januar 2021 mehr als 4000 Maskenatteste ohne Untersuchung oder nähe­re Kenntnis über mög­li­che Vorerkrankungen der Patienten aus­ge­stellt haben soll, ist am Montag am Landgericht Mannheim fort­ge­setzt wor­den. Aus Sicht des Gerichts könn­te die Beweisaufnahme abge­schlos­sen wer­den. Doch die Verteidigung sieht das anders. „Weitere Beweisanträge der Verteidigung im Maskenprozess“ weiterlesen

Tandler-Masken-Deal. Pro hinterzogene Million ein halbes Jahr Haft

Das berich­tet sued​deut​sche​.de vom 12.12.23:

»Gesundheit – München
Deal in Maskenprozess: Tandler soll über vier Jahre in Haft

München (dpa) – Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre in Bayern mit min­de­stens vier Jahren und drei Monaten Haft rech­nen. Ihr mit­an­ge­klag­ter Geschäftspartner N. soll min­de­stens drei­ein­halb Jahre in Haft. Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zustimm­ten. „Tandler-Masken-Deal. Pro hin­ter­zo­ge­ne Million ein hal­bes Jahr Haft“ weiterlesen

Schwarze Hand von Rossmann. Finale Behandlung von Covid-19 Viren

Leider ist der ulti­ma­ti­ve Schutz nur online für 19,95 € erhältlich.

ross​mann​.de

»Produktbeschreibung und ‑details
Nur die Technologie der viralProtect Schutzhandschuhe inak­ti­viert nach­weis­lich mehr als 99,9% der Covid-19 Viren.Selbstdesinfizierend: Das mit LivinguardPro-Technologie behan­del­te Gewebe der viralProtect Schutzhandschuhe inak­ti­viert Mikroben wie Viren, Bakterien und Pilze schnell und zuver­läs­sig in 10 Minuten.Wiederverwendbar: Die viralProtect Schutzhandschuhe sind bis zu 7 Monate nutz­bar und bis zu 30 Mal wasch­bar. „Schwarze Hand von Rossmann. Finale Behandlung von Covid-19 Viren“ weiterlesen

Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen

Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen drei Jahre nach der gewalt­sa­men Internierung von 700 Menschen über mehr als eine Woche ent­schie­den. Polizei und Bundeswehr sicher­ten im Sommer 2020 einen extra errich­te­ten Zaun und setz­ten eine durch­gän­gi­ge Maskenpflicht im Gebäude durch. In mei­ner Wahrnehmung hat damals ledig­lich coro­dok aus der Maßnahmenkritik dar­über berich­tet. Die Vermutung: Es han­del­te sich um einen "pre­kä­ren "Stadtteil mit "Großfamilien".

»Absperrung eines Gebäudes als Coronamaßnahme war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 30.11.23 fest­ge­stellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und des­sen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechts­wid­rig gewe­sen sind (4 A 212/20). „Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen“ weiterlesen

Marginale Masken-Mengen. Maßlos Motivierte merken: Mitleid meist Mangelware

Am Wochenende muß­te ich nach Wien flie­gen. Eigentlich neh­me ich viel lie­ber die Bahn. Nach zwei­ein­halb Stunden Verspätung bei der letz­ten Reise hat­te ich anders ent­schie­den, was zu noch mehr Streß führte.

In den drei Stunden, die ich auf dem Flughafen BER (er ist wirk­lich fer­tig!) ver­brach­te, konn­te ich sorg­fäl­tig gezähl­te 10 MaskenträgerInnen unter tau­sen­den Fluggästen ver­bu­chen. Auf einem Wühltisch ent­deck­te ich das abge­bil­de­te Sonderangebot. „Marginale Masken-Mengen. Maßlos Motivierte mer­ken: Mitleid meist Mangelware“ weiterlesen

Behörde in Karlsruhe verbietet Corona-Masken an Schulen

Es gibt aber Schlupflöcher. Unter genann­ter Überschrift ist am 28.11.23 auf nord​ku​rier​.de zu lesen:

»Schüler und Lehrkräfte dür­fen in Karlsruhe Corona-Masken nur noch in Ausnahmefällen tra­gen. In die­sen Fällen ist zudem eine Genehmigung nötig. Das berich­tet die Südwest-Presse (SWP). Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe habe der SWP das Maskenverbot bestätigt.

Maske-Tragen grund­sätz­lich nicht zulässig

In dem Bericht heißt es wei­ter, dass sie das RP auf das Schulgesetz beru­fe. Hier gebe es einen Paragrafen, der die Verhüllung des Gesichts bei schu­li­schen Veranstaltungen unter­sagt. Die Behörde argu­men­tie­re im aktu­el­len Fall wie folgt: "Das Tragen einer Maske, die zur Verhüllung des Gesichts führt, ist somit nur gestat­tet, wenn dies durch ein Gesetz oder eine Verordnung vor­ge­schrie­ben ist. Da es aktu­ell kein Gesetz oder kei­ne Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vor­schreibt, ist das Tragen einer Maske bei schu­li­schen Veranstaltungen grund­sätz­lich nicht zulässig."Nur aus schu­li­schen oder gesund­heit­li­chen Gründen sei "aus­nahms­wei­se" eine "Gestattung" durch die Schulleitung mög­lich…«

Kölsch in Karlsruhe*

koel​ner​-braue​rei​-ver​band​.de

»Landeselternbeirat for­dert Gesundheitsschutz

Sebastian Kölsch ist Vorsitzender des Landeselternbeirats. Er sag­te der SWP: "Wenn sich Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte in der aktu­el­len Infektionslage gesund­heit­lich woh­ler füh­len mit einem Mund-Nasen-Schutz, kann die Schulleitung das erlau­ben – das funk­tio­niert auch an den mei­sten Schulen rei­bungs­los." Kölsch sag­te dem Bericht zufol­ge wei­ter: "Gesundheitsschutz soll­te auch dann mög­lich sein, wenn nicht alle müs­sen, son­dern Einzelne wollen."«

* Update: Hier stand aus uner­find­li­chen Gründen "Koblenz". Irgendwas in mei­nem Inneren wehr sich anschei­nend gegen den Namen Karl. Danke für den Hinweis!

Update 2:

»… Das Kultusministerium in Stuttgart erteil­te die­sem Verbot aller­dings eine Absage. „Schulleitungen müs­sen den Schutz vul­nerabler Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ernst neh­men und ent­spre­chen­de Vereinbarungen zum Tragen von Masken tref­fen“, teil­te das Ministerium am Dienstag mit. Ob das Regierungspräsidium das Verbot nun wie­der zurück­neh­men muss, blieb am Dienstag zunächst jedoch unklar…

Gesichtsverhüllung laut Schulgesetz untersagt

Laut dem Medienbericht hat­te sich das Regierungspräsidium bei sei­ner Entscheidung dar­auf beru­fen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schu­li­schen Veranstaltungen laut Schulgesetz unter­sagt sei. „Da es aktu­ell kein Gesetz oder kei­ne Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vor­schreibt, ist das Tragen einer Maske bei schu­li­schen Veranstaltungen grund­sätz­lich nicht zuläs­sig“, wird eine Sprecherin zitiert.«
bnn​.de (28.11.23)