Heute fand am Amtsgericht Waren an der Müritz der dritte Verhandlungstag statt. Es handelte sich um einen sogenannten Schiebetermin, der lediglich zur Fristwahrung durchgeführt wurde. Es wurde der Eingang von Führungszeugnissen der beiden verbliebenen Angeklagten protokolliert. Diese weisen keine Einträge auf. Befürchtungen, daß ein Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des Hauptangeklagten – gegen dessen Willen – zum Tragen komme, bestätigten sich nicht*. Oberstaatsanwalt Wischmann wollte damit die umstrittene Doktorarbeit Drostens aus dem Verfahren halten, indem das Verfahren in diesem Punkt eingestellt wird. Der Hauptangeklagte hatte in einem Geständnis genau diesen Punkt als Grund genannt für seine Beschimpfungen Drostens.
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