Diese fragwürdige These findet sich immer mal wieder auf einigen Plattformen wie untcutnews.ch oder reitschuster.de. Dafür herangezogen wird die 2019 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungrechts. Die Argumentation, die die Artikel dazu voneinander abschreiben, lautet so:
»… In dieser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch verwiesen, welches ebenfalls geändert wurde. Änderung des Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. Hier zu finden. „Werden wir über einen Lastenausgleich enteignet, um "Impfschäden" zu finanzieren?“ weiterlesen