Werden wir über einen Lastenausgleich enteignet, um "Impfschäden" zu finanzieren?

Die­se frag­wür­di­ge The­se fin­det sich immer mal wie­der auf eini­gen Platt­for­men wie unt​cut​news​.ch oder reit​schus​ter​.de. Dafür her­an­ge­zo­gen wird die 2019 beschlos­se­ne Ände­rung des Geset­zes zur Rege­lung des Sozia­len Ent­schä­di­gungs­rechts bzw. das Gesetz zur Rege­lung des Sozia­len Ent­schä­di­gung­rechts. Die Argu­men­ta­ti­on, die die Arti­kel dazu von­ein­an­der abschrei­ben, lau­tet so:

»… In die­ser Ände­rung wird der Zweck der „Kriegs­op­fer­für­sor­ge“ für den das Las­ten­aus­gleich­ge­setz geschaf­fen wur­de, durch den Begriff „Sozia­le Ent­schä­di­gung“ ersetzt und auf das Sozi­al­ge­setz­buch Vier­zehn­tes Buch ver­wie­sen, wel­ches eben­falls geän­dert wur­de. Ände­rung des Sozi­al­ge­setz­buch vier­zehn­tes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Gel­tung ab dem 01.01.2024. Hier zu fin­den.

„Das neue 14. Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB XIV) regelt die Ent­schä­di­gung von schä­di­gungs­be­ding­ten Bedar­fen von … Per­so­nen, die durch eine Schutz­imp­fung oder sons­ti­ge Maß­nah­men der spe­zi­fi­schen Pro­phy­la­xe nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, eine gesund­heit­li­che Schä­di­gung erlit­ten haben.“

Fas­sen wir also kurz zusam­men: Der Staat kann ab dem 01.01.2024 einen Las­ten­aus­gleich (ein schö­nes Wort für Ent­eig­nung) in den Ver­mö­gens­wer­ten der gesam­ten Bevöl­ke­rung für die Ent­schä­di­gung von Impf­ge­schä­dig­ten durch­füh­ren…«
unt​cut​news​.ch (3.1.22)

Die Aus­füh­run­gen in den bei­den ers­ten Absät­zen sind zutref­fend. Der § 24 des zwei­ten genann­ten Geset­zes regelt in der Tat die Ent­schä­di­gung von Schä­den durch eine "Imp­fung", sofern sie "auf Grund einer Rechts­ver­ord­nung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ange­ord­net wur­de oder sonst auf Grund eines Geset­zes vor­ge­schrie­ben war".

Der drit­te Absatz ist rei­ne Phan­ta­sie. Nir­gend­wo in den Geset­zes­tex­ten gibt es einen Hin­weis dar­auf. Auch in der Debat­te, die auf bun​des​tag​.de ange­se­hen wer­den kann, spielt ein sol­cher Plan kei­ne Rol­le. Das Gesetz wur­de ohne Gegen­stim­men ange­nom­men. In dem Doku­ment "Beschluss­emp­feh­lung und Bericht des Aus­schus­ses für Arbeit und Sozia­les" wer­den die Kos­ten, die für den Bun­des- und die Län­der­haus­hal­te ent­ste­hen, auf­ge­schlüs­selt. Das macht deut­lich, daß die öffent­li­chen Kas­sen ver­ant­wort­lich sind und nicht etwa am 1.1.2024 eine Ent­eig­nung ins Haus steht:

»Sal­diert ent­ste­hen für den Bund Mehr­aus­ga­ben im Ver­gleich zur vor­he­ri­gen Rechts­la­ge in Höhe von rund 61 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2024, die in den fol­gen­den Jah­ren sin­ken. 2028 wer­den Min­der­aus­ga­ben des Bun­des in Höhe von rund 68 Mil­lio­nen Euro erwartet…

Sal­diert ent­ste­hen für die Län­der Min­der­aus­ga­ben im Ver­gleich zur vor­he­ri­gen Rechts­la­ge, im Jahr 2022 in Höhe von rund 12 Mil­lio­nen Euro. Im Jahr 2028 wer­den Mehr­aus­ga­ben von rund 1 Mil­li­on Euro erwartet. 

Dar­über hin­aus wer­den gerin­ge, nicht näher bezif­fer­ba­re Mehr­aus­ga­ben in ande­ren Sozi­al­sys­te­men ent­ste­hen, da das SGB XIV ein­zel­ne Per­so­nen­grup­pen auf deren Leis­tun­gen ver­weist. Die­se wer­den unmit­tel­bar, finan­zi­ell und stel­len­mä­ßig voll­stän­dig und dau­er­haft im Rah­men der bestehen­den Haus­halts­an­sät­ze der jeweils betrof­fe­nen Res­sorts gegen­fi­nan­ziert.«

Pro­ble­ma­tisch ist in die­sem Zusam­men­hang auch die fol­gen­de oft ver­brei­te­te Ente:

»Vor die­sem Hin­ter­grund ver­wun­dert kaum, dass am 23. Sep­tem­ber auch im EU-Par­la­ment ein „Ent­wurf einer Ent­schlie­ßung des Euro­päi­schen Par­la­ments zur Ein­rich­tung eines euro­päi­schen Fonds zur Ent­schä­di­gung der Opfer der „COVID-19-Impf­stof­fe“ prä­sen­tiert wurde.

Dabei rekur­rier­te Brüs­sel gemäß Arti­kel 143 sei­ner Geschäfts­ord­nung auf die Euro­päi­sche Arz­nei­mit­tel-Agen­tur (EMA), die zu die­sem Zeit­punkt bereits rund eine Mil­li­on Fäl­le von Neben­wir­kun­gen nach der Imp­fung mit COVID-19-Impf­stof­fen auf­ge­führt hat­te.«
reit​schus​ter​.de (30.12.21)

Hier wird der Ein­druck erweckt, "Brüs­sel" habe einen sol­chen Fonds auf­ge­legt. In Wirk­lich­keit han­delt es sich um einen Antrag von Vir­gi­nie Jor­on, einer Abge­ord­ne­ten des fran­zö­si­schen Ras­sem­blem­ent natio­nal (s. euro​parl​.euro​pa​.eu).

6 Antworten auf „Werden wir über einen Lastenausgleich enteignet, um "Impfschäden" zu finanzieren?“

  1. Wobei ich dem Spruch des WEF "Du wirst nichts besit­zen und du wirst glück­lich sein" schon etwas abge­win­nen kann.
    HABEN bedeu­tet näm­lich nicht BESITZEN und dar­über verfügen.

    Grund­sätz­lich geht es dar­um einen Drit­ten zu finan­zie­ren und die Selbst­be­stim­mung para­dox an die­sen abzugeben.
    Dazu ein paar Beispiele:
    – Renault schei­ter­te vor Gericht mit Fern­ab­schal­tung von E‑Autos wegen nicht bezahl­ter Akkumiete
    – Geför­der­te "Wall­bo­xen" müs­sen aus der Fer­ne abschalt­bar sein
    – Aktu­ell schal­te­te Senec die Bat­te­rien ihrer ver­kauf­ten Solar­an­la­gen aus der Fer­ne ab, weil es eini­ge Zwi­schen­fäl­le gab
    – EU-Zwangs­ver­pflich­tung zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung von pri­va­ten Gebäu­den bis 2030, wenn sie nicht bes­ser als Effi­zi­enz­klas­se G sind

    Micro-Zensus(Volkszählung) 2022, Neu­fest­set­zung der Grund­steu­er und Ver­bot von Steinvorgärten(ich mag sie nicht) sind wei­te­re Ein­grif­fe und Vorbereitungen.

  2. Ein Impf­scha­den muss als sol­cher ja auch erst­mal aner­kannt wer­den. Die Beweis­last liegt dabei beim Geschädigten. 

    Für die paar Fäl­le, in denen so ein Impf­scha­den nach lan­gem Kampf aner­kannt wird und für die paar Krö­ten, mit denen Geschä­dig­te in dem Fall abge­speist wer­den, müss­te nie­mand ent­eig­net wer­den. Das sind für die Staats­kas­se nicht mal „Pea­nuts“.

    Denn das wah­re Aus­maß der Schä­di­gun­gen, die durch die­se „Imp­fun­gen“ ent­stan­den sind, wird nie­mals ans Licht kom­men. Und nie­mand wird sich jemals dafür vor irgend­ei­nem Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen. Von die­ser nai­ven Vor­stel­lung soll­te man sich verabschieden.

  3. Der 'Link' ist das SGB sel­ber, i.e. der Querverweis.
    Vor Mona­ten habe ich und unse­re Steu­er­be­ra­tung die­sen Zusam­men­hang nach­ver­folgt. Hat lei­der Guel­tig­keit, das Instru­ment kann genutzt werden.

    Es ist schon sehr ver­wun­der­lich das das WW2 Las­ten­aus­gleich­ge­setz, von 1952, also die Ver­staat­li­chung pri­va­ter Ver­moe­gen, mit dem SGB Hin­weis wie­der­be­lebt wur­de anstatt es ver­sun­ken zu lassen.

    Und oh Wun­der, das SGB soll nun auch allen Opfern von Impfschaeden
    genue­ge tun – etwas, was ja gar nicht sein darf und soll fuer die jetzt kom­men­de Impf­pflicht in Deutschland.

    Zeit was zu fei­ern? Ich glau­be kaum.
    Nach wie vor sind die 'Herr­scher' auf Kurs und die Impf­pflicht wird wohl lei­der kom­men – egal was. Leider.
    Hier und da wer­den mal ein paar Ablen­kun­gen gestar­tet, aber der Vor­zei­ge­staat des 'Regimes' vom 'Gros­sen und Gan­zen' kann es sich wohl nicht neh­men zu las­sen 'sei­ne Unter­ta­nen' auf Kurs zu bringen.
    Leider.

    Im Ueb­ri­gen ist die Debat­te um die Gefaehr­lich­keit von CV19 mei­nes erach­tens been­det, es ist eine Farce.
    Bleibt nur noch zu hof­fen, das die vie­le Gen­the­ra­pie doch nicht so vie­le Schae­den bringt wie befuerch­tet. Aber wenn dann doch, hat ja 'unse­re Regie­rung' schon mal finan­zi­ell vor­ge­sorgt – sie­he oben.

    Nein, es ist noch lan­ge kei­ne Zeit zu fei­ern – leider.

    Im ueb­ri­gen sind alle Ver­glei­che mir Mus­so­li­ni oder aehn­li­ches sehr unpro­fes­sio­nell und die­nen nur der Selbst­zer­flei­schung der Mass­nah­men Kri­ti­ker (-> Herr Terhes).

    Einen guten Abend.

    (For­ma­tie­rung?)

  4. Auch hat der Alt­mei­er sowas schon 2020 ange­kün­digt, dass er sich sowas wie nach dem WWII vor­stel­len könnte.
    In den Köp­fen der Poli­ti­ker ist es schon drin, ob sie das neue Gesetzt dies­be­züg­lich aus­nut­zen, bleibt abzu­war­ten. Irgend­wer muss die Phar­ma-Par­ty ja bezah­len. Nach Corin­na traue ich die­sen Id.… alles zu.
    "Kei­ne roten Linien…""

  5. Impf­schä­den wer­den nicht finan­ziert. Der Begriff der Ent­schä­di­gung ist in die­sem Zusam­men­hang schlicht und ein­fach eine Lüge.

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