Diese fragwürdige These findet sich immer mal wieder auf einigen Plattformen wie untcutnews.ch oder reitschuster.de. Dafür herangezogen wird die 2019 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungrechts. Die Argumentation, die die Artikel dazu voneinander abschreiben, lautet so:
»… In dieser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch verwiesen, welches ebenfalls geändert wurde. Änderung des Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. Hier zu finden.
„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“
Fassen wir also kurz zusammen: Der Staat kann ab dem 01.01.2024 einen Lastenausgleich (ein schönes Wort für Enteignung) in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen…«
untcutnews.ch (3.1.22)
Die Ausführungen in den beiden ersten Absätzen sind zutreffend. Der § 24 des zweiten genannten Gesetzes regelt in der Tat die Entschädigung von Schäden durch eine "Impfung", sofern sie "auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war".
Der dritte Absatz ist reine Phantasie. Nirgendwo in den Gesetzestexten gibt es einen Hinweis darauf. Auch in der Debatte, die auf bundestag.de angesehen werden kann, spielt ein solcher Plan keine Rolle. Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen angenommen. In dem Dokument "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales" werden die Kosten, die für den Bundes- und die Länderhaushalte entstehen, aufgeschlüsselt. Das macht deutlich, daß die öffentlichen Kassen verantwortlich sind und nicht etwa am 1.1.2024 eine Enteignung ins Haus steht:
»Saldiert entstehen für den Bund Mehrausgaben im Vergleich zur vorherigen Rechtslage in Höhe von rund 61 Millionen Euro im Jahr 2024, die in den folgenden Jahren sinken. 2028 werden Minderausgaben des Bundes in Höhe von rund 68 Millionen Euro erwartet…
Saldiert entstehen für die Länder Minderausgaben im Vergleich zur vorherigen Rechtslage, im Jahr 2022 in Höhe von rund 12 Millionen Euro. Im Jahr 2028 werden Mehrausgaben von rund 1 Million Euro erwartet.
Darüber hinaus werden geringe, nicht näher bezifferbare Mehrausgaben in anderen Sozialsystemen entstehen, da das SGB XIV einzelne Personengruppen auf deren Leistungen verweist. Diese werden unmittelbar, finanziell und stellenmäßig vollständig und dauerhaft im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze der jeweils betroffenen Ressorts gegenfinanziert.«
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die folgende oft verbreitete Ente:
»Vor diesem Hintergrund verwundert kaum, dass am 23. September auch im EU-Parlament ein „Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ präsentiert wurde.
Dabei rekurrierte Brüssel gemäß Artikel 143 seiner Geschäftsordnung auf die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die zu diesem Zeitpunkt bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufgeführt hatte.«
reitschuster.de (30.12.21)
Hier wird der Eindruck erweckt, "Brüssel" habe einen solchen Fonds aufgelegt. In Wirklichkeit handelt es sich um einen Antrag von Virginie Joron, einer Abgeordneten des französischen Rassemblement national (s. europarl.europa.eu).
ich finde sie sind super drauf – danke für ihre recherchen –
Wobei ich dem Spruch des WEF "Du wirst nichts besitzen und du wirst glücklich sein" schon etwas abgewinnen kann.
HABEN bedeutet nämlich nicht BESITZEN und darüber verfügen.
Grundsätzlich geht es darum einen Dritten zu finanzieren und die Selbstbestimmung paradox an diesen abzugeben.
Dazu ein paar Beispiele:
– Renault scheiterte vor Gericht mit Fernabschaltung von E‑Autos wegen nicht bezahlter Akkumiete
– Geförderte "Wallboxen" müssen aus der Ferne abschaltbar sein
– Aktuell schaltete Senec die Batterien ihrer verkauften Solaranlagen aus der Ferne ab, weil es einige Zwischenfälle gab
– EU-Zwangsverpflichtung zur energetischen Sanierung von privaten Gebäuden bis 2030, wenn sie nicht besser als Effizienzklasse G sind
Micro-Zensus(Volkszählung) 2022, Neufestsetzung der Grundsteuer und Verbot von Steinvorgärten(ich mag sie nicht) sind weitere Eingriffe und Vorbereitungen.
Ein Impfschaden muss als solcher ja auch erstmal anerkannt werden. Die Beweislast liegt dabei beim Geschädigten.
Für die paar Fälle, in denen so ein Impfschaden nach langem Kampf anerkannt wird und für die paar Kröten, mit denen Geschädigte in dem Fall abgespeist werden, müsste niemand enteignet werden. Das sind für die Staatskasse nicht mal „Peanuts“.
Denn das wahre Ausmaß der Schädigungen, die durch diese „Impfungen“ entstanden sind, wird niemals ans Licht kommen. Und niemand wird sich jemals dafür vor irgendeinem Gericht verantworten müssen. Von dieser naiven Vorstellung sollte man sich verabschieden.
Der 'Link' ist das SGB selber, i.e. der Querverweis.
Vor Monaten habe ich und unsere Steuerberatung diesen Zusammenhang nachverfolgt. Hat leider Gueltigkeit, das Instrument kann genutzt werden.
Es ist schon sehr verwunderlich das das WW2 Lastenausgleichgesetz, von 1952, also die Verstaatlichung privater Vermoegen, mit dem SGB Hinweis wiederbelebt wurde anstatt es versunken zu lassen.
Und oh Wunder, das SGB soll nun auch allen Opfern von Impfschaeden
genuege tun – etwas, was ja gar nicht sein darf und soll fuer die jetzt kommende Impfpflicht in Deutschland.
Zeit was zu feiern? Ich glaube kaum.
Nach wie vor sind die 'Herrscher' auf Kurs und die Impfpflicht wird wohl leider kommen – egal was. Leider.
Hier und da werden mal ein paar Ablenkungen gestartet, aber der Vorzeigestaat des 'Regimes' vom 'Grossen und Ganzen' kann es sich wohl nicht nehmen zu lassen 'seine Untertanen' auf Kurs zu bringen.
Leider.
Im Uebrigen ist die Debatte um die Gefaehrlichkeit von CV19 meines erachtens beendet, es ist eine Farce.
Bleibt nur noch zu hoffen, das die viele Gentherapie doch nicht so viele Schaeden bringt wie befuerchtet. Aber wenn dann doch, hat ja 'unsere Regierung' schon mal finanziell vorgesorgt – siehe oben.
Nein, es ist noch lange keine Zeit zu feiern – leider.
Im uebrigen sind alle Vergleiche mir Mussolini oder aehnliches sehr unprofessionell und dienen nur der Selbstzerfleischung der Massnahmen Kritiker (-> Herr Terhes).
Einen guten Abend.
(Formatierung?)
Auch hat der Altmeier sowas schon 2020 angekündigt, dass er sich sowas wie nach dem WWII vorstellen könnte.
In den Köpfen der Politiker ist es schon drin, ob sie das neue Gesetzt diesbezüglich ausnutzen, bleibt abzuwarten. Irgendwer muss die Pharma-Party ja bezahlen. Nach Corinna traue ich diesen Id.… alles zu.
"Keine roten Linien…""
Impfschäden werden nicht finanziert. Der Begriff der Entschädigung ist in diesem Zusammenhang schlicht und einfach eine Lüge.