Darüber berichtet zeit.de am 3.2.23:
»Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. «Der Beklagte war nicht berechtigt, die Klägerin von ihrer vertraglichen Leistungspflicht zu suspendieren», heißt es in dem Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte, ging es im konkreten Fall um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden. In der Folge hatte die Frau bis Jahresende keinen Lohn erhalten. Aus Sicht der Arbeitsrichter war das nicht rechtens. Sie verurteilten den Arbeitgeber dazu, der Frau das Geld nachzuzahlen. Die Rede ist von mehr als 18.000 Euro brutto abzüglich Arbeitslosengeld. „Gerichtsbeschluss: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“ weiterlesen