»OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024). „VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"“ weiterlesen
Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung
Das ist am 28.8.24 unter der Überschrift "Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters: 'Ich wollte nie das Recht verletzen'" auf lto.de zu lesen:
»… Für den Vertreter des GBA ist der objektive Tatbestand klar erfüllt, die Besorgnis der Befangenheit sei nach den Ausführungen der Erfurter Richter:innen "eindeutig zu bejahen". Ihm reichen der Verfahrensverstoß, das Versagen des rechtlichen Gehörs und die Verletzung der Zuständigkeit für die Annahme einer Rechtsbeugung.
Im selbst [sic] fehlen jedoch, so sagte er in der Verhandlung, Ausführungen zu den subjektiven Vorstellungen – denn man muss auch wollen, was man tut, um einen Tatbestand vorsätzlich zu verwirklichen. „Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung“ weiterlesen
"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"
Auf rhoenkanal.de wird am 21.8.24 über eine als verschollen geltende Dissertation berichtet, die 1909 verfaßt wurde und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefunden wurde. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt allerdings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte verschollene von Christian Drosten, durchaus gedruckt wurde:
insuedthueringen.de spricht am 22.8.24 wohl zutreffender von einem "weitgehend unbekannten Exemplar".
Interessant ist ein Vergleich der Einträge der beiden Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wirken nachvollziehbar:
Ein letztes Mal (?). Was mit Ihren/Euren Spendengeldern passiert ist
Nun kann ich auch das längste und teuerste Verfahren abrechnen. Es ging dabei um ein hier dokumentiertes Video einer Ärztin, in dem sie 2021 „Coronaschutzimpfungen“ für Minderjährige propagiert hatte. Der Rechtsstreit betraf einen Kommentar zu dem Beitrag, von dem sich die Ärztin beleidigt sah. Das Verfahren wurde im September 2023 im Zuge eines Vergleichs eingestellt. Nun liegt mir die Schlußabrechnung meiner Anwältin vor, die sich auf 6.000 Euro beläuft. Seinerzeit hatte ich eine Spendenaktion abgebrochen, nachdem ca. 3.500 Euro eingegangen waren, die damals ausreichend schienen. Ein weiterer Spendenaufruf in diesem Jahr wegen eines Verfahrens der "Volksverpetzer" gegen corodok endete mit einem Überschuß von ca. 1.800 Euro. Der Restbetrag geht auf meine Kappe. Noch einmal und hoffentlich abschließend: Vielen Dank für die Unterstützung!
Gut gemacht, Aya! RKI-Files komplett geleakt
Viele werden es schon wissen.
Die Dateien gibt es u.a. hier. Siehe vorerst auf schwaebische.de "Corona: Das wollte die Regierung den Deutschen verheimlichen". Die (etwas verschenkte) Pressekonferenz kann hier gesehen werden: x.com.
Übersicht über die Verwendung von Spenden
Anfang Mai 2024 hatte ich hier über ein Verfahren der "Volksverpetzer" gegen corodok berichtet und um Spenden für die Reaktion darauf gebeten. Es sind dabei in kurzer Zeit mehr als 4.000 € zusammengekommen (s. hier). Inzwischen ist die Angelegenheit abgeschlossen. Ich mußte ein Video der "VP" auf diesem Blog löschen. Für mich sind diese Kosten entstanden: ca. 1.000 € für die "VP"-Kanzlei, ca. 1.000 € Gerichtskosten, ca. 300 € für den von mir beauftragten Rechtsanwalt.
Es stehen noch mehre Drohungen einer Abmahnkanzlei im Raum, die aber noch nicht an Gerichte gingen und möglicherweise auch dort nicht landen werden. Vor diesem Hintergrund danke ich noch einmal allen solidarischen Menschen und biete zugleich an, auf Wunsch nicht benötigte Gelder zurückzuerstatten. Bitte dann eine Mail an info@corodok.de.
Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen
Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obigem Titel um eine freiwillige "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könnte die Entscheidung für Geschädigte der "einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht" interessant sein:
»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurückführt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen. „Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen“ weiterlesen
RKI-Protokolle: Mehr zum Signalgeber
Im letzten Beitrag wurde anhand eines späteren Protokolls die Frage gestellt, ob die Behauptung von RKI und Kanzleramt zutreffen kann, der Signalgeber zum "Hochskalieren" des Risikos am 16.3.20 sei RKI-Vize Schaade gewesen. Es gibt weitere Gründe, daran zu zweifeln. Denn auch im Protokoll vom 15.6.20 gibt es diese Formulierung:
Trotz "steigen Dialogs" und dem Wissen darum, daß das Risiko keineswegs hoch ist, wartet man erneut auf ein Signal aus dem Ministerium. Da es nicht kam, verzichtete das RKI auf seine Bewertung.
RKI-Protokolle: Es war doch General Holtherm, der über die Risikobewertung entschied
Es gab in der Vergangenheit Spekulationen darüber, ob sich hinter dem geschwärzten Namen im Protokoll des RKI-Krisenstabs vom 16.3.20 General Holtherm verbarg, der Chef des Krisenstabs im Gesundheitsministerium war.
In der entschwärzten Version der Protokolle ist hier "Herr Schaade" zu lesen.
Warum muß man das nun anzweifeln? Das hat zu tun mit einer ganz ähnlichen Stelle im Protokoll vom 12.6.20. Dort heißt es in TOP 5:
„RKI-Protokolle: Es war doch General Holtherm, der über die Risikobewertung entschied“ weiterlesen130,7 Mio. € Spenden an das Bundesgesundheitsministerium 2019/20
Auf der Seite des RKI ist zu erfahren: "Die Annahme von Spenden wird im Einzelfall geprüft, Name des Spenders, Anschrift, Art, Wert und Verwendungszweck der Spende werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/achter-bericht-des-bmi-ueber-die-sponsoringleistungen-an-die-bundesverwaltung-1644478). Stand: 08.05.2024".