VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"

ver​wal​tungs​ge​richt​-osna​brueck​.nie​der​sach​sen​.de (3.9.24)

»OSNABRÜCK. Auf die münd­li­che Verhandlung von heu­te hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 man­gels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises aus­ge­spro­che­nes Betretungs- und Tätigkeitsverbot aus­ge­setzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024). „VG Osnabrück: "Aufgrund der nun­mehr vor­lie­gen­den Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in die­sem Zusammenhang heu­te durch­ge­führ­ten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behörd­li­chen Entscheidungsfindung in Frage zu stel­len"“ weiterlesen

Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung

Das ist am 28.8.24 unter der Überschrift "Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters: 'Ich woll­te nie das Recht ver­letzen'" auf lto​.de zu lesen:

»… Für den Vertreter des GBA ist der objek­ti­ve Tatbestand klar erfüllt, die Besorgnis der Befangenheit sei nach den Ausführungen der Erfurter Richter:innen "ein­deu­tig zu beja­hen". Ihm rei­chen der Verfahrensverstoß, das Versagen des recht­li­chen Gehörs und die Verletzung der Zuständigkeit für die Annahme einer Rechtsbeugung.

Im selbst [sic] feh­len jedoch, so sag­te er in der Verhandlung, Ausführungen zu den sub­jek­ti­ven Vorstellungen – denn man muss auch wol­len, was man tut, um einen Tatbestand vor­sätz­lich zu ver­wirk­li­chen. „Generalbundesanwalt bean­tragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneu­ten Verhandlung“ weiterlesen

"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"

Auf rhoen​ka​nal​.de wird am 21.8.24 über eine als ver­schol­len gel­ten­de Dissertation berich­tet, die 1909 ver­faßt wur­de und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefun­den wur­de. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt aller­dings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte ver­schol­le­ne von Christian Drosten, durch­aus gedruckt wurde:

insued​thue​rin​gen​.de spricht am 22.8.24 wohl zutref­fen­der von einem "weit­ge­hend unbe­kann­ten Exemplar".

Interessant ist ein Vergleich der Einträge der bei­den Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wir­ken nachvollziehbar:

„"Die Doktorarbeit ist nie publi­ziert wor­den, daher ist das gefun­de­ne Exemplar eine ech­te Rarität"“ weiterlesen

Ein letztes Mal (?). Was mit Ihren/Euren Spendengeldern passiert ist

Nun kann ich auch das läng­ste und teu­er­ste Verfahren abrech­nen. Es ging dabei um ein hier doku­men­tier­tes Video einer Ärztin, in dem sie 2021 „Coronaschutzimpfungen“ für Minderjährige pro­pa­giert hat­te. Der Rechtsstreit betraf einen Kommentar zu dem Beitrag, von dem sich die Ärztin belei­digt sah. Das Verfahren wur­de im September 2023 im Zuge eines Vergleichs ein­ge­stellt. Nun liegt mir die Schlußabrechnung mei­ner Anwältin vor, die sich auf 6.000 Euro beläuft. Seinerzeit hat­te ich eine Spendenaktion abge­bro­chen, nach­dem ca. 3.500 Euro ein­ge­gan­gen waren, die damals aus­rei­chend schie­nen. Ein wei­te­rer Spendenaufruf in die­sem Jahr wegen eines Verfahrens der "Volksverpetzer" gegen coro­dok ende­te mit einem Überschuß von ca. 1.800 Euro. Der Restbetrag geht auf mei­ne Kappe. Noch ein­mal und hof­fent­lich abschlie­ßend: Vielen Dank für die Unterstützung!

Übersicht über die Verwendung von Spenden

Anfang Mai 2024 hat­te ich hier über ein Verfahren der "Volksverpetzer" gegen coro­dok berich­tet und um Spenden für die Reaktion dar­auf gebe­ten. Es sind dabei in kur­zer Zeit mehr als 4.000 € zusam­men­ge­kom­men (s. hier). Inzwischen ist die Angelegenheit abge­schlos­sen. Ich muß­te ein Video der "VP" auf die­sem Blog löschen. Für mich sind die­se Kosten ent­stan­den: ca. 1.000 € für die "VP"-Kanzlei, ca. 1.000 € Gerichtskosten, ca. 300 € für den von mir beauf­trag­ten Rechtsanwalt.

Es ste­hen noch meh­re Drohungen einer Abmahnkanzlei im Raum, die aber noch nicht an Gerichte gin­gen und mög­li­cher­wei­se auch dort nicht lan­den wer­den. Vor die­sem Hintergrund dan­ke ich noch ein­mal allen soli­da­ri­schen Menschen und bie­te zugleich an, auf Wunsch nicht benö­tig­te Gelder zurück­zu­er­stat­ten. Bitte dann eine Mail an info@​corodok.​de.

Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obi­gem Titel um eine frei­wil­li­ge "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könn­te die Entscheidung für Geschädigte der "ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht" inter­es­sant sein:

»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz ste­hen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung ange­bo­te­nen Impfung gegen Schweinegrippe teil­nimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heu­te ent­schie­den (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).

Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus orga­ni­sier­ten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre spä­ter tra­ten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurück­führt. Die beklag­te Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehn­ten es ab, einen Arbeitsunfall fest­zu­stel­len. „Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht aus­ge­schlos­sen“ weiterlesen

RKI-Protokolle: Mehr zum Signalgeber

Im letz­ten Beitrag wur­de anhand eines spä­te­ren Protokolls die Frage gestellt, ob die Behauptung von RKI und Kanzleramt zutref­fen kann, der Signalgeber zum "Hochskalieren" des Risikos am 16.3.20 sei RKI-Vize Schaade gewe­sen. Es gibt wei­te­re Gründe, dar­an zu zwei­feln. Denn auch im Protokoll vom 15.6.20 gibt es die­se Formulierung:

Trotz "stei­gen Dialogs" und dem Wissen dar­um, daß das Risiko kei­nes­wegs hoch ist, war­tet man erneut auf ein Signal aus dem Ministerium. Da es nicht kam, ver­zich­te­te das RKI auf sei­ne Bewertung.

RKI-Protokolle: Es war doch General Holtherm, der über die Risikobewertung entschied

Es gab in der Vergangenheit Spekulationen dar­über, ob sich hin­ter dem geschwärz­ten Namen im Protokoll des RKI-Krisenstabs vom 16.3.20 General Holtherm ver­barg, der Chef des Krisenstabs im Gesundheitsministerium war.

In der ent­schwärz­ten Version der Protokolle ist hier "Herr Schaade" zu lesen.

Warum muß man das nun anzwei­feln? Das hat zu tun mit einer ganz ähn­li­chen Stelle im Protokoll vom 12.6.20. Dort heißt es in TOP 5:

„RKI-Protokolle: Es war doch General Holtherm, der über die Risikobewertung ent­schied“ weiterlesen

130,7 Mio. € Spenden an das Bundesgesundheitsministerium 2019/20

„130,7 Mio. € Spenden an das Bundesgesundheitsministerium 2019/20“ weiterlesen