Wieder schützt die Justiz Christian Drosten

Das Drosten-Preisungs-Amt (dpa) teilt am 6.2.25 mit:

Mit der übli­chen Unvoreingenommenheit heißt es:

»… Mit einem Verhandlungsbeginn dürf­te nicht vor Juni zu rech­nen sein, teil­te ein Gerichtssprecher mit. Hintergrund ist ein durch Ruhestand beding­ter Wechsel im Vorsitz der Berufungskammer. Das Landgericht Neubrandenburg muss sich mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waren vom 18. April 2024 befas­sen… „Wieder schützt die Justiz Christian Drosten“ weiterlesen

Wie gehabt

Überraschung: Wieder ein­mal wird die Aufklärung um Drostens Doktorgrad ver­scho­ben. Der Termin, über den im letz­ten Beitrag berich­tet wur­de, wur­de auf­ge­ho­ben. Ein neu­er steht noch nicht fest.

Offenbar war Herr Weber durch ein ande­res Verfahren ver­hin­dert, über das in "Die skur­rile Pla­giats­af­färe um einen Münchner Rechts­me­di­ziner" (lto​.de) infor­miert wird.

Drosten-Dissertation endlich Thema bei Gericht?

Der 30.1.25 wird gewiß nicht die histo­ri­sche Bedeutung erlan­gen wie die Ereginisse 92 Jahre zuvor. Möglicherweise eröff­net er aber einen Weg zur Aufklärung der Frage, ob der wich­tig­ste Coronapropagandist berech­tigt ist, einen Doktorgrad zu füh­ren. An die­sem Tag wird vor dem Landgericht Stuttgart hof­fent­lich end­lich die Verhandlung stattin­den, die seit fast vier Jahren hin­ter­trie­ben wird. Die Umstände sind etwas ver­wickelt und in die­sem Beitrag näher erklärt:

Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht

„Drosten-Dissertation end­lich Thema bei Gericht?“ weiterlesen

3556 Js 242481/24

So lau­tet das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Strafanzeige wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB; Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB; Betrug gemäß § 263 StGB; Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB; … etc.

Das teilt Dr. Markus Kühbacher in einer Mail an Christian Drosten mit, in der es heißt:

»Sehr geehr­ter Herr Christian Drosten,

es gibt nun end­lich ein Aktenzeichen für das bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter ande­rem gegen Sie geführ­te straf­recht­li­che Ermittlungsverfahren: 3556 Js 242481/24. „3556 Js 242481/24“ weiterlesen

VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"

ver​wal​tungs​ge​richt​-osna​brueck​.nie​der​sach​sen​.de (3.9.24)

»OSNABRÜCK. Auf die münd­li­che Verhandlung von heu­te hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 man­gels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises aus­ge­spro­che­nes Betretungs- und Tätigkeitsverbot aus­ge­setzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024). „VG Osnabrück: "Aufgrund der nun­mehr vor­lie­gen­den Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in die­sem Zusammenhang heu­te durch­ge­führ­ten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behörd­li­chen Entscheidungsfindung in Frage zu stel­len"“ weiterlesen

Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung

Das ist am 28.8.24 unter der Überschrift "Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters: 'Ich woll­te nie das Recht ver­letzen'" auf lto​.de zu lesen:

»… Für den Vertreter des GBA ist der objek­ti­ve Tatbestand klar erfüllt, die Besorgnis der Befangenheit sei nach den Ausführungen der Erfurter Richter:innen "ein­deu­tig zu beja­hen". Ihm rei­chen der Verfahrensverstoß, das Versagen des recht­li­chen Gehörs und die Verletzung der Zuständigkeit für die Annahme einer Rechtsbeugung.

Im selbst [sic] feh­len jedoch, so sag­te er in der Verhandlung, Ausführungen zu den sub­jek­ti­ven Vorstellungen – denn man muss auch wol­len, was man tut, um einen Tatbestand vor­sätz­lich zu ver­wirk­li­chen. „Generalbundesanwalt bean­tragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneu­ten Verhandlung“ weiterlesen

"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"

Auf rhoen​ka​nal​.de wird am 21.8.24 über eine als ver­schol­len gel­ten­de Dissertation berich­tet, die 1909 ver­faßt wur­de und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefun­den wur­de. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt aller­dings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte ver­schol­le­ne von Christian Drosten, durch­aus gedruckt wurde:

insued​thue​rin​gen​.de spricht am 22.8.24 wohl zutref­fen­der von einem "weit­ge­hend unbe­kann­ten Exemplar".

Interessant ist ein Vergleich der Einträge der bei­den Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wir­ken nachvollziehbar:

„"Die Doktorarbeit ist nie publi­ziert wor­den, daher ist das gefun­de­ne Exemplar eine ech­te Rarität"“ weiterlesen

Ein letztes Mal (?). Was mit Ihren/Euren Spendengeldern passiert ist

Nun kann ich auch das läng­ste und teu­er­ste Verfahren abrech­nen. Es ging dabei um ein hier doku­men­tier­tes Video einer Ärztin, in dem sie 2021 „Coronaschutzimpfungen“ für Minderjährige pro­pa­giert hat­te. Der Rechtsstreit betraf einen Kommentar zu dem Beitrag, von dem sich die Ärztin belei­digt sah. Das Verfahren wur­de im September 2023 im Zuge eines Vergleichs ein­ge­stellt. Nun liegt mir die Schlußabrechnung mei­ner Anwältin vor, die sich auf 6.000 Euro beläuft. Seinerzeit hat­te ich eine Spendenaktion abge­bro­chen, nach­dem ca. 3.500 Euro ein­ge­gan­gen waren, die damals aus­rei­chend schie­nen. Ein wei­te­rer Spendenaufruf in die­sem Jahr wegen eines Verfahrens der "Volksverpetzer" gegen coro­dok ende­te mit einem Überschuß von ca. 1.800 Euro. Der Restbetrag geht auf mei­ne Kappe. Noch ein­mal und hof­fent­lich abschlie­ßend: Vielen Dank für die Unterstützung!

Übersicht über die Verwendung von Spenden

Anfang Mai 2024 hat­te ich hier über ein Verfahren der "Volksverpetzer" gegen coro­dok berich­tet und um Spenden für die Reaktion dar­auf gebe­ten. Es sind dabei in kur­zer Zeit mehr als 4.000 € zusam­men­ge­kom­men (s. hier). Inzwischen ist die Angelegenheit abge­schlos­sen. Ich muß­te ein Video der "VP" auf die­sem Blog löschen. Für mich sind die­se Kosten ent­stan­den: ca. 1.000 € für die "VP"-Kanzlei, ca. 1.000 € Gerichtskosten, ca. 300 € für den von mir beauf­trag­ten Rechtsanwalt.

Es ste­hen noch meh­re Drohungen einer Abmahnkanzlei im Raum, die aber noch nicht an Gerichte gin­gen und mög­li­cher­wei­se auch dort nicht lan­den wer­den. Vor die­sem Hintergrund dan­ke ich noch ein­mal allen soli­da­ri­schen Menschen und bie­te zugleich an, auf Wunsch nicht benö­tig­te Gelder zurück­zu­er­stat­ten. Bitte dann eine Mail an info@​corodok.​de.