Diese Interpretation, die beispielsweise am 15.4. auf reitschuster.de vertreten wird, ist mißverständlich. Dort beruft man sich auf einen Artikel auf berliner-kurier.de unter der Überschrift "Achtung, neue Corona-Regel: Ab heute bekommen nur noch Geboosterte Lohnfortzahlung!". Im Text heißt es:
»Wird für lediglich doppelt geimpfte Arbeitnehmer also eine Isolation angeordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für den Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).«
Ähnlich wird am 12.4 auf augsburger-allgemeine.de argumentiert:
»Das gilt übrigens sowohl bei einer eigenen Infektion, sowie wenn aufgrund einer angeordneten Quarantäne das Zuhause nicht verlassen werden darf.«
Während der erste Artikel auf eine Isolation "Erkrankter" abzielt, geht der zweite auch von der Quarantäne als Kontaktperson aus. Offenbar herrscht hier in den Medien Verwirrung. Was sagen die offiziellen Stellen? „Bekommen nur noch Geboosterte Lohnfortzahlung?“ weiterlesen