Auf ndr.de ist am 24.11.22 zu lesen:
»Nachdem eine Lehrerin aus Hannover nach einer Corona-Impfung mit schweren körperlichen Problemen zu kämpfen hatte, klagte sie gegen das Land Niedersachsen. Sie wollte erreichen, dass der Vorgang als Dienstunfall zu werten sei. Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover die Klage zurückgewiesen. Die in der Schule der Frau angebotene Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Das Land habe lediglich die Räume der Schule zur Verfügung gestellt, sei aber nicht Organisator der Impfaktion gewesen. Die 62-jährige Lehrerin war im März 2021 von einem mobilen Team in der Schule mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie laut Gericht schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern. Die Förderlehrerin kann nun noch vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ziehen.«