Kühbacher-Drosten-Prozeß geht in Runde 2

Dr. Kühbacher teilt dazu am 7.3.26 mit:

»In dem gegen mich geführ­ten Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Nürtingen (Az. 12 Cs 317 Js 60201/23) wer­de ich ein Ablehnungsgesuch gegen den zustän­di­gen Strafrichter wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 24 StPO ein­rei­chen. Das Gesuch, das ich Ihnen in geschwärz­ter Fassung als Anlage bei­fü­ge, stützt sich auf zwei Gründe.

Zum Hintergrund: Mir wird in zwölf Fällen unter ande­rem Beleidigung, üble Nachrede und fal­sche Verdächtigung zur Last gelegt. Die Vorwürfe ste­hen im Zusammenhang mit mei­nen öffent­li­chen Äußerungen über die Dissertation des Virologen Christian Drosten und das Verhalten eines Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Meine Verteidigungsstrategie zielt auf den soge­nann­ten Wahrheitsbeweis nach § 186 StGB – also den Nachweis, dass mei­ne Äußerungen der Wahrheit ent­spre­chen. „Kühbacher-Drosten-Prozeß geht in Runde 2“ weiterlesen

Fällt "Dr." Drosten in der Schlacht von Nürtingen?

Nachdem sich im "Zeltplatz-Prozeß" ein Verfahrensfehler an den ande­ren reiht und seit fast zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft ver­hin­dert wird zu klä­ren, ob Drosten wegen eines erschli­che­nen Doktorgrades zu Recht ein Verbrecher genannt wer­den darf, könn­te das uner­müd­li­che Vorgehen von Dr. Markus Kühbacher nun eine neue Möglichkeit schaf­fen, Licht in das aka­de­mi­sche Dunkel zu bringen.

Ebenfalls seit Jahren ver­schleppt wird der Rechtsstreit zwi­schen Kühbacher und dem umstrit­te­nen, wie man so sagt, "Plagiatsjäger" Stefan Weber. Hier geht es um die Frage, ob die­ser Kühbacher Fake News vor­wer­fen darf oder es sich bei des­sen Behauptung, Drosten habe nie rechts­wirk­sam pro­mo­viert, um eine Tatsache handelt.

Das Stilmittel, mit die­ser Behauptung und gele­gent­li­chen Pöbeleien Drosten und die Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren gegen ihn zu pro­vo­zie­ren, ist zunächst teil­wei­se aufgegangen.

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Wieder schützt die Justiz Christian Drosten

Das Drosten-Preisungs-Amt (dpa) teilt am 6.2.25 mit:

Mit der übli­chen Unvoreingenommenheit heißt es:

»… Mit einem Verhandlungsbeginn dürf­te nicht vor Juni zu rech­nen sein, teil­te ein Gerichtssprecher mit. Hintergrund ist ein durch Ruhestand beding­ter Wechsel im Vorsitz der Berufungskammer. Das Landgericht Neubrandenburg muss sich mit einem Urteil des Amtsgerichtes Waren vom 18. April 2024 befas­sen… „Wieder schützt die Justiz Christian Drosten“ weiterlesen

Wie gehabt

Überraschung: Wieder ein­mal wird die Aufklärung um Drostens Doktorgrad ver­scho­ben. Der Termin, über den im letz­ten Beitrag berich­tet wur­de, wur­de auf­ge­ho­ben. Ein neu­er steht noch nicht fest.

Offenbar war Herr Weber durch ein ande­res Verfahren ver­hin­dert, über das in "Die skur­rile Pla­giats­af­färe um einen Münchner Rechts­me­di­ziner" (lto​.de) infor­miert wird.

Drosten-Dissertation endlich Thema bei Gericht?

Der 30.1.25 wird gewiß nicht die histo­ri­sche Bedeutung erlan­gen wie die Ereginisse 92 Jahre zuvor. Möglicherweise eröff­net er aber einen Weg zur Aufklärung der Frage, ob der wich­tig­ste Coronapropagandist berech­tigt ist, einen Doktorgrad zu füh­ren. An die­sem Tag wird vor dem Landgericht Stuttgart hof­fent­lich end­lich die Verhandlung stattin­den, die seit fast vier Jahren hin­ter­trie­ben wird. Die Umstände sind etwas ver­wickelt und in die­sem Beitrag näher erklärt:

Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht

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3556 Js 242481/24

So lau­tet das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Strafanzeige wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB; Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB; Betrug gemäß § 263 StGB; Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB; … etc.

Das teilt Dr. Markus Kühbacher in einer Mail an Christian Drosten mit, in der es heißt:

»Sehr geehr­ter Herr Christian Drosten,

es gibt nun end­lich ein Aktenzeichen für das bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter ande­rem gegen Sie geführ­te straf­recht­li­che Ermittlungsverfahren: 3556 Js 242481/24. „3556 Js 242481/24“ weiterlesen

"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"

Auf rhoen​ka​nal​.de wird am 21.8.24 über eine als ver­schol­len gel­ten­de Dissertation berich­tet, die 1909 ver­faßt wur­de und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefun­den wur­de. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt aller­dings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte ver­schol­le­ne von Christian Drosten, durch­aus gedruckt wurde:

insued​thue​rin​gen​.de spricht am 22.8.24 wohl zutref­fen­der von einem "weit­ge­hend unbe­kann­ten Exemplar".

Interessant ist ein Vergleich der Einträge der bei­den Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wir­ken nachvollziehbar:

„"Die Doktorarbeit ist nie publi­ziert wor­den, daher ist das gefun­de­ne Exemplar eine ech­te Rarität"“ weiterlesen

Repräsentative Studie: Fast jeder zweite Wissenschaftler erlebt Anfeindungen

So über­schreibt tages​schau​.de am 16.5.24 einen Bericht, bei dem es natür­lich nicht um WissenschaftlerInnen geht, die öffent­lich als schwurb­le­risch, anti­se­mi­tisch und ver­schwö­rungs­theo­re­tisch gebrand­markt wer­den. Namentlich genannt wer­den zwei Opfer. Eines ist Christian Drosten, des­sen freund­li­ches Lächeln im Aufmacher ihn bereits unschul­dig erschei­nen läßt.

Wie gehen die Feinde der Wissenschaft vor? Sie stö­ren und pöbeln (eine Bierflasche kommt dies­mal nicht vor). Als Beispiel wird ein Auftritt von Drosten aus dem September 2023 im Naturkunde–museum Berlin genannt. In der für ihn unge­wohn­ten Umgebung außer­halb der geschütz­ten Blase wird ihm nicht nur zugejubelt:

»… Der Leiter des Naturkundemuseums muss dann erle­ben, wie ihm die Veranstaltung zu ent­glei­ten droht. Immer wie­der gibt es aggres­siv-pro­vo­zie­ren­de Fragen, einen Zwischenruf, der behaup­tet, Christian Drosten kle­be "Blut an den Händen"… „Repräsentative Studie: Fast jeder zwei­te Wissenschaftler erlebt Anfeindungen“ weiterlesen

Görlitzer Gericht gegen gesichertes Grundwissen

"Nach Beleidigungen gegen Virologen Drosten: Görlitzer muss Geldstrafe zah­len", ist ein Artikel der "Sächsischen Zeitung" am 3.5.24 überschrieben.

»Ein 51-Jähriger ist am Amtsgericht Görlitz wegen übler Nachrede und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro ver­ur­teilt wor­den. Der Mann hat­te bei einer „Montagsdemo“ Ende März 2021 den Berliner Charité-Virologen Christian Drosten hef­tig belei­digt. Unter ande­rem hat­te er behaup­tet, Drosten habe gar kei­nen Doktortitel. „Der Typ ist ein­fach nur ein Herr Drosten. Es ist ein Wissenschafts­betrüger.“…«
msn​.com (3.5.24)

Anders als im Warener Prozeß zeig­te sich der Angeklagte reu­ig. Staatsanwalt Faulhaber erwies sich als ähn­lich denk­faul wie sein Kollege: „Görlitzer Gericht gegen gesi­cher­tes Grundwissen“ weiterlesen

Wie Warens Würdenträger Wahrheit wahrnahmen

Hätte das Amtsgericht Waren den Vorwurf, Drosten tra­ge sei­nen Doktorgrad zu Unrecht, über­prüft, wäre es viel­leicht auf die­sen "Faktencheck" gestoßen.

Es hät­te dabei fest­ge­stellt, daß er sich aus­schließ­lich auf (fal­sche) Darstellungen der Goethe-Universität und des "Volksverpetzers" (!) stützt.

Unwahrheit 1:

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