Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obigem Titel um eine freiwillige "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könnte die Entscheidung für Geschädigte der "einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht" interessant sein:
»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurückführt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen. „Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen“ weiterlesen