Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen

Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen drei Jahre nach der gewalt­sa­men Internierung von 700 Menschen über mehr als eine Woche ent­schie­den. Polizei und Bundeswehr sicher­ten im Sommer 2020 einen extra errich­te­ten Zaun und setz­ten eine durch­gän­gi­ge Maskenpflicht im Gebäude durch. In mei­ner Wahrnehmung hat damals ledig­lich coro­dok aus der Maßnahmenkritik dar­über berich­tet. Die Vermutung: Es han­del­te sich um einen "pre­kä­ren "Stadtteil mit "Großfamilien".

»Absperrung eines Gebäudes als Coronamaßnahme war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 30.11.23 fest­ge­stellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und des­sen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechts­wid­rig gewe­sen sind (4 A 212/20). „Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen“ weiterlesen

Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" eingestellt

»Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade vom 14.11.2023
Stade / Jesteburg. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eines Internetportals, über das sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Corona-Selbsttests erwor­ben wer­den konn­ten, gemäß § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer ange­mes­se­nen Geldauflage nach bereits erfolg­ter Erfüllung die­ser Auflage end­gül­tig ein­ge­stellt. Ins Gewicht fiel bei die­ser Entscheidung der Umstand, dass es sich bei den in Rede ste­hen­den sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen um kei­ne „unrich­ti­gen Gesundheitszeugnisse“ im Sinne des Strafgesetzbuchs han­del­te. Infolgedessen hat sich der Beschuldigte nicht wegen Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse straf­bar gemacht. „Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" ein­ge­stellt“ weiterlesen

Rosen für den Richter

Am 8. April 2021 hat­te ein Weimarer Familienrichter einen Aufsehen erre­gen­den Beschluss gefasst, der den kri­ti­schen Geistern in die­sem Land nach über einem Jahr „Corona-Krise“ wie­der etwas Hoffnung gab. Im 178 Seiten lan­gen Beschlussdokument wird detail­liert erklärt, war­um im Ergebnis die Entscheidung für das Kindeswohl und gegen Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Schnelltests an Schulen gefal­len war. Es folg­ten Hausdurchsuchungen beim Richter, bei den Gutachtern und ande­ren mehr oder gar nicht mit dem Verfahren ver­bun­de­nen Personen, die Suspendierung und schließ­lich die Anklage des Richters wegen Rechtsbeugung. Auf die­sem Blog wur­de mehr­fach dar­über berich­tet, eine Übersicht über die Beiträge ist in „Audiatur et alte­ra pars“ enthalten.

Am 23. August 2023 ver­ur­teil­te das Landgericht Erfurt den Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil wür­de bei Inkrafttreten die Beendigung des Richterverhältnisses und den Verlust der Pensionsansprüche bedeu­ten, ist aber nicht rechts­kräf­tig, der Prozess wird wei­ter­ge­führt. „Rosen für den Richter“ weiterlesen

Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"

Gäbe es für ein Wissenschaftssymposium bes­se­re GesprächspartnerInnen als die Geschäftsführerin von AstraZeneca und den Head of Scientific & Medical Affairs von Philip Morris Germany? Es geht um "Wissenschaft zwi­schen Regulierung und Innovation. Wie bleibt der Forschungsstandort Deutschland innovationsfreudig?"

"ZEIT", 17.8.23, Druckausgabe

„Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"“ weiterlesen

Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Deutschlandfunk mel­de­te gestern: „Das voll­stän­di­ge Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.“

„Die Richter stuf­ten eine ent­spre­chen­de Passage einer säch­si­schen Corona-Schutzverordnung als unwirk­sam ein. Der Verordnung zufol­ge konn­ten Versammlungen nur im Ausnahmefall geneh­migt wer­den. Auch ande­re Bundesländer hat­ten damals Kundgebungen untersagt.
Das Gericht erklär­te, eine Pandemie kön­ne zwar einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit recht­fer­ti­gen. Die Verordnung hät­te aber die Voraussetzungen für Ausnahmen regeln müssen.
Geklagt hat­te ein Mann, der gegen sei­ne Grundrechte ein­ge­schränkt sah. In der Vorinstanz am säch­si­schen Oberverwaltungsgericht hat­te er kei­nen Erfolg.“ „Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen

„Audiatur et altera pars“

Der „Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21“ am Amtsgericht Weimar führt jetzt zu einem Verfahren gegen den damals ver­han­deln­den Familienrichter Christian Dettmar. Der Prozess mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung begann am 15. Juni 2023 in Erfurt und das Netzwerk Kritischer Staatsanwälte und Richter (KRiStA) ver­öf­fent­lich­te dazu eine kri­ti­sche Analyse. Dettmar, des­sen „Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift“ bei den Anwälten für Aufklärung (AfA) zu fin­den ist, sag­te nach dem ersten Prozesstag: „Ich füh­le mich völ­lig unge­hört“. „„Audiatur et alte­ra pars““ weiterlesen

Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«

Da es noch kei­nen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein ande­res Thema gehen auf aerz​te​blatt​.de am 27.3.23.:

»Berlin – Ein ehe­ma­li­ger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft ver­ur­teilt wor­den. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegen­über der Kassenärztlichen Vereini­gung Berlin zu Unrecht abge­rech­net und erhal­ten, begrün­de­te das Berliner Landgericht heu­te. „Dem Angeklagten sei es dar­um gegan­gen, »so viel Geld wie mög­lich zu kas­sie­ren«“ weiterlesen

40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020

"Eine rele­van­te Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konn­te die Kammer in der Auflage nicht erken­nen." Auf justiz​.bay​ern​.de fin­det sich am 15.3.23 die­se Pressemitteilung:

»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € ver­ur­teilt und das frei­spre­chen­de Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen auf­ge­ho­ben. „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demon­striert im Jahr 2020“ weiterlesen