Eigentlich war es Absicht und vermutlich Auftrag von Oberstaatsanwalt Wischmann, die leidige Diskussion über die Dissertation von Christian Drosten abzuschließen. Milde Strafen in der ersten Instanz wurden vor allem mit Verleumdung begründet, die Hoffnung war offenbar, das Thema sei damit erledigt.
Nachdem der "Haupttäter" (dpa) Rechtsmittel eingelegt hatte, blieb Wischmann nur übrig, nachzuziehen. Er will höhere Strafen. Während das Springer-Blatt "Welt" sich auf den Ticker von dpa beschränkt, versucht die "Bildzeitung", die Angeklagten zu outen.
Auf welt.de ist am 23.4.24 zu lesen: „Drosten-Prozeß: Weiter geht's!“ weiterlesen