Das hatte sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vorgestellt. Der vierte Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit forderte er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für dessen Frau.
Herausgekommen ist lediglich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung überstehen, war es das für sie, wenn nicht, müssen die EmpfängerInnen von Bürgergeld 1.200 bzw. 375 Euro zahlen. Berufung und Revision ließ das Gericht zu.
Wischmann machte in seinem Plädoyer überdeutlich, daß es sich um einen politischen Prozeß handelte:
Politischer Prozeß
Es könne keine Rede davon sein, daß die Coronapolitik eine Spaltung der Gesellschaft ("in Eisschollen") erzeugt habe. Vielmehr hätten sich Teile der Gesellschaft vom Konsens entfernt. Zutreffend wird auf sueddeutsche.de am 18.4.24 so zitiert:
»Vom Großteil der Menschen in Deutschland werde Christian Drosten als jemand gesehen, "der ein guter Kommunikator ist, ein guter Wissenschaftsvermittler". Man könne natürlich, so Wischmann, "zu der Auffassung kommen, dass Drosten von Superreichen gekauft würde", man müsse solche Aussagen aber nicht tolerieren."«
Er vertraue darauf, daß ein solcher Experte "eine gewisse Ahnung hat". Und wirklich: "Wir müssen unsere Werte vertreten".
Blamabel für Wischmann war nicht nur, daß zwei polizeiliche Belastungszeugen nicht erschienen waren, sie waren verhindert. Bezeichnend seine Ablehnung des Antrags der Beschuldigten, sie auf jeden Fall zu vernehmen. Sie hätten durchaus Entlastendes beitragen können. In dem Protokoll der Polizistin, die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte elektronische Geräte auswertete, gibt es etwa den Hinweis darauf, daß die Recherchen von Herrn Kühbacher zu Drostens angeblicher Dissertation verfahrensrelevant seien. Bis zuletzt bestritten das Staatsanwaltschaft und Richter.
Weitere Merkwüdigkeiten
Es gab weitere Merkwüdigkeiten in seinem Plädoyer. In der Verhandlung gezeigte Fotos von Zeltplatz und Strand stützten die Aussagen der Angeklagten, wonach es dort ziemlich leer war. Die Angabe Drostens, es habe ein Publikum von 30–40 Leuten am "Tatort" gegeben, konnte nicht stimmen. Diese behauptete Öffentlichkeit ist entscheidend für den Vorwurf der Verleumdung. Wischmann zu Drostens Zählung: "Ob die stimmt, keine Ahnung". Auch für Vorgänge am Folgetag gelte: Wie viele es waren, lasse sich nicht aufklären. Dennoch hielt er an einer Verurteilung wegen Verleumdung fest.
Ähnlich verfuhr er mit den von Drosten behaupteten Kraftausdrücken. Auf Nachfrage hatte der Virologe erklärt, er könne sich im Einzelnen nicht daran erinnern. Wischmann: Es sei denkbar, daß "der Geschädigte im Nachhinein sie so in seiner Erinnerung konstruiert" habe. Wischmann räumte ein, man könne streiten, ob die Vorwürfe gegen Drosten eine Meinungsäußerung darstellten. Abwegig und deshalb verleumderisch sei die Frage "Sind Sie in irgendeiner Weise mitverantwortlich?" für die Maßnahmen.
Private Nachricht und Korruption
Wischmann zitierte aus einer für das Verfahren wegen Verleumdung völlig irrelevanten privaten Nachricht der Angeklagten an eine weitere Person. Drosten sei "einer userer korruptesten 'Wissenschaftler'", hatte sie formuliert. Der Oberstaatsanwalt philosophierte über Korruption im allgemeinen und kam im konkreten Fall zum Schluß "Korruptheit kann man nicht zusammenphantasieren". Vermutlich ist er nicht in der Lage zu realisieren, daß ein Anliegen der Beweisanträge der Angeklagten genau das war: Zu untersuchen, ob die von einem Verteidiger benannten Zahlungen der Quandt- und der Gates-Stiftung an die Charité u.a. für den Lehrstuhl Drostens den Gedanken an Korruption nahelegen könnten.
Man ist besorgt, auch ein Pflichtverteidiger
Mehrfach zeigte sich Wischmann, wie später auch der Richter, "besorgt", ob der Hauptangeklagte in der Lage sei, zu begreifen, wie er von Herrn Kühbacher ("Strippenzieher") zu einem willenlosen Werkzeug seiner Besessenheit gemacht werde.
Der mehrfach vom Angeklagten abgelehnte Pflichtverteidiger Röder spielte in seinem Mini-Plädoyer die gleiche traurige Rolle wie von Beginn an. Er, der keinen einzigen Beweisantrag gestellt hatte, fand auch jetzt nicht ein Wort, das für seinen Mandanten in irgendeiner Weise hilfreich sein konnte. Er betonte, daß er ihn mittels eines "Normenverständigungsgesprächs" von seinem unklugen Verhalten abbringen wollte. Erwähnenswert ist lediglich seine Frage nach den Umständen, wonach Drostens Personenschutz am zweiten Verhandlungstag anscheinend bewaffnet, aber vom Gericht unkontrolliert, anwesend sein konnte. Ob die beiden Herren vom BKA oder LKA seien, spekulierte Röder. Der Anwalt hatte es allerdings bewußt vermieden, Drostens offensichtliche Falschaussage, er habe niemals Personenschutz in Anspruch genommen, zu einem Thema der Verhandlung zu machen.
Erklärung der Angeklagten
Zu der vergleichsweise läppischen (und medial völlig unerwarteten) Strafe in Form einer Verwarnung dürfte die Einlassung der Angeklagten beigetragen haben. Eindrucksvoll schilderte die Erzieherin die konkreten Belastungen der Kinder auch in ihrer Einrichtung. Sie mußte ihnen erklären, daß sie nur noch mit wenigen anderen spielen durften oder daß sie ihre Vertrauenspersonen nur vermummt zu Gesicht bekamen. Es wurde klar, daß das auch heute wieder in vielen Medien bemühte Bild von den Angeklagten verzerrt ist (stets taucht eine Bierflasche am Abend auf – auf einem Zeltplatz). 17 Jahre hatten die Beschuldigten ihre Urlaube auf dem Platz verbracht. Nach den diffamierenden Berichten wurde er ihnen gekündigt. Glaubwürdig wirkte das Erstaunen darüber, daß in ihrem "Paradies" auf einmal für eine Übernachtung der berühmte Virologe auftauchte. Man erinnere sich an die Berichte darüber, wie gefährdet unsere "Experten" damals gewesen seien.
Juristische Aufarbeitung muß weitergehen
Das Kapitel der juristischen Aufarbeitung der tatsächlichen oder vermeintlichen Verbrechen des Christian Drosten wird mit dem heutigen Tag vermutlich nicht abgeschlossen sein. Die Angeklagten kündigten an, in die nächste Instanz zu gehen. Daß es "nicht um die Coronapolitik gehe, sondern um Anstand und Respekt", wird selbst Richter Traeger sich nicht glauben. Als Verbrecher dürfe nur betitelt werden, wer auch rechtskräftig verurteilt sei, meinte er. Es muß sich dann auch jemand finden, der dazu ermittelt und urteilt.
Diese Überschrift trifft es ganz gut, nur lautet sie im Artikel auf merkur.de inzwischen ganz anders:
Das Spektakel um die Dissertation verdient wahrlich eine eigene Investigation. Artur Aschmoneit hat die Posse der letztendlichen scheibchenweisen Beibringung bereits 2020 en Detail aufgezeigt.
Sofort Beschwerde einlegen. Ganz klar: Rechtsbeugung durch den OStA. Osten darf (staatlich alimentiert weiter seine Märchen verbreiten.
Der Staat will indes die Kritiker und Gegner des "C"-Stusses mundtot machen und beruft einen "Corona"-Aufarbeitungs-Rat ein. Selbstverständlich sind das nicht gekaufte, zufällig ausgewählte Bürger :_(
Zynismus off.
Die Mörder atbeiten die von ihnen begangenen Morde auf.
A lá: der Wolf entschuldigt sich, dass er das Schaf gerissen und gefressen hat und macht weiter, wie bisher.
Bei Moderna, Pfizer und Astra Zenecka dauert es 14 Tage – bei Johnson sogar 28 Tage – bis eine Person als 'geimpft' gilt. Wer also innerhalb dieser Frist stirbt, wird als 'ungeimpft' erfasst: https://reitschuster.de/post/wurden-in-den-niederlanden-600–000-impfungen-aus-dem-register-geloescht/
@Marc Damlinger: Kai Rebmann hat also ein Video gesehen. Verlinkt wird es nicht, lediglich vier Links zu ganz anderen Artikeln von Kai Rebmann. Der Rest ist Konjunktiv. Das umfassende Merchandising muß irgendwie eingebettet werden.
Die Berliner Zeitung hat also mit einer Maren Wurster gesprochen. Verlinkt zu ihrer Wohn-Adresse wird nicht, lediglich ein paar nicht nachprüfbare Aussagen von ihr online gestellt. Der Rest ist nicht objektiv. Das umfassende Anti-Corona-Framing muss irgendwie eingebettet werden:
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/maren-wurster-und-corona-aufarbeitung-ich-habe-grausames-und-unmenschliches-erlebt-li.2204077
@Marc Damlinger: Interessanter Beitrag, schwache Antwort.
Der Stil von Rebmann oder reitschuster.de ist das eine, die Aussagen von Woutema inhaltlich zu prüfen das andere. Das Video ist ganz einfach zu finden, LMGTFY: https://www.youtube.com/watch?v=WD-xYORrcxI
Rebmann schreibt auch nicht "im Konjunktiv", sondern zitiert Woutema teilweise wörtlich, teilweise in indirekte Rede, aus meiner Sicht formal völlig korrekt. Wie sollte er Woutemas Aussagen sonst wiedergeben, ohne sie sich zu eigen zu machen?
Dass kommerzielle Redaktionen auch von Werbeeinnahmen leben und daher bevorzugt auf frühere Veröffentlichungen oder eigene Themenseiten verlinken, um die Zahl der Werbeeinblendungen zu erhöhen, statt externe Quellen zu verlinken, ist leider weder neu noch unüblich, unabhängig davon, wie man es findet. Bei den großen Medien oder auch Tagesspiegel, ND und Jungle World läuft es m. E. nicht anders.
OT: Bei der Tageeschau gibt es zumeist keine Links, dafür aktuell ein suggestiv gestelltes Schneepflug-Bild unter https://www.tagesschau.de/inland/winter-wetter-138.html : Es hatte dort keineswegs 1 m Schneehöhe auf der Straße – für das Bild wurde der Pflug an einen vorhandenen Schneehaufen auf dem Randstreifen gesetzt, siehe freigetauter Teer vor dem Pflug und geringe Neuschnee-Höhe auf dem Brückengeländer. (Im Gefahrenbereich direkt vor einem schiebenden Pflug dürfte sich auch kein Photograph aufhalten.) Im Allgäu hatte es laut Text ohnehin nur bis zu 16 cm Neuschnee, und der Riedbergpass ist eine Nebenstraße auf 1400 m Höhe an der Grenze zu Österreich und im Winter oft nur mit Schneeketten zu befahren, dort ist Schnee im April überhaupt keine Besonderheit. Das wird den Lesern natürlich alles nicht gesagt, weil es dann kein "Schnee-Drama-Bild" mehr wäre, und der DPA-Photograph hätte nichts dran verdient. Welcher der beiden Artikel ist nun manipulativer – Tagesschau oder Reitschuster?
@default: Das verlinkte Video ist nicht das, über das Rebmann schreibt. Es ist aus dem März 2023 (und auf niederländisch). Auf dem youtube-Kanal von "Freedom Train International", den Rebmann angibt, habe ich zwar manch merkwürdiges Video gefunden, aber keines mit Aukema. Was Rebmann da gesehen hat, weiß ich nicht. Mit Formulierungen wie "Offenbar gab es einen Bericht" kann ich nichts anfangen. "Dass die überzähligen Todesfälle natürlich eng mit dem Impfprogramm zusammenhängen, wenn man sich die Grafiken und Daten ansieht", könnte ich vielleicht beurteilen, wenn sie mir gezeigt werden.
Am Ranking der Manipulation bei Tagesschau und Reitschuster möchte ich mich lieber nicht beteiligen. (Von einem Meter Schneehöhe lese ich bei der Tagesschau übrigens nichts.)
@aa: Ja, mein Fehler, ich hatte den Link im letzten Folgepost korrigiert. (Es wurde jeweils nur der letzte Post als "wartend" angezeigt, so dass ich davon ausgegangen bin, dass die vorhergehenden Versionen überschrieben wurden.)
Die Quelle ist vermutlich:
https://twitter.com/JimFergusonUK/status/1780143132832641333
Zur Methodik hier: http://www.aukema.org/2024/04/ema-eudravigilance-dashboard-and.html
Den OT-Hinweis auf den Tagesschau-Artikel hatte ich angefügt als gerade gesehenes Musterbeispiel für Framing durch Auswahl eines vollkommen irreführenden Aufmacherbilds (Text-Bild-Realität-Dissonanz) – in meinen Augen schwerwiegender als die Mängel des Rebmann-Artikels. Um ein "Ranking" der Redaktionen ging es mir nicht.
Schneehöhe: Laut Text gab es in Bad Hindelang (nicht weit vom Photo entfernt) 16 cm Neuschnee, das ist am Alpenrand und insbesondere in den "schneesicheren" Skigebieten um Oberstdorf herum eine Kleinigkeit und kein Drama, auch nicht im April. Sowas hustet ein Pflug zur Seite.
Das bekommt der Tagesschau-Leser jedoch nicht gezeigt, sondern ein DPA-Bild von einem Pflug, der vermeintlich gerade Schnee bis zur zur Oberkante des Schildes (> 1 m Höhe) von der Straße schieben muss bzw. laut Bildbeschreibung "räumt". Je nach Displaybreite sieht man teilweise auch nur den linken Teil des Gesamtphotos und nicht die längst geräumte und freigetaute Straße.
ups, Wouter Aukema ist gemeint, nicht Woukema
Das eher milde Urteil sollte auch vor dem Hintergrund der möglichen Überlegung des D. und der Staatsanwaltschaft gesehen werden. Dem Angeklagten dürfte es schwerfallen, dieses nicht anzunehmen (sofern Revision zugelassen sein sollte). Und damit entfällt auch die angestoßene Möglichkeit der Klärung des akademischen Grades der Koryphäe D. Zumindest mit diesem Verfahren.
Ich weiß nicht, wie die Regelungen für Pflichtverteidiger sind, wann man die gestellt kriegt und wie man die wieder loswird. Auf jeden Fall darf ein Angeklagter selbst einen Freund als Verteidiger wählen, der kein Jurist ist, sofern er ein bisschen grundlegende Ahnung vom Strafrecht hat und nicht selbst Angeklagter in dem Prozess ist. Das steht in StPO §138(2) und ist selbst unter Juristen wenig bekannt.
@Henning: Dummerweise steht da: "Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden". Das war mit diesem Richter nicht machbar.
Wenn das mit diesem Richter nicht machbar war – umso besser. Dann hat man einen sehr guten Revisionsgrund. In den StPO-Kommentaren steht nämlich drin, dass ein gewählter Verteidiger nur unter sehr engen Voraussetzungen vom Richter abgelehnt werden darf. Wir haben solche Ablehnungen schon erfolgreich angefochten.
Krank nach Corona-"Impfung" – Wie Erika Seebacher um Hilfe kämpft:
https://www.riffreporter.de/de/wissen/corona-impfung-impfschaden-nebenwirkungen-post-vac-versorgung-pflege-krankenkasse
Bei dem "sued" in "sueddeutsche.de" muss ich immer das englische "verklagt" denken.
So, was war jetzt mit der Plagiatsaffäre bei der "sued"-Deutschen?
"Drosten-Prozess geht in nächste Instanz: Staatsanwalt will höhere Strafen
23.04.2024; Winfried Wagner"
https://www.nordkurier.de/regional/mueritz/drosten-prozess-geht-in-naechste-instanz-staatsanwalt-will-hoehere-strafen-2465643
Videos gegen Corona-Politik: "Ich hatte wochenlang Angst":
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/jahrestag-der-kunstaktion-allesdichtmachen-ich-hatte-wochenlang-angst-li.2207505
Liefers: "Die tun alle so, als wäre nichts gewesen":
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/jan-josef-liefers-zu-allesdichtmachen-und-corona-politik-die-tun-alle-so-als-waere-nichts-gewesen-li.2209020
https://www.n‑tv.de/politik/Spahn-hat-rueckblickend-Zweifel-an-einigen-Corona-Massnahmen-article24892933.html
🙂
Das ist dreist!! Neue Wortschöpfung!! Was ist ein Querdenker-Gerichtshof?! Jedenfalls was Anderes als ein "Drosten-Prozess".
Also, ich kann solche Politiker nicht mehr Ernst nehmen. Entweder es gibt tatsächliche juristische Aufarbeitung oder nicht. Querdenkergerichtshof. Ich frage mich seit 2020, ob ich eine Querdenkerin bin oder nicht? Ich grübele und grübele. Ich hatte wahrscheinlich die eine oder andere (ungetestete) Coronavireninfektion, leugne auch diese Viren nicht, ganz und gar nicht, bin also keine "Coronaleugnerin". Ich leugne nur die Tatsache, dass ich an diesen Infektionen gestorben bin, wie mir angedroht wurde. Ich leugne das einfach. Warum leugne ich das? Weil ich noch lebe. Gerade jetzt! Und weil ich genau in dieser Minute einen ziemlichen Lachanfall habe. Das ginge nicht, wäre ich an besagten Viren gestorben, selten bis niemals Masken tragend, ungeimpft und ungetestet, wie ich immer noch bin.
🙂
HILFE, das ist witzig. Querdenkergerichtshof. Im übrigen finde ich das Leben genau jetzt im Frühling herrlich, wunderbar und einfach schön. Es gibt 1000 und mehr schöne Momente im Leben. Irgendwie gibt es sie!! Das leugne ich auch nicht.
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