Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil

Das hat­te sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vor­ge­stellt. Der vier­te Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemein­nüt­zi­ge Arbeit for­der­te er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für des­sen Frau.

Herausgekommen ist ledig­lich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung über­ste­hen, war es das für sie, wenn nicht, müs­sen die EmpfängerInnen von Bürgergeld 1.200 bzw. 375 Euro zah­len. Berufung und Revision ließ das Gericht zu.

Wischmann mach­te in sei­nem Plädoyer über­deut­lich, daß es sich um einen poli­ti­schen Prozeß handelte:

Politischer Prozeß

Es kön­ne kei­ne Rede davon sein, daß die Coronapolitik eine Spaltung der Gesellschaft ("in Eisschollen") erzeugt habe. Vielmehr hät­ten sich Teile der Gesellschaft vom Konsens ent­fernt. Zutreffend wird auf sued​deut​sche​.de am 18.4.24 so zitiert:

»Vom Großteil der Menschen in Deutschland wer­de Christian Drosten als jemand gese­hen, "der ein guter Kommunikator ist, ein guter Wissenschaftsvermittler". Man kön­ne natür­lich, so Wischmann, "zu der Auffassung kom­men, dass Drosten von Superreichen gekauft wür­de", man müs­se sol­che Aussagen aber nicht tolerieren."«

Er ver­traue dar­auf, daß ein sol­cher Experte "eine gewis­se Ahnung hat". Und wirk­lich: "Wir müs­sen unse­re Werte vertreten".

Blamabel für Wischmann war nicht nur, daß zwei poli­zei­li­che Belastungszeugen nicht erschie­nen waren, sie waren ver­hin­dert. Bezeichnend sei­ne Ablehnung des Antrags der Beschuldigten, sie auf jeden Fall zu ver­neh­men. Sie hät­ten durch­aus Entlastendes bei­tra­gen kön­nen. In dem Protokoll der Polizistin, die bei einer Hausdurch­suchung beschlag­nahm­te elek­tro­ni­sche Geräte aus­wer­te­te, gibt es etwa den Hinweis dar­auf, daß die Recherchen von Herrn Kühbacher zu Drostens angeb­li­cher Dissertation ver­fah­rens­re­le­vant sei­en. Bis zuletzt bestrit­ten das Staatsanwaltschaft und Richter.

Weitere Merkwüdigkeiten

Es gab wei­te­re Merkwüdigkeiten in sei­nem Plädoyer. In der Verhandlung gezeig­te Fotos von Zeltplatz und Strand stütz­ten die Aussagen der Angeklagten, wonach es dort ziem­lich leer war. Die Angabe Drostens, es habe ein Publikum von 30–40 Leuten am "Tatort" gege­ben, konn­te nicht stim­men. Diese behaup­te­te Öffentlichkeit ist ent­schei­dend für den Vorwurf der Verleumdung. Wischmann zu Drostens Zählung: "Ob die stimmt, kei­ne Ahnung". Auch für Vorgänge am Folgetag gel­te: Wie vie­le es waren, las­se sich nicht auf­klä­ren. Dennoch hielt er an einer Verurteilung wegen Verleumdung fest.

Ähnlich ver­fuhr er mit den von Drosten behaup­te­ten Kraftausdrücken. Auf Nachfrage hat­te der Virologe erklärt, er kön­ne sich im Einzelnen nicht dar­an erin­nern. Wischmann: Es sei denk­bar, daß "der Geschädigte im Nachhinein sie so in sei­ner Erinnerung kon­stru­iert" habe. Wischmann räum­te ein, man kön­ne strei­ten, ob die Vorwürfe gegen Drosten eine Meinungsäußerung dar­stell­ten. Abwegig und des­halb ver­leum­de­risch sei die Frage "Sind Sie in irgend­ei­ner Weise mit­ver­ant­wort­lich?" für die Maßnahmen.

Private Nachricht und Korruption

Wischmann zitier­te aus einer für das Verfahren wegen Verleumdung völ­lig irrele­van­ten pri­va­ten Nachricht der Angeklagten an eine wei­te­re Person. Drosten sei "einer use­rer kor­rup­te­sten 'Wissenschaftler'", hat­te sie for­mu­liert. Der Oberstaatsanwalt phi­lo­so­phier­te über Korruption im all­ge­mei­nen und kam im kon­kre­ten Fall zum Schluß "Korruptheit kann man nicht zusam­men­phan­ta­sie­ren". Vermutlich ist er nicht in der Lage zu rea­li­sie­ren, daß ein Anliegen der Beweisanträge der Angeklagten genau das war: Zu unter­su­chen, ob die von einem Verteidiger benann­ten Zahlungen der Quandt- und der Gates-Stiftung an die Charité u.a. für den Lehrstuhl Drostens den Gedanken an Korruption nahe­le­gen könnten.

Man ist besorgt, auch ein Pflichtverteidiger

Mehrfach zeig­te sich Wischmann, wie spä­ter auch der Richter, "besorgt", ob der Hauptangeklagte in der Lage sei, zu begrei­fen, wie er von Herrn Kühbacher ("Strippenzieher") zu einem wil­len­lo­sen Werkzeug sei­ner Besessenheit gemacht werde.

Der mehr­fach vom Angeklagten abge­lehn­te Pflichtverteidiger Röder spiel­te in sei­nem Mini-Plädoyer die glei­che trau­ri­ge Rolle wie von Beginn an. Er, der kei­nen ein­zi­gen Beweisantrag gestellt hat­te, fand auch jetzt nicht ein Wort, das für sei­nen Mandanten in irgend­ei­ner Weise hilf­reich sein konn­te. Er beton­te, daß er ihn mit­tels eines "Normenverständigungsgesprächs" von sei­nem unklu­gen Verhalten abbrin­gen woll­te. Erwähnenswert ist ledig­lich sei­ne Frage nach den Umständen, wonach Drostens Personenschutz am zwei­ten Verhandlungstag anschei­nend bewaff­net, aber vom Gericht unkon­trol­liert, anwe­send sein konn­te. Ob die bei­den Herren vom BKA oder LKA sei­en, spe­ku­lier­te Röder. Der Anwalt hat­te es aller­dings bewußt ver­mie­den, Drostens offen­sicht­li­che Falschaussage, er habe nie­mals Personenschutz in Anspruch genom­men, zu einem Thema der Verhandlung zu machen.

Erklärung der Angeklagten

Zu der ver­gleichs­wei­se läp­pi­schen (und medi­al völ­lig uner­war­te­ten) Strafe in Form einer Verwarnung dürf­te die Einlassung der Angeklagten bei­getra­gen haben. Eindrucksvoll schil­der­te die Erzieherin die kon­kre­ten Belastungen der Kinder auch in ihrer Einrichtung. Sie muß­te ihnen erklä­ren, daß sie nur noch mit weni­gen ande­ren spie­len durf­ten oder daß sie ihre Vertrauenspersonen nur ver­mummt zu Gesicht beka­men. Es wur­de klar, daß das auch heu­te wie­der in vie­len Medien bemüh­te Bild von den Angeklagten ver­zerrt ist (stets taucht eine Bierflasche am Abend auf – auf einem Zeltplatz). 17 Jahre hat­ten die Beschuldigten ihre Urlaube auf dem Platz ver­bracht. Nach den dif­fa­mie­ren­den Berichten wur­de er ihnen gekün­digt. Glaubwürdig wirk­te das Erstaunen dar­über, daß in ihrem "Paradies" auf ein­mal für eine Übernachtung der berühm­te Virologe auf­tauch­te. Man erin­ne­re sich an die Berichte dar­über, wie gefähr­det unse­re "Experten" damals gewe­sen seien.

Juristische Aufarbeitung muß weitergehen

Das Kapitel der juri­sti­schen Aufarbeitung der tat­säch­li­chen oder ver­meint­li­chen Verbrechen des Christian Drosten wird mit dem heu­ti­gen Tag ver­mut­lich nicht abge­schlos­sen sein. Die Angeklagten kün­dig­ten an, in die näch­ste Instanz zu gehen. Daß es "nicht um die Coronapolitik gehe, son­dern um Anstand und Respekt", wird selbst Richter Traeger sich nicht glau­ben. Als Verbrecher dür­fe nur beti­telt wer­den, wer auch rechts­kräf­tig ver­ur­teilt sei, mein­te er. Es muß sich dann auch jemand fin­den, der dazu ermit­telt und urteilt.


Diese Überschrift trifft es ganz gut, nur lau­tet sie im Artikel auf mer​kur​.de inzwi­schen ganz anders:

20 Antworten auf „Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil“

  1. Das Spektakel um die Dissertation ver­dient wahr­lich eine eige­ne Investigation. Artur Aschmoneit hat die Posse der letzt­end­li­chen scheib­chen­wei­sen Beibringung bereits 2020 en Detail aufgezeigt.

  2. Sofort Beschwerde ein­le­gen. Ganz klar: Rechtsbeugung durch den OStA. Osten darf (staat­lich ali­men­tiert wei­ter sei­ne Märchen verbreiten.
    Der Staat will indes die Kritiker und Gegner des "C"-Stusses mund­tot machen und beruft einen "Corona"-Aufarbeitungs-Rat ein. Selbstverständlich sind das nicht gekauf­te, zufäl­lig aus­ge­wähl­te Bürger :_(
    Zynismus off.
    Die Mörder atbei­ten die von ihnen began­ge­nen Morde auf.
    A lá: der Wolf ent­schul­digt sich, dass er das Schaf geris­sen und gefres­sen hat und macht wei­ter, wie bisher.

    1. @Marc Damlinger: Kai Rebmann hat also ein Video gese­hen. Verlinkt wird es nicht, ledig­lich vier Links zu ganz ande­ren Artikeln von Kai Rebmann. Der Rest ist Konjunktiv. Das umfas­sen­de Merchandising muß irgend­wie ein­ge­bet­tet werden.

          1. Der Stil von Rebmann oder reit​schu​ster​.de ist das eine, die Aussagen von Woutema inhalt­lich zu prü­fen das ande­re. Das Video ist ganz ein­fach zu fin­den, LMGTFY: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​W​D​-​x​Y​O​R​r​cxI

            Rebmann schreibt auch nicht "im Konjunktiv", son­dern zitiert Woutema teil­wei­se wört­lich, teil­wei­se in indi­rek­te Rede, aus mei­ner Sicht for­mal völ­lig kor­rekt. Wie soll­te er Woutemas Aussagen sonst wie­der­ge­ben, ohne sie sich zu eigen zu machen?

            Dass kom­mer­zi­el­le Redaktionen auch von Werbeeinnahmen leben und daher bevor­zugt auf frü­he­re Veröffentlichungen oder eige­ne Themenseiten ver­lin­ken, um die Zahl der Werbeeinblendungen zu erhö­hen, statt exter­ne Quellen zu ver­lin­ken, ist lei­der weder neu noch unüb­lich, unab­hän­gig davon, wie man es fin­det. Bei den gro­ßen Medien oder auch Tagesspiegel, ND und Jungle World läuft es m. E. nicht anders.

            OT: Bei der Tageeschau gibt es zumeist kei­ne Links, dafür aktu­ell ein sug­ge­stiv gestell­tes Schneepflug-Bild unter https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​l​a​n​d​/​w​i​n​t​e​r​-​w​e​t​t​e​r​-​1​3​8​.​h​tml : Es hat­te dort kei­nes­wegs 1 m Schneehöhe auf der Straße – für das Bild wur­de der Pflug an einen vor­han­de­nen Schneehaufen auf dem Randstreifen gesetzt, sie­he frei­ge­tau­ter Teer vor dem Pflug und gerin­ge Neuschnee-Höhe auf dem Brückengeländer. (Im Gefahrenbereich direkt vor einem schie­ben­den Pflug dürf­te sich auch kein Photograph auf­hal­ten.) Im Allgäu hat­te es laut Text ohne­hin nur bis zu 16 cm Neuschnee, und der Riedbergpass ist eine Nebenstraße auf 1400 m Höhe an der Grenze zu Österreich und im Winter oft nur mit Schneeketten zu befah­ren, dort ist Schnee im April über­haupt kei­ne Besonderheit. Das wird den Lesern natür­lich alles nicht gesagt, weil es dann kein "Schnee-Drama-Bild" mehr wäre, und der DPA-Photograph hät­te nichts dran ver­dient. Welcher der bei­den Artikel ist nun mani­pu­la­ti­ver – Tagesschau oder Reitschuster?

            1. @default: Das ver­link­te Video ist nicht das, über das Rebmann schreibt. Es ist aus dem März 2023 (und auf nie­der­län­disch). Auf dem you­tube-Kanal von "Freedom Train International", den Rebmann angibt, habe ich zwar manch merk­wür­di­ges Video gefun­den, aber kei­nes mit Aukema. Was Rebmann da gese­hen hat, weiß ich nicht. Mit Formulierungen wie "Offenbar gab es einen Bericht" kann ich nichts anfan­gen. "Dass die über­zäh­li­gen Todesfälle natür­lich eng mit dem Impfprogramm zusam­men­hän­gen, wenn man sich die Grafiken und Daten ansieht", könn­te ich viel­leicht beur­tei­len, wenn sie mir gezeigt werden. 

              Am Ranking der Manipulation bei Tagesschau und Reitschuster möch­te ich mich lie­ber nicht betei­li­gen. (Von einem Meter Schneehöhe lese ich bei der Tagesschau übri­gens nichts.)

              1. @aa: Ja, mein Fehler, ich hat­te den Link im letz­ten Folgepost kor­ri­giert. (Es wur­de jeweils nur der letz­te Post als "war­tend" ange­zeigt, so dass ich davon aus­ge­gan­gen bin, dass die vor­her­ge­hen­den Versionen über­schrie­ben wurden.)

                Die Quelle ist vermutlich:
                https://​twit​ter​.com/​J​i​m​F​e​r​g​u​s​o​n​U​K​/​s​t​a​t​u​s​/​1​7​8​0​1​4​3​1​3​2​8​3​2​6​4​1​333

                Zur Methodik hier: http://​www​.auke​ma​.org/​2​0​2​4​/​0​4​/​e​m​a​-​e​u​d​r​a​v​i​g​i​l​a​n​c​e​-​d​a​s​h​b​o​a​r​d​-​a​n​d​.​h​tml

                Den OT-Hinweis auf den Tagesschau-Artikel hat­te ich ange­fügt als gera­de gese­he­nes Musterbeispiel für Framing durch Auswahl eines voll­kom­men irre­füh­ren­den Aufmacherbilds (Text-Bild-Realität-Dissonanz) – in mei­nen Augen schwer­wie­gen­der als die Mängel des Rebmann-Artikels. Um ein "Ranking" der Redaktionen ging es mir nicht.

                Schneehöhe: Laut Text gab es in Bad Hindelang (nicht weit vom Photo ent­fernt) 16 cm Neuschnee, das ist am Alpenrand und ins­be­son­de­re in den "schnee­si­che­ren" Skigebieten um Oberstdorf her­um eine Kleinigkeit und kein Drama, auch nicht im April. Sowas hustet ein Pflug zur Seite.

                Das bekommt der Tagesschau-Leser jedoch nicht gezeigt, son­dern ein DPA-Bild von einem Pflug, der ver­meint­lich gera­de Schnee bis zur zur Oberkante des Schildes (> 1 m Höhe) von der Straße schie­ben muss bzw. laut Bildbeschreibung "räumt". Je nach Displaybreite sieht man teil­wei­se auch nur den lin­ken Teil des Gesamtphotos und nicht die längst geräum­te und frei­ge­tau­te Straße.

  3. Das eher mil­de Urteil soll­te auch vor dem Hintergrund der mög­li­chen Überlegung des D. und der Staatsanwaltschaft gese­hen wer­den. Dem Angeklagten dürf­te es schwer­fal­len, die­ses nicht anzu­neh­men (sofern Revision zuge­las­sen sein soll­te). Und damit ent­fällt auch die ange­sto­ße­ne Möglichkeit der Klärung des aka­de­mi­schen Grades der Koryphäe D. Zumindest mit die­sem Verfahren.

  4. Ich weiß nicht, wie die Regelungen für Pflichtverteidiger sind, wann man die gestellt kriegt und wie man die wie­der los­wird. Auf jeden Fall darf ein Angeklagter selbst einen Freund als Verteidiger wäh­len, der kein Jurist ist, sofern er ein biss­chen grund­le­gen­de Ahnung vom Strafrecht hat und nicht selbst Angeklagter in dem Prozess ist. Das steht in StPO §138(2) und ist selbst unter Juristen wenig bekannt.

    1. @Henning: Dummerweise steht da: "Andere Personen kön­nen nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt wer­den". Das war mit die­sem Richter nicht machbar.

      1. Wenn das mit die­sem Richter nicht mach­bar war – umso bes­ser. Dann hat man einen sehr guten Revisionsgrund. In den StPO-Kommentaren steht näm­lich drin, dass ein gewähl­ter Verteidiger nur unter sehr engen Voraussetzungen vom Richter abge­lehnt wer­den darf. Wir haben sol­che Ablehnungen schon erfolg­reich angefochten.

  5. Bei dem "sued" in "sued​deut​sche​.de" muss ich immer das eng­li­sche "ver­klagt" denken.

    So, was war jetzt mit der Plagiatsaffäre bei der "sued"-Deutschen?

  6. https://www.n‑tv.de/politik/Spahn-hat-rueckblickend-Zweifel-an-einigen-Corona-Massnahmen-article24892933.html

    🙂

    Das ist dreist!! Neue Wortschöpfung!! Was ist ein Querdenker-Gerichtshof?! Jedenfalls was Anderes als ein "Drosten-Prozess".

    Also, ich kann sol­che Politiker nicht mehr Ernst neh­men. Entweder es gibt tat­säch­li­che juri­sti­sche Aufarbeitung oder nicht. Querdenkergerichtshof. Ich fra­ge mich seit 2020, ob ich eine Querdenkerin bin oder nicht? Ich grü­be­le und grü­be­le. Ich hat­te wahr­schein­lich die eine oder ande­re (unge­te­ste­te) Coronavireninfektion, leug­ne auch die­se Viren nicht, ganz und gar nicht, bin also kei­ne "Coronaleugnerin". Ich leug­ne nur die Tatsache, dass ich an die­sen Infektionen gestor­ben bin, wie mir ange­droht wur­de. Ich leug­ne das ein­fach. Warum leug­ne ich das? Weil ich noch lebe. Gerade jetzt! Und weil ich genau in die­ser Minute einen ziem­li­chen Lachanfall habe. Das gin­ge nicht, wäre ich an besag­ten Viren gestor­ben, sel­ten bis nie­mals Masken tra­gend, unge­impft und unge­te­stet, wie ich immer noch bin.

    🙂

    HILFE, das ist wit­zig. Querdenkergerichtshof. Im übri­gen fin­de ich das Leben genau jetzt im Frühling herr­lich, wun­der­bar und ein­fach schön. Es gibt 1000 und mehr schö­ne Momente im Leben. Irgendwie gibt es sie!! Das leug­ne ich auch nicht.

    ~ ~ ~

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