40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020

"Eine rele­van­te Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konn­te die Kammer in der Auflage nicht erken­nen." Auf justiz​.bay​ern​.de fin­det sich am 15.3.23 die­se Pressemitteilung:

»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € ver­ur­teilt und das frei­spre­chen­de Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen aufgehoben.

Nach den Feststellungen der Berufungskammer hat­te der Angeklagte im Rahmen einer Demonstration am 17.11.2020 in Murnau als Versammlungsleiter dazu auf­ge­ru­fen, „als Zeichen des Widerstands die Maske abzu­set­zen“ und dann zu „schau­en… was hier pas­siert“. Der Angeklagte habe wäh­rend der Versammlung auch selbst kei­ne Maske getra­gen. Zu dem Zeitpunkt habe die 7‑Tage-Inzidenz bay­ern­weit bei 173 und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei 127 gele­gen. Während der Versammlung bestand auf­grund eines Bescheids des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Anders als das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ord­ne­te die Berufungskammer den Bescheid, mit dem die Maskenpflicht wäh­rend der Versammlung ange­ord­net wor­den war, als recht­mä­ßig ein. Die Behörde habe erkannt, dass sie bei der Erteilung der Auflage einen Beurteilungsspielraum gehabt habe und habe das ihr zuste­hen­de Ermessen in zuläs­si­ger Weise aus­ge­übt. Die Auflage sei auch mate­ri­ell­recht­lich recht­mä­ßig gewe­sen. Das Gericht hat­te hier­zu einen Virologen und Infektionsepidemiologen als Sachverständigen ange­hört. Entscheidend sei die Beurteilung zum Zeitpunkt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gewe­sen. Aus dama­li­ger Sicht sei die Maßnahme auf­grund der erheb­li­chen Gefahren der Corona-Pandemie geeig­net und erfor­der­lich gewe­sen. Eine rele­van­te Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konn­te die Kammer in der Auflage nicht erkennen.

Die Strafbarkeit nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz erge­be sich aus dem Umstand, dass der Angeklagte als Versammlungsleiter der Anordnung der Maskenpflicht zuwi­der gehan­delt habe.

Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das bin­nen einer Woche ab heu­te ein­ge­legt wer­den müsste.

Mit freund­li­chen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht«

16 Antworten auf „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020“

  1. “Das Gericht hat­te hier­zu einen Virologen und Infektionsepidemiologen als Sachverständigen angehört.”
    —Warum nur einen?

    1. Gibt es das Urteil irgend­wo – wür­de mich inter­es­sie­ren was der "Sachverständige" gesagt hat!? Aus mei­ner Sicht kann nur ein Aerosolforscher Auskunft über die Ansteckungsgefahr im Freien geben.

      Hätten sie des­halb nicht einen Aerosolforscher zur Verbreitung von Viren befra­gen müssen!?

      Stellungnahme der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) vom Dezember 2020.

      "… Die Dauer der Infektiosität aero­sol­ge­tra­ge­ner Viren und wei­te­ren aero­sol­ge­tra­ge­nen Krankheitserregern ist bis­her nicht hin­rei­chend erforscht. Hierzu ist ver­mut­lich auch die Entwicklung neu­er Methoden nötig, um ins­be­son­de­re die Infektiosität im Vergleich zu ande­ren Übertragungswegen beur­tei­len zu kön­nen. Letzteres schließt auch die Frage nach für Infektion mini­mal not­wen­di­gen Virendosen ein."

      Oder – Studienautor Jens Schünemann im
      Juni 2020 (!) – zur WHO-Metastudie bei rbb-online:

      "Also zum ersten kann man schon sagen, dass wir über­rascht waren, dass es kei­ne bes­se­re Studien gibt, ins­be­son­de­re dass es zum Gebrauch von Masken kei­ne Studien gab, die ran­do­mi­sier­te Untersuchungen durch­ge­führt haben. Das ist die erste Erkenntnis zu der Studienqualität und das ist wirk­lich sehr, sehr wich­tig zu unterstreichen.

      … Es ist schon merk­wür­dig, dass wir nach meh­re­ren Monaten noch nicht wis­sen, wie das Virus genau ver­brei­tet wird."

      Nicht ein­mal die anstecken­de Virusdosis noch der genaue Übertragungsweg war zu dem Zeitpunkt bekannt!!!

      "… Die Behörde habe erkannt, dass sie einen Beurteilungsspielraum hat­te …" – nach wel­chen Kriterien wur­de "beur­teilt"!?

      In der Anklageschrift im Nürnberger Juristenprozess ist zu lesen:

      »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«!

      1. Wenn es der glei­che Dr. Gerhard Scheuch ist, dann hät­te er den Offenen Brief im April 2021 mit­un­ter­zeich­net. Dazu noch Sachverständiger der Verteidigung. Das Urteil dürf­te inter­es­sant sein. Vielleicht ver­öf­fent­licht es jemand.

  2. Hatte nicht selbst der "Virenpapst", oder war's der Karlatan, zuge­ge­ben, dass die Maßnahmen drau­ßen Humbug waren?
    Auf wel­chem Planeten leben eigent­lich die Richt…enden??!

  3. Zumindest die GAEF (Gesellschaft für Aerosolforschung) hat am 11. April 2021 einen "Offen Brief" an Merkel und Spahn, sowie alle Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder gesandt.

    "… Leider wer­den bis heu­te wesent­li­che Erkenntnisse unse­rer Forschungsarbeit nicht in prak­ti­sches Handeln übersetzt.
    Stattdessen wer­den eher symbolische
    Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen erlas­sen, die kei­nen nen­nens­wer­ten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwar­ten lassen.

    Dabei ist deren zen­tra­ler Baustein mitt­ler­wei­le Konsens in der Wissenschaft: Die Übertragung der SARS-CoV‑2 Viren fin­det fast aus­nahms­los in Innenräumen statt."

    Interessant – nach­zu­le­sen unter
    https://​www​.info​.gaef​.de/​p​o​s​i​t​i​o​n​-​p​a​per

    Trotzdem wur­de am 22. April 2021 das Gesetz zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlos­sen und spä­ter vom BVerfG sogar bestätigt!!!

    "Die Coronaviren SARS-COV‑1, MERS-CoV und auch das neue SARS-COV‑2 wer­den indes gegen­wär­tig ledig­lich in die Risikostufe 3 ein­ge­stuft. Das bedeu­tet, die­se Viren wer­den übli­cher­wei­se auch nur in S3 Sicherheitslaboren erforscht."

    Studien mit ech­ten Sars-Cov-2-Viren könn­ten dann nur "real life" unter Pandemiebedingungen oder in einem S3 Sicherheitslabor stattfinden. 

    Deshalb schreibt das Bundesumweltamt -
    30.03.2022 (!!!) – "Infektiöse Aerosole in Innenräumen"

    "… Eine wich­ti­ge Feststellung war, dass alle Modelle weit­rei­chen­de und teil­wei­se stark ver­ein­fach­te Annahmen bezüg­lich der ablau­fen­den Prozesse tref­fen müs­sen und die abso­lu­te Wahrscheinlichkeit, sich mit SARS-CoV‑2 über Aerosole zu infi­zie­ren, nur mit beträcht­li­chen Unsicherheiten zu pro­gno­sti­zie­ren ist.

    … Allgemeine ⁠Unsicherheit⁠ besteht auch bezüg­lich der Annahme zur nöti­gen Menge an virus­hal­ti­gen Partikeln, die bei einer gesun­den Person eine Infektion aus­löst. Nach medi­zi­ni­schem Kenntnisstand hängt die­ser Parameter stark von indi­vi­du­el­len Faktoren, zum Beispiel vom Immunstatus ab."

    Seite des Umweltbundesamtes – am
    https://​www​.umwelt​bun​des​amt​.de/​t​h​e​m​e​n​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​u​m​w​e​l​t​e​i​n​f​l​u​e​s​s​e​-​a​u​f​-​d​e​n​-​m​e​n​s​c​h​e​n​/​i​n​n​e​n​r​a​u​m​l​u​f​t​/​i​n​f​e​k​t​i​o​e​s​e​-​a​e​r​o​s​o​l​e​-​i​n​-​i​n​n​e​n​r​a​e​u​m​e​n​#​w​a​s​-​s​i​n​d​-​a​e​r​o​s​o​le-

    Wenn man schon in Innenräumen nur "stark ver­ein­fach­te" Modelle hat­te – dürf­ten Modellierungen im Freien nahe­zu unmög­lich gewe­sen sein.

    "… Unter den Schreibtischtätern neh­men die Juristen einen ganz beson­de­ren Platz ein …"

    Zitat: Gedenkstätte für die Opfer der natio­nal sozia­li­sti­schen Justiz und Lernort gegen die Tat.

  4. mic LIBERAL-Absurderweise läuft das Strafverfahren gegen mich immer noch....Vielleicht trage ich dazu bei, dass es in Deutschland bald ein Zitierverbot gibt sagt:

    mic LIBERAL
    @micLIBERAL
    Update: Absurderweise läuft das Strafverfahren gegen mich immer noch. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Vielleicht tra­ge ich dazu bei, dass es in Deutschland bald ein Zitierverbot gibt. #ver­ur­tei­lung
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    mic LIBERAL
    @micLIBERAL
    ·
    Sep 30, 2022
    Polizeiliche Ermittlung wegen mei­ner #Zitatensammlung! Really?
    Nun ja: Wir las­sen uns auf den Spaß ein. Lasst die Spiele beginnen.
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    8:34 AM · Mar 9, 2023 48.6K Views
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  5. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immer noch solche Prozesse „durchgezogen“ werden. Offensichtlich wäre dieser Fall - wie alle „Corona-Fälle“ dieser Art - aus sich aufdrängenden Opportunitätsgründen einzustellen gewesen sagt:

    Jessica Hamed
    @jeha2019
    Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, dass immer noch sol­che Prozesse „durch­ge­zo­gen“ wer­den. Offensichtlich wäre die­ser Fall – wie alle „Corona-Fälle“ die­ser Art – aus sich auf­drän­gen­den Opportunitätsgründen ein­zu­stel­len gewe­sen. #Verhältnismäßigkeit? 1/2
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    Friedemann Däblitz
    @dablitz_f
    ·
    Mar 16
    LG München II hebt Freispruch des AG Garmisch-Partenkirchen auf, Mdt hat­te auf Versammlung im Freien dazu auf­ge­for­dert, die #Masken abzu­neh­men – 40 TS (Az: 9 Ns 12 Js 47757/20) #Justizversagen #Aufarbeitung https://t.me/RA_Friede/4763 @WELTspr
    @DrScheuch
    @BILD (1->)
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    3:43 PM · Mar 16, 2023
    12.9K Views 57 Retweets 3 Quotes 289 Likes
    Jessica Hamed
    @jeha2019
    ·
    Mar 16
    Replying to
    @jeha2019
    Die Justiz ist über­la­stet, zum Teil war­ten mei­ne Mandant:innen seit Jahren (!) auf ihre Verhandlung (kei­ne Coronafälle). Das feh­len­de Augenmaß, das „Schießen mit Kanonen auf Spatzen“ gefähr­det in Zeiten der Ressourcenknappheit den Rechtsstaat. @cobvl
    @lto @merkur_de
    2/2

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    Jessica Hamed
    @jeha2019
    ·
    Feb 20
    Während Verwaltungsgerichte Entscheidung über Coronabeschränkungen ver­wei­gern (zu gering­fü­gig), wer­den Verstöße dage­gen von den Strafgerichten bis ins klein­ste (oft über­trie­ben & mit auf­fäl­li­ger Härte) verfolgt.
    #ZweierleiMaß
    @lto_de @cobvl @RonenSteinke @schroeder_k
    1/2 twit​ter​.com/​d​a​b​l​i​t​z​_​f​/​s​tat…
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  6. Slebstverständlich ist das Urteil absurd und dürf­te locker die Hürde als erzie­he­ri­sche Maßnahme und pol­tisch moti­vier­tes Urteil reißen.

    Bei all den Diskussionen über die Wirksamkeit von Masken etc. soll­te nicht außer Acht gelas­sen wer­den, ob über­haupt eine töd­li­che Pandemie die Menschen dahin­ge­rafft hat. Die Diskussion der Wirksamkeit von Masken oder die Höhe der Strafe bele­gen eher exakt die Kritik des Maskenverweigerers. Das System hat ein Eigentor geschossen.

  7. Das Hauptproblem bleibt auch hier, dass die Frage der Menschenwürde kei­ne Rolle spielt. Das juri­sti­sche Hauptverbrechen all die­sen Corona-Terrors besteht im die Unschuldsvermutung auf den Kopf stel­len­den Generalverdacht, als Angehöriger der Spezies Mensch ein "Verbreiter" einer töd­li­chen Krankheit zu sein, wes­halb gegen die­sen u. a. "Maßnahmen" wie ein Verbot der frei­en Atmung ver­hängt wer­den dürf­ten. Der Staat ver­ob­jek­ti­viert hier Menschen; redu­ziert sie auf ein Objekt, mit wel­chem er nach Belieben ver­fah­ren darf. Und wenn es das Grüßen eines Gessler-Maulkorbs ist. All das ver­stieß u. a. mal gegen eines der bes­se­ren Urteile des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz. Inzwischen hat der kor­rup­te Harbarth-Senat sogar das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit aufgehoben.

    Ein der­art kri­mi­nel­les Regime wird man nur noch durch Revolution wie­der los. Ich sehe aber im sat­ten D nie­man­den, der revol­tie­ren möchte.

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