40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020

"Eine rele­van­te Ein­schrän­kung der Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit konn­te die Kam­mer in der Auf­la­ge nicht erken­nen." Auf jus​tiz​.bay​ern​.de fin­det sich am 15.3.23 die­se Pressemitteilung:

»Straf­ver­fah­ren gegen Wolf­gang G. (56 Jah­re) wegen des Ver­dachts des Ver­sto­ßes gegen das Baye­ri­sche Versammlungsgesetz

Das Land­ge­richt Mün­chen II hat den Ange­klag­ten Wolf­gang G. im Beru­fungs­ver­fah­ren wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Baye­ri­sche Ver­samm­lungs­ge­setz zu einer Geld­stra­fe von 40 Tages­sät­zen zu je 150 € ver­ur­teilt und das frei­spre­chen­de Urteil des Amts­ge­richts Gar­misch-Par­ten­kir­chen aufgehoben.

Nach den Fest­stel­lun­gen der Beru­fungs­kam­mer hat­te der Ange­klag­te im Rah­men einer Demons­tra­ti­on am 17.11.2020 in Mur­nau als Ver­samm­lungs­lei­ter dazu auf­ge­ru­fen, „als Zei­chen des Wider­stands die Mas­ke abzu­set­zen“ und dann zu „schau­en… was hier pas­siert“. Der Ange­klag­te habe wäh­rend der Ver­samm­lung auch selbst kei­ne Mas­ke getra­gen. Zu dem Zeit­punkt habe die 7‑Ta­ge-Inzi­denz bay­ern­weit bei 173 und im Land­kreis Gar­misch-Par­ten­kir­chen bei 127 gele­gen. Wäh­rend der Ver­samm­lung bestand auf­grund eines Bescheids des Land­rats­am­tes Gar­misch-Par­ten­kir­chen die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Anders als das Amts­ge­richt Gar­misch-Par­ten­kir­chen ord­ne­te die Beru­fungs­kam­mer den Bescheid, mit dem die Mas­ken­pflicht wäh­rend der Ver­samm­lung ange­ord­net wor­den war, als recht­mä­ßig ein. Die Behör­de habe erkannt, dass sie bei der Ertei­lung der Auf­la­ge einen Beur­tei­lungs­spiel­raum gehabt habe und habe das ihr zuste­hen­de Ermes­sen in zuläs­si­ger Wei­se aus­ge­übt. Die Auf­la­ge sei auch mate­ri­ell­recht­lich recht­mä­ßig gewe­sen. Das Gericht hat­te hier­zu einen Viro­lo­gen und Infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gen als Sach­ver­stän­di­gen ange­hört. Ent­schei­dend sei die Beur­tei­lung zum Zeit­punkt der Ent­schei­dung der Ver­wal­tungs­be­hör­de gewe­sen. Aus dama­li­ger Sicht sei die Maß­nah­me auf­grund der erheb­li­chen Gefah­ren der Coro­na-Pan­de­mie geeig­net und erfor­der­lich gewe­sen. Eine rele­van­te Ein­schrän­kung der Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit konn­te die Kam­mer in der Auf­la­ge nicht erkennen.

Die Straf­bar­keit nach dem Baye­ri­schen Ver­samm­lungs­ge­setz erge­be sich aus dem Umstand, dass der Ange­klag­te als Ver­samm­lungs­lei­ter der Anord­nung der Mas­ken­pflicht zuwi­der gehan­delt habe.

Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Der Ver­tei­di­gung und der Staats­an­walt­schaft Mün­chen II steht das Rechts­mit­tel der Revi­si­on zum Baye­ri­schen Obers­ten Lan­des­ge­richt offen, das bin­nen einer Woche ab heu­te ein­ge­legt wer­den müsste.

Mit freund­li­chen Grüßen

Dr. Lau­rent Lafleur
Lei­ter der Pres­se­stel­le für Strafsachen
Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt«

16 Antworten auf „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020“

  1. “Das Gericht hat­te hier­zu einen Viro­lo­gen und Infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gen als Sach­ver­stän­di­gen angehört.”
    —War­um nur einen?

    1. Gibt es das Urteil irgend­wo – wür­de mich inter­es­sie­ren was der "Sach­ver­stän­di­ge" gesagt hat!? Aus mei­ner Sicht kann nur ein Aero­sol­for­scher Aus­kunft über die Anste­ckungs­ge­fahr im Frei­en geben.

      Hät­ten sie des­halb nicht einen Aero­sol­for­scher zur Ver­brei­tung von Viren befra­gen müssen!?

      Stel­lung­nah­me der Gesell­schaft für Aero­sol­for­schung (GAeF) vom Dezem­ber 2020.

      "… Die Dau­er der Infek­tio­si­tät aero­sol­ge­tra­ge­ner Viren und wei­te­ren aero­sol­ge­tra­ge­nen Krank­heits­er­re­gern ist bis­her nicht hin­rei­chend erforscht. Hier­zu ist ver­mut­lich auch die Ent­wick­lung neu­er Metho­den nötig, um ins­be­son­de­re die Infek­tio­si­tät im Ver­gleich zu ande­ren Über­tra­gungs­we­gen beur­tei­len zu kön­nen. Letz­te­res schließt auch die Fra­ge nach für Infek­ti­on mini­mal not­wen­di­gen Viren­do­sen ein."

      Oder – Stu­di­en­au­tor Jens Schü­ne­mann im
      Juni 2020 (!) – zur WHO-Meta­stu­die bei rbb-online:

      "Also zum ers­ten kann man schon sagen, dass wir über­rascht waren, dass es kei­ne bes­se­re Stu­di­en gibt, ins­be­son­de­re dass es zum Gebrauch von Mas­ken kei­ne Stu­di­en gab, die ran­do­mi­sier­te Unter­su­chun­gen durch­ge­führt haben. Das ist die ers­te Erkennt­nis zu der Stu­di­en­qua­li­tät und das ist wirk­lich sehr, sehr wich­tig zu unterstreichen.

      … Es ist schon merk­wür­dig, dass wir nach meh­re­ren Mona­ten noch nicht wis­sen, wie das Virus genau ver­brei­tet wird."

      Nicht ein­mal die anste­cken­de Virus­do­sis noch der genaue Über­tra­gungs­weg war zu dem Zeit­punkt bekannt!!!

      "… Die Behör­de habe erkannt, dass sie einen Beur­tei­lungs­spiel­raum hat­te …" – nach wel­chen Kri­te­ri­en wur­de "beur­teilt"!?

      In der Ankla­ge­schrift im Nürn­ber­ger Juris­ten­pro­zess ist zu lesen:

      »Der Dolch des Mör­ders war unter der Robe des Juris­ten verborgen«!

      1. Wenn es der glei­che Dr. Ger­hard Scheuch ist, dann hät­te er den Offe­nen Brief im April 2021 mit­un­ter­zeich­net. Dazu noch Sach­ver­stän­di­ger der Ver­tei­di­gung. Das Urteil dürf­te inter­es­sant sein. Viel­leicht ver­öf­fent­licht es jemand.

  2. Hat­te nicht selbst der "Viren­papst", oder war's der Kar­la­tan, zuge­ge­ben, dass die Maß­nah­men drau­ßen Hum­bug waren?
    Auf wel­chem Pla­ne­ten leben eigent­lich die Richt…enden??!

  3. Zumin­dest die GAEF (Gesell­schaft für Aero­sol­for­schung) hat am 11. April 2021 einen "Offen Brief" an Mer­kel und Spahn, sowie alle Minis­ter­prä­si­den­ten und Gesund­heits­mi­nis­ter der Län­der gesandt.

    "… Lei­der wer­den bis heu­te wesent­li­che Erkennt­nis­se unse­rer For­schungs­ar­beit nicht in prak­ti­sches Han­deln übersetzt.
    Statt­des­sen wer­den eher symbolische
    Maß­nah­men wie die Mas­ken­pflicht beim Jog­gen erlas­sen, die kei­nen nen­nens­wer­ten Ein­fluss auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen erwar­ten lassen.

    Dabei ist deren zen­tra­ler Bau­stein mitt­ler­wei­le Kon­sens in der Wis­sen­schaft: Die Über­tra­gung der SARS-CoV‑2 Viren fin­det fast aus­nahms­los in Innen­räu­men statt."

    Inter­es­sant – nach­zu­le­sen unter
    https://​www​.info​.gaef​.de/​p​o​s​i​t​i​o​n​-​p​a​per

    Trotz­dem wur­de am 22. April 2021 das Gesetz zu Aus­gangs- und Kon­takt­be­schrän­kun­gen beschlos­sen und spä­ter vom BVerfG sogar bestätigt!!!

    "Die Coro­na­vi­ren SARS-COV‑1, MERS-CoV und auch das neue SARS-COV‑2 wer­den indes gegen­wär­tig ledig­lich in die Risi­ko­stu­fe 3 ein­ge­stuft. Das bedeu­tet, die­se Viren wer­den übli­cher­wei­se auch nur in S3 Sicher­heits­la­bo­ren erforscht."

    Stu­di­en mit ech­ten Sars-Cov-2-Viren könn­ten dann nur "real life" unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen oder in einem S3 Sicher­heits­la­bor stattfinden. 

    Des­halb schreibt das Bundesumweltamt -
    30.03.2022 (!!!) – "Infek­tiö­se Aero­so­le in Innenräumen"

    "… Eine wich­ti­ge Fest­stel­lung war, dass alle Model­le weit­rei­chen­de und teil­wei­se stark ver­ein­fach­te Annah­men bezüg­lich der ablau­fen­den Pro­zes­se tref­fen müs­sen und die abso­lu­te Wahr­schein­lich­keit, sich mit SARS-CoV‑2 über Aero­so­le zu infi­zie­ren, nur mit beträcht­li­chen Unsi­cher­hei­ten zu pro­gnos­ti­zie­ren ist.

    … All­ge­mei­ne ⁠Unsi­cher­heit⁠ besteht auch bezüg­lich der Annah­me zur nöti­gen Men­ge an virus­hal­ti­gen Par­ti­keln, die bei einer gesun­den Per­son eine Infek­ti­on aus­löst. Nach medi­zi­ni­schem Kennt­nis­stand hängt die­ser Para­me­ter stark von indi­vi­du­el­len Fak­to­ren, zum Bei­spiel vom Immun­sta­tus ab."

    Sei­te des Umwelt­bun­des­am­tes – am
    https://​www​.umwelt​bun​des​amt​.de/​t​h​e​m​e​n​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​u​m​w​e​l​t​e​i​n​f​l​u​e​s​s​e​-​a​u​f​-​d​e​n​-​m​e​n​s​c​h​e​n​/​i​n​n​e​n​r​a​u​m​l​u​f​t​/​i​n​f​e​k​t​i​o​e​s​e​-​a​e​r​o​s​o​l​e​-​i​n​-​i​n​n​e​n​r​a​e​u​m​e​n​#​w​a​s​-​s​i​n​d​-​a​e​r​o​s​o​le-

    Wenn man schon in Innen­räu­men nur "stark ver­ein­fach­te" Model­le hat­te – dürf­ten Model­lie­run­gen im Frei­en nahe­zu unmög­lich gewe­sen sein.

    "… Unter den Schreib­tisch­tä­tern neh­men die Juris­ten einen ganz beson­de­ren Platz ein …"

    Zitat: Gedenk­stät­te für die Opfer der natio­nal sozia­lis­ti­schen Jus­tiz und Lern­ort gegen die Tat.

  4. mic LIBERAL-Absurderweise läuft das Strafverfahren gegen mich immer noch....Vielleicht trage ich dazu bei, dass es in Deutschland bald ein Zitierverbot gibt sagt:

    mic LIBERAL
    @micLIBERAL
    Update: Absur­der­wei­se läuft das Straf­ver­fah­ren gegen mich immer noch. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Viel­leicht tra­ge ich dazu bei, dass es in Deutsch­land bald ein Zitier­ver­bot gibt. #ver­ur­tei­lung
    Quo­te Tweet
    mic LIBERAL
    @micLIBERAL
    ·
    Sep 30, 2022
    Poli­zei­li­che Ermitt­lung wegen mei­ner #Zita­ten­samm­lung! Really?
    Nun ja: Wir las­sen uns auf den Spaß ein. Lasst die Spie­le beginnen.
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    8:34 AM · Mar 9, 2023 48.6K Views
    https://​twit​ter​.com/​m​i​c​L​I​B​E​R​A​L​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​3​3​7​4​8​1​4​0​8​8​8​1​2​9​5​3​6​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​8​4​e​b​R​n​q​w​t​A​AAA

        1. @Boris Büche: Das erklärt dann wohl auch, war­um die Sei­te seit eini­ger Zeit off­line ist. Wenn über­haupt, müss­ten jene vor Gericht ste­hen, von denen die gesam­mel­ten Zita­te stammen.

          Hier mal ein paar "High­lights":
          #Ich­Ha­be­Mit­ge­macht
          https://​you​tu​.be/​C​G​C​f​E​o​H​m​IH8

          Die musi­ka­li­sche Unter­ma­lung könn­te aus einem Hor­ror­film stam­men. Aber irgend­wie war es ja auch einer.

  5. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immer noch solche Prozesse „durchgezogen“ werden. Offensichtlich wäre dieser Fall - wie alle „Corona-Fälle“ dieser Art - aus sich aufdrängenden Opportunitätsgründen einzustellen gewesen sagt:

    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, dass immer noch sol­che Pro­zes­se „durch­ge­zo­gen“ wer­den. Offen­sicht­lich wäre die­ser Fall – wie alle „Coro­na-Fäl­le“ die­ser Art – aus sich auf­drän­gen­den Oppor­tu­ni­täts­grün­den ein­zu­stel­len gewe­sen. #Ver­hält­nis­mä­ßig­keit? 1/2
    Quo­te Tweet
    Frie­de­mann Däblitz
    @dablitz_f
    ·
    Mar 16
    LG Mün­chen II hebt Frei­spruch des AG Gar­misch-Par­ten­kir­chen auf, Mdt hat­te auf Ver­samm­lung im Frei­en dazu auf­ge­for­dert, die #Mas­ken abzu­neh­men – 40 TS (Az: 9 Ns 12 Js 47757/20) #Jus­tiz­ver­sa­gen #Auf­ar­bei­tung https://t.me/RA_Friede/4763 @WELTspr
    @DrScheuch
    @BILD (1->)
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    3:43 PM · Mar 16, 2023
    12.9K Views 57 Ret­weets 3 Quo­tes 289 Likes
    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    ·
    Mar 16
    Rep­ly­ing to
    @jeha2019
    Die Jus­tiz ist über­las­tet, zum Teil war­ten mei­ne Mandant:innen seit Jah­ren (!) auf ihre Ver­hand­lung (kei­ne Coro­na­fäl­le). Das feh­len­de Augen­maß, das „Schie­ßen mit Kano­nen auf Spat­zen“ gefähr­det in Zei­ten der Res­sour­cen­knapp­heit den Rechts­staat. @cobvl
    @lto @merkur_de
    2/2

    Quo­te Tweet
    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    ·
    Feb 20
    Wäh­rend Ver­wal­tungs­ge­rich­te Ent­schei­dung über Coro­nabe­schrän­kun­gen ver­wei­gern (zu gering­fü­gig), wer­den Ver­stö­ße dage­gen von den Straf­ge­rich­ten bis ins kleins­te (oft über­trie­ben & mit auf­fäl­li­ger Här­te) verfolgt.
    #Zwei­er­lei­Maß
    @lto_de @cobvl @RonenSteinke @schroeder_k
    1/2 twit​ter​.com/​d​a​b​l​i​t​z​_​f​/​s​tat…
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    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​3​6​3​9​2​8​3​0​9​4​7​2​0​1​0​2​5​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​s​D​U​m​Y​O​n​0​b​U​t​A​AAA

  6. Slebst­ver­ständ­lich ist das Urteil absurd und dürf­te locker die Hür­de als erzie­he­ri­sche Maß­nah­me und pol­tisch moti­vier­tes Urteil reißen.

    Bei all den Dis­kus­sio­nen über die Wirk­sam­keit von Mas­ken etc. soll­te nicht außer Acht gelas­sen wer­den, ob über­haupt eine töd­li­che Pan­de­mie die Men­schen dahin­ge­rafft hat. Die Dis­kus­si­on der Wirk­sam­keit von Mas­ken oder die Höhe der Stra­fe bele­gen eher exakt die Kri­tik des Mas­ken­ver­wei­ge­rers. Das Sys­tem hat ein Eigen­tor geschossen.

  7. Das Haupt­pro­blem bleibt auch hier, dass die Fra­ge der Men­schen­wür­de kei­ne Rol­le spielt. Das juris­ti­sche Haupt­ver­bre­chen all die­sen Coro­na-Ter­rors besteht im die Unschulds­ver­mu­tung auf den Kopf stel­len­den Gene­ral­ver­dacht, als Ange­hö­ri­ger der Spe­zi­es Mensch ein "Ver­brei­ter" einer töd­li­chen Krank­heit zu sein, wes­halb gegen die­sen u. a. "Maß­nah­men" wie ein Ver­bot der frei­en Atmung ver­hängt wer­den dürf­ten. Der Staat ver­ob­jek­ti­viert hier Men­schen; redu­ziert sie auf ein Objekt, mit wel­chem er nach Belie­ben ver­fah­ren darf. Und wenn es das Grü­ßen eines Gess­ler-Maul­korbs ist. All das ver­stieß u. a. mal gegen eines der bes­se­ren Urtei­le des BVerfG zum Luft­si­cher­heits­ge­setz. Inzwi­schen hat der kor­rup­te Har­barth-Senat sogar das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit aufgehoben.

    Ein der­art kri­mi­nel­les Regime wird man nur noch durch Revo­lu­ti­on wie­der los. Ich sehe aber im sat­ten D nie­man­den, der revol­tie­ren möchte.

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