"Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Kammer in der Auflage nicht erkennen." Auf justiz.bayern.de findet sich am 15.3.23 diese Pressemitteilung:
»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz
Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt und das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen aufgehoben.
Nach den Feststellungen der Berufungskammer hatte der Angeklagte im Rahmen einer Demonstration am 17.11.2020 in Murnau als Versammlungsleiter dazu aufgerufen, „als Zeichen des Widerstands die Maske abzusetzen“ und dann zu „schauen… was hier passiert“. Der Angeklagte habe während der Versammlung auch selbst keine Maske getragen. Zu dem Zeitpunkt habe die 7‑Tage-Inzidenz bayernweit bei 173 und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei 127 gelegen. Während der Versammlung bestand aufgrund eines Bescheids des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Anders als das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ordnete die Berufungskammer den Bescheid, mit dem die Maskenpflicht während der Versammlung angeordnet worden war, als rechtmäßig ein. Die Behörde habe erkannt, dass sie bei der Erteilung der Auflage einen Beurteilungsspielraum gehabt habe und habe das ihr zustehende Ermessen in zulässiger Weise ausgeübt. Die Auflage sei auch materiellrechtlich rechtmäßig gewesen. Das Gericht hatte hierzu einen Virologen und Infektionsepidemiologen als Sachverständigen angehört. Entscheidend sei die Beurteilung zum Zeitpunkt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gewesen. Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme aufgrund der erheblichen Gefahren der Corona-Pandemie geeignet und erforderlich gewesen. Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Kammer in der Auflage nicht erkennen.
Die Strafbarkeit nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ergebe sich aus dem Umstand, dass der Angeklagte als Versammlungsleiter der Anordnung der Maskenpflicht zuwider gehandelt habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht«
“Das Gericht hatte hierzu einen Virologen und Infektionsepidemiologen als Sachverständigen angehört.”
—Warum nur einen?
Gibt es das Urteil irgendwo – würde mich interessieren was der "Sachverständige" gesagt hat!? Aus meiner Sicht kann nur ein Aerosolforscher Auskunft über die Ansteckungsgefahr im Freien geben.
Hätten sie deshalb nicht einen Aerosolforscher zur Verbreitung von Viren befragen müssen!?
Stellungnahme der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) vom Dezember 2020.
"… Die Dauer der Infektiosität aerosolgetragener Viren und weiteren aerosolgetragenen Krankheitserregern ist bisher nicht hinreichend erforscht. Hierzu ist vermutlich auch die Entwicklung neuer Methoden nötig, um insbesondere die Infektiosität im Vergleich zu anderen Übertragungswegen beurteilen zu können. Letzteres schließt auch die Frage nach für Infektion minimal notwendigen Virendosen ein."
Oder – Studienautor Jens Schünemann im
Juni 2020 (!) – zur WHO-Metastudie bei rbb-online:
"Also zum ersten kann man schon sagen, dass wir überrascht waren, dass es keine bessere Studien gibt, insbesondere dass es zum Gebrauch von Masken keine Studien gab, die randomisierte Untersuchungen durchgeführt haben. Das ist die erste Erkenntnis zu der Studienqualität und das ist wirklich sehr, sehr wichtig zu unterstreichen.
… Es ist schon merkwürdig, dass wir nach mehreren Monaten noch nicht wissen, wie das Virus genau verbreitet wird."
Nicht einmal die ansteckende Virusdosis noch der genaue Übertragungsweg war zu dem Zeitpunkt bekannt!!!
"… Die Behörde habe erkannt, dass sie einen Beurteilungsspielraum hatte …" – nach welchen Kriterien wurde "beurteilt"!?
In der Anklageschrift im Nürnberger Juristenprozess ist zu lesen:
»Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«!
. . und: Welchen?
… ermittelt: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Scheuch
(wohl Sachverständiger der Verteidigung)
Wenn es der gleiche Dr. Gerhard Scheuch ist, dann hätte er den Offenen Brief im April 2021 mitunterzeichnet. Dazu noch Sachverständiger der Verteidigung. Das Urteil dürfte interessant sein. Vielleicht veröffentlicht es jemand.
Unfassbar!! Absolut unfassbar:
Polizei kontrolliert Versammlungsverbot am Bodensee aus dem Zeppelin heraus:
https://vorarlberg.orf.at/stories/3043566/
Wenn mir vor drei Jahren jemand gesagt hätte, sowas würde jemals in Deutschland möglich sein, ich hätte ihn für verrückt erklärt!!
60-Jaehrige im Gefängnis wegen Widerstand bei Maskenkontrolle:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/60-jaehrige-sitzt-im-gefaengnis-wegen-widerstandes-bei-maskenkontrolle-a4149091.html
Hatte nicht selbst der "Virenpapst", oder war's der Karlatan, zugegeben, dass die Maßnahmen draußen Humbug waren?
Auf welchem Planeten leben eigentlich die Richt…enden??!
Zumindest die GAEF (Gesellschaft für Aerosolforschung) hat am 11. April 2021 einen "Offen Brief" an Merkel und Spahn, sowie alle Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder gesandt.
"… Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt.
Stattdessen werden eher symbolische
Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen erlassen, die keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen.
Dabei ist deren zentraler Baustein mittlerweile Konsens in der Wissenschaft: Die Übertragung der SARS-CoV‑2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt."
Interessant – nachzulesen unter
https://www.info.gaef.de/position-paper
Trotzdem wurde am 22. April 2021 das Gesetz zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen und später vom BVerfG sogar bestätigt!!!
"Die Coronaviren SARS-COV‑1, MERS-CoV und auch das neue SARS-COV‑2 werden indes gegenwärtig lediglich in die Risikostufe 3 eingestuft. Das bedeutet, diese Viren werden üblicherweise auch nur in S3 Sicherheitslaboren erforscht."
Studien mit echten Sars-Cov-2-Viren könnten dann nur "real life" unter Pandemiebedingungen oder in einem S3 Sicherheitslabor stattfinden.
Deshalb schreibt das Bundesumweltamt -
30.03.2022 (!!!) – "Infektiöse Aerosole in Innenräumen"
"… Eine wichtige Feststellung war, dass alle Modelle weitreichende und teilweise stark vereinfachte Annahmen bezüglich der ablaufenden Prozesse treffen müssen und die absolute Wahrscheinlichkeit, sich mit SARS-CoV‑2 über Aerosole zu infizieren, nur mit beträchtlichen Unsicherheiten zu prognostizieren ist.
… Allgemeine Unsicherheit besteht auch bezüglich der Annahme zur nötigen Menge an virushaltigen Partikeln, die bei einer gesunden Person eine Infektion auslöst. Nach medizinischem Kenntnisstand hängt dieser Parameter stark von individuellen Faktoren, zum Beispiel vom Immunstatus ab."
Seite des Umweltbundesamtes – am
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/innenraumluft/infektioese-aerosole-in-innenraeumen#was-sind-aerosole-
Wenn man schon in Innenräumen nur "stark vereinfachte" Modelle hatte – dürften Modellierungen im Freien nahezu unmöglich gewesen sein.
"… Unter den Schreibtischtätern nehmen die Juristen einen ganz besonderen Platz ein …"
Zitat: Gedenkstätte für die Opfer der national sozialistischen Justiz und Lernort gegen die Tat.
mic LIBERAL
@micLIBERAL
Update: Absurderweise läuft das Strafverfahren gegen mich immer noch. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Vielleicht trage ich dazu bei, dass es in Deutschland bald ein Zitierverbot gibt. #verurteilung
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mic LIBERAL
@micLIBERAL
·
Sep 30, 2022
Polizeiliche Ermittlung wegen meiner #Zitatensammlung! Really?
Nun ja: Wir lassen uns auf den Spaß ein. Lasst die Spiele beginnen.
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https://pbs.twimg.com/media/Fd7X7lpWAAc6bIT?format=jpg&name=small
8:34 AM · Mar 9, 2023 48.6K Views
https://twitter.com/micLIBERAL/status/1633748140888129536?cxt=HHwWgIC84ebRnqwtAAAA
@mic LIBERAL…: Womit sollen wir Mitleid haben? Worum geht es?
@aa: Das war #wirhabenmitgemacht
@Boris Büche: Das erklärt dann wohl auch, warum die Seite seit einiger Zeit offline ist. Wenn überhaupt, müssten jene vor Gericht stehen, von denen die gesammelten Zitate stammen.
Hier mal ein paar "Highlights":
#IchHabeMitgemacht
https://youtu.be/CGCfEoHmIH8
Die musikalische Untermalung könnte aus einem Horrorfilm stammen. Aber irgendwie war es ja auch einer.
Jessica Hamed
@jeha2019
Es ist nicht nachvollziehbar, dass immer noch solche Prozesse „durchgezogen“ werden. Offensichtlich wäre dieser Fall – wie alle „Corona-Fälle“ dieser Art – aus sich aufdrängenden Opportunitätsgründen einzustellen gewesen. #Verhältnismäßigkeit? 1/2
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Friedemann Däblitz
@dablitz_f
·
Mar 16
LG München II hebt Freispruch des AG Garmisch-Partenkirchen auf, Mdt hatte auf Versammlung im Freien dazu aufgefordert, die #Masken abzunehmen – 40 TS (Az: 9 Ns 12 Js 47757/20) #Justizversagen #Aufarbeitung https://t.me/RA_Friede/4763 @WELTspr
@DrScheuch
@BILD (1->)
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3:43 PM · Mar 16, 2023
12.9K Views 57 Retweets 3 Quotes 289 Likes
Jessica Hamed
@jeha2019
·
Mar 16
Replying to
@jeha2019
Die Justiz ist überlastet, zum Teil warten meine Mandant:innen seit Jahren (!) auf ihre Verhandlung (keine Coronafälle). Das fehlende Augenmaß, das „Schießen mit Kanonen auf Spatzen“ gefährdet in Zeiten der Ressourcenknappheit den Rechtsstaat. @cobvl
@lto @merkur_de
2/2
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Jessica Hamed
@jeha2019
·
Feb 20
Während Verwaltungsgerichte Entscheidung über Coronabeschränkungen verweigern (zu geringfügig), werden Verstöße dagegen von den Strafgerichten bis ins kleinste (oft übertrieben & mit auffälliger Härte) verfolgt.
#ZweierleiMaß
@lto_de @cobvl @RonenSteinke @schroeder_k
1/2 twitter.com/dablitz_f/stat…
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https://twitter.com/jeha2019/status/1636392830947201025?cxt=HHwWgsDUmYOn0bUtAAAA
Slebstverständlich ist das Urteil absurd und dürfte locker die Hürde als erzieherische Maßnahme und poltisch motiviertes Urteil reißen.
Bei all den Diskussionen über die Wirksamkeit von Masken etc. sollte nicht außer Acht gelassen werden, ob überhaupt eine tödliche Pandemie die Menschen dahingerafft hat. Die Diskussion der Wirksamkeit von Masken oder die Höhe der Strafe belegen eher exakt die Kritik des Maskenverweigerers. Das System hat ein Eigentor geschossen.
Das Hauptproblem bleibt auch hier, dass die Frage der Menschenwürde keine Rolle spielt. Das juristische Hauptverbrechen all diesen Corona-Terrors besteht im die Unschuldsvermutung auf den Kopf stellenden Generalverdacht, als Angehöriger der Spezies Mensch ein "Verbreiter" einer tödlichen Krankheit zu sein, weshalb gegen diesen u. a. "Maßnahmen" wie ein Verbot der freien Atmung verhängt werden dürften. Der Staat verobjektiviert hier Menschen; reduziert sie auf ein Objekt, mit welchem er nach Belieben verfahren darf. Und wenn es das Grüßen eines Gessler-Maulkorbs ist. All das verstieß u. a. mal gegen eines der besseren Urteile des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz. Inzwischen hat der korrupte Harbarth-Senat sogar das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aufgehoben.
Ein derart kriminelles Regime wird man nur noch durch Revolution wieder los. Ich sehe aber im satten D niemanden, der revoltieren möchte.