Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" eingestellt

»Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade vom 14.11.2023
Stade / Jesteburg. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eines Internetportals, über das sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Corona-Selbsttests erwor­ben wer­den konn­ten, gemäß § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer ange­mes­se­nen Geldauflage nach bereits erfolg­ter Erfüllung die­ser Auflage end­gül­tig ein­ge­stellt. Ins Gewicht fiel bei die­ser Entscheidung der Umstand, dass es sich bei den in Rede ste­hen­den sog. Impfunfähigkeitsbescheinigungen um kei­ne „unrich­ti­gen Gesundheitszeugnisse“ im Sinne des Strafgesetzbuchs han­del­te. Infolgedessen hat sich der Beschuldigte nicht wegen Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse straf­bar gemacht.

Tatsächlich könn­te der Beschuldigte aber im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Bescheinigungen straf­recht­lich rele­vant gegen im Infektionsschutzgesetz auf­ge­führ­te Dokumentationspflichten ver­sto­ßen haben, wes­halb eine Einstellung des Verfahrens nicht sank­ti­ons­los, son­dern gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000,00 Euro erfolg­te. Die inso­weit fest­ge­setz­te Auflage war geeig­net, das öffent­li­che Interesse an der Strafverfolgung zu besei­ti­gen – die Schwere der Schuld stand nicht entgegen.

Das Verfahren gegen die Ausstellerin der Bescheinigungen wur­de man­gels hin­rei­chen­den Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein­ge­stellt, weil die von ihr aus­ge­stell­ten Bescheinigungen kei­ne Gesundheitszeugnisse i. S. des Strafgesetzbuches und dar­über hin­aus auch nicht „unrich­tig“ waren.

Das Verfahren gegen einen wei­te­ren Beschuldigten ist wegen gerin­ger Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) ein­ge­stellt wor­den. Der Beschuldigte hat­te ledig­lich im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Bescheinigungen zu Corona-Selbsttests stich­pro­ben­ar­tig bei der Schulung und Unterweisung von Testpersonen agiert. Sollte er inso­weit über­haupt straf­be­wehrt gehan­delt haben, bewegt sich das Maß der Pflichtwidrigkeit an der unte­ren Grenze straf­wür­di­gen Unrechts, wes­halb dies­be­züg­lich von § 153 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht wor­den ist.«
staats​an​walt​schaft​-sta​de​.nie​der​sach​sen​.de (14.11.23)

Es han­delt sich um das Portal test​-express​.de, auf dem sei­ner­zeit für 1,99 Euro Corona-Testbescheinigungen ange­for­dert wer­den konn­ten. Damals hat­te sich vor allem der Tagesschau-Redakteur Wulf Rohwedder her­vor­ge­tan mit einer über­wie­gend auf Falschinformationen beru­hen­den Kampagne:

tages​schau​.de (18.10.21)
tages​schau​.de (25.10.21)
tages​schau​.de (28.10.21)

Diese Beiträge wur­den im Ressort "Investigativ" ver­or­tet, was beson­ders lustig ist, wenn man dabei im Spahn-Ministerium "recher­chiert".

tages​schau​.de (17.12.21)
tages​schau​.de (30.12.21)

Dabei waren die Warnungen vor dem gefähr­li­chen Portal in allen wich­ti­gen Medien zu ver­neh­men, nie­mand aber war so beses­sen von der ver­meint­li­chen Illegalität wie Rohwedder. Man kann der Meinung sein, daß "Test-Express" wie spä­ter die groß­zü­gig geför­der­ten Testzentren eine Marktlücke zur Gewinnerzielung genutzt hat. Klar ist nun aber, anders als bei vie­len offi­zi­el­len Teststellen (ein Verschreiber hat­te mir Testzellen ange­bo­ten) liegt hier kein Rechtsverstoß vor. Vermutlich hat das Angebot vie­le Menschen vor frei­heits­be­schrän­ken­den Maßnahmen bewahrt. Das dürf­te Rohwedders Haß her­vor­ge­ru­fen haben.

Er war schon sehr früh der inve­sti­ga­ti­ven Meinung:

»Viele Experten [sind sich] einig: Das kon­ser­va­ti­ve Vorgehen, also das ten­den­zi­ell vor­sich­ti­ge und eher pes­si­mi­sti­sche Betrachten ein­zel­ner posi­ti­ver Tendenzen, ist ange­bracht, bevor dar­aus prak­ti­sche Konsequenzen – wie die Rücknahme von Maßnahmen gegen die Pandemie – gezo­gen werden.«

Das ist zu fin­den nur noch über web​.archi​ve​.org in:

Rohwedder beschäf­tig­te sich auch mit sol­chem "Faktenfinden":

Ich höre hier auf. Dies und noch mehr ist zu fin­den auf tages​schau​.de.


twit​ter​per​len​.de (4.5.22)

3 Antworten auf „Staatsanwaltschaft Stade: Verfahren wegen Ausstellung von "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" eingestellt“

  1. DRB will Weisungsrecht der Justizminister abschaffen "Der Jus­tiz­mi­nister setzt das Thema seit zwei Jahren aus" sagt:

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