Das hatte sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vorgestellt. Der vierte Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit forderte er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für dessen Frau.
Herausgekommen ist lediglich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung überstehen, war es das für sie, wenn nicht, müssen die EmpfängerInnen von Bürgergeld 1.200 bzw. 375 Euro zahlen. Berufung und Revision ließ das Gericht zu.
Wischmann machte in seinem Plädoyer überdeutlich, daß es sich um einen politischen Prozeß handelte: „Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil“ weiterlesen