Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil

Das hat­te sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vor­ge­stellt. Der vier­te Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemein­nüt­zi­ge Arbeit for­der­te er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für des­sen Frau.

Herausgekommen ist ledig­lich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung über­ste­hen, war es das für sie, wenn nicht, müs­sen die EmpfängerInnen von Bürgergeld 1.200 bzw. 375 Euro zah­len. Berufung und Revision ließ das Gericht zu.

Wischmann mach­te in sei­nem Plädoyer über­deut­lich, daß es sich um einen poli­ti­schen Prozeß han­del­te: „Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil“ weiterlesen