Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Deutschlandfunk mel­de­te gestern: „Das voll­stän­di­ge Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.“

„Die Richter stuf­ten eine ent­spre­chen­de Passage einer säch­si­schen Corona-Schutzverordnung als unwirk­sam ein. Der Verordnung zufol­ge konn­ten Versammlungen nur im Ausnahmefall geneh­migt wer­den. Auch ande­re Bundesländer hat­ten damals Kundgebungen untersagt.
Das Gericht erklär­te, eine Pandemie kön­ne zwar einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit recht­fer­ti­gen. Die Verordnung hät­te aber die Voraussetzungen für Ausnahmen regeln müssen.
Geklagt hat­te ein Mann, der gegen sei­ne Grundrechte ein­ge­schränkt sah. In der Vorinstanz am säch­si­schen Oberverwaltungsgericht hat­te er kei­nen Erfolg.“ „Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen

„Audiatur et altera pars“

Der „Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21“ am Amtsgericht Weimar führt jetzt zu einem Verfahren gegen den damals ver­han­deln­den Familienrichter Christian Dettmar. Der Prozess mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung begann am 15. Juni 2023 in Erfurt und das Netzwerk Kritischer Staatsanwälte und Richter (KRiStA) ver­öf­fent­lich­te dazu eine kri­ti­sche Analyse. Dettmar, des­sen „Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift“ bei den Anwälten für Aufklärung (AfA) zu fin­den ist, sag­te nach dem ersten Prozesstag: „Ich füh­le mich völ­lig unge­hört“. „„Audiatur et alte­ra pars““ weiterlesen

Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«

Da es noch kei­nen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein ande­res Thema gehen auf aerz​te​blatt​.de am 27.3.23.:

»Berlin – Ein ehe­ma­li­ger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft ver­ur­teilt wor­den. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegen­über der Kassenärztlichen Vereini­gung Berlin zu Unrecht abge­rech­net und erhal­ten, begrün­de­te das Berliner Landgericht heu­te. „Dem Angeklagten sei es dar­um gegan­gen, »so viel Geld wie mög­lich zu kas­sie­ren«“ weiterlesen

40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demonstriert im Jahr 2020

"Eine rele­van­te Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konn­te die Kammer in der Auflage nicht erken­nen." Auf justiz​.bay​ern​.de fin­det sich am 15.3.23 die­se Pressemitteilung:

»Strafverfahren gegen Wolfgang G. (56 Jahre) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Wolfgang G. im Berufungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 € ver­ur­teilt und das frei­spre­chen­de Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen auf­ge­ho­ben. „40 Tagessätzen zu je 150 € Strafe. Ohne Maske demon­striert im Jahr 2020“ weiterlesen

Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis

Unter die­ser Überschrift ist auf celleheu​te​.de am 13.3.23 zu erfahren:

»CELLE. Barbara B. (Name geän­dert) zeig­te sich nach der heu­ti­gen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief ent­täuscht und wütend. Der Landkreis hat­te sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die ent­spre­chen­de Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vor­le­gen konn­te. Die Cellerin wand­te sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch – bis­her ohne den erwünsch­ten Erfolg, einen Freispruch zu erwir­ken. Der Staatsanwalt redu­zier­te das #Bußgeld auf 500 Euro, der vor­sit­zen­de Richter folg­te dem Antrag und ver­ur­teil­te Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal ange­stellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten. „Bußgeld für unge­impf­te Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis“ weiterlesen

EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden

Über die Verdeckung von "Impfnebenwirkungen" durch RKI, PEI und Ministerien wur­de nicht entschieden.

»Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sicht­bar, müs­sen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangs­läu­fig zu sehen sein.

Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, "wird er kei­nen Kaufimpuls ver­spü­ren, dem durch die gesund­heits­be­zo­ge­nen Warnhinweise ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den soll", heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Damit wer­de das Ziel, die mensch­li­che Gesundheit zu schüt­zen, nicht gefähr­det (Rechtssache C‑356/22). „EuGH: Zigaretten-Schockbilder dür­fen durch Automat ver­deckt wer­den“ weiterlesen

Staatsanwalt: »Ungeimpfte« sind »Gefahr für Tausende Menschen«

Ein Arzt, der "fal­sche Impfzertifikate gewerbs­mä­ßig, kon­spi­ra­tiv und gut vor­be­rei­tet" aus­ge­stellt haben soll, wur­de in Lübeck zu einer hohen Strafe ver­ur­teilt. Nicht zur Debatte stand, daß jedes "Impfzertifikat" eine Fälschung dar­stellt, unter ande­rem, weil es gera­de nicht, wie behaup­tet, einen Schutz vor Infektion und deren Weitergabe doku­men­tiert. Auf ln​-online​.de ist am 2.3.23 zu lesen:

»Lübeck. Prozessbeginn, Beweisaufnahme, Plädoyers und Urteil an einem Vormittag: Am Donnerstag, 2. März, ging es alles recht schnell vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Lübeck. Verhandelt wur­de der Fall eines 73-jäh­ri­gen Lübecker Internisten mit natur­heil­kund­li­cher Praxis. Er hat im Zeitraum von Juli bis Oktober 2021, als die 3G-Regel (geimpft, gene­sen oder gete­stet) galt, in nach­weis­lich min­de­stens 353 Fällen Impfzertifikate aus­ge­stellt, ohne dass eine Covid 19-Impfung erfolgt wäre… „Staatsanwalt: »Ungeimpfte« sind »Gefahr für Tausende Menschen«“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Sicherungsverwahrter klagt erfolgreich gegen Fesseln im Krankenhaus

nie​der​sach​sen​.de (1.3.23)

»In einem in Karlsruhe ver­öf­fent­lich­ten Beschluss heißt es, die Fesselung über ins­ge­samt 96 Stunden stel­le eine Verletzung sei­nes all­ge­mei­nen Persönlichkeitsrechtes dar. Der Kläger war 2020 nach einer zehn­jäh­ri­gen Haftstrafe zur Sicherungsverwahrung in die Justizvollzugsanstalt Werl in Nordrhein-Westfalen gekom­men. Während eines Klinikaufenthaltes wegen einer Operation war er mit Ausnahme der Zeit in Vollnarkose abwech­selnd an den Händen oder Füßen gefes­selt. Das Landgericht Arndsberg und das Oberlandesgericht bewer­te­ten dies als ver­hält­nis­mä­ßig, weil man von einer gewis­sen Fluchtmotivation habe aus­ge­hen kön­nen. Nun muss der Fall neu ver­han­delt werden.
(Az. 2 BvR 1719/21)«
deutsch​land​funk​.de (1.3.23)

Wie das Gesundheitsministerium seine Maskengeschäfte geheim halten will

Darüber infor­miert unter die­sem Titel am 27.2.23 capi​tal​.de:

»Auch Karl Lauterbach ver­hin­dert Transparenz zu den Maskendeals sei­nes Vorgängers. Prozessunterlagen zei­gen, dass sein Ressort dabei auch zu selt­sa­men Behauptungen greift – wie angeb­li­che Sicherheitsrisiken für sei­ne Beamten. Jetzt hat ein Gericht die Behörde abgewatscht

Fast drei Jahre ist es her, dass der Staat in der Corona-Krise zum Großeinkäufer von Schutzmasken wur­de. Um an die damals knap­pen Masken zu kom­men, schlos­sen Bund und Länder teils aben­teu­er­li­che Deals. Bis heu­te lau­fen des­halb immer noch meh­re­re Dutzend Gerichtsverfahren. In den mei­sten Fällen kla­gen Lieferanten, die bis heu­te auf ihr Geld war­ten, gegen den Bund. Streitwert zuletzt: mehr als 400 Mio. Euro. „Wie das Gesundheitsministerium sei­ne Maskengeschäfte geheim hal­ten will“ weiterlesen