Görlitzer Gericht gegen gesichertes Grundwissen

"Nach Beleidigungen gegen Virologen Drosten: Görlitzer muss Geldstrafe zah­len", ist ein Artikel der "Sächsischen Zeitung" am 3.5.24 überschrieben.

»Ein 51-Jähriger ist am Amtsgericht Görlitz wegen übler Nachrede und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro ver­ur­teilt wor­den. Der Mann hat­te bei einer „Montagsdemo“ Ende März 2021 den Berliner Charité-Virologen Christian Drosten hef­tig belei­digt. Unter ande­rem hat­te er behaup­tet, Drosten habe gar kei­nen Doktortitel. „Der Typ ist ein­fach nur ein Herr Drosten. Es ist ein Wissenschafts­betrüger.“…«
msn​.com (3.5.24)

Anders als im Warener Prozeß zeig­te sich der Angeklagte reu­ig. Staatsanwalt Faulhaber erwies sich als ähn­lich denk­faul wie sein Kollege: „Görlitzer Gericht gegen gesi­cher­tes Grundwissen“ weiterlesen