Darüber informiert unter diesem Titel am 27.2.23 capital.de:
»Auch Karl Lauterbach verhindert Transparenz zu den Maskendeals seines Vorgängers. Prozessunterlagen zeigen, dass sein Ressort dabei auch zu seltsamen Behauptungen greift – wie angebliche Sicherheitsrisiken für seine Beamten. Jetzt hat ein Gericht die Behörde abgewatscht
Fast drei Jahre ist es her, dass der Staat in der Corona-Krise zum Großeinkäufer von Schutzmasken wurde. Um an die damals knappen Masken zu kommen, schlossen Bund und Länder teils abenteuerliche Deals. Bis heute laufen deshalb immer noch mehrere Dutzend Gerichtsverfahren. In den meisten Fällen klagen Lieferanten, die bis heute auf ihr Geld warten, gegen den Bund. Streitwert zuletzt: mehr als 400 Mio. Euro.
Unterlagen aus einem speziellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, die Capital vorliegen, geben nun Einblicke in die Prozesstaktik des Bundesgesundheitsministeriums, gegen das sich die Klagen der Lieferanten richten. Ein Unternehmer aus Offenburg hatte von dem Ministerium unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Offenlegung von Dokumenten aus dem sogenannten Open-House-Verfahren verlangt – einem vereinfachten Bestellverfahren, über das der damalige Minister Jens Spahn (CDU) Massen von Schutzmasken für 4,50 Euro je FF2-Maske einkaufte…
Im Zusammenhang mit Großaufträgen an die Schweizer Firma Emix ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Korruptionsverdachts gegen einen bis heute amtierenden Abteilungsleiter des Ministeriums. Im Fall Emix entschied das Kölner Verwaltungsgericht im Januar in einem parallelen Verfahren, dass das Gesundheitsressort die Kommunikation des früheren Ministers Spahn mit der Emix-Vermittlerin Andrea Tandler herausgeben muss, so weit dadurch keine Geschäftsgeheimnisse berührt sind…
In dem Kölner Verfahren hatte die vom Gesundheitsministerium mandatierte Kanzlei Redeker Sellner Dahs gleich eine ganze Litanei von Gründen angegeben, die einer Herausgabe der Dokumente zum Open-House-Verfahren angeblich entgegen stünden: der Arbeitsaufwand durch „mehrere Zehntausend zu sichtende Seiten“, der das Ministerium von seinen „Kernaufgaben“ abhalten würde, der Datenschutz, das Urheberrecht, das Anwaltsgeheimnis, auf das sich auch die mit den Vorgängen befassten Juristen des Ministeriums berufen könnten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von beteiligten Firmen, der besondere Schutz des „Kerns der exekutiven Eigenverantwortung“ des Regierungshandelns, die Einstufung der von Lutz angeforderten Prüfberichte als vertrauliche Verschlusssachen…
Ministerium sieht Bedrohung für Beamte
Um die Ansprüche auf Zugang zu den Dokumenten aus dem chaotischen Einkaufsverfahren abzuwehren, scheuten die Anwälte des Ministeriums auch vor seltsam anmutenden Argumenten nicht zurück. So trugen sie den Kölner Verwaltungsrichtern vor, im Fall einer Herausgabe der Prüfberichte zu rund 10.000 Maskentests und weiterer Dokumente sei eine Gefährdung der „persönlichen Schutzgüter“ der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums zu erwarten. In anderen Worten: Die Sicherheit dieser Beschäftigten wäre bedroht…
Tatsächlich waren im April 2022 Pläne einer Gruppe aus der Reichsbürger-Szene bekannt geworden, Lauterbach zu entführen. Aber dass Drohungen gegen den in der Corona-Krise besonders exponierten Lauterbach breit auf normale Beamte „ausstrahlen“, erschien auch dem Gericht etwas weit hergeholt…
Die im nüchternen Duktus der Verwaltungsjuristen gehaltene Urteilsbegründung liest sich wie eine Klatsche für das Gesundheitsressort, dessen Argumente gegen eine Offenlegung fast ausnahmslos zurückgewiesen werden. Immer wieder heißt es, diese seien „unsubstantiiert“, „pauschal“ oder es mangele an der Darstellung „konkreter Tatsachen“. An einer Stelle watscht die Kammer das Ministerium und seine Anwälte regelrecht ab: „Die Beklagte beschränkt sich – wie auch im Übrigen – auf die Darlegung allgemeiner und abstrakter Besorgnisse.“ Soll heißen: Viel Geraune, wenig Konkretes…
Gericht: Ministerium „ergeht sich in Mutmaßungen“
Auch den Verweis des Ministeriums auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beteiligter Firmen lassen die Richter nicht gelten. Es sei nicht belastbar begründet worden, wie Vorgänge aus dem Jahr 2020 zu einem abgeschlossenen Verfahren noch heute relevante Geschäftsgeheimnisse enthalten könnten – zumal es sich bei dem Open-House-Verfahren um einen einmaligen Vorgang handele. Ebenso rügen sie die Entscheidung des Ministeriums, die Prüfberichte zu den Maskentests als Verschlusssache einzustufen – etwas, das in erster Linie zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik erfolgt…
Abgebügelt wurde schließlich auch das Argument, ein Bekanntwerden der Namen von Beamten, die mit dem Open-House-Verfahren befasst waren, sei geeignet, deren Sicherheit zu gefährden. Die Beklagte – also das Ministerium – habe dazu keine „konkreten oder auch nur abstrakten“ Anhaltspunkte geliefert, schreiben die Richter, „vielmehr ergeht sie sich in Mutmaßungen“…
In ihrem Urteil entschieden die Kölner Richter, keine Berufung zuzulassen. Allerdings bleibt dem Gesundheitsministerium noch die Möglichkeit, vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung zu erreichen. Zu der Frage, ob es dies plant, wollte sich der Ministeriumssprecher aufgrund der laufenden Prüfung nicht äußern…
EY macht Kasse, Deloitte steigt groß ein
Die Nachwehen der Masken-Geschäfte in der Frühphase der Corona-Krise 2020 bleiben damit auch drei Jahre später eine Erlösquelle für diverse Dienstleister des Bundes – allen voran für den Beratungskonzern EY. Inzwischen haben die Ausgaben an dessen Rechtsberatungsarm EY Law nach Angaben des Lauterbach-Ressorts die Grenze von 40 Mio. Euro überschritten. Hinzu kommen 36,8 Mio. Euro, die EY seit April 2020 als zentraler Dienstleister für die Abwicklung der Masken-Verträge erhalten hat. Damit summiert sich der Umsatz des EY-Konzerns, der wegen der Rolle seiner Wirtschaftsprüfer im Bilanzfälschungsskandal bei Wirecard in Deutschland mit Imageproblemen kämpft, mit dem Gesundheitsressort auf fast 80 Mio. Euro.
Neben Kanzleien mit deutlich kleineren Honorarbudgets wie CMS oder Redeker ist inzwischen auch der EY-Konkurrent Deloitte groß im Geschäft. Ein früherer EY-Anwalt hat bei seinem Wechsel zu Deloitte jüngst einige der Open-House-Klagen mitgenommen…
Allerdings gibt es beim Bund in Sachen Masken bis heute auch immer noch etwas zu tun: Bei Hunderten von Millionen teuer beschaffter Masken ist inzwischen das Haltbarkeitsdatum abgelaufen. Nun müssen sie fachmännisch entsorgt werden – auf Steuerzahlerkosten.«
Anderes Thema:
https://www.berliner-zeitung.de/news/barmer-pflegereport-fast-jeder-zweite-corona-tote-war-im-heim-li.322523
@Witwesk: Da haben wir uns überschnitten 🙂
Jeder der sich damals mit dem Thema Masken beschäftigte, hätte feststellen müssen, das zumindest am Beginn der Pandemie, es nicht möglich war, Masken in der grossen Menge und in der angegeben Qualität herzustellen. Der einfache Grund:
Meltblown-Vlies war vor dieser Zeit ein "Nischenprodukt" – wie ein Beitrag im Managermazin im Mai 2020 (!!!) beweist:
"Das goldene Vlies
Der europaweit größte Hersteller des Materials ist ein Familienunternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreis, der 100-Mann-Betrieb Innovatec aus Troisdorf.
… Wie groß ist Ihr Marktanteil?
Krumme: Der liegt in Europa über 50 Prozent – aber Meltblown ist eine totale Nische.
Für wie viele Masken reicht das Material denn, das Sie aktuell herstellen?
Krumme: Für etwa 35 Millionen Masken pro Woche.
… Das ist nicht viel.
… Wir haben schon vor der Krise immer sieben Tage die Woche 24 Stunden gearbeitet. Deswegen können wir nicht mehr Schichten fahren. Solche Anlagen sind sehr groß und sehr teuer – deshalb laufen sie Tag und Nacht."
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/grundstoff-fuer-ffp-masken-wie-innovatec-mit-run-auf-meltblown-umgeht-a-1306913.html
Marktanteil 50 Prozent in Europa – 35 Mio pro Woche (!!!). Spätestens hier sollte man sich fragen, woher das Vlies für 40, 50, oder 60 Mio Masken pro Tag (!!!) alleine für Deutschland kommen soll. Zumal auch dieses Vlies, nur durch zusätzliche statische Aufladung die entsprechende Filterleistung erreichen kann. Aus China!? Welches selbst Probleme hatte – AFP vom 03.02.2020:
https://youtu.be/GE9JkMdXUTs
20 Mio pro Tag!? Alleine die Provinz Hubei (Hauptstadt Wuhan!) hat 58 Mio Einwohner.
Was und wo hat das BMG eingekauft!? Hier:
https://youtu.be/OLFjVyk7I2Y
Zumindest schön blau sind sie ja!
"Von den rund 2.000 Azofarbstoffen, die im Farbmittelkatalog gelistet werden, gelten etwa 500 als krebserregend. In der Europäischen Union sind sie daher seit 1996 verboten – in vielen anderen Ländern nicht. Da sie günstig sind und für ein kräftiges Farbergebnis sorgen, werden sie u.a. in Asien häufig eingesetzt.
Zwar ist auch der Verkauf in der EU nicht gestattet; die Kontrolle erfolgt jedoch nur stichprobenartig. In rund 5% aller untersuchten Fälle können verbotene Azofarbstoffe nachgewiesen werden.
… Neben den Chemikalien, die zum Färben verwendet werden, kommen sehr oft noch weitere Substanzen zum Einsatz: Als „Hilfs- und Ausrüstungsmittel für Textilien“ sind rund 7.000 von ihnen definiert, davon werden etwa 700 regelmäßig eingesetzt: Sie sorgen beispielsweise dafür, dass Kleidung auf dem Transport nicht schimmelt, Hemden und Blusen knitterarm bleiben und Farben nicht ausbleichen.
… Kleidung in kräftigen Rot- oder Blautönen benötigen dagegen eine hohe Konzentration an Farbstoffen.
Am schwierigsten ist es, ein tiefes Schwarz zu erzielen. Dafür werden verschiedene Farbpigmente vermischt, die nur durch den großen Einsatz von Halogenverbindungen oder Schwermetallen überhaupt an die Fasern gebunden werden können."
Und die Politik zwingt die Bürger sich dies vor Mund und Nase zu binden!
Rechtsdepesche – 03.09.2020
"Atemschutzmasken – Qualitätsmängel, Betrug und Fälschungen
… Das Gesamtgeschehen legt nahe, dass die zu Beginn der Pandemie als sinnvoll erachteten Ausnahmeregelungen sich immer mehr als dubioses Betätigungsfeld für maximal gewinnorientierte Akteure entwickelte. Begriffe wie „Sorgfaltspflicht“ und „Qualitätssicherung“ rückten in den Hintergrund – der schnelle Profit regierte, ohne Rücksicht auf Schäden und Verluste. …"
https://www.rechtsdepesche.de/atemschutzmasken-qualitaetsmaengel-betrug-und-faelschungen/
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen!
In allen Bereichen diese Beraterfirmen. Ich dachte, dass wir die hoch bezahlten Beamten dafür entlohnen, dass sie ihre Expertise einbringen. Wenn dem so ist, wofür bekommen die Beraterfirmen Aufträge. Also entweder entlassen wir die scheinbar unfähigen Beamten oder wir verzichten auf Beraterverträge. Übrigens verzichtet man stattdessen auf wichtige Studien um z.B. die Nebenwirkungen der Impfung zu erforschen. Dafür sollte man Geld ausgeben.