Nun ist es rechtsamtlich. Infektion = Erkrankung. Die gibt es auch ohne Symptome. Mit Aktenzeichen 4 Sa 39 öD/23 entschied das Gericht am 6.7.23:
In der angegebenen Rn. 52 heißt es:
»Die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus führte bei der Klägerin zur Erkrankung. Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Arbeitsrechtlich ist vom medizinischen Begriff der Krankheit auszugehen. Eine Krankheit ist danach anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensganges nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters oder Geschlechts zu erwarten ist. Die Infektion mit einem SARS-CoV-2-Virus begründet – unabhängig von den etwaigen Symptomen – einen regelwidrigen Körperzustand. Dies wird auch durch die Begriffsbestimmungen in § 2 Infektionsschutzgesetz bestätigt, wonach krank eine Person ist, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist. Dies trifft auf die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu.«
Ist es nicht genau das, was uns Herr Scobel als quasi-religiös schildert (s. hier)?
Es ist kaum zu bestreiten, daß die jahrelange Propaganda bei vielen Menschen einen regelwidrigen Geisteszustand hervorgerufen hat. Wie sonst wären hunderttausende Fünf‑, Sechst- und Mehrspritzungen zu erklären? Eine Erkrankung anzunehmen aufgrund eines von Christian Drosten erfundenen und von Olfert Landt millionenhaft vermarkteten Tests, ist nichts anderes als Glauben. Selbst wenn man von der unsachgemäßen Verwendung der PCR absieht (Stichwort CT-Wert), ist es schlicht Unfug, Menschen ohne Krankheitsanzeichen für krank zu erklären.
Rn. 54 geht noch weiter. Hier wird die Quarantäne-Anordnung als Kriterium für eine Erkrankung genommen:
»Wenn sodann eine symptomlose Infektion mit einem Krankheitserreger dazu führt, dass die Arbeitnehmerin – wie noch im Januar 2022 – sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnung in Quarantäne begeben muss und – wie hier – eine Tätigkeit im Home Office nicht in Betracht kommt, dann ist festzustellen, dass gerade die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führte, weil es der Klägerin rechtlich unmöglich war, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Insoweit kann kein Zweifel bestehen, dass die Arbeitsunfähigkeit infolge der Krankheit – nämlich ursächlich – mit der angeordneten Quarantäne eintrat…«
Das einzig Gute an dem Urteil ist: Quarantäne führt zu Entgeltfortzahlung auch bei "Ungeimpften". "Die Klägerin war vor ihrer Infektion nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft."
lawblog.de bringt es am 18.10.23 so auf den Punkt:
»Krank ist krank
Wer wegen Corona oder anderer Infektionen vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, kann Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen. Auch ohne förmliche Krankschreibung liegt bei einer behördlichen Quarantäne Arbeitsunfähigkeit vor, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Eine Verwaltungsangestellte im Krankenhaus machte einen positiven PCR-Test. Darauf ordnete das Gesundheitsamt Quarantäne an. Allerdings ließ sich die Frau nicht vom Arzt krankschreiben, sie fühlte sich nach eigenen Angaben auch nicht arbeitsunfähig. Die behördliche Anordnung ersetzt nach Auffassung der Richter die Krankschreibung. Man könne auch krank sein, ohne sich krank zu fühlen oder Symptome zu zeigen. Auch die vom Gesetz für eine Quarantäne vorgesehenen Entschädigungen ändern laut dem Urteil nichts an der Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber (Aktenzeichen 4 Sa 39 öD/23).«
Infektionsschutz – Straf- & Bußgeldkatalog 2023
Die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
sollen
die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und Krankheitserregern vorbeugen
bzw.
eine Weiterverbreitung
verhindern.
Welche Sanktionen drohen, wenn jemand seinen gesetzlichen oder behördlich angeordneten Pflichten zum Infektionsschutz nicht nachkommt, erfahren Sie im Straf- & Bußgeldkatalog zum Infektionsschutz.
https://www.bussgeldkatalog.org/infektionsschutz/
Man mag der Klägerin durchaus gönnen, daß sie eine Entgeltfortzahlung für die offensichtlich fremdverschuldete Arbeitsverhinderung erhält. (Sind Arbeitgeber und Krankenkassen, bei anderweitigem Versagen zur Zahlung verpflichtet?)
Leider bedeutet es auch, daß mittlerweile sämtlicher Unfug als Urteilsbegründung herhalten muss.
Offensichtlich ist leider auch, daß nach wie vor weder Richter noch Behörden in Erwägung ziehen, daß die Tests auch falsche Ergebnisse liefern können und schon gleich gar nicht geeignet sind, um eine Erkrankung festzustellen.
Mich hätte mal interessiert, wie solche Fälle ganz früher gerichtlich entschieden worden wären, also vor 2020?
Für die Zukunft: Wenn eine Behörde einfach behaupten kann, daß irgendjemand krank ist (ob wegen fragwürdiger Tests oder weil irgendwelche Falsch-Diagnosen in zukünftigen elektronischen Krankenakten vorliegen), und man sich damit auch auf dieses Urteil beziehen kann, die Folgen möchte ich gar nicht weiter denken.
Normal. So wissen wir auch was wir von all den anderen Meldungen zu halten haben die 7/24 auf uns einprasseln.
MFG
🙂
Und bin ich eigentlich tot, wenn ich tot bin oder habe ich nur aufgehört zu leben? Wer entscheidet eigentlich, wann ich tot bin? Ich oder der Nachweis der Behörden?
Habe ich mir meine beiden Schwangerschaften eigentlich auch nur eingebildet? Die Kinder, die ich auf die Welt gebracht habe, sehen nur so AUS wie Kinder oder inzwischen erwachsene Menschen. Das SIND aber gar keine Kinder. Erst waren sie Kinder, klein und niedlich, und plötzlich – VERRAT, Überraschung!, haben sie sich in Erwachsene verwandelt!! Der Mann in meinem Leben und ich, wir haben uns die beiden Schwangerschaften nur eingebildet!
🙂
Und jetzt sind wir Großeltern! Wie haben wir das nur gemacht?!
Wir haben das alles ohne PCR-Test zustande gebracht!!
Nein, ich glaube nicht an eine Jungfrauengeburt. Oder? Ich bin auch nie krank, gerade eben habe ich draußen das Herbstlaub weggefegt. War schön. Schon ein paar Schneeflocken waren dabei. Jetzt muss ich meine Hände wieder aufwärmen. IST eigentlich gerade Herbst? Oder bilde ich mir das auch nur ein? In Wirklichkeit ist heute, am 26.11.2023 Frühlingsanfang und nächste Woche ist Ostern, pcr-test-amtlich bestätigt.
🙂
danke dafür, liebe Hexe.
Ich schließe mich an. Sehr amüsant, Treffer!
🙂
Wenn Behörden oder Gerichte mir sagen, ich sei regelwidrig krank,
"Die Infektion mit einem SARS-CoV-2-Virus begründet – unabhängig von den etwaigen Symptomen – einen regelwidrigen Körperzustand."
frage ich, was IST denn dann die Regel, nach der ich *regelKONFORM* gesund bin? Wie definiert das Gericht, die Behörde die regelkonforme Gesundheit? Soll ich mich erschießen, erhängen, vor's Auto werfen, falls bei bir ein "regelwidriger Körperzustand" entdeckt wird? Was ist eigentlich mit einem "regelwidrigen" Geisteszustand, mit einer regelwidrigen seelischen Verfassung?
Wie wird die denn definiert? Mit welchen chemischen Tests? Oder reicht da ein Besuch beim Orthopäden oder Zahnarzt, der mir seelische Regelwidrigkeit attestiert demnächst?
Ich verweise auf:
https://www.corodok.de/niedersachsen-nun-klapse/
~ ~ ~
https://www.arznei-telegramm.de/html/2020_12/2012092_01.html
Hier ist ein Artikel von 2020.
Zitat:
** COVID-19-Erkrankung definiert als positiver PCR-Test plus mindestens eines der folgenden Symptome: Fieber, (zunehmender) Husten, (zunehmende) Kurzatmigkeit, Schüttelfrost, (zunehmende) Myalgie, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Halsschmerzen, Durchfall oder Erbrechen.12,13
Zitat Ende.
Also, ALLEIN ein "positiver Test" mit irgendwelchen Restvirenbestandteilen reicht nicht. Es muss mindestens noch ein Symptom aus der Liste dazu vorhanden sein. Nur mit Symptomen bin ich krank. Gut, das weiß ich auch selbst, dazu brauche nicht das Arznei-Telegramm. Wenn ich keine Symptome habe, stimmt der Test nicht oder misst nur noch .… Luft oder Fragmente oder was auch immer.
Ich bin gesund, wenn ich gesund bin. Ich bin krank, wenn ich Symptome habe.
~ ~ ~
"Wenn sodann eine symptomlose Infektion mit einem Krankheitserreger dazu führt, dass die Arbeitnehmerin – wie noch im Januar 2022 – sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnung in Quarantäne begeben muss und – wie hier – eine Tätigkeit im Home Office nicht in Betracht kommt, dann ist …"
Egal, was dann ist: fehlt in dieser Passage nicht noch eine wichtige weitere Bedingung, nämlich
"wenn…, und wenn es eine hochprofitable teure Therapie der Symptomlosigkeit bzw. eine ebenso hochprofitable teure Impfung dagegen gibt, womit man den Patienten traktieren kann, dann ist…"?
ein arbeitnehmerfreundliches urteil, das absurd ist, oder logisch, weil die gesundheit mit corona abgeschafft wurde, insofern jeder seine nichtansteckungsfähigkeit durch impfausweis oder wenigstens durch test nachweisen mußte.
Symptomlose Krankheit ist exakt dasselbe wie nebenwirkungsfreie Impfung.
Beides gibt es nicht. Aber das ist zu kompliziert für viele Leute.
Wer symptomlos krank ist, lässt sich nebenwirkungsfrei impfen, damit er weiter symptomlos gesund bleibt. Und zwar so lange, bis zur nächsten nebenwirkungsfreien Impfung, die ihn oder sie vor der übernächsten symptomlosen Ansteckung schützt.
Somit sind alle ohne Symptome krank oder gesund wegen einer nebenwirkungsfreien Impfung.
Noch Fragen?
Was heißt hier: Noch Fragen? Ja, viele. Ich MUSS einfach fragen, wie es mir geht. Ich habe nämlich nichts. Gar nichts. Oder anders: mir fehlt nichts. Ärzte fragen ja gern beim ersten Kontakt: Na, was HABEN Sie denn? Oder manchmal fragen sie auch: Na, was FEHLT Ihnen denn?
Da ich nie zum Arzt gehe, die Fragen aber so vermute, würde ich jetzt, so ad hoc, so aus dem Stand heraus sagen: ich weiß nicht. Ich weiß nicht, was mir fehlt oder was ich habe, wenn ich symptomlos, ohne jedes Anzeichen von Krankheit, krank geschrieben werde.
Ich glaube, dieses Urteil haben die im Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nur deswegen gefällt, pardon: geschrieben, damit ich mich hier bei Corodok.de darüber wundern kann,
🙂
warum ich weder etwas habe noch warum mir etwas fehlt!!!
Viele Grüße an alle, die versuchen, ihr Kopfschütteltrauma nicht NOCH schlimmer werden zu lassen. Ist ja so, nicht? Man oder frau reagiert auf komplett irritierende Gerichtsurteile oder Presseartikel gern mal mit dem Schütteln des Kopfs. Das kann aber extrem werden! Das kann gar nicht mehr aufhören. Will ich das? Nein. Will ich nicht. Sonst muss ich zum Orthopäden in Schleswig-Holstein oder nebenan nach Niedersachsen. Und der oder irgendein anderer x‑beliebiger approbierter Arzt weist mich dann sofort in die Psychiatrie ein, hallo "AllerseeNixe" und andere Kommentatoren, gut erkannt.
https://www.corodok.de/landesarbeitsgericht-schleswig-holstein/#comment-195896
https://www.wetteronline.de/wetterticker/gueltig-oder-nicht-verschneite-verkehrsschilder–b8b3b322-8486–4832-938e-c0fc3a447892
Ja. Jetzt wird's kompliziert in Deutschland. Was gilt und was darf frau oder man, damit man nicht mit Bußgeldern oder Gefängnis bestraft wird? Gelten verschneite Verkehrsschilder? Gilt mein nicht vorhandener "Covidschutzimpf"-Pass als Indiz für meine körperliche, geistige und seelische Gesundheit?
Soll ich alles machen, was verordnet und somit gültig ist? Was ist aber, wenn es schneit? Es schneit – darf es das eigentlich bei dem verordneten, amtlich beschlossenen "gefährlichen" erderhitzenden "Klimawandel"? – und niemand sieht mehr die Verkehrsschilder. Ich kann dann nur raten oder ahnen, was da gelten KÖNNTE! Das ist ja schrecklich. Ich nehme mir meinen Hexenbesen mit, den ich zum Glück noch nicht gefressen habe aufgrund sämtlicher "Coronaschutzimpfverordnungen". Und fege den Schnee weg von den Ver- und Gebotsschildern.
Anders geht es nicht. Oder ich ignoriere die Verbots- und Gebotsschilder einfach und komme trotzdem irgendwie durch mein Leben – und durch den Schnee.
🙂
Eingesperrt wegen Corona in der Nachbarschaft: Maßnahme war rechtswidrig
03. Dezember 2023 Thea Petrik
"Sozialer Brennpunkt" eingezäunt und polizeilich bewacht: Göttinger Familie siegt nach dreieinhalb Jahren vor Gericht. Wären Wohlhabende besser behandelt worden?
…
Die Stadtverwaltung stellte den gesamten Gebäudekomplex unter Quarantäne und zäunte ihn ein. Niemand durfte das Gelände verlassen. Eine der betroffenen Familien hat dagegen vor dem örtlichen Verwaltungsgericht geklagt – und am Donnerstag nach dreieinhalb Jahren
Recht bekommen.
https://www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/absperrung-eines-gebaudes-als-coronamassnahme-war-rechtswidrig-227674.html
…
https://www.telepolis.de/features/Eingesperrt-wegen-Corona-in-der-Nachbarschaft-Massnahme-war-rechtswidrig-9546967.html