Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigt Jungfrauengeburt

Nun ist es rechts­amt­lich. Infektion = Erkrankung. Die gibt es auch ohne Symptome. Mit Aktenzeichen 4 Sa 39 öD/23 ent­schied das Gericht am 6.7.23:

geset​ze​-recht​spre​chung​.sh​.juris​.de

In der ange­ge­be­nen Rn. 52 heißt es:

»Die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus führ­te bei der Klägerin zur Erkrankung. Der Begriff der Krankheit ist gesetz­lich nicht defi­niert. Arbeitsrechtlich ist vom medi­zi­ni­schen Begriff der Krankheit aus­zu­ge­hen. Eine Krankheit ist danach anzu­neh­men, wenn ein regel­wid­ri­ger Körper- oder Geisteszustand vor­liegt. Regelwidrig ist ein kör­per­li­cher oder gei­sti­ger Zustand dann, wenn er nach all­ge­mei­ner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natür­li­chen Verlaufs des Lebensganges nicht bei jedem ande­ren Menschen glei­chen Alters oder Geschlechts zu erwar­ten ist. Die Infektion mit einem SARS-CoV-2-Virus begrün­det – unab­hän­gig von den etwa­igen Symptomen – einen regel­wid­ri­gen Körperzustand. Dies wird auch durch die Begriffsbestimmungen in § 2 Infektionsschutzgesetz bestä­tigt, wonach krank eine Person ist, die an einer über­trag­ba­ren Krankheit erkrankt ist. Dies trifft auf die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu.«

Ist es nicht genau das, was uns Herr Scobel als qua­si-reli­gi­ös schil­dert (s. hier)?

Es ist kaum zu bestrei­ten, daß die jah­re­lan­ge Propaganda bei vie­len Menschen einen regel­wid­ri­gen Geisteszustand her­vor­ge­ru­fen hat. Wie sonst wären hun­dert­tau­sen­de Fünf‑, Sechst- und Mehrspritzungen zu erklä­ren? Eine Erkrankung anzu­neh­men auf­grund eines von Christian Drosten erfun­de­nen und von Olfert Landt mil­lio­nen­haft ver­mark­te­ten Tests, ist nichts ande­res als Glauben. Selbst wenn man von der unsach­ge­mä­ßen Verwendung der PCR absieht (Stichwort CT-Wert), ist es schlicht Unfug, Menschen ohne Krankheitsanzeichen für krank zu erklären.

Rn. 54 geht noch wei­ter. Hier wird die Quarantäne-Anordnung als Kriterium für eine Erkrankung genommen:

»Wenn sodann eine sym­ptom­lo­se Infektion mit einem Krankheitserreger dazu führt, dass die Arbeitnehmerin – wie noch im Januar 2022 – sich auf­grund gesetz­li­cher Vorschriften und behörd­li­cher Anordnung in Quarantäne bege­ben muss und – wie hier – eine Tätigkeit im Home Office nicht in Betracht kommt, dann ist fest­zu­stel­len, dass gera­de die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führ­te, weil es der Klägerin recht­lich unmög­lich war, ihre Arbeitsleistung zu erbrin­gen. Insoweit kann kein Zweifel bestehen, dass die Arbeitsunfähigkeit infol­ge der Krankheit – näm­lich ursäch­lich – mit der ange­ord­ne­ten Quarantäne ein­trat…«

Das ein­zig Gute an dem Urteil ist: Quarantäne führt zu Entgeltfortzahlung auch bei "Ungeimpften". "Die Klägerin war vor ihrer Infektion nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft."

law​blog​.de bringt es am 18.10.23 so auf den Punkt:

»Krank ist krank

Wer wegen Corona oder ande­rer Infektionen vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, kann Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bean­spru­chen. Auch ohne förm­li­che Krankschreibung liegt bei einer behörd­li­chen Quarantäne Arbeitsunfähigkeit vor, ent­schied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

Eine Verwaltungsangestellte im Krankenhaus mach­te einen posi­ti­ven PCR-Test. Darauf ord­ne­te das Gesundheitsamt Quarantäne an. Allerdings ließ sich die Frau nicht vom Arzt krank­schrei­ben, sie fühl­te sich nach eige­nen Angaben auch nicht arbeits­un­fä­hig. Die behörd­li­che Anordnung ersetzt nach Auffassung der Richter die Krankschreibung. Man kön­ne auch krank sein, ohne sich krank zu füh­len oder Symptome zu zei­gen. Auch die vom Gesetz für eine Quarantäne vor­ge­se­he­nen Entschädigungen ändern laut dem Urteil nichts an der Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber (Aktenzeichen 4 Sa 39 öD/23).«

13 Antworten auf „Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigt Jungfrauengeburt“

  1. Infektionsschutz – Straf- & Bußgeldkatalog 2023

    Die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
    sollen
    die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und Krankheitserregern vorbeugen
    bzw.
    eine Weiterverbreitung
    verhindern.
    Welche Sanktionen dro­hen, wenn jemand sei­nen gesetz­li­chen oder behörd­lich ange­ord­ne­ten Pflichten zum Infektionsschutz nicht nach­kommt, erfah­ren Sie im Straf- & Bußgeldkatalog zum Infektionsschutz.
    https://​www​.buss​geld​ka​ta​log​.org/​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​tz/

  2. Man mag der Klägerin durch­aus gön­nen, daß sie eine Entgeltfortzahlung für die offen­sicht­lich fremd­ver­schul­de­te Arbeitsverhinderung erhält. (Sind Arbeitgeber und Krankenkassen, bei ander­wei­ti­gem Versagen zur Zahlung verpflichtet?)

    Leider bedeu­tet es auch, daß mitt­ler­wei­le sämt­li­cher Unfug als Urteilsbegründung her­hal­ten muss. 

    Offensichtlich ist lei­der auch, daß nach wie vor weder Richter noch Behörden in Erwägung zie­hen, daß die Tests auch fal­sche Ergebnisse lie­fern kön­nen und schon gleich gar nicht geeig­net sind, um eine Erkrankung festzustellen. 

    Mich hät­te mal inter­es­siert, wie sol­che Fälle ganz frü­her gericht­lich ent­schie­den wor­den wären, also vor 2020? 

    Für die Zukunft: Wenn eine Behörde ein­fach behaup­ten kann, daß irgend­je­mand krank ist (ob wegen frag­wür­di­ger Tests oder weil irgend­wel­che Falsch-Diagnosen in zukünf­ti­gen elek­tro­ni­schen Krankenakten vor­lie­gen), und man sich damit auch auf die­ses Urteil bezie­hen kann, die Folgen möch­te ich gar nicht wei­ter denken.

  3. 🙂

    Und bin ich eigent­lich tot, wenn ich tot bin oder habe ich nur auf­ge­hört zu leben? Wer ent­schei­det eigent­lich, wann ich tot bin? Ich oder der Nachweis der Behörden?

    Habe ich mir mei­ne bei­den Schwangerschaften eigent­lich auch nur ein­ge­bil­det? Die Kinder, die ich auf die Welt gebracht habe, sehen nur so AUS wie Kinder oder inzwi­schen erwach­se­ne Menschen. Das SIND aber gar kei­ne Kinder. Erst waren sie Kinder, klein und nied­lich, und plötz­lich – VERRAT, Überraschung!, haben sie sich in Erwachsene ver­wan­delt!! Der Mann in mei­nem Leben und ich, wir haben uns die bei­den Schwangerschaften nur eingebildet!

    🙂

    Und jetzt sind wir Großeltern! Wie haben wir das nur gemacht?!
    Wir haben das alles ohne PCR-Test zustan­de gebracht!!

    Nein, ich glau­be nicht an eine Jungfrauengeburt. Oder? Ich bin auch nie krank, gera­de eben habe ich drau­ßen das Herbstlaub weg­ge­fegt. War schön. Schon ein paar Schneeflocken waren dabei. Jetzt muss ich mei­ne Hände wie­der auf­wär­men. IST eigent­lich gera­de Herbst? Oder bil­de ich mir das auch nur ein? In Wirklichkeit ist heu­te, am 26.11.2023 Frühlingsanfang und näch­ste Woche ist Ostern, pcr-test-amt­lich bestätigt.

    🙂

    1. Ich schlie­ße mich an. Sehr amü­sant, Treffer!

      🙂

      Wenn Behörden oder Gerichte mir sagen, ich sei regel­wid­rig krank,

      "Die Infektion mit einem SARS-CoV-2-Virus begrün­det – unab­hän­gig von den etwa­igen Symptomen – einen regel­wid­ri­gen Körperzustand."

      fra­ge ich, was IST denn dann die Regel, nach der ich *regelKONFORM* gesund bin? Wie defi­niert das Gericht, die Behörde die regel­kon­for­me Gesundheit? Soll ich mich erschie­ßen, erhän­gen, vor's Auto wer­fen, falls bei bir ein "regel­wid­ri­ger Körperzustand" ent­deckt wird? Was ist eigent­lich mit einem "regel­wid­ri­gen" Geisteszustand, mit einer regel­wid­ri­gen see­li­schen Verfassung?

      Wie wird die denn defi­niert? Mit wel­chen che­mi­schen Tests? Oder reicht da ein Besuch beim Orthopäden oder Zahnarzt, der mir see­li­sche Regelwidrigkeit atte­stiert demnächst?

      Ich ver­wei­se auf:

      https://​www​.coro​dok​.de/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​-​n​u​n​-​k​l​a​p​se/

      ~ ~ ~

      1. https://​www​.arz​nei​-tele​gramm​.de/​h​t​m​l​/​2​0​2​0​_​1​2​/​2​0​1​2​0​9​2​_​0​1​.​h​tml

        Hier ist ein Artikel von 2020.

        Zitat:
        ** COVID-19-Erkrankung defi­niert als posi­ti­ver PCR-Test plus min­de­stens eines der fol­gen­den Symptome: Fieber, (zuneh­men­der) Husten, (zuneh­men­de) Kurzatmigkeit, Schüttelfrost, (zuneh­men­de) Myalgie, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Halsschmerzen, Durchfall oder Erbrechen.12,13

        Zitat Ende.

        Also, ALLEIN ein "posi­ti­ver Test" mit irgend­wel­chen Restvirenbestandteilen reicht nicht. Es muss min­de­stens noch ein Symptom aus der Liste dazu vor­han­den sein. Nur mit Symptomen bin ich krank. Gut, das weiß ich auch selbst, dazu brau­che nicht das Arznei-Telegramm. Wenn ich kei­ne Symptome habe, stimmt der Test nicht oder misst nur noch .… Luft oder Fragmente oder was auch immer.

        Ich bin gesund, wenn ich gesund bin. Ich bin krank, wenn ich Symptome habe.

        ~ ~ ~

  4. "Wenn sodann eine sym­ptom­lo­se Infektion mit einem Krankheitserreger dazu führt, dass die Arbeitnehmerin – wie noch im Januar 2022 – sich auf­grund gesetz­li­cher Vorschriften und behörd­li­cher Anordnung in Quarantäne bege­ben muss und – wie hier – eine Tätigkeit im Home Office nicht in Betracht kommt, dann ist …"

    Egal, was dann ist: fehlt in die­ser Passage nicht noch eine wich­ti­ge wei­te­re Bedingung, nämlich

    "wenn…, und wenn es eine hoch­pro­fi­ta­ble teu­re Therapie der Symptomlosigkeit bzw. eine eben­so hoch­pro­fi­ta­ble teu­re Impfung dage­gen gibt, womit man den Patienten trak­tie­ren kann, dann ist…"?

  5. ein arbeit­neh­mer­freund­li­ches urteil, das absurd ist, oder logisch, weil die gesund­heit mit coro­na abge­schafft wur­de, inso­fern jeder sei­ne nicht­an­steckungs­fä­hig­keit durch impf­aus­weis oder wenig­stens durch test nach­wei­sen mußte.

  6. Symptomlose Krankheit ist exakt das­sel­be wie neben­wir­kungs­freie Impfung.

    Beides gibt es nicht. Aber das ist zu kom­pli­ziert für vie­le Leute. 

    Wer sym­ptom­los krank ist, lässt sich neben­wir­kungs­frei imp­fen, damit er wei­ter sym­ptom­los gesund bleibt. Und zwar so lan­ge, bis zur näch­sten neben­wir­kungs­frei­en Impfung, die ihn oder sie vor der über­näch­sten sym­ptom­lo­sen Ansteckung schützt.

    Somit sind alle ohne Symptome krank oder gesund wegen einer neben­wir­kungs­frei­en Impfung.

    Noch Fragen?

    1. Was heißt hier: Noch Fragen? Ja, vie­le. Ich MUSS ein­fach fra­gen, wie es mir geht. Ich habe näm­lich nichts. Gar nichts. Oder anders: mir fehlt nichts. Ärzte fra­gen ja gern beim ersten Kontakt: Na, was HABEN Sie denn? Oder manch­mal fra­gen sie auch: Na, was FEHLT Ihnen denn?

      Da ich nie zum Arzt gehe, die Fragen aber so ver­mu­te, wür­de ich jetzt, so ad hoc, so aus dem Stand her­aus sagen: ich weiß nicht. Ich weiß nicht, was mir fehlt oder was ich habe, wenn ich sym­ptom­los, ohne jedes Anzeichen von Krankheit, krank geschrie­ben werde.

      Ich glau­be, die­ses Urteil haben die im Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nur des­we­gen gefällt, par­don: geschrie­ben, damit ich mich hier bei Corodok​.de dar­über wun­dern kann, 

      🙂

      war­um ich weder etwas habe noch war­um mir etwas fehlt!!!

      Viele Grüße an alle, die ver­su­chen, ihr Kopfschütteltrauma nicht NOCH schlim­mer wer­den zu las­sen. Ist ja so, nicht? Man oder frau reagiert auf kom­plett irri­tie­ren­de Gerichtsurteile oder Presseartikel gern mal mit dem Schütteln des Kopfs. Das kann aber extrem wer­den! Das kann gar nicht mehr auf­hö­ren. Will ich das? Nein. Will ich nicht. Sonst muss ich zum Orthopäden in Schleswig-Holstein oder neben­an nach Niedersachsen. Und der oder irgend­ein ande­rer x‑beliebiger appro­bier­ter Arzt weist mich dann sofort in die Psychiatrie ein, hal­lo "AllerseeNixe" und ande­re Kommentatoren, gut erkannt.

      https://​www​.coro​dok​.de/​l​a​n​d​e​s​a​r​b​e​i​t​s​g​e​r​i​c​h​t​-​s​c​h​l​e​s​w​i​g​-​h​o​l​s​t​e​i​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​9​5​896

      1. https://www.wetteronline.de/wetterticker/gueltig-oder-nicht-verschneite-verkehrsschilder–b8b3b322-8486–4832-938e-c0fc3a447892

        Ja. Jetzt wird's kom­pli­ziert in Deutschland. Was gilt und was darf frau oder man, damit man nicht mit Bußgeldern oder Gefängnis bestraft wird? Gelten ver­schnei­te Verkehrsschilder? Gilt mein nicht vor­han­de­ner "Covidschutzimpf"-Pass als Indiz für mei­ne kör­per­li­che, gei­sti­ge und see­li­sche Gesundheit?

        Soll ich alles machen, was ver­ord­net und somit gül­tig ist? Was ist aber, wenn es schneit? Es schneit – darf es das eigent­lich bei dem ver­ord­ne­ten, amt­lich beschlos­se­nen "gefähr­li­chen" erd­er­hit­zen­den "Klimawandel"? – und nie­mand sieht mehr die Verkehrsschilder. Ich kann dann nur raten oder ahnen, was da gel­ten KÖNNTE! Das ist ja schreck­lich. Ich neh­me mir mei­nen Hexenbesen mit, den ich zum Glück noch nicht gefres­sen habe auf­grund sämt­li­cher "Coronaschutzimpfverordnungen". Und fege den Schnee weg von den Ver- und Gebotsschildern.

        Anders geht es nicht. Oder ich igno­rie­re die Verbots- und Gebotsschilder ein­fach und kom­me trotz­dem irgend­wie durch mein Leben – und durch den Schnee.

        🙂

  7. Eingesperrt wegen Corona in der Nachbarschaft: Maßnahme war rechtswidrig
    03. Dezember 2023 Thea Petrik

    "Sozialer Brennpunkt" ein­ge­zäunt und poli­zei­lich bewacht: Göttinger Familie siegt nach drei­ein­halb Jahren vor Gericht. Wären Wohlhabende bes­ser behan­delt worden?

    Die Stadtverwaltung stell­te den gesam­ten Gebäudekomplex unter Quarantäne und zäun­te ihn ein. Niemand durf­te das Gelände ver­las­sen. Eine der betrof­fe­nen Familien hat dage­gen vor dem ört­li­chen Verwaltungsgericht geklagt – und am Donnerstag nach drei­ein­halb Jahren
    Recht bekommen.
    https://​www​.ver​wal​tungs​ge​richt​-goet​tin​gen​.nie​der​sach​sen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​a​b​s​p​e​r​r​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​g​e​b​a​u​d​e​s​-​a​l​s​-​c​o​r​o​n​a​m​a​s​s​n​a​h​m​e​-​w​a​r​-​r​e​c​h​t​s​w​i​d​r​i​g​-​2​2​7​6​7​4​.​h​tml


    https://​www​.tele​po​lis​.de/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​E​i​n​g​e​s​p​e​r​r​t​-​w​e​g​e​n​-​C​o​r​o​n​a​-​i​n​-​d​e​r​-​N​a​c​h​b​a​r​s​c​h​a​f​t​-​M​a​s​s​n​a​h​m​e​-​w​a​r​-​r​e​c​h​t​s​w​i​d​r​i​g​-​9​5​4​6​9​6​7​.​h​tml

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