Gerichtsbeschluss: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig

Dar­über berich­tet zeit​.de am 3.2.23:

»Das Arbeits­ge­richt Dres­den hat die unbe­zahl­te Frei­stel­lung der Mit­ar­bei­te­rin eines Senio­ren­heims wegen feh­len­der Coro­na-Imp­fung als rechts­wid­rig ein­ge­stuft. «Der Beklag­te war nicht berech­tigt, die Klä­ge­rin von ihrer ver­trag­li­chen Leis­tungs­pflicht zu sus­pen­die­ren», heißt es in dem Urteil, das der Deut­schen Pres­se-Agen­tur vorliegt.

Wie eine Gerichts­spre­che­rin am Frei­tag sag­te, ging es im kon­kre­ten Fall um eine Köchin, die ihrem Arbeit­ge­ber im ver­gan­ge­nen Früh­jahr kei­nen Impf- oder Gene­se­nen-Nach­weis vor­ge­legt hat­te. Dar­auf­hin war sie mit Ver­weis auf die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht sus­pen­diert wor­den. In der Fol­ge hat­te die Frau bis Jah­res­en­de kei­nen Lohn erhal­ten. Aus Sicht der Arbeits­rich­ter war das nicht rech­tens. Sie ver­ur­teil­ten den Arbeit­ge­ber dazu, der Frau das Geld nach­zu­zah­len. Die Rede ist von mehr als 18.000 Euro brut­to abzüg­lich Arbeitslosengeld.

Die Kam­mer sei der Auf­fas­sung, dass laut Gesetz beim Beschäf­ti­gungs­ver­bot unter­schie­den wer­den muss­te – zwi­schen schon bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­sen und Neu­ein­stel­lun­gen, erläu­ter­te eine Gerichts­spre­che­rin am Frei­tag. Dem­nach hät­te der Arbeit­ge­ber im Fall der heu­te 60-Jäh­ri­gen nur eine Mit­tei­lung ans Gesund­heits­amt machen müs­sen, nicht aber die Frau unbe­zahlt frei­stel­len dür­fen. Ein Sank­ti­ons­recht gebe das Gesetz den Betrei­bern der Ein­rich­tun­gen nicht in die Hand, heißt es im Urteil.

Von einem «ers­ten weg­wei­sen­den Urteil» in Sach­sen im Zusam­men­hang mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht sprach der Anwalt der Frau, Cars­ten Ull­rich. Seit dem 1. Janu­ar arbei­te sie bereits wie­der regu­lär in dem Pfle­ge­heim in der Säch­si­schen Schweiz. Die Impf­pflicht für Beschäf­tig­te in Kli­ni­ken und Pfle­ge­hei­men gegen das Coro­na-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.

Das Urteil war schon am 11. Janu­ar gespro­chen wor­den. Dar­in spre­chen die Rich­ter der Frau auch eine Ent­schä­di­gung von 2500 Euro zu. Die Ent­schei­dung ist aller­dings noch nicht rechts­kräf­tig. Die Frist für Rechts­mit­tel dage­gen läuft bis Ende Febru­ar. (Az. 4 Ca 688/22)«

13 Antworten auf „Gerichtsbeschluss: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig“

  1. NDS:

    "Die Auf­ar­bei­tung der unan­ge­mes­se­nen Coro­na-Poli­tik ist unver­zicht­bar: Eine Wie­der­ho­lung eines solch irra­tio­na­len Vor­ge­hens muss unbe­dingt ver­hin­dert wer­den. Da ein Tot­schwei­gen der Ver­feh­lun­gen der Ver­ant­wort­li­chen für Panik­ma­che und Coro­na-Poli­tik nicht gelingt, gab es in den letz­ten Wochen eini­ge Ansät­ze für eine „Auf­ar­bei­tung“. Die­se Art der Ver­ar­bei­tung muss aber als völ­lig unge­nü­gend zurück­ge­wie­sen werden. 

    Ein Kom­men­tar von Tobi­as Riegel.

    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​9​3​388

  2. Wer sich das Akti­en-Port­fo­lio der Bill & Melin­da Gates Foun­da­ti­on und des Bill & Melin­da Gates Foun­da­ti­on Trust mal näher anschau­en möch­te, hier:

    https://13f.info/search?q=Bill+%26+Melinda+Gates+Foundation

    "13F-Ein­rei­chun­gen durchsuchen
    Über + Beispiele

    Die SEC ver­langt von insti­tu­tio­nel­len Ver­mö­gens­ver­wal­tern, dass sie vier­tel­jähr­lich das For­mu­lar 13F ein­rei­chen, in dem das ver­wal­te­te Akti­en­ver­mö­gen auf­ge­führt ist. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Regeln für 13F-Berich­te fin­den Sie auf der Web­site der SEC .." (Über­set­zer)

    https://​13f​.info/

    +++++++++++++++

    Bill & Melin­da Gates Foundation

    https://​sif​.gates​foun​da​ti​on​.org/​i​n​v​e​s​t​m​e​n​ts/

  3. Sehr gut. Wäre ich Arbeit­ge­ber in so einer Situa­ti­on, ich wäre doch mit dem Klam­mer­beu­tel gepu­dert, bei Per­so­nal­not arbeits­fä­hi­ge Leu­te zu sus­pen­die­ren. Zudem hat man doch gese­hen, dass das Gesetz enor­me Rechts­un­si­cher­heit ver­sprach. Der Arbeit­ge­ber kann ja nun auch nicht mehr die­se Leu­te beschäf­ti­gen und die wol­len auch bestimmt nicht mehr bei die­sem Arbeit­ge­ber unter­kom­men. Das Gesetz ist ein schö­ner Bume­rang für die Leu­te mit vor­aus­ei­len­den Gehorsam.

  4. Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    Gegen #Bro­cker als #BVerfG-Rich­ter spricht nicht nur, dass er kein Bun­des­rich­ter & sei­ne „Kar­rie­re“ von SPD-Pos­ten durch­zo­gen ist, von denen er „aus dem Stand“ zum Prä­si­den­ten des OVG & VerfGH beru­fen wur­de, son­dern er hat sich zudem laut für eine #Impfpflicht…1/2
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    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​1​8​2​7​4​4​0​5​5​2​0​5​8​8​8​2​/​p​h​o​t​o/1
    11:06 AM · Feb 4, 2023

    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    ·
    12m
    Rep­ly­ing to
    @jeha2019
    aus­ge­spro­chen: Mit gro­tes­ken „Argu­men­ten“, die klaf­fen­de Wis­sens­lü­cke offen­bar­ten. Zudem ist sei­ne fach­li­che Eig­nung (sie­he Arti­kel von @Chr_Rath
    ), zwei­fel­haft (https://​lto​.de/​r​e​c​h​t​/​j​u​s​t​i​z​/​j​/​a​r​s​-​b​r​o​c​k​e​r​-​n​e​u​e​r​-​r​i​c​h​t​e​r​-​b​u​n​d​e​s​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​b​v​e​r​f​g​-​n​a​c​h​f​o​l​g​e​r​-​b​r​i​t​z​-​z​u​s​t​i​m​m​u​n​g​-​c​d​u​-​c​su/
    ).Das Gericht soll­te mit Jurist:innen & nicht Politiker:innen besetzt sein
    #Nein­Zu­Bro­cker 2/2

    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    ·
    Apr 20, 2022
    Der Prä­si­dent des OVG RLP hält eine allg. #Impf­pflicht gegen Covid ggü. dem Staat als Schutz­pflicht ein­klag­bar. Indes sind sei­ne Prä­mis­sen „Her­den­im­mu­ni­tät“, „zu nied­ri­ge Impfquote“bereits der­art falsch, dass sich alles wei­te­re erüb­rigt. 1/2 @faz_einspruch
    https://​faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​p​o​l​i​t​i​k​/​s​t​a​a​t​-​u​n​d​-​r​e​c​h​t​/​s​o​l​i​d​a​r​i​t​a​e​t​-​a​l​s​-​s​t​a​a​t​s​a​u​f​g​a​b​e​-​1​7​9​7​0​2​4​9​.​h​tml

    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​1​8​2​7​4​4​0​5​5​2​0​5​8​882

  5. Der Abzug des Arbeits­lo­sen­gelds ist nicht gerecht. Das Geld stammt von der Mit­ar­bei­te­rin und allen ande­ren Erwerbs­tä­ti­gen. Das Geld müss­te aus mei­ner Sicht der Arbeit­ge­ber in die Arbeits­lo­sen­kas­se zah­len, weil der Arbeit­ge­ber rechts­wid­rig gehan­delt hat. Außer­dem ist die Ent­schä­di­gung in Höhe von 2 500 Euro zuguns­ten der Mit­ar­bei­te­rin viel zu nied­rig, ange­sichts des Scha­dens und der Dau­er. Eine so nied­ri­ge Ent­schä­di­gung ist förm­lich eine Ein­la­dung für rück­sichts­lo­se Arbeitgeber.

    Die Köchin hat ihren gesun­den Men­schen­ver­stand genutzt und alles rich­tig gemacht. Bravo.

    Das Urteil, wenn es rechts­kräf­tig wird, ist ein gutes Zeichen.

  6. Es ist peinlich, dass das @BVerfG nicht in der Lage ist seine Rechtsstreitigkeiten oder besser die des Präsidenten, selbst zu führen. sagt:

    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    Es ist pein­lich, dass das @BVerfG
    nicht in der Lage ist sei­ne Rechts­strei­tig­kei­ten oder bes­ser die des Prä­si­den­ten, selbst zu füh­ren. Es muss Sach­ver­hal­te übri­gens auch zu Pres­se­recht ver­fas­sungs­recht­lich wür­di­gen können,insofern ist das Abstel­len auf…1/3
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    bild​.de
    Am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt explo­die­ren die Anwalts-Kosten!
    Für den Steu­er­zah­ler wird es am BVG unter Prä­si­dent Ste­phan Har­barth immer teurer.
    9:52 AM · Feb 6, 2023
    ·13.2K Views
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​2​5​3​3​6​2​5​7​8​5​7​6​1​792

  7. Ich habe 03/21 gegen eine der Maßnahmen, die @Karl_Lauterbach nun als „Schwachsinn“ bezeichnet, vor dem VG Mainz geklagt (Joggen im Freien) ..., um zu sehen wie weit das Versagen der Justiz reicht sagt:

    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    Ich habe 03/21 gegen eine der Maßnahmen,
    die @Karl_Lauterbach
    nun als „Schwach­sinn“ bezeich­net, vor dem VG Mainz geklagt. 

    Mei­nen Eil­an­trag gegen die #Mas­ken­pflicht beim Jog­gen stell­te ich auch, um zu sehen wie weit das Ver­sa­gen der Jus­tiz reicht. Das Ergeb­nis ist bekannt…1/3
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    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​o​l​7​9​l​3​X​E​A​E​W​9​w​r​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​m​e​d​ium
    8:41 AM · Feb 10, 2023
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​3​9​6​5​4​4​5​6​9​8​0​6​0​290

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