Gerichtshof für Menschenrechte fordert wohl Stellungnahme zur Corona-Notbremse

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 5.2.23 zu lesen:

»Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) hat nach einem Pres­se­be­richt von der Bun­des­re­gie­rung eine Stel­lung­nah­me zu den Schul­schlie­ßun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie gefor­dert. Wie die Welt am Sonn­tag berich­te­te, bestä­tig­te das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um den Ein­gang eines Fra­gen­ka­ta­logs des Gerichts zur soge­nann­ten Bun­des­not­brem­se.

Die Bun­des­not­brem­se war Ende April 2021 in Kraft getre­ten und lief Ende Juni des­sel­ben Jah­res aus. Sie sah Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens vor, wenn die neu­en Coro­na­in­fek­tio­nen in einem Land­kreis bestimm­te Wer­te über­schrit­ten. Dazu gehör­ten auch Schulschließungen.

EGMR: Kindeswohl tatsächlich Maßstab für Schulschließungen?

Der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­ge­richts­hof setz­te dem Bericht zufol­ge eine Frist bis zum 12. April für die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung. Er for­der­te dem­nach unter ande­rem eine Ant­wort auf die Fra­ge, ob das Kin­des­wohl tat­säch­lich der zen­tra­le Maß­stab für die erneu­ten Schul­schlie­ßun­gen gewe­sen sei. Außer­dem woll­ten die Rich­ter wis­sen, inwie­weit die Aus­wir­kun­gen frü­he­rer Schul­schlie­ßun­gen in der Pan­de­mie-Zeit bei der Ent­schei­dungs­fin­dung berück­sich­tigt wor­den waren.

Dar­über hin­aus habe der EGMR die Regie­rung auf­ge­for­dert, Infor­ma­tio­nen über die dama­li­ge „Ver­füg­bar­keit, den Umfang und die Dau­er alter­na­ti­ver Bil­dungs­mög­lich­kei­ten“ wie hybri­de Lern­mög­lich­kei­ten, Online-Unter­richt und Not­fall­be­treu­ung in der Schu­le vorzulegen.

Deutschland muss Rechtsprechung des EGMR umsetzen

Die Rechts­an­wäl­te Axel Koch und Bern­hard Lud­wig hat­ten im Mai 2022 Beschwer­de gegen die Bun­des­re­pu­blik beim EGMR ein­ge­reicht. Zuvor hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ihre Kla­ge wegen der Schul­schlie­ßun­gen abge­wie­sen. Solan­ge sich der Staat auf wis­sen­schaft­li­che Exper­ti­sen stüt­zen kann, die nicht ein­deu­tig wider­legt sei­en, so das Urteil der Rich­ter, sei­en die Schul­schlie­ßun­gen zum Schutz der Risi­ko­grup­pen ver­tret­bar gewesen.

Deut­sche Behör­den und Gerich­te müs­sen die Recht­spre­chung des EGMR umset­zen. Dass der Gerichts­hof einen Fra­gen­ka­ta­log ver­schickt habe, deu­te dar­auf hin, dass die Rich­ter den Fall ernst näh­men, schrieb die Zei­tung. Nur rund zwei Pro­zent der Beschwer­den gegen Deutsch­land, die jähr­lich beim EGMR ein­gin­gen, wür­den der Bun­des­re­gie­rung ver­bun­den mit der Auf­for­de­rung zur Stel­lung­nah­me über­mit­telt.«

2 Antworten auf „Gerichtshof für Menschenrechte fordert wohl Stellungnahme zur Corona-Notbremse“

  1. Was soll das gan­ze "kla­gen" denn brin­gen, außer Anwäl­ten die Taschen zu fül­len? Der Scha­den wur­de ange­rich­tet. Nie­mand kann den Kin­dern die ver­lo­re­ne Zeit wie­der zurück­ge­ben. Als es dar­auf ange­kom­men wäre, hat die Jus­tiz ver­sagt. Sie blieb untä­tig oder hat die Poli­tik der Regie­ren­den noch abge­seg­net, statt uns vor einem über­grif­fi­gen Staat zu schüt­zen, wie es eigent­lich ihre Auf­ga­be gewe­sen wäre. 

    Und soll­te es wie­der ein­mal zu so einer "Aus­nah­me­si­tua­ti­on" kom­men, ob nun durch eine erneu­te "Pan­de­mie" oder in einer Kriegs­si­tua­ti­on, wird es wie­der ganz genau so ablaufen.

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