Gerichtshof für Menschenrechte fordert wohl Stellungnahme zur Corona-Notbremse

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 5.2.23 zu lesen:

»Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach einem Pressebericht von der Bundesregierung eine Stellungnahme zu den Schulschließungen wäh­rend der Corona-Pandemie gefor­dert. Wie die Welt am Sonntag berich­te­te, bestä­tig­te das Bundesjustizministerium den Eingang eines Fragenkatalogs des Gerichts zur soge­nann­ten Bundesnotbremse.

Die Bundesnotbremse war Ende April 2021 in Kraft getre­ten und lief Ende Juni des­sel­ben Jahres aus. Sie sah Einschränkungen des öffent­li­chen Lebens vor, wenn die neu­en Coronainfektionen in einem Landkreis bestimm­te Werte über­schrit­ten. Dazu gehör­ten auch Schulschließungen.

EGMR: Kindeswohl tatsächlich Maßstab für Schulschließungen?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof setz­te dem Bericht zufol­ge eine Frist bis zum 12. April für die Antwort der Bundesregierung. Er for­der­te dem­nach unter ande­rem eine Antwort auf die Frage, ob das Kindeswohl tat­säch­lich der zen­tra­le Maßstab für die erneu­ten Schulschließungen gewe­sen sei. Außerdem woll­ten die Richter wis­sen, inwie­weit die Auswirkungen frü­he­rer Schulschließungen in der Pandemie-Zeit bei der Entscheidungsfindung berück­sich­tigt wor­den waren.

Darüber hin­aus habe der EGMR die Regierung auf­ge­for­dert, Informationen über die dama­li­ge „Verfügbarkeit, den Umfang und die Dauer alter­na­ti­ver Bildungsmöglichkeiten“ wie hybri­de Lernmöglichkeiten, Online-Unterricht und Notfallbetreuung in der Schule vorzulegen.

Deutschland muss Rechtsprechung des EGMR umsetzen

Die Rechtsanwälte Axel Koch und Bernhard Ludwig hat­ten im Mai 2022 Beschwerde gegen die Bundesrepublik beim EGMR ein­ge­reicht. Zuvor hat­te das Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen der Schulschließungen abge­wie­sen. Solange sich der Staat auf wis­sen­schaft­li­che Expertisen stüt­zen kann, die nicht ein­deu­tig wider­legt sei­en, so das Urteil der Richter, sei­en die Schulschließungen zum Schutz der Risikogruppen ver­tret­bar gewesen.

Deutsche Behörden und Gerichte müs­sen die Rechtsprechung des EGMR umset­zen. Dass der Gerichtshof einen Fragenkatalog ver­schickt habe, deu­te dar­auf hin, dass die Richter den Fall ernst näh­men, schrieb die Zeitung. Nur rund zwei Prozent der Beschwerden gegen Deutschland, die jähr­lich beim EGMR ein­gin­gen, wür­den der Bundesregierung ver­bun­den mit der Aufforderung zur Stellungnahme über­mit­telt.«

2 Antworten auf „Gerichtshof für Menschenrechte fordert wohl Stellungnahme zur Corona-Notbremse“

  1. Was soll das gan­ze "kla­gen" denn brin­gen, außer Anwälten die Taschen zu fül­len? Der Schaden wur­de ange­rich­tet. Niemand kann den Kindern die ver­lo­re­ne Zeit wie­der zurück­ge­ben. Als es dar­auf ange­kom­men wäre, hat die Justiz ver­sagt. Sie blieb untä­tig oder hat die Politik der Regierenden noch abge­seg­net, statt uns vor einem über­grif­fi­gen Staat zu schüt­zen, wie es eigent­lich ihre Aufgabe gewe­sen wäre. 

    Und soll­te es wie­der ein­mal zu so einer "Ausnahmesituation" kom­men, ob nun durch eine erneu­te "Pandemie" oder in einer Kriegssituation, wird es wie­der ganz genau so ablaufen.

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