»Im Kölner Stadtgebiet besteht für alle, die sich an den Karnevalstagen zum "Zweck des geselligen Zusammenseins" treffen, flächendeckend die 2G-plus-Regel. Somit müssen alle Personen, die in der Domstadt feiern wollen, entweder ihre vollständige Impfung oder ihre Genesung nachweisen können. Bei Letzterer darf die Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Zudem müssen Jecken das negative Ergebnis eines Antigen-Schnell-Tests (maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) dabei haben. Die Testpflicht im Freien entfällt für Geboosterte und Gleichgestellte – also zum Beispiel Menschen, die zwei Mal geimpft sind und eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten. In allen Fällen müssen Erwachsene zudem einen gültigen Lichtbildausweis mit sich führen.«
rp-online.de (24.2.)
»250.000 Menschen bei Friedensdemo am Rosenmontag in Köln
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