Mit Aktenzeichen 98 C 2116/21 verkündete das Gericht am 14.12.23 ein Urteil im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in Schulen. Damit wurde die Klage einer Privatschule abgewiesen, mit der sie Teile des Schulgeldes und anderer Gebühren von den Eltern einer Schülerin eintreiben wollte. Die Schule hatte dem Mädchen den Zutritt untersagt, nachdem die Eltern eine plausible Erklärung vorgelegt hatten, wonach der Tochter das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar sei.
Das Gericht argumentiert ausführlich, warum ein Zwang zu Masken und Tests mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das Urteil gibt es zum Download auf corona-blog.net. Dort findet sich auch eine Stellungnahme von RA Holger Fischer.
HAUSDURCHSUCHUNG HAUSDURCHSUCHUNG HAUSDURCHSUCHUNG
und natürlich:
Debanking, Freistellung und Anklage wegen Rechtsbeugung.
"Denn es kann nicht richtig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im körperlich und geistig-seelischem Wachstum befindlichen Kinder unter Atemnot leiden sollen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen, wo sie mit Freude, Interesse und aufgeweckter Neugier (und nicht mit Angst vor anderen atmenden Kindern) gemeinsam für ihr künftiges Leben lernen sollen, selbstbestimmt und empathisch zu handeln."
Als selten emotionaler Mensch, bin ich von dieser Ausführung im Moment so gerührt, daß ich Tränen in den Augen habe.
Ich hätte es nie für möglich gehalten, daß ein Gericht in diesem Land überhaupt noch einmal das Grundgesetz GG Artikel 1 in einem Urteil erwähnt. Man hätte bedingt durch den staatlichen Terror ab 2020 (oder schon eher?) meinen können, unser Grundgesetz ist heutzutage nicht mehr als ein nostalgisches Relikt aus vergangenen Zeiten, welches man bestenfalls in einem Museum, schlimmstenfalls im Altpapier finden könnte, so man denn danach suchte.
Wo ist aber der rechtliche Schutz vor einem übergriffigen Staat in den letzten Jahren geblieben? Und wo ist dieser jetzt für die Menschen, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft/Haft befinden oder vor Gericht auf ein Urteil warten oder immer noch Bußgeldverfahren anhängig sind, weil diese sich für die Würde des Menschen und gegen die staatlichen Maßnahmen ab März 2020 eingesetzt haben?
Eine Würde, an welche die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung dieses Landes nach GG Artikel 1 Satz 3 gebunden ist/sein sollte?
Eine andere Tendenz / Beobachtung der letzten Zeit finde ich diesbezüglich ebenfalls bedenklich: Statt auf das Grundgesetz wird von offizieller Seite immer öfter auf "die Menschenrechte" verwiesen, ob auf diversen Selbstbeweihräucherungs-Veranstaltungen, in öffentlichen Ausstellung in Städten und Gemeinden, in Schulen im Unterricht, in offiziellen Infopamphlets oder als Zitat in Zeitung, Radio und TV.
"Die Menschenrechte" sind jedoch leider nicht mehr als Blendwerk, denn etwas entscheidend Wichtiges ist darin nicht enthalten: die rechtliche Bindung der staatlichen Organe an "die Menschenrechte" wie im Grundgesetz:
"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei,[5] keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaffen kann.[6] Als solche sind sie nicht justiziabel, nicht einklagbar."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
"Das Hausrecht, auf das sich der Vorstand der Klägerin […] beruft, darf nicht über den Wortlaut der Verordnung hinaus gehen, oder mehr verlangen."
Wie oft habe ich es erlebt, dass Behörden oder Geschäfte sich auf ihr "Hausrecht" berufen haben, um eine Maskenbefreiung nicht zu aktepzieren. Da sieht man mal, wie dünn die Decke der Zivilisation ist. Kaum schreit jemand: "Pandemie!", schon gilt das Gesetz des Wilden Westens.*
"Entscheidend ist allerdings, dass der Beschluss des Familiengerichts Weimar sich inhaltlich bis heute nicht als falsch herausgestellt hat – …"
Mal sehen wie lange es dauert, bis das Urteil von einer Kammer kassiert wird, deren Richter sich noch Karrierechancen ausrechnen.
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* Nicht bei allen. Es gab auch positive Ausnahmen
https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1741456229187072385
Zitat:
Es setzt ja im OP keiner OP-Masken auf, um im Operationssaal vor Viren oder Bakterien zu schützen, sondern es ist ein Spritzschutz, dass Tröpfchen nicht in die Wunde gelangen. Die Reinluft und das Entfernen von Viren und Bakterien übernimmt eine HEPA-Luftreinigungsanlage, die übrigens auch für jeden Klassenraum effektiv gewesen wäre, aber keiner aufstellen durfte, weil ansonsten der Unsinn mit dem Masken klar geworden wäre.
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Ende Zitat
Er hat wieder einmal Recht. Es gibt effiziente Hepa-Filter, die überall in allen Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen, sogar in jedem Klassenzimmer, generell in allen Räumen eingesetzt werden können. Niemand braucht in Innenräumen schädliches Plastik vor Mund und Nase. Obwohl ich keine Werbung für Hepafilter-Hersteller machen will, trotzdem noch ein Tipp: Diese Geräte filtern auch Staub. Ich muss seit vielen Jahren (seit ca. 2017, 2018) kaum noch Staub wischen, weil die Luftfilter, die ich aufgestellt habe, auch den Staub minimieren. Die müssen gar nicht oft laufen, ein bis zwei Stunden am Tag reichen.
Dennoch weisen alle Hersteller darauf hin, dass das normale Lüften (auf Durchzug) für 5 – 10 Minuten wichtig bleibt. (Bratendunst, Feuchtigkeit, Küchengerüche, egal, was: Fenster auf hilt enorm.)
Luft, frische Luft in allen Räumen, frische Luft ohne Plastikmasken, ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie gut das ist! So simpel, so einfach.