Es kann nicht mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen im Einklang sein, wenn Kinder unter Atemnot leiden sollen (Amtsgericht Halle)

Mit Aktenzeichen 98 C 2116/21 ver­kün­de­te das Gericht am 14.12.23 ein Urteil im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in Schulen. Damit wur­de die Klage einer Privatschule abge­wie­sen, mit der sie Teile des Schulgeldes und ande­rer Gebühren von den Eltern einer Schülerin ein­trei­ben woll­te. Die Schule hat­te dem Mädchen den Zutritt unter­sagt, nach­dem die Eltern eine plau­si­ble Erklärung vor­ge­legt hat­ten, wonach der Tochter das Tragen einer Maske aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mög­lich oder unzu­mut­bar sei.

Das Gericht argu­men­tiert aus­führ­lich, war­um ein Zwang zu Masken und Tests mit dem Kindeswohl nicht zu ver­ein­ba­ren ist. Das Urteil gibt es zum Download auf coro​na​-blog​.net. Dort fin­det sich auch eine Stellungnahme von RA Holger Fischer.

4 Antworten auf „Es kann nicht mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen im Einklang sein, wenn Kinder unter Atemnot leiden sollen (Amtsgericht Halle)“

  1. "Denn es kann nicht rich­tig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im kör­per­lich und gei­stig-see­li­schem Wachstum befind­li­chen Kinder unter Atemnot lei­den sol­len, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hin­neh­men sol­len, wo sie mit Freude, Interesse und auf­ge­weck­ter Neugier (und nicht mit Angst vor ande­ren atmen­den Kindern) gemein­sam für ihr künf­ti­ges Leben ler­nen sol­len, selbst­be­stimmt und empa­thisch zu handeln."

    Als sel­ten emo­tio­na­ler Mensch, bin ich von die­ser Ausführung im Moment so gerührt, daß ich Tränen in den Augen habe. 

    Ich hät­te es nie für mög­lich gehal­ten, daß ein Gericht in die­sem Land über­haupt noch ein­mal das Grundgesetz GG Artikel 1 in einem Urteil erwähnt. Man hät­te bedingt durch den staat­li­chen Terror ab 2020 (oder schon eher?) mei­nen kön­nen, unser Grundgesetz ist heut­zu­ta­ge nicht mehr als ein nost­al­gi­sches Relikt aus ver­gan­ge­nen Zeiten, wel­ches man besten­falls in einem Museum, schlimm­sten­falls im Altpapier fin­den könn­te, so man denn danach suchte. 

    Wo ist aber der recht­li­che Schutz vor einem über­grif­fi­gen Staat in den letz­ten Jahren geblie­ben? Und wo ist die­ser jetzt für die Menschen, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft/Haft befin­den oder vor Gericht auf ein Urteil war­ten oder immer noch Bußgeldverfahren anhän­gig sind, weil die­se sich für die Würde des Menschen und gegen die staat­li­chen Maßnahmen ab März 2020 ein­ge­setzt haben? 

    Eine Würde, an wel­che die Gesetzgebung, voll­zie­hen­de Gewalt und Rechtssprechung die­ses Landes nach GG Artikel 1 Satz 3 gebun­den ist/sein sollte?

    Eine ande­re Tendenz / Beobachtung der letz­ten Zeit fin­de ich dies­be­züg­lich eben­falls bedenk­lich: Statt auf das Grundgesetz wird von offi­zi­el­ler Seite immer öfter auf "die Menschenrechte" ver­wie­sen, ob auf diver­sen Selbstbeweihräucherungs-Veranstaltungen, in öffent­li­chen Ausstellung in Städten und Gemeinden, in Schulen im Unterricht, in offi­zi­el­len Infopamphlets oder als Zitat in Zeitung, Radio und TV.
    "Die Menschenrechte" sind jedoch lei­der nicht mehr als Blendwerk, denn etwas ent­schei­dend Wichtiges ist dar­in nicht ent­hal­ten: die recht­li­che Bindung der staat­li­chen Organe an "die Menschenrechte" wie im Grundgesetz:

    "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu fin­den sei,[5] kei­ne ver­bind­li­che Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaf­fen kann.[6] Als sol­che sind sie nicht justi­zia­bel, nicht einklagbar."

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

  2. "Das Hausrecht, auf das sich der Vorstand der Klägerin […] beruft, darf nicht über den Wortlaut der Verordnung hin­aus gehen, oder mehr verlangen."

    Wie oft habe ich es erlebt, dass Behörden oder Geschäfte sich auf ihr "Hausrecht" beru­fen haben, um eine Maskenbefreiung nicht zu aktep­zie­ren. Da sieht man mal, wie dünn die Decke der Zivilisation ist. Kaum schreit jemand: "Pandemie!", schon gilt das Gesetz des Wilden Westens.*

    "Entscheidend ist aller­dings, dass der Beschluss des Familiengerichts Weimar sich inhalt­lich bis heu­te nicht als falsch her­aus­ge­stellt hat – …"

    Mal sehen wie lan­ge es dau­ert, bis das Urteil von einer Kammer kas­siert wird, deren Richter sich noch Karrierechancen ausrechnen.

    * Nicht bei allen. Es gab auch posi­ti­ve Ausnahmen

  3. https://​twit​ter​.com/​A​n​w​a​l​t​U​l​b​r​i​c​h​/​s​t​a​t​u​s​/​1​7​4​1​4​5​6​2​2​9​1​8​7​0​7​2​385

    Zitat:
    Es setzt ja im OP kei­ner OP-Masken auf, um im Operationssaal vor Viren oder Bakterien zu schüt­zen, son­dern es ist ein Spritzschutz, dass Tröpfchen nicht in die Wunde gelan­gen. Die Reinluft und das Entfernen von Viren und Bakterien über­nimmt eine HEPA-Luftreinigungsanlage, die übri­gens auch für jeden Klassenraum effek­tiv gewe­sen wäre, aber kei­ner auf­stel­len durf­te, weil anson­sten der Unsinn mit dem Masken klar gewor­den wäre.
    ++++++++++++
    Ende Zitat

    Er hat wie­der ein­mal Recht. Es gibt effi­zi­en­te Hepa-Filter, die über­all in allen Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen, sogar in jedem Klassenzimmer, gene­rell in allen Räumen ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Niemand braucht in Innenräumen schäd­li­ches Plastik vor Mund und Nase. Obwohl ich kei­ne Werbung für Hepafilter-Hersteller machen will, trotz­dem noch ein Tipp: Diese Geräte fil­tern auch Staub. Ich muss seit vie­len Jahren (seit ca. 2017, 2018) kaum noch Staub wischen, weil die Luftfilter, die ich auf­ge­stellt habe, auch den Staub mini­mie­ren. Die müs­sen gar nicht oft lau­fen, ein bis zwei Stunden am Tag reichen.

    Dennoch wei­sen alle Hersteller dar­auf hin, dass das nor­ma­le Lüften (auf Durchzug) für 5 – 10 Minuten wich­tig bleibt. (Bratendunst, Feuchtigkeit, Küchengerüche, egal, was: Fenster auf hilt enorm.)

    Luft, fri­sche Luft in allen Räumen, fri­sche Luft ohne Plastikmasken, ich kann gar nicht oft genug wie­der­ho­len, wie gut das ist! So sim­pel, so einfach.

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