»Einige Hundert Neonazis wollen wegen des 30. Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß an diesem Samstag durch Berlin-Spandau marschieren…
Parteien wie SPD, Grüne und Linke, Gewerkschaften und Bündnisse gegen Rechts hatten friedliche Proteste gegen die Neonazis angekündigt…
Ein Verbot der Neonazi-Demonstration war in den vergangenen Wochen von mehreren Seiten gefordert worden. Die Berliner Senatsinnenverwaltung hatte das aber abgelehnt und auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingewiesen.«
Das war 2017. Schon damals hieß der Innensenator Andreas Geisel. Hinter ihm stand Rot-Rot-Grün.
Die gleichen Regierungsparteien, die jetzt vorgeben, "gegen Nazis und Coronaleugner" zu agieren, haben 2017 und 2018 den "Nationalen Sozialisten Berlin" den roten Teppich ausgelegt. Selbst Hunde wurden eingesetzt, um friedliche GegendemonstrantInnen einzuschüchtern. An den Reichsflaggen hatten sie damals nichts auszusetzen.
2018 konnten die Nazis erneut unter Polizeischutz in Berlin demonstrieren. Vor Gericht landeten GegendemonstrantInnen. Immerhin gab es nach einem Jahr einen Freispruch:
»Der Prozess gegen eine 23-jährige Demonstrantin, die am Rande des rechtsextremen Rudolf-Heß-Gedenkmarsches im Jahr 2018 festgenommen worden war, endete am Mittwoch mit einem Freispruch.
Der jungen Frau war vorgeworfen worden, sich zunächst vermummt und später gegen ihre Festnahme gewehrt zu haben. Daraufhin hatten Polizeibeamte den sogenannten "Nasen-Druck-Hebel" eingesetzt und der Frau so, laut Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR), mehrere große Hämatome im Gesicht zugefügt.
Zu dem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten war es gekommen, weil sich die Frau geweigert hatte, einen Bußgeldbescheid von 1500 Euro zu bezahlen. Das Angebot der Staatsanwältin, das Verfahren einzustellen, lehnte sie ebenfalls ab.
In einer Pressemitteilung des BBgR heißt es, die Richterin habe entschieden, im vorliegenden Fall sei die Vermummung der jungen Frau nicht strafbar gewesen…
Zum Vorwurf des Widerstands der Angeklagten gegen ihre Festnahme unter Zuhilfenahme des Schmerzgriffs soll die Richterin laut BBgR erklärt haben: "Niemand muss an der eigenen Festnahme aktiv mitwirken."«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)