Andere Zeiten, andere Seiten

»Einige Hundert Neonazis wol­len wegen des 30. Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß an die­sem Samstag durch Berlin-Spandau marschieren…

Parteien wie SPD, Grüne und Linke, Gewerkschaften und Bündnisse gegen Rechts hat­ten fried­li­che Proteste gegen die Neonazis angekündigt…

Ein Verbot der Neonazi-Demonstration war in den ver­gan­ge­nen Wochen von meh­re­ren Seiten gefor­dert wor­den. Die Berliner Senatsinnen­verwaltung hat­te das aber abge­lehnt und auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit hin­ge­wie­sen.«

Das war 2017. Schon damals hieß der Innensenator Andreas Geisel. Hinter ihm stand Rot-Rot-Grün.

Die glei­chen Regierungsparteien, die jetzt vor­ge­ben, "gegen Nazis und Coronaleugner" zu agie­ren, haben 2017 und 2018 den "Nationalen Sozialisten Berlin" den roten Teppich aus­ge­legt. Selbst Hunde wur­den ein­ge­setzt, um fried­li­che Gegen­demonstrantInnen ein­zu­schüch­tern. An den Reichsflaggen hat­ten sie damals nichts auszusetzen.

2018 konn­ten die Nazis erneut unter Polizeischutz in Berlin demon­strie­ren. Vor Gericht lan­de­ten GegendemonstrantInnen. Immerhin gab es nach einem Jahr einen Freispruch:

»Der Prozess gegen eine 23-jäh­ri­ge Demonstrantin, die am Rande des rechts­extre­men Rudolf-Heß-Gedenkmarsches im Jahr 2018 fest­ge­nom­men wor­den war, ende­te am Mittwoch mit einem Freispruch.

Der jun­gen Frau war vor­ge­wor­fen wor­den, sich zunächst ver­mummt und spä­ter gegen ihre Festnahme gewehrt zu haben. Daraufhin hat­ten Polizeibeamte den soge­nann­ten "Nasen-Druck-Hebel" ein­ge­setzt und der Frau so, laut Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR), meh­re­re gro­ße Hämatome im Gesicht zugefügt.

Zu dem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten war es gekom­men, weil sich die Frau gewei­gert hat­te, einen Bußgeldbescheid von 1500 Euro zu bezah­len. Das Angebot der Staatsanwältin, das Verfahren ein­zu­stel­len, lehn­te sie eben­falls ab.

In einer Pressemitteilung des BBgR heißt es, die Richterin habe ent­schie­den, im vor­lie­gen­den Fall sei die Vermummung der jun­gen Frau nicht straf­bar gewesen…

Zum Vorwurf des Widerstands der Angeklagten gegen ihre Festnahme unter Zuhilfenahme des Schmerzgriffs soll die Richterin laut BBgR erklärt haben: "Niemand muss an der eige­nen Festnahme aktiv mit­wir­ken."«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert