Corona: R+V‑Versicherung hält Sanktionen für Ungeimpfte für denkbar

»Berlin – Der Chef der R+V‑Versicherung, Norbert Rollinger, hält Kürzungen von Leistungen für Ungeimpfte für denk­bar. Dem Nachrichtenportal t‑online sag­te Rollinger, er habe durch­aus Verständnis für die Diskussion, wenn nicht aus­rei­chend nied­rig­schwel­li­ge Impfangebote gemacht wür­den. [? AA]

Es han­de­le sich schließ­lich um Kosten der Gemeinschaft. 

„Wenn jemand wegen Corona auf der Intensivstation lan­det, ist das deut­lich teu­rer als eine Impfung“, so Rollinger. Schon jetzt dürf­ten Krankenkassen bei Tarifen Unterschiede zwi­schen Rauchern und Nichtrauchern machen.

Der Geschäftsführer der Betrieblichen Krankenkassen, Norbert Schleert, hat­te kürz­lich gegen­über t‑online eine Beitragserhöhung für Ungeimpfte aus­ge­schlos­sen. Mit Blick auf die aktu­el­le Diskussion in den USA über die Pläne von Unternehmen unge­impf­te Mitarbeiter zu höhe­ren Beiträgen zu ver­pflich­ten sag­te Schleert, dies sei in Deutschland nicht mög­lich. Begründet wur­de der Ausschluss mit der Verpflichtung deut­scher Staatsbürger, sich ver­si­chern zu las­sen…«
ber​li​ner​-zei​tung​.de (21.9.)

18 Antworten auf „Corona: R+V‑Versicherung hält Sanktionen für Ungeimpfte für denkbar“

  1. Nein, Krankenkassen dür­fen kei­ne Unterschiede machen.
    Private kön­nen das.
    Insofern wie­der wie üblich eine Nebelkerze, um wei­ter Druck
    aufzubauen.
    Die jet­zi­ge Zeit lockt wirk­lich nur das Beste aus den Menschen heraus…

    1. @ Brian
      etwa "gesetz­li­che" Krankenkassen?
      Zum glei­chen Aufmacher ein paar zusätz­li­che Gedanken.
      https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​b​r​a​u​c​h​t​-​e​s​-​k​r​a​n​k​e​n​k​a​s​s​e​n​t​a​r​i​f​e​-​f​u​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​1​0​0​.​h​tml
      Naja, es läßt sich ja, hier und da, mal drü­ber reden. Natürlich darf es sowas nicht geben, …
      "Doch sich dar­über Gedanken zu machen, ob das sinn­voll sei, läge im Ermessen der Politik, so Griebele weiter."
      Ob das Damoklesschwert hal­ten wird?

      1. @Benjamin
        Naja, daß vie­le Zeilen das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen,
        wis­sen wir ja nicht erst seit 1,5 Jahren. Aber seit­dem ganz besonders…

  2. "Darum kön­nen Ungeimpfte vom öffent­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen werden

    Der frü­he­re Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die 2G-Regel für öffent­li­che Einrichtungen und Veranstaltungen für grund­ge­setz­kon­form. Das sag­te er dem Portal „Business Insider“. Papier war bis 2010 Präsident des Verfassungsgerichts und gilt nach wie vor als einer der wich­tig­sten Staatsrechtler Deutschlands."

    Das hat sich neu­lich noch ganz anders ange­hört – ein­fach erbärmlich. 

    https://​www​.epocht​i​mes​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​d​a​r​u​m​-​k​o​e​n​n​e​n​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​v​o​m​-​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​e​n​-​l​e​b​e​n​-​a​u​s​g​e​s​c​h​l​o​s​s​e​n​-​w​e​r​d​e​n​-​a​3​6​0​8​7​8​1​.​h​tml

    1. Papier geht wie vie­le von der fal­schen Tatsachenbehauptung aus, Geimpfte sei­en weni­ger Infektiös, was mit Delta längst über­holt ist.

      Werte Freunde,

      dan­ke für die Weiterleitung, es soll­ten mehr sol­che Protestmails ver­fasst werden.

      Hierbei han­delt es sich nicht nur um die Verteidigung der FDGO, son­dern auch um die Menschenrechte:

      UN Sozialpakt Artikel 15 Absatz 1 a defi­niert die kul­tu­rel­le Teilhabe als Menschenrecht.

      EMRK Artikel 14 i.V.m. 12. Protokol Artikel 1 Satz 1 erklärt den Ausschluss von der kul­tu­rel­len Teilhabe auf Grund eines son­sti­gen Status als men­schen­recht­re­le­van­te Diskriminierung (D hat unter­schrie­ben, aber nicht ratifiziert)

      Auch die kör­per­li­che Integrität ist als Menscherecht in der EMRK im Abschnitt Privatsphären- und Familienschutz gere­gelt, eben­so das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationen sowie der frei­en Berufsausübung – Freiheitsbeschränkungen und Kindererziehung sind sogar beson­ders geschützt.

      Die EMRK sieht eine Einschränkung nur auf Grund einer unbe­ding­ten natio­na­le Notlage vor. So war es auch bis­her in der Systematik des IfSG gere­gelt: Eine all­ge­mei­ne Tatsachenannahme ist zu Verhütungszwecken auf Grund von Modellen und Hypothesen hin­rei­chend (4. Abschnitt), für Bekämpfungsmaßnahmen (Isolation, Überwachung, Berufsverbot) ist ein direk­ter Nachweis/Feststellung erfor­der­lich (5. Abschnitt). Die "Feststellung" der epi­de­mi­schen Lage natio­na­ler Tragweite ist selbst aber auf Modellen und Hypothesen gestützt und dient der Verhütung mit­tels Bekämpfungsmaßnahmen – ein Oxymeron/Zirkelschluss. § 5 IfSG wur­de bis­her ohne Erfüllung der defi­nier­ten Sachgründe vom Bundestag in Gang gesetzt/verlängert – er wur­de also nicht Festgestellt, son­dern Festgelegt. Damit ist die Unbedingtheit zur Einschränkung der EMRK-Rechte nicht gege­ben, denn das gan­ze Konstrukt fusst auf die fal­schen Tatsachenbehauptungen, es gäbe kei­ne Kreuzimmunität und geimpf­te sei­en weni­ger Infektiös/sterile Immunität – bei­des wur­de widerlegt.

      Damit kann Artikel 46 Absatz 1 GG die Abgeordneten vor Den Hag nicht bewah­ren, jeder Betroffene hat Klagerecht.

      Deshalb ver­wei­gert 2G oder Test oder Impfung und lasst euch wegen Hausfriedensbruch (Verletzung von 2/3G-Hausrecht) ver­kla­gen, dann ist der Kläger in der Nachweispflicht zur behaup­te­ten Immunitätslücke und ste­ri­ler Impfimmunität (Genesene sind hier durch­aus im Vorteil, deren Seroimmun-Nachweise nicht aner­kannt wer­den). Eine Diskreminierung von Staats wegen durch Behörden und deren Institutionen sowie Einrichtungen (geför­der­te Museen, Konzerthäuser, Theater, Schwimmbad etc.) auf Grund der Ablehnung des Impfangebotes)/experimenteller Gentherapie aus Gewissens- oder reli­giö­sen Grunden stellt eine Menschenrechtsverletzung dar – eine Flucht ins pri­va­te Hausrecht ist hier nicht mög­lich, da die Verordnungen ja vom Staat selbst kom­men und die Sachgründe feh­len (sie­he oben).

      Zumal es sich nicht nur um eine beding­te und tele­s­ko­pier­te, son­dern auch um eine erschli­che­ne Zulassung unter Umgehung des Besonderen Ausschusses für neu­ar­ti­ge Therapieen han­delt – ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. Nur wer sich sei­ne gene­ti­sche Mangel-Disposition weg­sprit­zen lässt, ist will­kom­men und Teil der Neuen Normalität der trans­hu­ma­nen Technokratie. Die Wissenschaftsleugner sind die Gefährder der Unschuldigen und wer­den von den trans­ge­nen Impflingen Ausgegrenzt weil sie gott­ge­ge­be­ne Menschen blei­ben wol­len. Nicht der Mensch wird ent­mensch­licht, son­dern dank "Wissenschaft" zu einer über­na­tür­li­chen Gottmenschmaschine gespritzt – ein Kampf nicht nur gegen die Natur und den Menschen als ein Teil von ihr, son­dern ein Kampf der alchi­mi­sti­schen Verdreher und Spalter gegen Gott selbst – des­halb: Umarme dei­ne "Feinde", um ihre Angst zu durchbrechen.

      Es hat sei­nen Grund, war­um die EU und der Europarat die Verwendung des CovPass ausser­halb des grenz­über­schrei­ten­den Reiseverkehrs ablehnen.

      Der Impfdruck mit Angstterror auf die Kinder ist an Misanthropie kaum zu über­bie­ten: Wenn Herr Scholz Kanzler wird, bekom­men wir Herrn Lauterbach als Gesundheitsminister – wobei Grün auch nicht bes­ser ist … bit­te geht wäh­len! (Die Briefwahlunterlagen kön­nen auch am Wahltag in jedem Wahllokal im Wahlkreis direkt Eingeschlitzt werden.)

      Herzliche Grüße

      https://​web​.de/​m​a​g​a​z​i​n​e​/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​i​d​a​r​-​o​b​e​r​s​t​e​i​n​-​e​r​s​c​h​i​e​s​s​t​-​k​a​s​s​i​e​r​e​r​-​s​t​r​e​i​t​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​k​e​-​3​6​1​8​9​958
      https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​n​u​r​-​z​w​e​i​-​p​r​o​z​e​n​t​-​c​o​r​o​n​a​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​-​2​0​2​0​-​i​n​-​d​e​n​-​k​l​i​n​i​k​e​n​-​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​s​c​h​w​e​i​g​t​-​z​u​-​s​k​a​n​d​a​l​-​z​a​hl/
      https://​vera​-lengs​feld​.de/​2​0​2​1​/​0​9​/​1​4​/​s​e​l​t​s​a​m​e​-​t​o​d​e​s​f​a​l​l​z​a​h​l​e​n​-​i​n​-​e​n​g​l​a​n​d​/​#​m​o​r​e​-​6​171
      https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​F​v​D​N​9​t​P​4​AxM
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      1. Selbst wenn dem so wäre, dass "Geimpfte" das Todesvirus nicht mehr über­tra­gen könn­ten, wäre eine sol­che Aussage von Papier inak­zep­ta­bel. Er scheint sein eige­nes Urteil zum Abschuss von Passagierflugzeugen ver­ges­sen zu haben, als er und sein Senat u. a. ein Objektivierungsverbot für Menschen aus­sprach. Genau das macht der Staat seit 1,5 Jahren – er behan­delt Menschen als mit Viren gefüll­te Reagenzgläser bzw. wie wan­deln­de Biowaffen.

        Papier ist mit sei­nem letz­ten Interview im Focus bei mir eigent­lich kom­plett unten durch; auch ihm geht es nur dar­um, die­sen ver­fas­sungs­wid­ri­gen Dreck gesetz­lich zu fixie­ren. Dass hier der größ­te Angriff auf Artikel 1 (1) S. 1 GG statt­fin­det, ist ihm nicht ein­mal eine Nebenbemerkung wert.

        Ist ver­mut­lich auch gekauft worden.

  3. Raucher dem­nächst auch? Leute, die zu oft Fast Food essen oder Alkohol trin­ken? Leute, die nicht genug Sport machen oder kei­ne Fitness-Tracker am Handgelenk tra­gen? Die ver­ur­sa­chen näm­lich mehr Kosten. Die Liste kann schnell end­los wer­den. Junge, jun­ge … Jetzt fal­len lang­sam alle Hemmungen, was? Volkshygiene auf »ratio­nell« gemünzt.

  4. mh .…

    Dann müss­ten aber die frei­wil­lig geimpf­ten auch die Kosten bei Nebenwirkungen voll­stän­dig sel­ber über­neh­men und nicht die "Gemeinschaft" ( also geimpf­te und nicht­ge­impf­te Einzahler )

  5. Halb oT: Darf man sich unter "nied­rig­schwel­li­ges Impfangebot" eigent­lich eines vor­stel­len das unter der Gürtellinie geht. Oder gar eines das so tief ist, dass man dabei ordent­lich auf die Fresse fal­len kann?

    😎
    Der Ösi

  6. Ich wüm­sche der R+V viel Glück bei der Umsetzung, weil es nicht nur Corona, son­dern auch noch so etwas wie AIDS, Grippe, Ebola; wei­ter­hin Raucher, Trinker, Übergewichtige und was sonst noch für "Gruppenzugehörigkeiten" gibt!

    Und dann müss­te jemand erklä­ren, war­um die Nichtgeimpften einen höhe­ren Beitrag zah­len müs­sen wie ein gewis­ser Minister "A", der ver­mut­lich schon zum Frühstück 5 Brötchen, 1 Pfund Müsli, 4 gekoch­te Eier und min­de­stens 1,5 Liter Kaffee trinkt: Das wird nicht funk­tio­nie­ren. Es soll auch Leute geben, die am Tag den Inhalt von drei Packungen Zigaretten konsumieren.

  7. Also fol­gen­der Fall: A kommt auf­grund eines schwe­ren Verkehrsunfalls auf Intensiv und wird dort posi­tiv auf Corona gete­stet. A ist unge­impft. Versicherungen B will nicht zah­len. Wie ist die Rechtslage?

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