»Berlin – Der Chef der R+V‑Versicherung, Norbert Rollinger, hält Kürzungen von Leistungen für Ungeimpfte für denkbar. Dem Nachrichtenportal t‑online sagte Rollinger, er habe durchaus Verständnis für die Diskussion, wenn nicht ausreichend niedrigschwellige Impfangebote gemacht würden. [? AA]
Es handele sich schließlich um Kosten der Gemeinschaft.
„Wenn jemand wegen Corona auf der Intensivstation landet, ist das deutlich teurer als eine Impfung“, so Rollinger. Schon jetzt dürften Krankenkassen bei Tarifen Unterschiede zwischen Rauchern und Nichtrauchern machen.
Der Geschäftsführer der Betrieblichen Krankenkassen, Norbert Schleert, hatte kürzlich gegenüber t‑online eine Beitragserhöhung für Ungeimpfte ausgeschlossen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in den USA über die Pläne von Unternehmen ungeimpfte Mitarbeiter zu höheren Beiträgen zu verpflichten sagte Schleert, dies sei in Deutschland nicht möglich. Begründet wurde der Ausschluss mit der Verpflichtung deutscher Staatsbürger, sich versichern zu lassen…«
berliner-zeitung.de (21.9.)
lol
Na zum Glück darf ohne Spritze, vielleicht bald, sowieso keiner mehr Arbeiten.
Nein, Krankenkassen dürfen keine Unterschiede machen.
Private können das.
Insofern wieder wie üblich eine Nebelkerze, um weiter Druck
aufzubauen.
Die jetzige Zeit lockt wirklich nur das Beste aus den Menschen heraus…
@ Brian
etwa "gesetzliche" Krankenkassen?
Zum gleichen Aufmacher ein paar zusätzliche Gedanken.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/braucht-es-krankenkassentarife-fuer-ungeimpfte-100.html
Naja, es läßt sich ja, hier und da, mal drüber reden. Natürlich darf es sowas nicht geben, …
"Doch sich darüber Gedanken zu machen, ob das sinnvoll sei, läge im Ermessen der Politik, so Griebele weiter."
Ob das Damoklesschwert halten wird?
@Benjamin
Naja, daß viele Zeilen das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen,
wissen wir ja nicht erst seit 1,5 Jahren. Aber seitdem ganz besonders…
"Darum können Ungeimpfte vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die 2G-Regel für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen für grundgesetzkonform. Das sagte er dem Portal „Business Insider“. Papier war bis 2010 Präsident des Verfassungsgerichts und gilt nach wie vor als einer der wichtigsten Staatsrechtler Deutschlands."
Das hat sich neulich noch ganz anders angehört – einfach erbärmlich.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/darum-koennen-ungeimpfte-vom-oeffentlichen-leben-ausgeschlossen-werden-a3608781.html
Papier geht wie viele von der falschen Tatsachenbehauptung aus, Geimpfte seien weniger Infektiös, was mit Delta längst überholt ist.
Werte Freunde,
danke für die Weiterleitung, es sollten mehr solche Protestmails verfasst werden.
Hierbei handelt es sich nicht nur um die Verteidigung der FDGO, sondern auch um die Menschenrechte:
UN Sozialpakt Artikel 15 Absatz 1 a definiert die kulturelle Teilhabe als Menschenrecht.
EMRK Artikel 14 i.V.m. 12. Protokol Artikel 1 Satz 1 erklärt den Ausschluss von der kulturellen Teilhabe auf Grund eines sonstigen Status als menschenrechtrelevante Diskriminierung (D hat unterschrieben, aber nicht ratifiziert)
Auch die körperliche Integrität ist als Menscherecht in der EMRK im Abschnitt Privatsphären- und Familienschutz geregelt, ebenso das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationen sowie der freien Berufsausübung – Freiheitsbeschränkungen und Kindererziehung sind sogar besonders geschützt.
Die EMRK sieht eine Einschränkung nur auf Grund einer unbedingten nationale Notlage vor. So war es auch bisher in der Systematik des IfSG geregelt: Eine allgemeine Tatsachenannahme ist zu Verhütungszwecken auf Grund von Modellen und Hypothesen hinreichend (4. Abschnitt), für Bekämpfungsmaßnahmen (Isolation, Überwachung, Berufsverbot) ist ein direkter Nachweis/Feststellung erforderlich (5. Abschnitt). Die "Feststellung" der epidemischen Lage nationaler Tragweite ist selbst aber auf Modellen und Hypothesen gestützt und dient der Verhütung mittels Bekämpfungsmaßnahmen – ein Oxymeron/Zirkelschluss. § 5 IfSG wurde bisher ohne Erfüllung der definierten Sachgründe vom Bundestag in Gang gesetzt/verlängert – er wurde also nicht Festgestellt, sondern Festgelegt. Damit ist die Unbedingtheit zur Einschränkung der EMRK-Rechte nicht gegeben, denn das ganze Konstrukt fusst auf die falschen Tatsachenbehauptungen, es gäbe keine Kreuzimmunität und geimpfte seien weniger Infektiös/sterile Immunität – beides wurde widerlegt.
Damit kann Artikel 46 Absatz 1 GG die Abgeordneten vor Den Hag nicht bewahren, jeder Betroffene hat Klagerecht.
Deshalb verweigert 2G oder Test oder Impfung und lasst euch wegen Hausfriedensbruch (Verletzung von 2/3G-Hausrecht) verklagen, dann ist der Kläger in der Nachweispflicht zur behaupteten Immunitätslücke und steriler Impfimmunität (Genesene sind hier durchaus im Vorteil, deren Seroimmun-Nachweise nicht anerkannt werden). Eine Diskreminierung von Staats wegen durch Behörden und deren Institutionen sowie Einrichtungen (geförderte Museen, Konzerthäuser, Theater, Schwimmbad etc.) auf Grund der Ablehnung des Impfangebotes)/experimenteller Gentherapie aus Gewissens- oder religiösen Grunden stellt eine Menschenrechtsverletzung dar – eine Flucht ins private Hausrecht ist hier nicht möglich, da die Verordnungen ja vom Staat selbst kommen und die Sachgründe fehlen (siehe oben).
Zumal es sich nicht nur um eine bedingte und teleskopierte, sondern auch um eine erschlichene Zulassung unter Umgehung des Besonderen Ausschusses für neuartige Therapieen handelt – ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. Nur wer sich seine genetische Mangel-Disposition wegspritzen lässt, ist willkommen und Teil der Neuen Normalität der transhumanen Technokratie. Die Wissenschaftsleugner sind die Gefährder der Unschuldigen und werden von den transgenen Impflingen Ausgegrenzt weil sie gottgegebene Menschen bleiben wollen. Nicht der Mensch wird entmenschlicht, sondern dank "Wissenschaft" zu einer übernatürlichen Gottmenschmaschine gespritzt – ein Kampf nicht nur gegen die Natur und den Menschen als ein Teil von ihr, sondern ein Kampf der alchimistischen Verdreher und Spalter gegen Gott selbst – deshalb: Umarme deine "Feinde", um ihre Angst zu durchbrechen.
Es hat seinen Grund, warum die EU und der Europarat die Verwendung des CovPass ausserhalb des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs ablehnen.
Der Impfdruck mit Angstterror auf die Kinder ist an Misanthropie kaum zu überbieten: Wenn Herr Scholz Kanzler wird, bekommen wir Herrn Lauterbach als Gesundheitsminister – wobei Grün auch nicht besser ist … bitte geht wählen! (Die Briefwahlunterlagen können auch am Wahltag in jedem Wahllokal im Wahlkreis direkt Eingeschlitzt werden.)
Herzliche Grüße
https://web.de/magazine/panorama/idar-oberstein-erschiesst-kassierer-streit-corona-maske-36189958
https://reitschuster.de/post/nur-zwei-prozent-corona-patienten-2020-in-den-kliniken-regierung-schweigt-zu-skandal-zahl/
https://vera-lengsfeld.de/2021/09/14/seltsame-todesfallzahlen-in-england/#more-6171
https://www.youtube.com/watch?v=FvDN9tP4AxM
https://www.bitchute.com/video/WyTX3NbkdrRj/
Selbst wenn dem so wäre, dass "Geimpfte" das Todesvirus nicht mehr übertragen könnten, wäre eine solche Aussage von Papier inakzeptabel. Er scheint sein eigenes Urteil zum Abschuss von Passagierflugzeugen vergessen zu haben, als er und sein Senat u. a. ein Objektivierungsverbot für Menschen aussprach. Genau das macht der Staat seit 1,5 Jahren – er behandelt Menschen als mit Viren gefüllte Reagenzgläser bzw. wie wandelnde Biowaffen.
Papier ist mit seinem letzten Interview im Focus bei mir eigentlich komplett unten durch; auch ihm geht es nur darum, diesen verfassungswidrigen Dreck gesetzlich zu fixieren. Dass hier der größte Angriff auf Artikel 1 (1) S. 1 GG stattfindet, ist ihm nicht einmal eine Nebenbemerkung wert.
Ist vermutlich auch gekauft worden.
Raucher demnächst auch? Leute, die zu oft Fast Food essen oder Alkohol trinken? Leute, die nicht genug Sport machen oder keine Fitness-Tracker am Handgelenk tragen? Die verursachen nämlich mehr Kosten. Die Liste kann schnell endlos werden. Junge, junge … Jetzt fallen langsam alle Hemmungen, was? Volkshygiene auf »rationell« gemünzt.
Niemand landet wegen Corona auf einer Intensivstation!
@Erfurt: ?
mh .…
Dann müssten aber die freiwillig geimpften auch die Kosten bei Nebenwirkungen vollständig selber übernehmen und nicht die "Gemeinschaft" ( also geimpfte und nichtgeimpfte Einzahler )
Warum eine gratis Rechtfertigung zur Beitragserhöhung nicht nutzen. Die Plünderung geht weiter.
Komisch,das Leute die sich EXTRA mit AIDS anstecken lasssen mehr zahlen sollen habe ich noch nie gelesen.
Wen wundert´s bei der Versicherung ?
R+V , einschlägig bekannt als Räuber+Verbrecher !
Halb oT: Darf man sich unter "niedrigschwelliges Impfangebot" eigentlich eines vorstellen das unter der Gürtellinie geht. Oder gar eines das so tief ist, dass man dabei ordentlich auf die Fresse fallen kann?
😎
Der Ösi
Ich wümsche der R+V viel Glück bei der Umsetzung, weil es nicht nur Corona, sondern auch noch so etwas wie AIDS, Grippe, Ebola; weiterhin Raucher, Trinker, Übergewichtige und was sonst noch für "Gruppenzugehörigkeiten" gibt!
Und dann müsste jemand erklären, warum die Nichtgeimpften einen höheren Beitrag zahlen müssen wie ein gewisser Minister "A", der vermutlich schon zum Frühstück 5 Brötchen, 1 Pfund Müsli, 4 gekochte Eier und mindestens 1,5 Liter Kaffee trinkt: Das wird nicht funktionieren. Es soll auch Leute geben, die am Tag den Inhalt von drei Packungen Zigaretten konsumieren.
Wenn sie die Kosten für Gepiekste und Unversehrte tatsächlich aufschlüsseln würden, würden sie womöglich merken, dass die Gepieksten mehr Geld kosten.
Man kann an gesetzliche Krankenkassen auch Informationsfreiheitsanfragen stellen:
https://fragdenstaat.de/a/223217
Also folgender Fall: A kommt aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls auf Intensiv und wird dort positiv auf Corona getestet. A ist ungeimpft. Versicherungen B will nicht zahlen. Wie ist die Rechtslage?