»Der Impfstoffhersteller muss sich vor Gericht gegen Impfopfer wehren.«

Auf so einen Satz muß man kom­men. Damit lei­tet focus​.de am 8.12.23 einen Artikel unter dem Titel "Studien und Klägeranwalt erhe­ben Vorwürfe: Biontech-Impfstoff für die brei­te Masse wies anfangs erheb­li­che Mängel auf" ein. Immerhin ist der Text ziem­lich ausgewogen.

»Der Impfstoffhersteller muss sich vor Gericht gegen Impfopfer weh­ren. Sie wei­sen dar­auf hin, dass Biontech sei­nen Impfstoff auf zwei unter­schied­li­che Weisen pro­du­ziert hat: einen für einen aus­ge­wähl­ten Personenkreis und einen für die brei­te Masse. Und sie bezwei­feln die Qualität des nach dem zwei­ten Verfahren her­ge­stell­ten Impfstoffes. Hersteller und Behörden hal­ten dagegen…

[Rechtsanwalt] Rogert skiz­ziert den Fall in sei­ner Klageschrift so: Biontech habe bei der Europäischen Arzneimittelagentur in Brüssel (EMA) einen Antrag auf Genehmigung für zwei Herstellungsverfahren gestellt. Das eine trägt den inter­nen Namen „Process 1“. Hierfür reich­te der Hersteller einen bestimm­ten Impfstoff ein, der mit­tels soge­nann­ter Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ver­viel­fäl­tigt wurde. 

Ganz anders ste­he es um das Vakzin, das letzt­lich die brei­te Bevölkerung erhielt. Dieses wur­de in einem ande­ren Verfahren mit­tels e.coli-Bakterien erzeugt. Das Vakzin habe „teils erheb­li­che Verunreinigungen mit DNA-Molekülen“ ent­hal­ten. Dieses Herstellungsverfahren habe Biontech „Process 2“ genannt…

Rogert steht mit sei­ner Behauptung nicht allein. In einer Vorabveröffentlichung einer kana­di­schen Studie von Ende Oktober kom­men meh­re­re Wissenschaftler mit Blick auf dem nach „Process 2“ pro­du­zier­ten Impfstoff eben­falls zu kri­ti­schen Ergebnissen…

Vor ihnen hat­te sich bereits die fran­zö­si­sche Statistikerin Christine Cotton ähn­lich geäu­ßert. Auch sie hat­te auf die unter­schied­li­chen Herstellungsverfahren ver­wie­sen, was eine hef­ti­ge Reaktion sei­tens eines Netzwerks namens Health Feedback aus­lös­te, das es sich im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Aufgabe gemacht hat, Verschwörungstheorien im Medizinbereich auf­zu­klä­ren. Sie wirft Cotton unzu­rei­chen­de Testmethoden vor. Allerdings stel­len auch die Wissenschaftler, die die­sem Netzwerk ange­hö­ren, fest, dass es zwei Herstellungsprozesse gab. Sie sind jedoch der Ansicht, dass bei­de Verfahren zu einem Impfstoff glei­cher Qualität geführt haben. Die Änderung in der Herstellungsweise sei nur dar­auf zurück­zu­füh­ren gewe­sen, dass Biontech schnell gewal­ti­ge Mengen pro­du­zie­ren muss­te, die sich mit dem Process-1-Verfahren nicht bewäl­ti­gen ließen…«

Als wei­te­re Kritiker wer­den "die bei­den israe­li­schen Forscher Josh Guetzkow und Retsef Levi" und der Mediziner Florian Schilling genannt.

»Was sagen die Hersteller und Kontrolleure? Die Arzneimittelbehörde EMA hat­te in ihrem offi­zi­el­len Bewertungsbericht zum Impfstoff das Problem eben­falls erkannt… Auf Anfrage bestä­tigt die EMA wei­ter: Im ursprüng­li­chen Antrag auf beding­te Zulassung habe Biontech detail­lier­te Prüfergebnisse vor­ge­legt, um nach­zu­wei­sen, dass der nach Verfahren 1 und Verfahren 2 her­ge­stell­te Wirkstoff und das ent­spre­chen­de Endprodukt hin­sicht­lich ihrer bio­lo­gi­schen, che­mi­schen und phy­si­ka­li­schen Eigenschaften ver­gleich­bar sind. Der Nachweis der Vergleichbarkeit sei ein nor­ma­ler Bestandteil der phar­ma­zeu­ti­schen Entwicklung von bio­lo­gi­schen Arzneimitteln und Impfstoffen. Letztlich emp­fahl die EMA die beding­te Zulassung des Impfstoffs, da die Impfung noch immer bes­ser sei als alles ande­re. „Kosten-Nutzen-Analyse“ nennt die EMA die­se Abwägung.

Biontech: Beide Herstellungsverfahren wiesen eine vergleichbare Qualität auf

Eine Biontech-Sprecherin stellt auf Anfrage fest: „Die Herstellungsverfahren im klei­nen Maßstab und im gro­ßen Maßstab wur­den den zustän­di­gen Behörden zur Prüfung vor­ge­legt.“ Beide Herstellungsverfahren wie­sen eine ver­gleich­ba­re Qualität auf..

Der Beitrag "Biontech-Impfstoff für die brei­te Masse wies anfangs erheb­li­che Mängel auf" stammt von The European

Eine Antwort auf „»Der Impfstoffhersteller muss sich vor Gericht gegen Impfopfer wehren.«“

  1. Wären die Hersteller schlau gewe­sen, hät­ten sie nur Kochsalzlösung aus­ge­lie­fert und ein­kas­siert. Dann hät­ten sie wenigs­tens kei­ne gesund­heit­li­chen Schäden ver­ur­sacht. Aber es war zu erwar­ten. Ich habe ja von dem "Impfstoff" ohne­hin nichts gehal­ten, aber schon damals galt für mich auch das Argument, soll­te sich mich hin­sicht­lich des "Impfstoffes" irren, so kann ich mir nicht vor­stel­len, dass die Produktion so schnell der­art hoch­ska­lie­ren kann, ohne Qualitätseinbußen zu haben. Dieses Argument hat­te ich auch bei den Tests im Sommer 2020 geäu­ßert: Selbst wenn der Test gut und sin­nig sei, so ist es nicht mög­lich, die Testzahlen so zu stei­gen, ohne dass man Qualitätsverluste hät­te. Auch die gab es. Natürlich gab es auch Cleverle, die ein­fach ran­do­mi­siert die Testergebnisse pro­du­ziert haben… Wozu noch in ein Labor ein­schi­cken? "Symptomlos krank" war Teil der "neu­en Normalität". Nicht, dass ich die­se Betrug in Testzentren gut gehei­ßen hät­te, aber es war schon 'ne Mischung aus Robin Hood und Till Eulenspiegel.

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