Die Durchimpfungsrate der COVID-Schutzimpfung stagniert weiter, daher ist jetzt die Zeit für außergewöhnliche Maßnahmen gekommen, sagt der Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

Keine Panik, er meint, "Impfwillige" sol­len Steuererleichterungen bekom­men. Eine beach­tens­wer­te außer­ge­wöhn­li­che Maßnahme ist auch dies:

»Das Betreten der Räumlichkeiten der Österreichischen Ärztekammer, Weihburggasse 10–12, ist nur mehr nach der 1G-Regel (Personen mit voll­stän­di­gem Impfschutz sowie gene­se­ne Personen mit min­de­stens einer Impfung) gestattet. 

Eine Ausnahme gibt es nur für Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Rechtsvertreter, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer auf­su­chen, wobei in die­sem Fall die 3G-Regelung (gene­sen, gete­stet, geimpft) ein­zu­hal­ten ist. Eine ent­spre­chen­de Registrierung im Eingangsbereich ist erforderlich.

In allen öffent­lich zugäng­li­chen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume etc.) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht (Ausnahmen sie­he aktu­el­le Verordnung). Für unge­impf­te Personen ent­spre­chend der Ausnahmeregelung gilt dies auch in allen wei­te­ren Räumlichkeiten, ins­be­son­de­re in allen Büroräumlichkeiten…

Ich dan­ke Ihnen allen für den uner­müd­li­chen Einsatz in die­ser Krisenzeit.

Thomas Szekeres,
Präsident der Österreichischen Ärztekammer«
aerz​te​kam​mer​.at (8.10.)

4 Antworten auf „Die Durchimpfungsrate der COVID-Schutzimpfung stagniert weiter, daher ist jetzt die Zeit für außergewöhnliche Maßnahmen gekommen, sagt der Präsident der Österreichischen Ärztekammer.“

  1. FFP-2-Maskenpflicht in den Sanitärräumlichkeiten. (???)

    aus
    https://​www​.arbeits​rech​te​.de/​a​r​b​e​i​t​s​s​t​a​e​t​t​e​n​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​t​o​i​l​e​t​t​en/
    "Toiletten müs­sen immer eine Möglichkeit bie­ten, sie sicht­ge­schützt zu verschließen."

    Diese Bedingung ist in den Räumlichkeiten der Österreichischen Ärztekammer wohl nicht existent.
    Sonst könn­te man ja die Einhaltung der auf­er­leg­ten FFP-2-Maskenpflicht nicht kontrollieren.
    Oder meint "Sanitärräumlichkeiten" einen rusti­ka­len Donnerbalken?
    Würde mich bei dort offen­bar anwe­sen­den ver­meint­li­chen Schluchtenschei§§§rn nicht verwundern.

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