Frisch geimpft ist halb geschützt

Bitte ach­ten Sie dar­auf, daß Sie nur fri­sche Impfstoffe zu sich neh­men! Nur so kön­nen Sie den 50-pro­zen­ti­gen Schutz für zwei Monate genießen.

aerz​te​blatt​.de (19.12.23)

»Berlin – Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) senkt eine fri­sche Coronaimpfung nicht nur das Risiko einer schwe­ren COVID-19-Erkrankung, son­dern auch erheb­lich die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Risiko für eine Infektion sei „für maxi­mal zwei Monate nach der Impfung deut­lich abge­senkt, man schätzt unge­fähr um 50 Prozent“, sag­te Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe heu­te...

Die Impfung schützt indi­rekt auch „gering­fü­gig“ vor der Gefahr, ande­re Menschen anzu­stecken, sag­te Lauterbach.… 

Lauterbach beklag­te indes die aktu­ell nied­ri­ge Anzahl an Menschen, die sich eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus geholt hät­ten. Diese sei viel zu gering und „abso­lut ent­täu­schend“. Ein Grund dafür sei, dass inzwi­schen mehr über die Impfnebenwirkungen dis­ku­tiert wer­de als über den „Segen der Impfung“. Dabei sei­en schwer­wie­gen­de Nebenwirkungen der Impfung „sehr sel­ten“…«

14 Antworten auf „Frisch geimpft ist halb geschützt“

  1. Die Causa Corona V: Ein Impfgeschäft mit vie­len Fragen (20.12.2023)

    "Ein bel­gi­scher Bürger wirft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Amtsanmaßung sowie Überschreitung ihrer Befugnisse vor. War der Deal mit Pfizer rech­tens? Und wie steht es um Transparenz und Informationsfreiheit in der EU? Eine fran­zö­si­sche Anwältin hat vie­le Fragen. .. "

    https://​www​.cice​ro​.de/​k​u​l​t​u​r​/​d​i​e​-​c​a​u​s​a​-​c​o​r​o​n​a​-​v​-​e​u​-​k​o​m​m​i​s​s​i​o​n​-​v​o​n​-​d​e​r​-​l​e​yen
    https://​nit​ter​.net/​c​i​c​e​r​o​_​o​n​l​i​n​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​7​3​7​4​4​9​3​9​5​2​6​6​7​1​2​044

    Sehr lesen­wert. Ohne Bezahlschranke.

  2. 50 pro­zent heißt: fif­ty fifty.
    es kann sein, es kann aber auch nicht sein.
    es ist viel­leicht kein glücks­spiel, weil man vor­aus­set­zun­gen hat, man ist gesund oder ange­schla­gen, geschwächt, krank.

  3. Was Lauterbach nicht ver­wer­tet, darf die Hohepriesterin des "Ethikrats" ver­kau­fen. Ihren neue­sten Scheiß hat Volker Birk in sei­nem Blog auf­ge­grif­fen (pfui).

    Wenn die Rechtfertigungsblondine eine Studie emp­fiehlt, die “bewei­sen” soll, dass unge­impf­te Kinder öfter “Long Covid” krie­gen, dann lohnt ein zwei­ter Blick
    https://blog.fdik.org/2023–12/s1703081807

    Diese "Veröffentlichung" wur­de für Leute wie Alena Buyx geschrieben.

    Als wei­te­re Leseprobe noch so ein fei­nes Werk der Autorin Shannon Hall:
    https://www.nature.com/articles/d41586-023–03910‑w

    Shannon Hall is a free­lan­ce sci­ence jour­na­list in Colorado. (Nature)

  4. "Das Risiko für eine Infektion sei „für maxi­mal zwei Monate nach der Impfung deut­lich abge­senkt, man schätzt unge­fähr um 50 Prozent“, sag­te Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe heute…"

    Früher wie auch heu­te nichts wei­ter als maxi­ma­ler BULLSHIT, denn die modRNA-Injektion erzeu­gen KEINERLEI muko­sa­le Immunität! Sie mode­ri­en also weder die Möglichkeit, sich zu infi­zie­ren noch das Potential zur Weitergabe des Erregers.

    Für mich ist die­ser Mann ein schmie­ri­ger [ZENSUR! weil ich wegen angeb­li­cher Beleidigung in einem Kommentar schon ein­mal ein teu­res Verfahren hat­te, AA]. Dass sol­cher­lei Aussagen ohne jeg­li­che Konsequenzen blei­ben, belegt u.a. das ulti­ma­ti­ve Versagen unse­res soge­nann­ten "Rechtsstaats".

    1. @André B. :
      "Dass sol­cher­lei Aussagen ohne jeg­li­che Konsequenzen blei­ben, belegt u.a. das ulti­ma­ti­ve Versagen unse­res soge­nann­ten "Rechtsstaats".

      Nein, belegt es nicht, denn Lügen, egal wie dick, sind in unse­rem Recht nicht straf­bar – es sei denn, es geht um einen geld­wer­ten Vorteil für Dich per­sön­lich ("Betrug"), oder vor/gegenüber einem Gericht ("Meineid"). Kann man doof fin­den, ist aber so.

      1. @Boris Büche

        "es sei denn, es geht um einen geld­wer­ten Vorteil für Dich per­sön­lich ("Betrug")"

        Das "ulti­ma­ti­ve Versagen" defi­niert sich mei­ner Ansicht nach eben schon in der Ausgestaltung und Auslegung unse­rer exi­stie­ren­den Rechtsordnung. Aufgrund der Position als Gesundheitsminister müss­te nach mei­nem Empfinden eine ganz beson­de­re Pflicht zur wahr­heits­ge­mä­ßen Angabe gegen­über der Öffentlichkeit bestehen, die folg­lich bei vor­sätz­li­cher bzw. fahr­läs­si­ger Vernachlässigung jener Verpflichtung auch beson­ders hart bestraft wer­den soll­te (müss­te).

        Außerdem wäre es inter­es­sant zu erfah­ren (es müss­te zwangs­läu­fig eru­iert wer­den), ob denn Herr Lauterbach Aktien von Biontech besitzt oder ander­wei­ti­ge finan­zi­el­le Zuwendungen erhal­ten hat,

        Des Weiteren ver­stösst Herr Lauterbach nicht das erste Mal gegen § 3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG):

        "Unzulässig ist eine irre­füh­ren­de Werbung. Eine Irreführung liegt ins­be­son­de­re dann vor,

        1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder ande­ren Mitteln eine the­ra­peu­ti­sche Wirksamkeit oder Wirkungen bei­gelegt wer­den, die sie nicht haben,

        2. wenn fälsch­lich der Eindruck erweckt wird, daß

        a) ein Erfolg mit Sicherheit erwar­tet wer­den kann,
        b) bei bestim­mungs­ge­mä­ßem oder län­ge­rem Gebrauch kei­ne schäd­li­chen Wirkungen eintreten,
        c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs ver­an­stal­tet wird,

        3. wenn unwah­re oder zur Täuschung geeig­ne­te Angaben

        a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder ande­ren Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
        b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie täti­gen oder tätig gewe­se­nen Personengemacht wer­den." (1)

        Rechtspolitisch ist das in Nr. 18 des Anhangs ent­hal­te­ne Verbot aller­dings nicht kon­se­quent. denn es rich­tet sich allein gegen irre­füh­ren­de Angaben zu einer Heilwirkung, erfasst aber z. B. nicht den Fall einer Werbeaussage über die angeb­li­che Eignung eines Produkts, eine Krankheit zu ver­hü­ten. Es leuch­tet jedoch über­haupt nicht ein, war­um z.B. die Aussage, irgend­ein Wundermittel kön­ne "Corona hei­len" nach Nr. 18 des Anhangs per-se ver­bo­ten ist, wäh­rend z. B. die Aussage, ein Produkt kön­ne die Infektion mit "Corona ver­hü­ten", von die­sem Tatbestand nicht erfasst ist.

        (1) Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) § 3 >>> https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​h​e​i​l​m​w​e​r​b​g​/​_​_​3​.​h​tml

    2. @AA

      "Für mich ist die­ser Mann ein schmie­ri­ger [ZENSUR! weil ich wegen angeb­li­cher Beleidigung in einem Kommentar schon ein­mal ein teu­res Verfahren hat­te, AA]. "

      Da haben Sie völ­lig Recht und gar kein Problem!

      1. @André B.: Danke für das Verständnis. Es ist nicht mei­ne Art, in den Texten ande­rer her­um­zu­pfu­schen. Wenn ich es aus­nahms­wei­se tue, dann wenig­stens transparent.

  5. Das E-Rezept - „Rufen Apotheken derzeit E-Rezepte über den QR-Code ihrer Kund:innen ab, kann es zu Überraschungen kommen. sagt:

    Das E‑Rezept wird zum 1. Januar 2024 in Deutschland ver­pflich­tend eingeführt…

    Powidatschl/ Dezember 20, 2023
    Ist das E‑Rezept denn sicher?

    Lauterbach sagt Ja. In sei­nem Videoclip nimmt er dazu ab Minute 2:10 Stellung und erklärt: „Es ist nicht mög­lich, dass das E‑Rezept ein­ge­löst wird unbe­fug­ter­wei­se. Es kann auch nie­mand hin­ein­se­hen. Das E‑Rezept ist so codiert, so abge­si­chert, dass es von außen nicht angreif­bar ist.“

    Das Internet-Magazin Apotheke adhoc informiert 

    in einem Beitrag vom 19.12.2023 alar­mie­rend anderes: 

    „Rufen Apotheken der­zeit E‑Rezepte über den QR-Code ihrer Kund:innen ab, kann es zu Überraschungen kommen. 

    Vermehrt berich­ten Inhaber und Inhaberinnen, dass neben der eigent­li­chen Verordnung auch Rezepte von völ­lig frem­den Personen ange­zeigt wurden.“

    Datenschutz eRezept Gesundheitsdaten Karl Lauterbach
    Patientendaten Telematikinfrastruktur 

    https://​ddrm​.de/​d​a​s​-​e​-​r​e​z​e​p​t​-​w​i​r​d​-​z​u​m​-​1​-​j​a​n​u​a​r​-​2​0​2​4​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​v​e​r​p​f​l​i​c​h​t​e​n​d​-​e​i​n​g​e​f​u​e​h​rt/

  6. 22 Kassen ermög­li­chen Grippeimpfung in Apotheken

    Immer mehr gesetz­lich Versicherte im Alter von 18 bis 59 Jahren kön­nen sich in der Apotheke kosten­frei gegen die Virusgrippe imp­fen lassen.
    Von die­ser Möglichkeit pro­fi­tie­ren inzwi­schen Versicherte von ins­ge­samt 22 bun­des­weit geöff­ne­ten Krankenkassen.
    Anne Orth 21.12.2023 14:00 Uhr 

    https://​www​.phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de/​2​2​-​k​a​s​s​e​n​-​e​r​m​o​e​g​l​i​c​h​e​n​-​g​r​i​p​p​e​i​m​p​f​u​n​g​-​i​n​-​a​p​o​t​h​e​k​e​n​-​1​4​4​4​43/

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