Lockdown mit Löchern – was wo gilt

»Schule, Kitas, Kontakte, Bewegungsradius – die ver­ein­bar­ten schär­fe­ren Corona-Regeln set­zen die Bundesländer höchst unter­schied­lich um. Es ist ein Lockdown mit Löchern. Was wo ab heu­te gilt – der Überblick.

Alle Bundesländer haben inzwi­schen die Bund-Länder-Beschlüsse in Landesrecht umge­setzt. Zum Teil mit erheb­li­chen Abweichungen. So fällt der Lockdown mal stren­ger, mal weni­ger streng aus. Es gibt unter­schied­li­che Regeln für Schulen, Kitas, Kontakte und den Bewegungsradius.«

Das ist nach­zu­le­sen auf tages​schau​.de am 11.1. Offenbar wirkt sich das Virus regio­nal und je nach Uhrzeit höchst unter­schied­lich auf Kinder, Demonstrierende und son­sti­ge BürgerInnen aus. In Thüringen sind gar "Sitzungen von Kommunalparlamenten ver­bo­ten". Hier eini­ge der schön­sten Regeln:

»Hamburg

… Die Kindertagesstätten blei­ben in Hamburg geöff­net, der Regelbetrieb in der Kita-Betreuung wird aber ein­ge­schränkt, die Öffnungszeiten wer­den auf die Zeit von 8 bis 15 Uhr begrenzt. Eltern, so heißt es, sei­en dazu ange­hal­ten, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken.

Die Anwesenheitspflicht in den Schulen bleibt bis zum 31. Januar auf­ge­ho­ben – aus­ge­nom­men bei Prüfungen. Eltern kön­nen ent­schei­den, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause ler­nen sol­len. Für Kinder, die in der Schule ler­nen, gibt es zwi­schen 8 und 16 Uhr Betreuungsangebote.

Ob auch Hamburg die 15-Kilometerregel umsetzt, ist unklar.«

Uneingeschränkter Spitzenreiter bei Alleingängen ist Thüringen:

»Thüringen

In Thüringen sind die neu­en Regeln seit Sonntag in Kraft. Hier wird emp­foh­len, alle Versorgungsgänge und son­sti­gen Aktivitäten inner­halb eines Radius von 15 Kilometern zu erledigen.

Eine strik­te 15-Kilometer-Grenze gilt ab heu­te im beson­ders von Corona betrof­fe­nen Landkreis Hildburghausen. Sport und Bewegung im Freien sind nur im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort erlaubt. Versammlungen, Gottesdienste und Sitzungen von Kommunalparlamenten sind ver­bo­ten. Bei Verstößen dro­hen Geldbußen bis 25.000 Euro.

Die Teilnehmerzahl von Versammlungen wird auf 25 Personen begrenzt, wenn ein Landkreis oder eine kreis­freie Stadt einen Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf Tagen inner­halb einer Sieben-Tage-Woche überschreitet

Die Winterferien an den Schulen wer­den auf die letz­te Januar-Woche vorgezogen…

Niedersachsen

In Niedersachsen gel­ten die neu­en Einschränkungen seit Sonntag. Die 15-km-Regel in Hotspots über­lässt das Land den Kommunen. Dann soll aber die Wohnadresse und nicht der Wohnort zum Ausgangspunkt des 15-Kilometer-Radius werden.

Bei den Kontaktbeschränkungen macht Niedersachsen eine Ausnahme bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt leben­den Eltern. Zudem wur­den die Kontaktregeln für Kleinkinder gelockert. Kinder bis drei Jahre dür­fen dem­nach bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein.

Bei den ver­schärf­ten Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer ist Niedersachsen stren­ger, als es der Bund-Länder-Beschluss vor­sieht. Auch Menschen, die eine zwei­fa­che Impfung gegen eine Corona-Infektion nach­wei­sen kön­nen und sol­che, die bereits eine Corona-Infektion durch­ge­macht haben, müs­sen in Quarantäne.

Bei den Schulen geht Niedersachsen einen eige­nen Weg: An Grundschulen gibt es in der ersten Woche nach den Ferien Distanzunterricht, anschlie­ßend bis zum Halbjahresende Unterricht im Wechselmodel. 

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Hotspot-Kreise ver­pflich­tet, ihren Bürgern einen 15-Kilometer-Radius vor­zu­schrei­ben. Voraussetzung: Sie über­schrei­ten fünf Tage hin­ter­ein­an­der Werte von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche. Der Abstand wird ab den Grenzen von Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinde gemes­sen. Ausnahmen sind trif­ti­ge Gründe wie Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten, und wer zur Arbeit muss.

Zudem könn­te es sein, dass bald alle Bewohner des Bundeslandes die 15-Kilometer-Regel ein­hal­ten müs­sen. Falls es lan­des­weit über fünf Tage am Stück mehr als 200 nach­ge­wie­se­ne Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche geben, dann wer­de das Kabinett die Bewegungseinschränkung auf das gan­ze Land aus­wei­ten, kün­dig­te Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an. Am Freitag lag der lan­des­wei­te Wert mit 202,5 erst­mals wie­der über die­ser Marke.

Die neue Corona-Verordnung des Landes ver­ein­facht es Kommunen zudem, belieb­te Ausflugsziele abzu­rie­geln. Die Verantwortlichen vor Ort kön­nen ver­bie­ten, gan­ze Gemeinden aber auch ein­zel­ne Wanderwege, Ski- und Rodelhänge oder enge Gassen und Aussichtspunkte zu betreten.

Sachsen

Als ein­zi­ges Bundesland hat Sachsen den Lockdown bereits um eine Woche bis zum 7. Februar ver­län­gert. Ab heu­te sind pri­va­te Kontakte nur noch zwi­schen Personen eines Haushalts mit einer ande­ren Person erlaubt – Ausnahmen gel­ten für Familien oder Nachbarn, die sich im Lockdown bei der Kinderbetreuung unter­stüt­zen. Diese Kinder unter 14 Jahren dür­fen sich aus maxi­mal zwei Haushalten treffen.

Die 15-Kilometer-Regel wen­det Sachsen schon seit Mitte Dezember an, außer­dem gel­ten wei­ter­hin Ausgangsbeschränkungen. Schulen und Kitas blei­ben geschlos­sen. Es gibt eine Notbetreuung. Nach bis­he­ri­ger Planung könn­ten sie am 8. Februar wie­der öff­nen. Die erste Februarwoche ist eine Winterferienwoche, die zwei­te wird auf die erste Aprilwoche ver­legt.«

Gemeint ist ver­mut­lich nicht die zwei­te Februarwoche…

»Berlin

In der Hauptstadt gel­ten die schär­fe­ren Lockdown-Regeln seit Sonntag. Allerdings auch hier mit Ausnahmen: So sind Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren von den stren­gen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Schulen und Kitas blei­ben für den Präsenzunterricht vor­erst bis zum 25. Januar geschlossen. 

Eine Ausgangssperre gibt es nicht. Für das Verlassen der Wohnung braucht man bis zum 31. Januar aber einen trif­ti­gen Grund – dazu zäh­len etwa: Arztbesuche, Einkäufe, Schule, Arbeit, Sport, Gassi-Gehen oder Gartenpflege.«

Damit haben am Sonntag zehn­tau­sen­de Menschen gegen die Verordnung ver­sto­ßen, als sie in Parks und Wäldern unter­wegs waren.

»Brandenburg

Hier gilt die neue Corona-Schutzverordnung bereits seit Samstag. Auch Brandenburg nimmt Kinder bis zum voll­ende­ten 14. Lebensjahr von den stren­gen Kontaktbeschränkungen aus.

Schulen blei­ben geschlos­sen, mit Ausnahme der Abschlussklassen und bestimm­ter Förderschulen…

Kitas blei­ben geöff­net. Eltern sol­len ihre Kinder aber wenn mög­lich zuhau­se betreu­en. Alleinerziehende haben ab Montag, 18. Januar, einen Anspruch auf Notbetreuung. In Kreisen mit einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder dar­über wer­den die Kitas geschlos­sen – das gilt der­zeit etwa im Kreis Oberspreewald-Lausitz.

Die 15-Kilometer-Regel wen­det Brandenburg in Hotspots an, das zielt beson­ders auf tou­ri­sti­sche Ausflügler.1

Bayern

Ab heu­te gel­ten in Bayern die schär­fe­ren Maßnahmen. Bei den stren­ge­ren Kontaktbeschränkungen sind Kinder unter 14 Jahren aus­ge­nom­men, die im Lockdown regel­mä­ßig von einer fest gewähl­ten wei­te­ren Familie betreut wer­den. So will die Landesregierung die Kinderbetreuung unter Familien und Nachbarn gewährleisten.

Denn Schulen und Kitas blei­ben bis auf eine Notbetreuung geschlossen…

Es gilt zudem eine ein­ge­schränk­te Bewegungsfreiheit für Menschen in Hotspots. Sie dür­fen sich nur noch inner­halb eines Radius von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewe­gen. Touristische Tagesausflüge zäh­len nicht Grund für eine Ausnahme.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen bezie­hen sich die Kontaktregeln auf den öffent­li­chen Raum und nicht auf den pri­va­ten Raum. Ein Verbot wäre in der Praxis nicht kon­trol­lier­bar, so das Argument. Die Landesregierung emp­fiehlt, sich an die Regeln auch im pri­va­ten Bereich zu hal­ten und sozia­le Kontakte auf das wirk­lich Nötigste zu beschrän­ken. Die Verordnung unter­sagt aber gene­rell Partys und ähn­li­che Feiern.

In der ab heu­te gel­ten­den neu­en Corona-Schutzverordnung ist die 15-Kilometer-Regel nicht ent­hal­ten. Es gibt auch kei­nen Automatismus, dass die Regel ab einem bestimm­ten Wert greift. Vielmehr soll sie Teil der zusätz­li­chen Maßnahmen sein, zu denen kreis­freie Städte und Kreise bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bin­nen sie­ben Tagen in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium grei­fen kön­nen. Von den 53 kreis­frei­en Städten und Kreisen in NRW hat bis­her kei­ne Region ange­kün­digt, die­ses Mittel anwen­den zu wollen.

Die Schülerinnen und Schüler sol­len kom­plett zu Hause unter­rich­tet wer­den. Zugleich bie­ten die mehr als 10.000 Kitas in dem Bundesland ab heu­te nur noch eine ein­ge­schränk­te Betreuung mit weni­ger Stunden an. Und auch hier gilt: Wenn mög­lich, sol­len Eltern ihre Kinder ganz zu Hause lassen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein blei­ben Schulen und Kitas wei­ter­hin wei­test­ge­hend geschlossen…

Auch in Schleswig-Holstein könn­te eine mög­li­che Bewegungseinschränkung in Hotspots auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort gel­ten. Es soll aber kei­nen Automatismus bei Überschreiten der 200er-Inzidenz geben. Diese Regel wird in den Maßnahmenkatalog eines bestehen­den Erlasses auf­ge­nom­men, der für Kreise und kreis­freie Städte mit über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner inner­halb von sie­ben Tagen vor­ge­se­hen ist.

Von den Kontaktbeschränkungen sol­len zwei Bereiche aus­ge­nom­men sein: Die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen fällt nicht darunter.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg weicht bei sei­nen Regeln zum Teil vom Bund-Länder-Beschluss ab. Bei den Kontaktbeschränkungen wer­den etwa Kinder nicht mit­ge­zählt

Und auch bei der Kinderbetreuung gibt es eine Abweichung. Eine Familie kann mit einer wei­te­ren Familie in einer Betreuungsgemeinschaft Kinder wech­sel­sei­tig betreu­en. Es müs­sen wäh­rend des Lockdowns aber immer die­sel­ben zwei Familien sein.

Baden-Württemberg hat die 15-Kilometer-Regeln nicht ein­ge­führt, im Land gel­ten aller­dings bereits stren­ge Ausgangsregeln…

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind bei den Kontaktbeschränkungen Kinder bis ein­schließ­lich sechs Jahren von der Regelung ausgenommen…

Auch in Rheinland-Pfalz soll es kei­ne auto­ma­ti­sche Einschränkung beim Bewegungsradius auf 15 Kilometer geben. ..

Kommunen und Kreise kön­nen aber noch stren­ge­re Regeln erlas­sen. Das Haus darf dann nur noch aus trif­ti­gen Gründen ver­las­sen wer­den. Dies wur­de unter ande­rem bereits in Ludwigshafen, Speyer und Pirmasens umgesetzt…

Die Präsenzpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist für den gesam­ten Januar ausgesetzt. 

Kindertagesstätten blei­ben geöff­net. Es gilt aber ein drin­gen­der Appell, Kinder zuhau­se zu las­sen, wo immer dies mög­lich ist.

Saarland

Im Saarland wird die 15-Kilometer-Einschränkung abge­mil­dert. Dabei wer­den nur tages­tou­ri­sti­sche Reisen ver­bo­ten. So soll es wei­ter­hin mög­lich sein, Angehörige zu besu­chen, die wei­ter als 15 Kilometer ent­fernt wohnen.

Auch im Saarland sol­len Schülerinnen und Schüler wei­ter­hin zuhau­se bleiben…

Bei den Kontaktregeln gibt es im Saarland Ausnahmen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen und Kindern. Auch sind feste orga­ni­sier­te Gemeinschaften zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren zwei­er Hausstände sind erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern darf nun nur mehr ein Haushalt eine wei­te­re Person tref­fen. Allerdings wer­den Kinder – wenn dies für die Betreuung not­wen­dig ist – bis zum Alter von zwölf Jahren davon aus­ge­nom­men. Es ist dabei aber egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht – oder eine Person eine Familie.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt nun für Hotspot die 15-Kilometer-Regel. In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bin­nen einer Woche dür­fen sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse ent­fer­nen, sofern kein trif­ti­ger Grund vor­liegt – wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Ausgangspunkt ist die Wohnadresse. Zudem sol­len in Hochrisikogebieten Ausgangsbeschränkungen zwi­schen 21 und 6 Uhr gel­ten. Bisher betrifft dies nur die Mecklenburgische Seenplatte. Ludwigslust-Parchim droht aber eben­falls bald zum Corona-Hochrisikogebiet zu werden.

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen kön­nen wie­der in die Schule gehen, müs­sen es jedoch nicht… Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreu­en kön­nen, kön­nen sie wei­ter­hin in die Kita brin­gen. Die Betreuungszeit wird nicht eingeschränkt.

Bremen

In Bremen wer­den die Kontaktbeschränkungen locke­rer aus­ge­legt, denn Kinder bis zwölf Jahren zäh­len nicht dazu. Ein Haushalt darf also Besuch von einer Person bekom­men, die Kinder bis zwölf Jahren mit­brin­gen kann.

Auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots legt Bremen locke­rer aus. Auf die 15-Kilometer-Regel wird vor­erst ver­zich­tet. Die Inzidenzwerte in dem Bundesland lie­gen der­zeit auch weit unter der 200er-Marke.

Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis Ende Januar aus­ge­setzt. Eltern kön­nen selbst ent­schei­den, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Abschlussklassen sind im Wechselunterricht.

Hessen

Ab heu­te gilt eine stren­ge Kontaktbeschränkung, jedoch mit Ausnahmen für die gemein­sa­me Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Betreuung unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Personen.

Die Schulen blei­ben offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 ent­fällt aber. Ab der 7. Klasse gibt es Distanzunterricht. Für Kita-Kinder gilt seit dem 16. Dezember: Nur im Notfall sol­len Eltern sie dort betreu­en lassen.

In Corona-Hotspots (Kreise oder Städte mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 200 an drei Tagen in Folge) kön­nen nächt­li­che Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr ver­hängt wer­den. Zudem gilt die 15-Kilometer-Regel rund um die Wohnanschrift. Damit sol­len Ausflüge unter­bun­den wer­den.«

Das alles ist logisch und streng wis­sen­schaft­lich begründet.

1 Ein Leser weist dar­auf hin, daß in Brandenburg sich der 15 Kilometer-Radius auf den jewei­li­gen Landkreis / die kreis­freie Stadt bezieht (s. osl​-online​.de).

(Hervorhebungen nicht im Original.)

18 Antworten auf „Lockdown mit Löchern – was wo gilt“

  1. Gut, dass jetzt end­lich und für alle nach­voll­zieh­bar Klarheit herrscht.

    Hildegard emp­fiehlt

    »Gegen unmä­ssi­ges Lachen

    Wer durch unmä­ssi­ges Lachen erschüt­tert Schmerzen hat, pul­ve­ri­si­re Muscatnuss, füge die Hälfte Zucker hin­zu und thue dies in erwärm­ten Wein und trin­ke ihn nüch­tern und nach dem Frühstück.«

  2. Dabei müs­sen Mund-Nasen-Masken unter­halb einer Temperatur von zwölf Grad an gera­den Tagen mit einem UV-Index klei­ner vier in Straßen mit mehr als neun Buchstaben in den Stadtteilen mit der höch­sten Amseldichte wochen­tags zwi­schen 5.45 Uhr und 22.08 Uhr getra­gen wer­den. Ausnahmen gibt es nur für Schulkinder ohne Blinddarm (diens­tags), Frauen mit dem Sternzeichen Wassermann (außer Aszendent Waage), Busfahrer im Dienst und für Trottel.
    https://​www​.spie​gel​.de/​n​e​t​z​w​e​l​t​/​n​e​t​z​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​h​u​r​r​a​-​d​i​e​-​n​e​u​e​n​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​s​i​n​d​-​d​a​-​e​i​n​e​-​s​a​t​i​r​e​-​v​o​n​-​s​a​s​c​h​a​-​l​o​b​o​-​a​-​7​5​1​4​8​4​a​d​-​6​f​a​c​-​4​6​5​5​-​b​1​1​6​-​6​0​5​9​f​7​b​e​f​cd6

    (Sascha Lobo ist abso­lut (!) auf Regierungslinie, aber der Unsinn der Maßnahmen ist sogar ihm aufgefallen)

  3. 08.01.21, Niederlange: "Zaun um Bergschenhoek gegen Coronavirus? "Wir sind wahn­sin­nig geworden"
    Rund um eine Grundschule im Dorf Bergschenhoek in Südholland brei­tet sich die bri­ti­sche Variante des Coronavirus aus. Innerhalb weni­ger Wochen wären 30 Infektionen ent­deckt wor­den. Ein Epidemiologe fin­det es "kei­ne schlech­te Idee", das Gebiet um das Dorf mit einem Zaun vom Rest des Landes abzusperren.
    "Wenn es stimmt, dass die Ausbreitung der bri­ti­schen Variante immer noch lokal begrenzt ist, könn­te das hel­fen, die Leute dort zu hal­ten. Sie kön­nen sehen, dass die Menschen immer noch oft ihre Häuser ver­las­sen, vor allem für die Arbeit. Sie könn­ten beson­ders dar­auf auf­merk­sam machen, indem Sie die Arbeitgeber expli­zit dar­auf hin­wei­sen, dass Menschen aus die­ser Region unbe­dingt zu Hause blei­ben müs­sen. Und man könn­te es abschal­ten", sagt der Epidemiologe Frits Roosendaal.
    "Es ist wich­tig, das Virus unter Kontrolle zu hal­ten, solan­ge noch nicht genug Menschen geimpft sind. Deshalb müs­sen wir einen mög­li­chen Peak der bri­ti­schen Variante wirk­lich so lan­ge und so weit wie mög­lich hin­aus­schie­ben", fügt er hinzu.
    Das Wort Zaun weckt in die­sem Fall bei vie­len Menschen nega­ti­ve Assoziationen. "Nein, okay, lasst uns anfan­gen, Zäune um die Städte zu bau­en. Kriegsvereine jetzt zu Recht oder doch nicht?", fragt sich Meinungsmacher Jorn Luka. Publizistin Sietske Bergsma ergänzt: "Unsere Gegenwart ist eigent­lich eine stän­di­ge Geschichtsstunde."
    Bevor man sich ver­sieht, bekommt man eine Art "Lager".
    Programmierer Flavio Pasquino stellt fest, dass "die Ratio kom­plett ver­lo­ren gegan­gen ist" und fragt sich, wie viru­lent die Mutation tat­säch­lich ist. "Soll ich jetzt lachen oder wei­nen? Ich weiß es nicht mehr", sagt Schwester Alicia.
    "Verrückt. Wir sind wahn­sin­nig gewor­den. Setzen Sie sich für Ihre Freiheit ein. Rettet die Kinder", twit­tert Simone Bergmann. "Bevor du es merkst, wirst du eine Art 'Lager' haben. Wenn Dörfer, Städte oder Regionen abge­sperrt wer­den und es Sie nicht betrifft, soll­ten Sie nicht naiv sein. Betrachten Sie das Gesamtbild. Wollen Sie in einer Art China 2.0 leben? Ist es wirk­lich das, was Sie wollen?"
    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)
    https://​www​.nine​for​news​.nl/​h​e​k​-​o​m​-​b​e​r​g​s​c​h​e​n​h​o​e​k​-​t​e​g​e​n​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​w​e​-​z​i​j​n​-​k​r​a​n​k​z​i​n​n​i​g​-​g​e​w​o​r​d​en/

  4. Thüringen:

    „Eine strik­te 15-Kilometer-Grenze gilt ab heu­te im beson­ders von Corona betrof­fe­nen Landkreis Hildburghausen. Sport und Bewegung im Freien sind nur im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort erlaubt. Versammlungen, Gottesdienste und Sitzungen von Kommunalparlamenten sind ver­bo­ten. Bei Verstößen dro­hen Geldbußen bis 25.000 Euro.“

    Zu Satz 2: Wie kann es sich eine Regierung erlau­ben, einem Parlament, wel­cher Bedeutung auch immer, die Zusammenkunft zu ver­bie­ten? Es ist die höch­ste gesetz­ge­ben­de bzw. ent­schei­den­de Institution in der Gemeinschaft. Frage: Wie weit ist es bis bis zu einem faschi­sti­schem System. Schlafen die Väter des Grundgesetzes, wenn sie denn noch leben, wirk­lich tief und fest – und sicher?

  5. Wir sind viel zu gutmütig
    In der Epidemiologie hat der Begriff Lockdown einen prä­zis gefaß­ten Sinn. Sein Gegensatz ist das Erreichen der Herdenimmunität, mt oder ohne Maßnahmen. Was wir bis­her über­wie­gend sehen ist eben nicht ein Lockdown son­dern eine Herdenimmunität-Politik mit aller­lei sinn­vol­len und sinn­lo­sen Zutaten, Varianten von sozia­ler Distanzierung. Diese hal­ten die Ausbreitung des Virus nicht, kön­nen sie höch­stens mehr oder weni­ger verlangsamen.
    Warum aber schlucken wir die­se Verkrüppelung unse­rer Sprache indem wir dafür klag­los ohne Murren die­sen abgrund­tief fal­schen Lockdown-Begriff sel­ber auch benutzen?
    Wie in seli­gen Zeiten („DDR“) muss es „Lockdown“ heißen.
    Nicht lachen. In der Politik geht es immer auch um die Besetzung von Begriffen.

    1. @gelegentlich: Das Wort ist auch in den (west)deutschen Duden erst gera­de auf­ge­nom­men wor­den. Es bedeu­tet danach "Ausgangssperre; Abriegelung". Die DDR hät­te, wenn über­haupt, einen rus­si­schen Begriff genommen.

  6. Dieses Virus ist sehr ver­hand­lungs­be­reit und ein­sich­tig. Von Großkonzernen etc. hält es sich fern, denn die müs­sen weiterlaufen.

  7. Auch die RLP-Regierung tastet sich mit der
    Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
    lang­sam, aber ziel­si­cher an die UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG heran!

    Die poli­tisch und medi­al sug­ge­rier­te MUSS-Regel bzgl. Kontakteinschränkung stellt aller­dings nur einen Appell dar ("wird ange­hal­ten" – "sol­len");
    vor­aus­ei­len­der Gehorsam und Selbstbeschränkungen sind die psy­cho­lo­gisch anvi­sier­ten Ziele!

    Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
    (15. CoBeLVO)
    Vom 8. Januar 2021
    Teil 1
    Allgemeine Schutzmaßnahmen
    § 1
    (1) Jede Person
    wird angehalten,
    nähe­re und län­ge­re Kontakte zu ande­ren Personen auf ein
    Minimum zu redu­zie­ren und den Kreis der Personen, zu denen nähe­re oder län­ge­re Kontakte
    bestehen, mög­lichst kon­stant zu lassen. 

    Private Zusammenkünfte, die in der eige­nen Wohnung oder ande­ren eige­nen geschlos­se­nen Räumlichkeiten stattfinden,
    sollen
    auf die Angehörigen des eige­nen Hausstands und eine Person eines wei­te­ren Hausstands
    beschränkt wer­den, wobei deren Kinder bis ein­schließ­lich sechs Jahre bei der Bestimmung
    der Personenanzahl außer Betracht blei­ben können.

    Siehe dazu auch die ent­spre­chen­de Begründung zur 15. CoBeLVO von RLP

    4. Erläuterungen zu ein­zel­nen Regelungen
    a) Allgemeine Schutzmaßnahmen/Kontaktbeschränkung

    "Es wird daher an die Bürgerinnen und Bürger
    appelliert,
    nähe­re und län­ge­re Begegnungen mit ande­ren Personen auf ein Mindestmaß zu reduzieren"

    Quelle:
    https://​coro​na​.rlp​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​r​e​c​h​t​s​g​r​u​n​d​l​a​g​en/

    P.S. In der ent­spre­chen­den Begründung zur 15. CoBeLVO von RLP (Seite 1, vor­letz­ter Absatz) wer­den auch schon die Grundlagen für wei­te­re Verschärfungen bzw. gericht­li­che Argumentationslinien gelegt:

    Begründung
    1. Ziel

    "Darüber hin­aus wird
    die Entwicklung von Mutationen des SARS-Cov2-Virus mit Besorgnis betrachtet. 

    Der Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell
    ungün­sti­ge­ren Eigenschaften muss mög­lichst weit­ge­hend begrenzt werden."

  8. Wer nicht an Corona stirbt, stirbt bald an Gehirnexplosion.
    Langsam geht mir das alles extremst auf den Sack und ich hab kei­ne Lust mehr, mir gefühlt alle drei Tage, neue, ver­mut­lich völ­lig sinn­lo­se Regeln zu mer­ken und sie (immer wider­wil­li­ger) zu befolgen…

  9. @ aa
    11. Januar 2021 um 14:08 Uhr
    Hihi! Da haben Sie mei­ne Pointe anders auf­ge­faßt. Aus der dama­li­gen vor­herrr­schen­den Meinung in der BRD war die DDR natür­lich kein legi­ti­mer eige­ner Staat. Deshalb hieß es immer „DDR“ und nie DDR. ‑lch sage: wir soll­ten mit der glei­chen Begründung bewußt immer nur von „Lockdown“ spre­chen. In die­sem Fall ist es nicht ein­fach eine ande­re poli­ti­sche Meinung über etwas. Es ist Schwindel das hier Lockdown zu nen­nen. In der Flasche ist eben nicht was auf dem Etikett steht.

  10. Dieses Maßnahmen-Chaos zeigt unab­hän­gig von der Berechtigung oder Nichtberechtigung der­ar­ti­ger Maßnahmen das Totalversagen einer Staatsform namens Föderalismus. Wer beim Thema Bildungspolitik noch nicht gemerkt hat, dass die­se Staatsform in höch­stem Maße kon­tra­pro­duk­tiv ist, soll­te es spä­te­stens jetzt mer­ken. Jeder die­ser 16 Landesfürsten glaubt, schlau­er zu sein als sei­ne 15 Kollegen und die Kandisbunzlerin. Da wer­den Beschlüsse von einem Gremium gefasst, das es gar nicht gibt, und hin­ter­her macht jeder der Beschließenden das, was er oder sie für rich­tig hält. Eine ver­trau­ens­bil­den­de Maßnahme ist wohl etwas anderes.

    1. Falsch! Der Föderalismus soll­te ja eigent­lich genau so etwas ver­hin­dern: eine tota­le Machtkonzentration. Genau der wird ja mit­tels Merkels Kaffeekränzchen, wel­ches das Grundgesetz nicht vor­sieht, fast kom­plett aus­ge­he­belt. Es war ja lei­der auch nicht zu erwar­ten, dass wirk­lich ALLE Parteien und Regierungskonstellationen so etwas wie das Corona-Narrativ in gleich­ge­schal­te­ter Weise durch­drücken könn­ten. Ich habe da auch so eine Vermutung, dass auch des­halb der "Wahl-Unfall" in Thüringen unbe­dingt rück­gän­gig gemacht wer­den muss­te. Würde da auch nur ein vom Bund abwei­chend regier­tes Bundesland einen auf Schweden machen, wäre das für die Pandemiker der Super-Gau gewe­sen. Leider war selbst auf die Linken kein Verlass, Ramelow kämpft ja gera­de mit Söder, dar­um, wer in Sachen reak­tio­nä­rer Politik den Längsten hat.

      Je grö­ßer die Verwaltungseinheiten, desto tota­li­tä­rer wird es. Siehe auch die EU, die sich immer mehr Entscheidungskompetenzen anmaßt. Aber wenn der Great Reset mal da ist und mit ihm die "Weltregierung", brau­chen wir uns um sowas wie Föderalismus kei­ne Sorgen mehr machen. Die bis­he­ri­gen Verwaltungseinheiten stel­len dann nur noch unse­re Gehege dar, die wir nicht mehr ver­las­sen dürfen.

  11. 11.1.21, Landkreis Gifhorn: In 11 von 23 Heimen Corona-Fälle, alle Impfdosen ver­braucht, Kontaktverbot total
    "Landkreis Gifhorn ver­hängt Ausgangs- und Kontaktsperre
    Die Ausgangssperre soll ab Dienstag gel­ten und zunächst bis zum 31. Januar, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr mor­gens gel­ten, sag­te Landrat Andreas Ebel (CDU) bei einer Pressekonferenz am Montag. Nur der Weg zu Arbeit oder in Notfällen, etwa zum Arzt, bleibt erlaubt. Zudem plant der Landkreis ein kom­plet­tes Kontaktverbot außer­halb des eige­nen Haushaltes. Dies soll per Allgemeinverfügung vor­aus­sicht­lich ab Freitag, spä­te­stens ab kom­men­den Montag gel­ten. Für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Personen sei­en Ausnahmen vor­ge­se­hen, sag­te Ebel. Zudem plant der Landkreis eine soge­nann­te Taskforce in Alten- und Pflegeheimen, die von der Polizei unter­stützt wird. So sol­len Hygienevorschriften stär­ker kon­trol­liert werden. …
    Der Gifhorner Polizeichef Thomas Bodendiek kün­dig­te an, zusätz­li­ches Personal bereit­zu­stel­len, das die Regelungen mit der "nöti­gen Bestimmtheit" über­wa­chen wer­de. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, dem dro­hen Bußgelder von meh­re­ren Hundert Euro, im Extremfall bis zu 25.000 Euro.
    Auf die Maßnahme einer mög­li­che Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bewohner auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnsitz, wie es durch die neue Corona-Verordnung mög­lich ist, ver­zich­tet der Landkreis Gifhorn statt­des­sen. "Wir hal­ten das Kontaktverbot für wesent­lich wir­kungs­vol­ler", sag­te Ebel. Die Polizei habe dazu gera­ten. Nächtliche Ausgangssperre und Kontaktverbot sei­en bes­ser zu kon­trol­lie­ren. Zudem gebe es zu vie­le Ausnahmen, zum Beispiel, bei Arztbesuchen. …
    Außerdem for­dert der Landkreis mehr Impfdosen vom Land. Dies erwar­te er vom Land und von Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD), sag­te Ebel. Nur so kön­ne man effek­tiv gegen das Virus vor­ge­hen. Der Landkreis habe bis Montag alle zur Verfügung ste­hen­den Impfdosen verabreicht.
    Ebel führt den sprung­haf­ten Anstieg in der ver­gan­ge­nen Woche vor­nehm­lich auf zwei Ursachen zurück: Zum einen sei­en die Kontakte in den pri­va­ten Haushalten über die Feiertage an Weihnachten und Silvester "sehr groß­zü­gig" aus­ge­legt wor­den, sag­te Ebel. Zudem sei­en Hygeniekonzepte in Heimen nicht ein­ge­hal­ten wor­den. Im Landkreis gibt es nach Angaben des Gesundheitsamtes in 11 von 23 Alten- und Pflegeheimen Corona-Fälle."
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