»Schule, Kitas, Kontakte, Bewegungsradius – die vereinbarten schärferen Corona-Regeln setzen die Bundesländer höchst unterschiedlich um. Es ist ein Lockdown mit Löchern. Was wo ab heute gilt – der Überblick.
Alle Bundesländer haben inzwischen die Bund-Länder-Beschlüsse in Landesrecht umgesetzt. Zum Teil mit erheblichen Abweichungen. So fällt der Lockdown mal strenger, mal weniger streng aus. Es gibt unterschiedliche Regeln für Schulen, Kitas, Kontakte und den Bewegungsradius.«
Das ist nachzulesen auf tagesschau.de am 11.1. (der Links ist nicht mehr vorhanden). Offenbar wirkt sich das Virus regional und je nach Uhrzeit höchst unterschiedlich auf Kinder, Demonstrierende und sonstige BürgerInnen aus. In Thüringen sind gar "Sitzungen von Kommunalparlamenten verboten". Hier einige der schönsten Regeln:
»Hamburg
… Die Kindertagesstätten bleiben in Hamburg geöffnet, der Regelbetrieb in der Kita-Betreuung wird aber eingeschränkt, die Öffnungszeiten werden auf die Zeit von 8 bis 15 Uhr begrenzt. Eltern, so heißt es, seien dazu angehalten, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken.
Die Anwesenheitspflicht in den Schulen bleibt bis zum 31. Januar aufgehoben – ausgenommen bei Prüfungen. Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Kinder, die in der Schule lernen, gibt es zwischen 8 und 16 Uhr Betreuungsangebote.
Ob auch Hamburg die 15-Kilometerregel umsetzt, ist unklar.«
Uneingeschränkter Spitzenreiter bei Alleingängen ist Thüringen:
»Thüringen
In Thüringen sind die neuen Regeln seit Sonntag in Kraft. Hier wird empfohlen, alle Versorgungsgänge und sonstigen Aktivitäten innerhalb eines Radius von 15 Kilometern zu erledigen.
Eine strikte 15-Kilometer-Grenze gilt ab heute im besonders von Corona betroffenen Landkreis Hildburghausen. Sport und Bewegung im Freien sind nur im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort erlaubt. Versammlungen, Gottesdienste und Sitzungen von Kommunalparlamenten sind verboten. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 25.000 Euro.
Die Teilnehmerzahl von Versammlungen wird auf 25 Personen begrenzt, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf Tagen innerhalb einer Sieben-Tage-Woche überschreitet
Die Winterferien an den Schulen werden auf die letzte Januar-Woche vorgezogen…
Niedersachsen
In Niedersachsen gelten die neuen Einschränkungen seit Sonntag. Die 15-km-Regel in Hotspots überlässt das Land den Kommunen. Dann soll aber die Wohnadresse und nicht der Wohnort zum Ausgangspunkt des 15-Kilometer-Radius werden.
Bei den Kontaktbeschränkungen macht Niedersachsen eine Ausnahme bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern. Zudem wurden die Kontaktregeln für Kleinkinder gelockert. Kinder bis drei Jahre dürfen demnach bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein.
Bei den verschärften Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer ist Niedersachsen strenger, als es der Bund-Länder-Beschluss vorsieht. Auch Menschen, die eine zweifache Impfung gegen eine Corona-Infektion nachweisen können und solche, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, müssen in Quarantäne.
Bei den Schulen geht Niedersachsen einen eigenen Weg: An Grundschulen gibt es in der ersten Woche nach den Ferien Distanzunterricht, anschließend bis zum Halbjahresende Unterricht im Wechselmodel.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind Hotspot-Kreise verpflichtet, ihren Bürgern einen 15-Kilometer-Radius vorzuschreiben. Voraussetzung: Sie überschreiten fünf Tage hintereinander Werte von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche. Der Abstand wird ab den Grenzen von Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinde gemessen. Ausnahmen sind triftige Gründe wie Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten, und wer zur Arbeit muss.
Zudem könnte es sein, dass bald alle Bewohner des Bundeslandes die 15-Kilometer-Regel einhalten müssen. Falls es landesweit über fünf Tage am Stück mehr als 200 nachgewiesene Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche geben, dann werde das Kabinett die Bewegungseinschränkung auf das ganze Land ausweiten, kündigte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an. Am Freitag lag der landesweite Wert mit 202,5 erstmals wieder über dieser Marke.
Die neue Corona-Verordnung des Landes vereinfacht es Kommunen zudem, beliebte Ausflugsziele abzuriegeln. Die Verantwortlichen vor Ort können verbieten, ganze Gemeinden aber auch einzelne Wanderwege, Ski- und Rodelhänge oder enge Gassen und Aussichtspunkte zu betreten.
Sachsen
Als einziges Bundesland hat Sachsen den Lockdown bereits um eine Woche bis zum 7. Februar verlängert. Ab heute sind private Kontakte nur noch zwischen Personen eines Haushalts mit einer anderen Person erlaubt – Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich im Lockdown bei der Kinderbetreuung unterstützen. Diese Kinder unter 14 Jahren dürfen sich aus maximal zwei Haushalten treffen.
Die 15-Kilometer-Regel wendet Sachsen schon seit Mitte Dezember an, außerdem gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Es gibt eine Notbetreuung. Nach bisheriger Planung könnten sie am 8. Februar wieder öffnen. Die erste Februarwoche ist eine Winterferienwoche, die zweite wird auf die erste Aprilwoche verlegt.«
Gemeint ist vermutlich nicht die zweite Februarwoche…
»Berlin
In der Hauptstadt gelten die schärferen Lockdown-Regeln seit Sonntag. Allerdings auch hier mit Ausnahmen: So sind Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren von den strengen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Schulen und Kitas bleiben für den Präsenzunterricht vorerst bis zum 25. Januar geschlossen.
Eine Ausgangssperre gibt es nicht. Für das Verlassen der Wohnung braucht man bis zum 31. Januar aber einen triftigen Grund – dazu zählen etwa: Arztbesuche, Einkäufe, Schule, Arbeit, Sport, Gassi-Gehen oder Gartenpflege.«
Damit haben am Sonntag zehntausende Menschen gegen die Verordnung verstoßen, als sie in Parks und Wäldern unterwegs waren.
»Brandenburg
Hier gilt die neue Corona-Schutzverordnung bereits seit Samstag. Auch Brandenburg nimmt Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von den strengen Kontaktbeschränkungen aus.
Schulen bleiben geschlossen, mit Ausnahme der Abschlussklassen und bestimmter Förderschulen…
Kitas bleiben geöffnet. Eltern sollen ihre Kinder aber wenn möglich zuhause betreuen. Alleinerziehende haben ab Montag, 18. Januar, einen Anspruch auf Notbetreuung. In Kreisen mit einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder darüber werden die Kitas geschlossen – das gilt derzeit etwa im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
Die 15-Kilometer-Regel wendet Brandenburg in Hotspots an, das zielt besonders auf touristische Ausflügler.1
Bayern
Ab heute gelten in Bayern die schärferen Maßnahmen. Bei den strengeren Kontaktbeschränkungen sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen, die im Lockdown regelmäßig von einer fest gewählten weiteren Familie betreut werden. So will die Landesregierung die Kinderbetreuung unter Familien und Nachbarn gewährleisten.
Denn Schulen und Kitas bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen…
Es gilt zudem eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Menschen in Hotspots. Sie dürfen sich nur noch innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewegen. Touristische Tagesausflüge zählen nicht Grund für eine Ausnahme.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen beziehen sich die Kontaktregeln auf den öffentlichen Raum und nicht auf den privaten Raum. Ein Verbot wäre in der Praxis nicht kontrollierbar, so das Argument. Die Landesregierung empfiehlt, sich an die Regeln auch im privaten Bereich zu halten und soziale Kontakte auf das wirklich Nötigste zu beschränken. Die Verordnung untersagt aber generell Partys und ähnliche Feiern.
In der ab heute geltenden neuen Corona-Schutzverordnung ist die 15-Kilometer-Regel nicht enthalten. Es gibt auch keinen Automatismus, dass die Regel ab einem bestimmten Wert greift. Vielmehr soll sie Teil der zusätzlichen Maßnahmen sein, zu denen kreisfreie Städte und Kreise bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium greifen können. Von den 53 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW hat bisher keine Region angekündigt, dieses Mittel anwenden zu wollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen komplett zu Hause unterrichtet werden. Zugleich bieten die mehr als 10.000 Kitas in dem Bundesland ab heute nur noch eine eingeschränkte Betreuung mit weniger Stunden an. Und auch hier gilt: Wenn möglich, sollen Eltern ihre Kinder ganz zu Hause lassen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein bleiben Schulen und Kitas weiterhin weitestgehend geschlossen…
Auch in Schleswig-Holstein könnte eine mögliche Bewegungseinschränkung in Hotspots auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort gelten. Es soll aber keinen Automatismus bei Überschreiten der 200er-Inzidenz geben. Diese Regel wird in den Maßnahmenkatalog eines bestehenden Erlasses aufgenommen, der für Kreise und kreisfreie Städte mit über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vorgesehen ist.
Von den Kontaktbeschränkungen sollen zwei Bereiche ausgenommen sein: Die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen fällt nicht darunter.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg weicht bei seinen Regeln zum Teil vom Bund-Länder-Beschluss ab. Bei den Kontaktbeschränkungen werden etwa Kinder nicht mitgezählt…
Und auch bei der Kinderbetreuung gibt es eine Abweichung. Eine Familie kann mit einer weiteren Familie in einer Betreuungsgemeinschaft Kinder wechselseitig betreuen. Es müssen während des Lockdowns aber immer dieselben zwei Familien sein.
Baden-Württemberg hat die 15-Kilometer-Regeln nicht eingeführt, im Land gelten allerdings bereits strenge Ausgangsregeln…
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind bei den Kontaktbeschränkungen Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Regelung ausgenommen…
Kommunen und Kreise können aber noch strengere Regeln erlassen. Das Haus darf dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dies wurde unter anderem bereits in Ludwigshafen, Speyer und Pirmasens umgesetzt…
Die Präsenzpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist für den gesamten Januar ausgesetzt.
Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Es gilt aber ein dringender Appell, Kinder zuhause zu lassen, wo immer dies möglich ist.
Saarland
Im Saarland wird die 15-Kilometer-Einschränkung abgemildert. Dabei werden nur tagestouristische Reisen verboten. So soll es weiterhin möglich sein, Angehörige zu besuchen, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen.
Auch im Saarland sollen Schülerinnen und Schüler weiterhin zuhause bleiben…
Bei den Kontaktregeln gibt es im Saarland Ausnahmen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen und Kindern. Auch sind feste organisierte Gemeinschaften zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren zweier Hausstände sind erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern darf nun nur mehr ein Haushalt eine weitere Person treffen. Allerdings werden Kinder – wenn dies für die Betreuung notwendig ist – bis zum Alter von zwölf Jahren davon ausgenommen. Es ist dabei aber egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht – oder eine Person eine Familie.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt nun für Hotspot die 15-Kilometer-Regel. In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche dürfen sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, sofern kein triftiger Grund vorliegt – wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Ausgangspunkt ist die Wohnadresse. Zudem sollen in Hochrisikogebieten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr gelten. Bisher betrifft dies nur die Mecklenburgische Seenplatte. Ludwigslust-Parchim droht aber ebenfalls bald zum Corona-Hochrisikogebiet zu werden.
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können wieder in die Schule gehen, müssen es jedoch nicht… Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, können sie weiterhin in die Kita bringen. Die Betreuungszeit wird nicht eingeschränkt.
Bremen
In Bremen werden die Kontaktbeschränkungen lockerer ausgelegt, denn Kinder bis zwölf Jahren zählen nicht dazu. Ein Haushalt darf also Besuch von einer Person bekommen, die Kinder bis zwölf Jahren mitbringen kann.
Auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots legt Bremen lockerer aus. Auf die 15-Kilometer-Regel wird vorerst verzichtet. Die Inzidenzwerte in dem Bundesland liegen derzeit auch weit unter der 200er-Marke.
Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis Ende Januar ausgesetzt. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Abschlussklassen sind im Wechselunterricht.
Hessen
Ab heute gilt eine strenge Kontaktbeschränkung, jedoch mit Ausnahmen für die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen.
Die Schulen bleiben offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt aber. Ab der 7. Klasse gibt es Distanzunterricht. Für Kita-Kinder gilt seit dem 16. Dezember: Nur im Notfall sollen Eltern sie dort betreuen lassen.
In Corona-Hotspots (Kreise oder Städte mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 200 an drei Tagen in Folge) können nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt werden. Zudem gilt die 15-Kilometer-Regel rund um die Wohnanschrift. Damit sollen Ausflüge unterbunden werden.«
Das alles ist logisch und streng wissenschaftlich begründet.
1 Ein Leser weist darauf hin, daß in Brandenburg sich der 15 Kilometer-Radius auf den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt bezieht (s. osl-online.de).
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Gut, dass jetzt endlich und für alle nachvollziehbar Klarheit herrscht.
Hildegard empfiehlt
»Gegen unmässiges Lachen
Wer durch unmässiges Lachen erschüttert Schmerzen hat, pulverisire Muscatnuss, füge die Hälfte Zucker hinzu und thue dies in erwärmten Wein und trinke ihn nüchtern und nach dem Frühstück.«
Dabei müssen Mund-Nasen-Masken unterhalb einer Temperatur von zwölf Grad an geraden Tagen mit einem UV-Index kleiner vier in Straßen mit mehr als neun Buchstaben in den Stadtteilen mit der höchsten Amseldichte wochentags zwischen 5.45 Uhr und 22.08 Uhr getragen werden. Ausnahmen gibt es nur für Schulkinder ohne Blinddarm (dienstags), Frauen mit dem Sternzeichen Wassermann (außer Aszendent Waage), Busfahrer im Dienst und für Trottel.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/corona-hurra-die-neuen-massnahmen-sind-da-eine-satire-von-sascha-lobo-a-751484ad-6fac-4655-b116-6059f7befcd6
(Sascha Lobo ist absolut (!) auf Regierungslinie, aber der Unsinn der Maßnahmen ist sogar ihm aufgefallen)
Die Frage ist nur, nach welcher Logik und Wissenschaft? Der Logik der Geistesgestörten und der Wissenschaft der Bizarro-World!
08.01.21, Niederlange: "Zaun um Bergschenhoek gegen Coronavirus? "Wir sind wahnsinnig geworden"
Rund um eine Grundschule im Dorf Bergschenhoek in Südholland breitet sich die britische Variante des Coronavirus aus. Innerhalb weniger Wochen wären 30 Infektionen entdeckt worden. Ein Epidemiologe findet es "keine schlechte Idee", das Gebiet um das Dorf mit einem Zaun vom Rest des Landes abzusperren.
"Wenn es stimmt, dass die Ausbreitung der britischen Variante immer noch lokal begrenzt ist, könnte das helfen, die Leute dort zu halten. Sie können sehen, dass die Menschen immer noch oft ihre Häuser verlassen, vor allem für die Arbeit. Sie könnten besonders darauf aufmerksam machen, indem Sie die Arbeitgeber explizit darauf hinweisen, dass Menschen aus dieser Region unbedingt zu Hause bleiben müssen. Und man könnte es abschalten", sagt der Epidemiologe Frits Roosendaal.
"Es ist wichtig, das Virus unter Kontrolle zu halten, solange noch nicht genug Menschen geimpft sind. Deshalb müssen wir einen möglichen Peak der britischen Variante wirklich so lange und so weit wie möglich hinausschieben", fügt er hinzu.
Das Wort Zaun weckt in diesem Fall bei vielen Menschen negative Assoziationen. "Nein, okay, lasst uns anfangen, Zäune um die Städte zu bauen. Kriegsvereine jetzt zu Recht oder doch nicht?", fragt sich Meinungsmacher Jorn Luka. Publizistin Sietske Bergsma ergänzt: "Unsere Gegenwart ist eigentlich eine ständige Geschichtsstunde."
Bevor man sich versieht, bekommt man eine Art "Lager".
Programmierer Flavio Pasquino stellt fest, dass "die Ratio komplett verloren gegangen ist" und fragt sich, wie virulent die Mutation tatsächlich ist. "Soll ich jetzt lachen oder weinen? Ich weiß es nicht mehr", sagt Schwester Alicia.
"Verrückt. Wir sind wahnsinnig geworden. Setzen Sie sich für Ihre Freiheit ein. Rettet die Kinder", twittert Simone Bergmann. "Bevor du es merkst, wirst du eine Art 'Lager' haben. Wenn Dörfer, Städte oder Regionen abgesperrt werden und es Sie nicht betrifft, sollten Sie nicht naiv sein. Betrachten Sie das Gesamtbild. Wollen Sie in einer Art China 2.0 leben? Ist es wirklich das, was Sie wollen?"
Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://www.ninefornews.nl/hek-om-bergschenhoek-tegen-coronavirus-we-zijn-krankzinnig-geworden/
Die übliche Kleinstaaterei.
Über den Morbus Lauterbachensis:
https://miloszmatuschek.substack.com/p/morbuslauterbachensis
Thüringen:
„Eine strikte 15-Kilometer-Grenze gilt ab heute im besonders von Corona betroffenen Landkreis Hildburghausen. Sport und Bewegung im Freien sind nur im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort erlaubt. Versammlungen, Gottesdienste und Sitzungen von Kommunalparlamenten sind verboten. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 25.000 Euro.“
Zu Satz 2: Wie kann es sich eine Regierung erlauben, einem Parlament, welcher Bedeutung auch immer, die Zusammenkunft zu verbieten? Es ist die höchste gesetzgebende bzw. entscheidende Institution in der Gemeinschaft. Frage: Wie weit ist es bis bis zu einem faschistischem System. Schlafen die Väter des Grundgesetzes, wenn sie denn noch leben, wirklich tief und fest – und sicher?
Wir sind viel zu gutmütig
In der Epidemiologie hat der Begriff Lockdown einen präzis gefaßten Sinn. Sein Gegensatz ist das Erreichen der Herdenimmunität, mt oder ohne Maßnahmen. Was wir bisher überwiegend sehen ist eben nicht ein Lockdown sondern eine Herdenimmunität-Politik mit allerlei sinnvollen und sinnlosen Zutaten, Varianten von sozialer Distanzierung. Diese halten die Ausbreitung des Virus nicht, können sie höchstens mehr oder weniger verlangsamen.
Warum aber schlucken wir diese Verkrüppelung unserer Sprache indem wir dafür klaglos ohne Murren diesen abgrundtief falschen Lockdown-Begriff selber auch benutzen?
Wie in seligen Zeiten („DDR“) muss es „Lockdown“ heißen.
Nicht lachen. In der Politik geht es immer auch um die Besetzung von Begriffen.
@gelegentlich: Das Wort ist auch in den (west)deutschen Duden erst gerade aufgenommen worden. Es bedeutet danach "Ausgangssperre; Abriegelung". Die DDR hätte, wenn überhaupt, einen russischen Begriff genommen.
Hauptsache man darf die Propaganda-Kiste weiter anmachen. Es gibt so viele triftige Gründe.…..
Dieses Virus ist sehr verhandlungsbereit und einsichtig. Von Großkonzernen etc. hält es sich fern, denn die müssen weiterlaufen.
Auch die RLP-Regierung tastet sich mit der
Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
langsam, aber zielsicher an die UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG heran!
Die politisch und medial suggerierte MUSS-Regel bzgl. Kontakteinschränkung stellt allerdings nur einen Appell dar ("wird angehalten" – "sollen");
vorauseilender Gehorsam und Selbstbeschränkungen sind die psychologisch anvisierten Ziele!
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(15. CoBeLVO)
Vom 8. Januar 2021
Teil 1
Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 1
(1) Jede Person
wird angehalten,
nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein
Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte
bestehen, möglichst konstant zu lassen.
Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden,
sollen
auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands
beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Bestimmung
der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.
Siehe dazu auch die entsprechende Begründung zur 15. CoBeLVO von RLP
4. Erläuterungen zu einzelnen Regelungen
a) Allgemeine Schutzmaßnahmen/Kontaktbeschränkung
…
"Es wird daher an die Bürgerinnen und Bürger
appelliert,
nähere und längere Begegnungen mit anderen Personen auf ein Mindestmaß zu reduzieren"
Quelle:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
P.S. In der entsprechenden Begründung zur 15. CoBeLVO von RLP (Seite 1, vorletzter Absatz) werden auch schon die Grundlagen für weitere Verschärfungen bzw. gerichtliche Argumentationslinien gelegt:
Begründung
1. Ziel
…
"Darüber hinaus wird
die Entwicklung von Mutationen des SARS-Cov2-Virus mit Besorgnis betrachtet.
Der Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell
ungünstigeren Eigenschaften muss möglichst weitgehend begrenzt werden."
Wer nicht an Corona stirbt, stirbt bald an Gehirnexplosion.
Langsam geht mir das alles extremst auf den Sack und ich hab keine Lust mehr, mir gefühlt alle drei Tage, neue, vermutlich völlig sinnlose Regeln zu merken und sie (immer widerwilliger) zu befolgen…
Ich schau mir den bullshit schon lange nicht mehr an. Keiner sperrt mich ein!
@ aa
11. Januar 2021 um 14:08 Uhr
Hihi! Da haben Sie meine Pointe anders aufgefaßt. Aus der damaligen vorherrrschenden Meinung in der BRD war die DDR natürlich kein legitimer eigener Staat. Deshalb hieß es immer „DDR“ und nie DDR. ‑lch sage: wir sollten mit der gleichen Begründung bewußt immer nur von „Lockdown“ sprechen. In diesem Fall ist es nicht einfach eine andere politische Meinung über etwas. Es ist Schwindel das hier Lockdown zu nennen. In der Flasche ist eben nicht was auf dem Etikett steht.
Dieses Maßnahmen-Chaos zeigt unabhängig von der Berechtigung oder Nichtberechtigung derartiger Maßnahmen das Totalversagen einer Staatsform namens Föderalismus. Wer beim Thema Bildungspolitik noch nicht gemerkt hat, dass diese Staatsform in höchstem Maße kontraproduktiv ist, sollte es spätestens jetzt merken. Jeder dieser 16 Landesfürsten glaubt, schlauer zu sein als seine 15 Kollegen und die Kandisbunzlerin. Da werden Beschlüsse von einem Gremium gefasst, das es gar nicht gibt, und hinterher macht jeder der Beschließenden das, was er oder sie für richtig hält. Eine vertrauensbildende Maßnahme ist wohl etwas anderes.
Falsch! Der Föderalismus sollte ja eigentlich genau so etwas verhindern: eine totale Machtkonzentration. Genau der wird ja mittels Merkels Kaffeekränzchen, welches das Grundgesetz nicht vorsieht, fast komplett ausgehebelt. Es war ja leider auch nicht zu erwarten, dass wirklich ALLE Parteien und Regierungskonstellationen so etwas wie das Corona-Narrativ in gleichgeschalteter Weise durchdrücken könnten. Ich habe da auch so eine Vermutung, dass auch deshalb der "Wahl-Unfall" in Thüringen unbedingt rückgängig gemacht werden musste. Würde da auch nur ein vom Bund abweichend regiertes Bundesland einen auf Schweden machen, wäre das für die Pandemiker der Super-Gau gewesen. Leider war selbst auf die Linken kein Verlass, Ramelow kämpft ja gerade mit Söder, darum, wer in Sachen reaktionärer Politik den Längsten hat.
Je größer die Verwaltungseinheiten, desto totalitärer wird es. Siehe auch die EU, die sich immer mehr Entscheidungskompetenzen anmaßt. Aber wenn der Great Reset mal da ist und mit ihm die "Weltregierung", brauchen wir uns um sowas wie Föderalismus keine Sorgen mehr machen. Die bisherigen Verwaltungseinheiten stellen dann nur noch unsere Gehege dar, die wir nicht mehr verlassen dürfen.
11.1.21, Landkreis Gifhorn: In 11 von 23 Heimen Corona-Fälle, alle Impfdosen verbraucht, Kontaktverbot total
"Landkreis Gifhorn verhängt Ausgangs- und Kontaktsperre
Die Ausgangssperre soll ab Dienstag gelten und zunächst bis zum 31. Januar, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens gelten, sagte Landrat Andreas Ebel (CDU) bei einer Pressekonferenz am Montag. Nur der Weg zu Arbeit oder in Notfällen, etwa zum Arzt, bleibt erlaubt. Zudem plant der Landkreis ein komplettes Kontaktverbot außerhalb des eigenen Haushaltes. Dies soll per Allgemeinverfügung voraussichtlich ab Freitag, spätestens ab kommenden Montag gelten. Für pflegebedürftige Personen seien Ausnahmen vorgesehen, sagte Ebel. Zudem plant der Landkreis eine sogenannte Taskforce in Alten- und Pflegeheimen, die von der Polizei unterstützt wird. So sollen Hygienevorschriften stärker kontrolliert werden. …
Der Gifhorner Polizeichef Thomas Bodendiek kündigte an, zusätzliches Personal bereitzustellen, das die Regelungen mit der "nötigen Bestimmtheit" überwachen werde. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, dem drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro, im Extremfall bis zu 25.000 Euro.
Auf die Maßnahme einer mögliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bewohner auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnsitz, wie es durch die neue Corona-Verordnung möglich ist, verzichtet der Landkreis Gifhorn stattdessen. "Wir halten das Kontaktverbot für wesentlich wirkungsvoller", sagte Ebel. Die Polizei habe dazu geraten. Nächtliche Ausgangssperre und Kontaktverbot seien besser zu kontrollieren. Zudem gebe es zu viele Ausnahmen, zum Beispiel, bei Arztbesuchen. …
Außerdem fordert der Landkreis mehr Impfdosen vom Land. Dies erwarte er vom Land und von Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD), sagte Ebel. Nur so könne man effektiv gegen das Virus vorgehen. Der Landkreis habe bis Montag alle zur Verfügung stehenden Impfdosen verabreicht.
Ebel führt den sprunghaften Anstieg in der vergangenen Woche vornehmlich auf zwei Ursachen zurück: Zum einen seien die Kontakte in den privaten Haushalten über die Feiertage an Weihnachten und Silvester "sehr großzügig" ausgelegt worden, sagte Ebel. Zudem seien Hygeniekonzepte in Heimen nicht eingehalten worden. Im Landkreis gibt es nach Angaben des Gesundheitsamtes in 11 von 23 Alten- und Pflegeheimen Corona-Fälle."
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Landkreis-Gifhorn-verhaengt-Ausgangs-und-Kontaktsperre,corona6264.html