Masken werden in Singapur bald freiwillig sein, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kliniken und Krankenhäusern

Das ist auf strait​sti​mes​.com am 21.8. zu erfahren:

»SINGAPUR – Mas­ken wer­den bald nur noch in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen wie Kran­ken­häu­sern vor­ge­schrie­ben sein, sag­te Pre­mier­mi­nis­ter Lee Hsi­en Loong am Sonn­tag (21. August)…

Der­zeit ist das Tra­gen von Mas­ken im Frei­en fakul­ta­tiv, wäh­rend sie in Innen­räu­men wie Ein­kaufs­zen­tren obli­ga­to­risch sind…

Ins­be­son­de­re in Schu­len soll­ten Mas­ken im Unter­richt nicht erfor­der­lich sein, sag­te er.

Er räum­te ein, dass Eltern besorgt sein könn­ten, ver­si­cher­te ihnen aber, dass die Regie­rung eine Locke­rung der Mas­ken­pflicht in Schu­len als sicher erach­tet habe.

"Die Kin­der müs­sen in der Lage sein, die Mimik ihrer Leh­rer und die der ande­ren zu sehen", sag­te Pre­mier­mi­nis­ter Lee.

"Man muss ler­nen, Gesich­ter zu lesen: Ist er wütend, ist er glück­lich, hat er sie oder den gesagt, sonst wächst man mit einer Leer­stel­le im Gehirn auf", sag­te er. "Das ist ent­schei­dend für das Ler­nen und die Ent­wick­lung."…«


Doch nir­gends ist das Virus so hin­ter­häl­tig wie in Deutschland:

wa​.de (22.8.)

»… Die­se Maß­nah­men kön­nen ver­hängt werden:

        • Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Personennahverkehr,
        • Mas­ken­pflicht in öffent­lich zugäng­li­chen Innenräumen,
        • Mas­ken­pflicht in Schu­len ab Klas­se 5, wenn dies zur Auf­recht­erhal­tung eines gere­gel­ten Prä­senz­un­ter­richts erfor­der­lich ist,
        • bei kon­kre­ter Gefahr für kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren wie das Gesund­heits­we­sen: Mas­ken­pflicht in Außenbereichen.

Wich­tig: Vor­ge­schrie­ben wer­den für die Mas­ken­pflicht bei Freizeit‑, Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen oder in ent­spre­chen­den Ein­rich­tun­gen sowie für die Gas­tro­no­mie aller­dings Aus­nah­men – und zwar für höchs­tens vor drei Mona­ten Geimpf­te oder Gene­se­ne sowie bei aktu­el­lem Test­nach­weis. Sprich: 3G, aller­dings nicht als Zutritts­re­ge­lung, son­dern als Aus­nah­me­re­gel bei der Mas­ken­pflicht…«

Nach­trag: Auf­merk­sam wur­de ich durch die­sen Tweet auf das Thema.

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