Rechtsprofessor: "Die Hamburger 2‑G-Regel ist skandalös"

"2‑G in Hamburg – Die neue Flucht ins Privatrecht" ist die Meinung von Alexander Blankenagel am 27.8. auf faz​.net über­schrie­ben (Bezahlschranke).

»Die Hamburger 2‑G-Regel ist skan­da­lös, nicht nur, weil damit Nichtgeimpfte aus vie­len Bereichen des gesell­schaft­li­chen Lebens aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Der Staat drängt Private, sei­ne Regeln durch­zu­set­zen. Übernehmen die Nashörner die­ses Land? Ein Gastbeitrag.

Folgen­de Nachricht vom 24. 8. 2021 lässt einem oder ließ zumin­dest mir die Haare zu Berge ste­hen. Hamburg habe Corona-Sonderregeln nur für Geimpfte und Genesene beschlos­sen, ver­kün­de­te der rot-grü­ne Senat am Dienstag. 

Mit der neu­en 2‑G-Regelung könn­ten bei­spiels­wei­se Restaurants oder Konzertveranstalter allein für Geimpfte und Genesene Angebote machen und Ungeimpften trotz eines nega­ti­ven Corona-Tests den Zutritt ver­weh­ren. Damit wol­le der Hamburger Senat einen wei­te­ren Lockdown ver­hin­dern und Gastronomen und Veranstaltern gene­rel­le Planungssicherheit bie­ten. „Geimpfte und Genesene haben kei­nen wesent­li­chen Anteil am Infektionsgeschehen“, sag­te der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher in der Pressekonferenz. Eine wei­te­re Corona-Welle sei eine „Welle der Ungeimpften“.

Geimpfte und Genesene haben also kei­nen wesent­li­chen Anteil am Infektionsgeschehen; dies erklär­te der Hamburger Bürgermeister, von Haus aus auch noch Mediziner, unbe­irrt von gegen­tei­li­gen wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen…

Ok, aber, wenn man der Politik so zuhört, geht es ja in erster Linie nicht um den Eigenschutz, wenn man sich imp­fen lässt – war­um eigent­lich nicht? Welchen Grund soll­te man denn sonst haben, sich imp­fen zu las­sen, zumal wenn die Impfung mit unan­ge­neh­men Nebenwirkungen ver­bun­den ist? –, son­dern dar­um, dass die Ansteckung ande­rer ver­hin­dert wird: Wiederentdeckung der „fra­ter­ni­té“ in schwe­ren Zeiten. Wie schnei­den dann da die in der Bundesrepublik zuge­las­se­nen Impfstoffe ab. Nicht gut, gar nicht gut: Groß ange­leg­te Studien (Oxford, Singapur) zur Infektiösität von Ungeimpften und Geimpften zei­gen, dass bei der Infektion mit der Delta-Variante die Virenlast der bei­den Gruppen prak­tisch gleich ist. Gibt es also für eine Privilegierung des ersten G der 2‑G-Regel einen trif­ti­gen Grund?

Beim zwei­ten G der unsäg­li­chen 2G-Regel ist die Situation schon bes­ser. In der Tat sind Genesene gegen eine neue Ansteckung mit Corona nach allem, was man weiß, immun; die Immunität ist aller­dings zeit­lich begrenzt… Die „Privilegierungen“ durch die 2‑G-Regel sind also im Falle der Geimpften nur sehr begrenzt, im Falle der Genesenen immer­hin weit­ge­hend gerecht­fer­tigt. Pikant aller­dings, dass für den Genesenen-Status nicht etwa eine unbe­merkt durch­ge­mach­te Corona-Infektion aus­reicht, die spä­ter durch Antikörper-Nachweis per Bluttest nach­ge­wie­sen wer­den kann. Nein, man braucht schon einen PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion.

Anders sieht es bei dem ver­schwun­de­nen drit­ten G, den Getesteten, aus. Wenn der Test ver­läss­lich beim Entdecken von Corona ist, also auf jeden Fall beim PCR-Test, und der Test nicht län­ger als 48 Stunden zurück­liegt, ist der oder die Betroffene ver­läss­lich Corona-Viren-frei und damit auch nicht ansteckend… 

Es geht um einen mittelbaren Impfzwang

Vergleicht man die Gefahr der Ansteckung durch einen Geimpften bzw. einen Genesenen mit der durch einen Getesteten, so ist die Gefahr beim mit einem PCR-Test Getesteten auf jeden Fall am gering­sten, eben schlicht nicht exi­stent, und wenn über­haupt müss­te es eine 1‑G-Regel oder allen­falls eine (ande­re) 2‑G-Regel – PCR-Getesteter und Genesener – sein. Nimmt man frei­lich eine begrenz­te Ansteckungsgefahr hin, so besteht ange­sichts der Infektiösität der Geimpften kein Grund, wegen der gewis­sen Unsicherheit der Nichterkennung der frisch Infizierten beim Antigen-Schnelltest die Getesteten (dazu noch ins­ge­samt und unab­hän­gig von der Art des Tests) vom Besuch von Einrichtungen der sozia­len Begegnung aus­zu­schlie­ßen: Genau dies macht aber der Hamburger Senat…

Es geht schlicht um die Schaffung eines fak­ti­schen Impf-Zwangs unter Umgehung der Regelung eines – nach allem, was bis­her recht­lich galt, in sei­ner Zulässigkeit zwei­fel­haf­ten – recht­li­chen Impf-Zwangs, und dies auf eine, man kann es nicht anders nen­nen, abge­feim­te Art und Weise.

Ein fak­ti­scher oder recht­li­cher Impfzwang hängt von einer Reihe von Faktoren und deren Abwägung gegen­ein­an­der ab. Es muss eine schwer­wie­gen­de Bedrohung für die gesam­te Bevölkerung durch eine schwe­re Krankheit bestehen. Die Impfung muss effek­tiv eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung ver­hin­dern; zum Selbstschutz durch die Impfung darf dage­gen nie­mand gezwun­gen wer­den. Der Schutz durch den Impfstoff soll­te dar­über hin­aus mög­lichst lan­ge andau­ern, idea­ler­wei­se, was sich frei­lich nicht immer errei­chen lässt, das gan­ze Leben. Die Impfung darf kei­ne schwer­wie­gen­den Nebenfolgen, weder im Zusammenhang mit der Vornahme der Impfung noch als Langzeitfolgen, haben.

Bei Corona han­delt es sich zwei­fel­los um eine schwe­re Krankheit, die frei­lich, da gene­ra­tio­nen­spe­zi­fisch von ganz unter­schied­li­cher Gefährlichkeit, gera­de nicht die gan­ze Bevölkerung bedroht, son­dern in erster Linie deren älte­re oder ganz alte Mitglieder. Die Impfung ist, wie man nun lei­der zuneh­mend her­aus­fin­det, nicht beson­ders effek­tiv und einen lang andau­ern­den Schutz vor einer Infektion ver­mit­telt sie offen­bar nicht, wenn schon im ersten Jahr von einer Auffrischungsimpfung gespro­chen wer­den muss (nach zwei Impfungen mit der Ausnahme des Impfstoffs von Johnson & Johnson)…

Der Staat flieht ins Privatrecht

Der Versuch des Hamburger Senats, durch die 2‑G-Regel und den dar­aus fol­gen­den Ausschluss der Nichtgeimpften aus vie­len Bereichen gesell­schaft­li­cher Interaktion ist aber nicht nur wegen die­ses plum­pen Versuchs, die Bevölkerung zur Impfung zu zwin­gen, skan­da­lös, son­dern auch wegen sei­ner kon­kre­ten Durchführung. Nicht die Stadt Hamburg ver­ord­net die 2‑G-Regel, son­dern sie ver­sucht, durch die In-Aussicht-Stellung von geschäft­li­chen oder ande­ren Vorteilen pri­va­te Anbieter von Dienstleistungen dazu zu bewe­gen, ihre Dienstleistungen aus­schließ­lich Geimpften und Genesenen anzu­bie­ten. Die Stadt will die­se Begrenzung der Dienstleistungen nur qua­si wie eine Zulassungsstelle oder ein Notar regi­strie­ren. Offenkundiger Grund für die­se mit­tel­ba­re Täterschaft der Stadt ist die mani­fe­ste Rechtswidrigkeit einer ent­spre­chen­den RechtsVO durch die Stadt selbst…

Und was sol­len die Nashörner im Vorspann? E. Ionesco hat im Jahre 1959 ein Theaterstück „Die Nashörner“ geschrie­ben, das damals sehr erfolg­reich war. Es geht dar­um, dass in einer Stadt irgend­wo in Frankreich sich nach und nach alle Bewohner in Nashörner ver­wan­deln, weil sie die Kraft und die Rücksichtslosigkeit der Nashörner ganz groß­ar­tig fin­den und auch so sein wol­len; übrig bleibt als Mensch nur der Protagonist Behringer. Diese kol­lek­ti­ve Verwandlung einer Gesellschaft lässt sich in vie­len histo­ri­schen Vorgängen ent­decken; mir scheint, dass das gna­den­lo­se „Alle müs­sen dazu gebracht wer­den, sich imp­fen zu las­sen“ unse­re Gesellschaft auch gefähr­lich einer sol­chen Verwandlung, wie sie Ionesco beschrie­ben hat, nähert.

Alexander Blankenagel ist eme­ri­tier­ter Professor für Öffentliches Recht, Russisches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin.«

20 Antworten auf „Rechtsprofessor: "Die Hamburger 2‑G-Regel ist skandalös"“

  1. "Die Nashörner. Schauspiel in drei Akten. Zusammenfassung

    Das absur­de Theaterstück „Die Nashörner“ von Eugène Ionesco aus dem Jahr 1957 beschreibt in drei Akten wie eine gan­ze Stadt sich nach und nach ver­wan­delt, was auf die Machtübernahme eines tota­li­sti­schen Systems hindeutet."
    aus:
    https://​livia​to​.de/​b​u​c​h​/​z​u​s​a​m​m​e​n​f​a​s​s​u​n​g​/​d​i​e​-​n​a​s​h​o​r​n​e​r​-​s​c​h​a​u​s​p​i​e​l​-​i​n​-​d​r​e​i​-​a​k​t​e​n​/​120

    Alexander Blankenagel gebraucht mit sei­nem bild­li­chen Vergleich der aktu­el­len Situation mit dem Theaterstück von Ionesco deut­li­che Worte: 

    "Diese kol­lek­ti­ve Verwandlung einer Gesellschaft lässt sich in vie­len histo­ri­schen Vorgängen ent­decken; mir scheint, dass das gna­den­lo­se „Alle müs­sen dazu gebracht wer­den, sich imp­fen zu las­sen“ unse­re Gesellschaft auch gefähr­lich einer sol­chen Verwandlung, wie sie Ionesco beschrie­ben hat, nähert."

  2. Diese Flucht ins Privatrecht zur staat­lich ali­men­tier­ten Durchführung von Vorhaben, die staat­li­chen Organen ver­bo­ten sind, zu pro­ble­ma­ti­schen Rechtsstreiten oder Schadenersatzforderungen füh­ren könn­ten, ist seit vie­len Jahren geleb­te Praxis. Das bekann­te­ste Beispiel heißt Frontex. Diese pri­va­te Agentur / Organisation beauf­tragt pri­va­te Unternehmen mit der Durchführung z.B. des Europäischen Grenzschutzes. Um im Beispiel Frontex zu blei­ben: Einige Kilomter der EU Außengrenze wer­den durch den völ­ker­recht­lich ver­bo­te­nen und geäch­te­ten Einsatz von geschärf­tem NATO-Draht rea­li­siert. Bei die­ser Form des Stacheldrahts sind nicht Stacheln son­dern rasier­mas­ser­schar­fe, an den Enden gespitz­te Edelstahlklingen zwi­schen den ver­spann­ten und ver­lö­te­ten Drähten ein­ge­ar­bei­tet. Staatliche Organe oder auch nur Organe mul­ti­staat­li­cher Organisationen (EU, UN, NATO usw.) dür­fen das nicht ein­set­zen. Nirgendwo. Wirklich. Anders sieht das bei pri­vat­wirt­schaft­li­chen Organisationen aus. Die sind nicht an's Völkerrecht gebun­den. Und an die Genfer Konvention eben­falls nicht.
    Wie es aus­sieht, haben Lokalbehörden vom Vorgehen der EU gelernt und lagern nun eben­falls pro­ble­ma­ti­sche Vorgänge in die Privatwirtschaft aus. Könnte aber nach hin­ten los­ge­hen, wenn jemand auf die Idee kommt, dass nicht nur die Diskriminierung selbst, son­dern auch deren amt­li­che Begünstigung durch Antidiskriminierungsgesetze erfasst wird.

  3. „Die Nashörner“ gehö­ren zur Gattung des „Absurden Theaters“, wie „Warten auf Godot“ und gehör­te damit
    sei­ner­zeit zur einer lin­ken Schulbildung der Stadt Nürnberg eines Prof. Dr. Hermann Glaser.

    Ziel:
    Das Erkennen von absur­den Situationen in der Gesellschaft und im eige­nen Leben.

  4. Vielen Dank für die­se Analyse. Ich möch­te dazu bemer­ken, dass die 2G-Regel sicher beson­ders rechts­wid­rig und skan­da­lös ist, doch ist es die mit den 3 Gs eben­so. Durch sie wer­den groß­flä­chig gesun­de Bevölkerungsteile dis­kri­mi­niert und aus­ge­schlos­sen, in Quarantäne geschickt, der­zeit ins­be­son­de­re Kinder und Jugendliche. Warum – weil sie der­zeit am Häufigsten gete­stet wer­den, weil die Institution Schule oder Universität es vor­schreibt. Und : die Tests wei­sen eben kei­ne Infektion nach, nur das Vorhandensein von (Bruchstücken)viraler Substanz auf der Schleimhaut, im Übrigen unab­hän­gig ob PCR, die hier so gelobt wird, oder Schnelltest.

  5. Prof. Blankenagel schreibt: "Nein, man braucht schon einen PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion."

    Es ist doch so, dass nie­mand weiß, ob der­je­ni­ge wirk­lich infi­ziert war – denn es wird nicht nach­ver­folgt und sta­ti­stisch erfasst, wie vie­le Menschen wirk­lich infi­ziert und ggfs. auch erkrankt sind und damit Antikörper gebil­det haben.
    Die Namensgleichheit mit der Autorin des gelösch­ten Artikels in der BLZ ist sicher­lich kein Zufall.

    Heute gibt es einen Artikel in der BLZ:

    "Die Pandemie und das Fest: Wie ansteckend sind Geimpfte? "

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​b​e​r​l​i​n​-​c​o​r​o​n​a​-​d​i​e​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​u​n​d​-​d​a​s​-​f​e​s​t​-​l​i​.​1​7​9​553

    Lauter Geimpfte fei­ern ein fest, hin­ter­her stellt sich her­aus, dass 2 Teilnehmer posi­tiv gete­stet wurden.
    Das sind intel­li­gen­te, gebil­de­te Menschen (Journalistin mit Medizinerin als Tochter) – trotz­dem stel­len sie sich nicht die nahe­lie­gend­sten Fragen: Ist der PCR-Test zur Feststellung einer Infektion geeig­net und schüt­zen die Impfungen?

    1. Wann wird es sich end­lich herumsprechen:

      die Verwendung des Wortes "Infektion" ist nicht eindeutig.

      Der Normalbürger ver­steht dar­un­ter eine sym­ptom­be­haf­te­te Krankheit, der Arzt ver­steht dar­un­ter ein sym­ptom­be­haf­te­te Krankheit, bestä­tigt durch die Messung erhöh­ter Entzündungswerte im Blut.

      !!!Der Politiker, Journalist, Medienmacher, Virologe ver­steht aber unter einer "Infektion" das pure Vorhandensein eines Genschnipsels AUF einer Schleimhaut!!! 

      Nach deren Definition ist tat­säch­lich JEDER MENSCH DAUERND UND IMMER INFIZIERT – weiß es nur so lan­ge nicht, so lan­ge er nicht ein posi­ti­ves Testergebnis erhal­ten hat.

      Wohlgemerkt: jeder hat stän­dig Genschnipsel von irgend­wel­chen Erregern auf den Schleimhäuten, eine selbst­ver­ständ­li­che Folge der Existenz des Mikrobioms auf und in unse­ren Körpern. Also ist auch JEDER MENSCH nach der Virologen-Definition dau­ernd und immer INFIZIERT. Ein völ­lig asep­ti­scher, völ­lig des­in­fi­zier­ter, also "unin­fi­zier­ter" Mensch ist schlicht nur als tot denkbar! 

      Mit die­sem bewusst ver­ur­sach­ten Missverständnis wird ganz gezielt die Diskussion lau­fend im Kreis gefah­ren. Später wird jeder Politiker und Virologe sagen: "ja wir haben doch immer nur unse­re Art Definition von "Infektion" gemeint, wenn ihr das miss­ver­stan­den habt, da kön­nen wir doch nichts dafür …"

      So lan­ge die­ses gezielt auf­ge­bau­te Missverständnis wei­ter kur­siert, wird nichts bes­ser in der "öffent­li­chen Diskussion".

  6. Die per­fi­de Art gilt für den Maskenzwang auf die glei­che Weise schon seit über einem Jahr. Das Attest befreit mich von der Pflicht, die Maske zu tra­gen, aber auch hier schlägt Hausrecht Attest. Selbst in Impfzentren und Testzentren. Immerhin darf ich den ÖPNV nutzen.
    Es geht mir hier nicht um den Sinn des Maskenzwangs son­dern um poli­tisch erzwun­ge­nen Gehorsam.

  7. Momentan erin­nert mich der gesteu­er­te radi­ka­le Vorantrieb der Spaltung/Stigmatisierung sehr an Jack Finney's:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Körperfresser_kommen.

    Weiß auch nicht war­um, aber ich muß im Moment jedes­mal wenn mich mal wie­der einer fragt ob ich geimpft bin (und zwar mei­stens mit diesem"hamse jedi­ent" Unterton) und sage "Nö" an die fie­se Schreiszene mit Donald Sutherland in Kaufman's Film denken.

  8. Der Staat benutzt nun aller­dings schon seit Beginn der Krise Nicht-Amtsträger zur Durchsetzung von z.B. Masken- oder Testpflichten.
    Gewerbetreibende, Ärzte, Veranstalter, etc. wer­den seit­her gezwun­gen, die ent­spre­chen­den Vorschriften gegen ihre Kundschaft durch­zu­set­zen, weil ihnen sonst dra­sti­sche Bußgelder dro­hen. Ist das etwa nicht rechtswidrig?

  9. Praktische Frage:

    Es wird immer wie­der gesagt, man hät­te kei­ne zuver­läs­si­gen oder spe­zi­fi­schen Covid Antikörpertests.

    Googelt man's fin­det man z.B. https://​www​.apro​of​.de/​b​l​u​t​t​e​s​t​-​r​a​t​g​e​b​e​r​/​a​n​b​i​e​t​e​r​-​u​n​d​-​h​e​r​s​t​e​l​l​e​r​/​c​o​r​o​n​a​-​a​n​t​i​k​o​e​r​p​e​r​t​e​s​t​-​h​e​r​s​t​e​l​l​e​r​-​e​u​r​o​i​m​m​u​n​-​a​p​r​o​o​f​-​r​o​che Covid-spe­zi­fi­sche Antikörpertest mit einer 

    Sensitivität von 100% und Spezifität von 99.8%, oder
    Sensitivität von 94.6% und Spezifität von 99.88% etc.

    Vieles was gesagt wird 'gegen' Antikörpertests, wie z.B. Vortestwahrscheinlichkeit, stimmt nicht mehr weil auf­grund der Verbreitung anders als Anfang 2020 oder gilt gleich für PCR Tests.

    So, jetzt aber hier – gibt es auch ähn­lich aus ande­ren offi­zi­el­len Quellen – https://​dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​1​9​/​3​1​5​/​1​9​3​1​5​5​3​.​pdf Bundestagsdrucksache:

    Antwort der Bundesregierung auf eine klei­ne Anfrage…

    Nr. 6 die Bundesregierung för­dert seit März 2020 die Entwicklung von Antikörpertests etc. und listet Projekte.

    Man kann die­se Förderungen/Projekte auch auf ande­ren offi­zi­el­len Webseiten abrufen.

    WO SIND DIE TESTS – sie wer­den ja angeb­lich seit über einem Jahr entwickelt…?

    Und war­um gibt es schon spe­zi­fi­sche Tests am Markt mit hoher Spezifität und Sensitivität, auch von Roche, ohne Förderung, war­um waren die­se schnel­ler und war­um sol­len sie nicht gut genug sein?

  10. 29.08.21 | 10:25

    Nach fünf bestä­tig­ten Corona-Infektionen bei
    Tropical Islands in Krausnick (Dahme-Spreewald)
    müssen
    16.500 Menschen
    als mög­li­che Kontaktpersonen
    infor­miert werden.

    Landrat Stephan Loge sagte
    Antenne Brandenburg vom rbb, 

    die Nachverfolgung und Kontaktaufnahme wer­de vom Unternehmen geleistet. 

    Wer ange­schrie­ben wer­de, sei auf­ge­for­dert, sich zu testen und bei Corona-Symptomen beim Arzt zu melden.
    Das Hygienekonzept des Hauses sei noch­mal über­prüft und abge­stimmt wor­den, beton­te Loge.

    In der ver­gan­ge­nen Woche hat­te eine Familie aus Westdeutschland das Tropical Islands besucht.
    Anschließend waren alle fünf Personen mit dem Corona-Virus infiziert.

    Sendung: Antenne Brandenburg, 29.08.2021, 11:00 Uhr
    Was Sie jetzt wis­sen müssen

    https://​www​.rbb24​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​t​h​e​m​a​/​c​o​r​o​n​a​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​/​2​0​2​1​/​0​8​/​t​r​o​p​i​c​a​l​-​i​s​l​a​n​d​s​-​c​o​r​o​n​a​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​e​n​-​n​a​c​h​v​e​r​f​o​l​g​u​n​g​-​.​h​tml

  11. Unabhängig von Corona: Selbst das anwend­ba­re kodier­te Privatrecht wird seit Jahren welt­weit syste­ma­tisch in inter­na­tio­na­len Verträgen oder aber gar in pri­vat­recht­li­chen Verträgen durch bila­te­ra­le Regelungen und allei­ni­ge Anwendbarkeit von Schiedsgerichten mit zwin­gend zu akt­zep­tie­ren­den Schiedssprüchen ent­kernt und pri­va­ti­siert. Es ist ein Teil der Prvatisierung der Staatsaufgaben.

    Der 2G-basier­te mit­tel­ba­re Impfzwang über das Privatrecht ist natür­lich skan­da­lös, aber wur­de von Beginn an von den Pandemie- und Impfsprachrohren gefor­dert und geför­dert. Insofern bestätgt sich nur exakt das, was man seit letz­tem Jahr abse­hen konnte.

    Jede Dosis muss in einen Arm! Und dies mög­lichst rasch, bevor irgend­wel­che gra­vie­ren­den Negativfolgen der soge­nann­ten Schutzimpfung bekannt wer­den, die über die uner­wünsch­ten unmit­tel­ba­ren Nebenwirkungen hin­aus­ge­hen. Geimpfte kön­nen wahr­schin­lich als "Superspreader" bezeich­net wer­den, da sie eher "frei­lau­fend" sind und sich gegen­sei­tig und die "Impfverweigerer" infi­zie­ren. Was dann zu den für die Corona-Regierung wohl gewünsch­ten Folge einer hohen Inzidenz bzw. Meldequote und – wie auch immer ermit­telt – Hospitalisierung führt.

    Warten wir die näch­sten Monate ab, was geschieht. Und so selt­sam es klingt: Man soll­te erwä­gen, grö­ße­re Menschenmengen mit vie­len Geimpften einst­wei­len mit Vorsicht zu begegnen.

  12. Bei 10000flies hat nur ein Artikel der BERLINER ZEITUNG es unter die ersten 50 geschafft, auf Platz 23 die­ser Artikel von Frau Dr. Blankenagel.:

    "Berliner Zeitung am 30.08.2021 um 05:49 Uhr
    Zu vie­le Fragen: Outing einer Nicht-Geimpften

    Unsere Autorin ist weder Corona-Leugnerin noch Impfverweigerin. Sie fin­det aber, dass momen­tan zu viel gegen Impfen mit den ange­bo­te­nen Stoffen spricht. "

    Der erfolg­reich­ste Tagesartikel ist selbst­ver­ständ­lich nicht mehr bei der BERLINER ZEITUNG erreichbar.
    Warum eigent­lich nicht?

    1. Der Artikel ist wie­der ver­füg­bar, aktualisiert:
      "Disclaimer: In einer frü­he­ren Fassung des Artikels wur­de auf eine Studie ver­wie­sen, deren wis­sen­schaft­li­che Validität umstrit­ten ist. Daher haben wir den Verweis auf die­se Studie ent­fernt. Wir dan­ken unse­ren Leserinnen und Lesern für die kri­ti­schen Anmerkungen."
      https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​o​p​e​n​-​s​o​u​r​c​e​/​g​e​i​m​p​f​t​-​o​d​e​r​-​n​i​c​h​t​-​g​e​i​m​p​f​t​-​w​o​-​l​i​e​g​e​n​-​d​i​e​-​g​r​e​n​z​e​n​-​d​e​s​-​f​r​a​g​b​a​r​e​n​-​l​i​.​1​7​9​510

      Nun muss ich mal suchen, um wel­che Studie es geht.

  13. Es geht nicht um 3G oder 2G, son­dern dass in abseh­ba­rer Zukunft ein tota­li­tä­res Regime alle Menschen per Zertifikaten über­wacht und kontrolliert.

    Was der­zeit medi­al bzgl. 3G und 2G ver­brei­tet wird, ist nichts wei­ter als eine Nebelkerze.

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