"2‑G in Hamburg – Die neue Flucht ins Privatrecht" ist die Meinung von Alexander Blankenagel am 27.8. auf faz.net überschrieben (Bezahlschranke).
»Die Hamburger 2‑G-Regel ist skandalös, nicht nur, weil damit Nichtgeimpfte aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden können. Der Staat drängt Private, seine Regeln durchzusetzen. Übernehmen die Nashörner dieses Land? Ein Gastbeitrag.
Folgende Nachricht vom 24. 8. 2021 lässt einem oder ließ zumindest mir die Haare zu Berge stehen. Hamburg habe Corona-Sonderregeln nur für Geimpfte und Genesene beschlossen, verkündete der rot-grüne Senat am Dienstag.
Mit der neuen 2‑G-Regelung könnten beispielsweise Restaurants oder Konzertveranstalter allein für Geimpfte und Genesene Angebote machen und Ungeimpften trotz eines negativen Corona-Tests den Zutritt verwehren. Damit wolle der Hamburger Senat einen weiteren Lockdown verhindern und Gastronomen und Veranstaltern generelle Planungssicherheit bieten. „Geimpfte und Genesene haben keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen“, sagte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher in der Pressekonferenz. Eine weitere Corona-Welle sei eine „Welle der Ungeimpften“.
Geimpfte und Genesene haben also keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen; dies erklärte der Hamburger Bürgermeister, von Haus aus auch noch Mediziner, unbeirrt von gegenteiligen wissenschaftlichen Erkenntnissen…
Ok, aber, wenn man der Politik so zuhört, geht es ja in erster Linie nicht um den Eigenschutz, wenn man sich impfen lässt – warum eigentlich nicht? Welchen Grund sollte man denn sonst haben, sich impfen zu lassen, zumal wenn die Impfung mit unangenehmen Nebenwirkungen verbunden ist? –, sondern darum, dass die Ansteckung anderer verhindert wird: Wiederentdeckung der „fraternité“ in schweren Zeiten. Wie schneiden dann da die in der Bundesrepublik zugelassenen Impfstoffe ab. Nicht gut, gar nicht gut: Groß angelegte Studien (Oxford, Singapur) zur Infektiösität von Ungeimpften und Geimpften zeigen, dass bei der Infektion mit der Delta-Variante die Virenlast der beiden Gruppen praktisch gleich ist. Gibt es also für eine Privilegierung des ersten G der 2‑G-Regel einen triftigen Grund?
Beim zweiten G der unsäglichen 2G-Regel ist die Situation schon besser. In der Tat sind Genesene gegen eine neue Ansteckung mit Corona nach allem, was man weiß, immun; die Immunität ist allerdings zeitlich begrenzt… Die „Privilegierungen“ durch die 2‑G-Regel sind also im Falle der Geimpften nur sehr begrenzt, im Falle der Genesenen immerhin weitgehend gerechtfertigt. Pikant allerdings, dass für den Genesenen-Status nicht etwa eine unbemerkt durchgemachte Corona-Infektion ausreicht, die später durch Antikörper-Nachweis per Bluttest nachgewiesen werden kann. Nein, man braucht schon einen PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion.
Anders sieht es bei dem verschwundenen dritten G, den Getesteten, aus. Wenn der Test verlässlich beim Entdecken von Corona ist, also auf jeden Fall beim PCR-Test, und der Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, ist der oder die Betroffene verlässlich Corona-Viren-frei und damit auch nicht ansteckend…
Es geht um einen mittelbaren Impfzwang
Vergleicht man die Gefahr der Ansteckung durch einen Geimpften bzw. einen Genesenen mit der durch einen Getesteten, so ist die Gefahr beim mit einem PCR-Test Getesteten auf jeden Fall am geringsten, eben schlicht nicht existent, und wenn überhaupt müsste es eine 1‑G-Regel oder allenfalls eine (andere) 2‑G-Regel – PCR-Getesteter und Genesener – sein. Nimmt man freilich eine begrenzte Ansteckungsgefahr hin, so besteht angesichts der Infektiösität der Geimpften kein Grund, wegen der gewissen Unsicherheit der Nichterkennung der frisch Infizierten beim Antigen-Schnelltest die Getesteten (dazu noch insgesamt und unabhängig von der Art des Tests) vom Besuch von Einrichtungen der sozialen Begegnung auszuschließen: Genau dies macht aber der Hamburger Senat…
Es geht schlicht um die Schaffung eines faktischen Impf-Zwangs unter Umgehung der Regelung eines – nach allem, was bisher rechtlich galt, in seiner Zulässigkeit zweifelhaften – rechtlichen Impf-Zwangs, und dies auf eine, man kann es nicht anders nennen, abgefeimte Art und Weise.
Ein faktischer oder rechtlicher Impfzwang hängt von einer Reihe von Faktoren und deren Abwägung gegeneinander ab. Es muss eine schwerwiegende Bedrohung für die gesamte Bevölkerung durch eine schwere Krankheit bestehen. Die Impfung muss effektiv eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern; zum Selbstschutz durch die Impfung darf dagegen niemand gezwungen werden. Der Schutz durch den Impfstoff sollte darüber hinaus möglichst lange andauern, idealerweise, was sich freilich nicht immer erreichen lässt, das ganze Leben. Die Impfung darf keine schwerwiegenden Nebenfolgen, weder im Zusammenhang mit der Vornahme der Impfung noch als Langzeitfolgen, haben.
Bei Corona handelt es sich zweifellos um eine schwere Krankheit, die freilich, da generationenspezifisch von ganz unterschiedlicher Gefährlichkeit, gerade nicht die ganze Bevölkerung bedroht, sondern in erster Linie deren ältere oder ganz alte Mitglieder. Die Impfung ist, wie man nun leider zunehmend herausfindet, nicht besonders effektiv und einen lang andauernden Schutz vor einer Infektion vermittelt sie offenbar nicht, wenn schon im ersten Jahr von einer Auffrischungsimpfung gesprochen werden muss (nach zwei Impfungen mit der Ausnahme des Impfstoffs von Johnson & Johnson)…
Der Staat flieht ins Privatrecht
Der Versuch des Hamburger Senats, durch die 2‑G-Regel und den daraus folgenden Ausschluss der Nichtgeimpften aus vielen Bereichen gesellschaftlicher Interaktion ist aber nicht nur wegen dieses plumpen Versuchs, die Bevölkerung zur Impfung zu zwingen, skandalös, sondern auch wegen seiner konkreten Durchführung. Nicht die Stadt Hamburg verordnet die 2‑G-Regel, sondern sie versucht, durch die In-Aussicht-Stellung von geschäftlichen oder anderen Vorteilen private Anbieter von Dienstleistungen dazu zu bewegen, ihre Dienstleistungen ausschließlich Geimpften und Genesenen anzubieten. Die Stadt will diese Begrenzung der Dienstleistungen nur quasi wie eine Zulassungsstelle oder ein Notar registrieren. Offenkundiger Grund für diese mittelbare Täterschaft der Stadt ist die manifeste Rechtswidrigkeit einer entsprechenden RechtsVO durch die Stadt selbst…
Und was sollen die Nashörner im Vorspann? E. Ionesco hat im Jahre 1959 ein Theaterstück „Die Nashörner“ geschrieben, das damals sehr erfolgreich war. Es geht darum, dass in einer Stadt irgendwo in Frankreich sich nach und nach alle Bewohner in Nashörner verwandeln, weil sie die Kraft und die Rücksichtslosigkeit der Nashörner ganz großartig finden und auch so sein wollen; übrig bleibt als Mensch nur der Protagonist Behringer. Diese kollektive Verwandlung einer Gesellschaft lässt sich in vielen historischen Vorgängen entdecken; mir scheint, dass das gnadenlose „Alle müssen dazu gebracht werden, sich impfen zu lassen“ unsere Gesellschaft auch gefährlich einer solchen Verwandlung, wie sie Ionesco beschrieben hat, nähert.
Alexander Blankenagel ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht, Russisches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin.«
"Die Nashörner. Schauspiel in drei Akten. Zusammenfassung
Das absurde Theaterstück „Die Nashörner“ von Eugène Ionesco aus dem Jahr 1957 beschreibt in drei Akten wie eine ganze Stadt sich nach und nach verwandelt, was auf die Machtübernahme eines totalistischen Systems hindeutet."
aus:
https://liviato.de/buch/zusammenfassung/die-nashorner-schauspiel-in-drei-akten/120
Alexander Blankenagel gebraucht mit seinem bildlichen Vergleich der aktuellen Situation mit dem Theaterstück von Ionesco deutliche Worte:
"Diese kollektive Verwandlung einer Gesellschaft lässt sich in vielen historischen Vorgängen entdecken; mir scheint, dass das gnadenlose „Alle müssen dazu gebracht werden, sich impfen zu lassen“ unsere Gesellschaft auch gefährlich einer solchen Verwandlung, wie sie Ionesco beschrieben hat, nähert."
Diese Flucht ins Privatrecht zur staatlich alimentierten Durchführung von Vorhaben, die staatlichen Organen verboten sind, zu problematischen Rechtsstreiten oder Schadenersatzforderungen führen könnten, ist seit vielen Jahren gelebte Praxis. Das bekannteste Beispiel heißt Frontex. Diese private Agentur / Organisation beauftragt private Unternehmen mit der Durchführung z.B. des Europäischen Grenzschutzes. Um im Beispiel Frontex zu bleiben: Einige Kilomter der EU Außengrenze werden durch den völkerrechtlich verbotenen und geächteten Einsatz von geschärftem NATO-Draht realisiert. Bei dieser Form des Stacheldrahts sind nicht Stacheln sondern rasiermasserscharfe, an den Enden gespitzte Edelstahlklingen zwischen den verspannten und verlöteten Drähten eingearbeitet. Staatliche Organe oder auch nur Organe multistaatlicher Organisationen (EU, UN, NATO usw.) dürfen das nicht einsetzen. Nirgendwo. Wirklich. Anders sieht das bei privatwirtschaftlichen Organisationen aus. Die sind nicht an's Völkerrecht gebunden. Und an die Genfer Konvention ebenfalls nicht.
Wie es aussieht, haben Lokalbehörden vom Vorgehen der EU gelernt und lagern nun ebenfalls problematische Vorgänge in die Privatwirtschaft aus. Könnte aber nach hinten losgehen, wenn jemand auf die Idee kommt, dass nicht nur die Diskriminierung selbst, sondern auch deren amtliche Begünstigung durch Antidiskriminierungsgesetze erfasst wird.
Das hier ist ein spannendes Institut
https://www.iges.com/corona/
Herr Häussler wurde hier bereits kürzlich in einem Welt-Artikel zitiert
https://www.iges.com/institut/leitung/index_ger.html
https://www.wer-zu-wem.de/firma/iges-institut.html
Der nutzlose Herr Kubicki bläst zum Angriff
https://twitter.com/holgerkopp/status/1432387184288575494/photo/1
Schaun wir mal, ob die Fakten es aus der Welt in andere Medien schaffen.
Sind die beiden Blankenagels (Berliner Zeitung Artikel Mechtild und dieser Rechtsprofessor) eigentlich verwandt?
„Die Nashörner“ gehören zur Gattung des „Absurden Theaters“, wie „Warten auf Godot“ und gehörte damit
seinerzeit zur einer linken Schulbildung der Stadt Nürnberg eines Prof. Dr. Hermann Glaser.
Ziel:
Das Erkennen von absurden Situationen in der Gesellschaft und im eigenen Leben.
Vielen Dank für diese Analyse. Ich möchte dazu bemerken, dass die 2G-Regel sicher besonders rechtswidrig und skandalös ist, doch ist es die mit den 3 Gs ebenso. Durch sie werden großflächig gesunde Bevölkerungsteile diskriminiert und ausgeschlossen, in Quarantäne geschickt, derzeit insbesondere Kinder und Jugendliche. Warum – weil sie derzeit am Häufigsten getestet werden, weil die Institution Schule oder Universität es vorschreibt. Und : die Tests weisen eben keine Infektion nach, nur das Vorhandensein von (Bruchstücken)viraler Substanz auf der Schleimhaut, im Übrigen unabhängig ob PCR, die hier so gelobt wird, oder Schnelltest.
Prof. Blankenagel schreibt: "Nein, man braucht schon einen PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion."
Es ist doch so, dass niemand weiß, ob derjenige wirklich infiziert war – denn es wird nicht nachverfolgt und statistisch erfasst, wie viele Menschen wirklich infiziert und ggfs. auch erkrankt sind und damit Antikörper gebildet haben.
Die Namensgleichheit mit der Autorin des gelöschten Artikels in der BLZ ist sicherlich kein Zufall.
Heute gibt es einen Artikel in der BLZ:
"Die Pandemie und das Fest: Wie ansteckend sind Geimpfte? "
https://www.berliner-zeitung.de/coronavirus/berlin-corona-die-pandemie-und-das-fest-li.179553
Lauter Geimpfte feiern ein fest, hinterher stellt sich heraus, dass 2 Teilnehmer positiv getestet wurden.
Das sind intelligente, gebildete Menschen (Journalistin mit Medizinerin als Tochter) – trotzdem stellen sie sich nicht die naheliegendsten Fragen: Ist der PCR-Test zur Feststellung einer Infektion geeignet und schützen die Impfungen?
Wann wird es sich endlich herumsprechen:
die Verwendung des Wortes "Infektion" ist nicht eindeutig.
Der Normalbürger versteht darunter eine symptombehaftete Krankheit, der Arzt versteht darunter ein symptombehaftete Krankheit, bestätigt durch die Messung erhöhter Entzündungswerte im Blut.
!!!Der Politiker, Journalist, Medienmacher, Virologe versteht aber unter einer "Infektion" das pure Vorhandensein eines Genschnipsels AUF einer Schleimhaut!!!
Nach deren Definition ist tatsächlich JEDER MENSCH DAUERND UND IMMER INFIZIERT – weiß es nur so lange nicht, so lange er nicht ein positives Testergebnis erhalten hat.
Wohlgemerkt: jeder hat ständig Genschnipsel von irgendwelchen Erregern auf den Schleimhäuten, eine selbstverständliche Folge der Existenz des Mikrobioms auf und in unseren Körpern. Also ist auch JEDER MENSCH nach der Virologen-Definition dauernd und immer INFIZIERT. Ein völlig aseptischer, völlig desinfizierter, also "uninfizierter" Mensch ist schlicht nur als tot denkbar!
Mit diesem bewusst verursachten Missverständnis wird ganz gezielt die Diskussion laufend im Kreis gefahren. Später wird jeder Politiker und Virologe sagen: "ja wir haben doch immer nur unsere Art Definition von "Infektion" gemeint, wenn ihr das missverstanden habt, da können wir doch nichts dafür …"
So lange dieses gezielt aufgebaute Missverständnis weiter kursiert, wird nichts besser in der "öffentlichen Diskussion".
Die perfide Art gilt für den Maskenzwang auf die gleiche Weise schon seit über einem Jahr. Das Attest befreit mich von der Pflicht, die Maske zu tragen, aber auch hier schlägt Hausrecht Attest. Selbst in Impfzentren und Testzentren. Immerhin darf ich den ÖPNV nutzen.
Es geht mir hier nicht um den Sinn des Maskenzwangs sondern um politisch erzwungenen Gehorsam.
Momentan erinnert mich der gesteuerte radikale Vorantrieb der Spaltung/Stigmatisierung sehr an Jack Finney's:
https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Körperfresser_kommen.
Weiß auch nicht warum, aber ich muß im Moment jedesmal wenn mich mal wieder einer fragt ob ich geimpft bin (und zwar meistens mit diesem"hamse jedient" Unterton) und sage "Nö" an die fiese Schreiszene mit Donald Sutherland in Kaufman's Film denken.
Der Staat benutzt nun allerdings schon seit Beginn der Krise Nicht-Amtsträger zur Durchsetzung von z.B. Masken- oder Testpflichten.
Gewerbetreibende, Ärzte, Veranstalter, etc. werden seither gezwungen, die entsprechenden Vorschriften gegen ihre Kundschaft durchzusetzen, weil ihnen sonst drastische Bußgelder drohen. Ist das etwa nicht rechtswidrig?
Praktische Frage:
Es wird immer wieder gesagt, man hätte keine zuverlässigen oder spezifischen Covid Antikörpertests.
Googelt man's findet man z.B. https://www.aproof.de/bluttest-ratgeber/anbieter-und-hersteller/corona-antikoerpertest-hersteller-euroimmun-aproof-roche Covid-spezifische Antikörpertest mit einer
Sensitivität von 100% und Spezifität von 99.8%, oder
Sensitivität von 94.6% und Spezifität von 99.88% etc.
Vieles was gesagt wird 'gegen' Antikörpertests, wie z.B. Vortestwahrscheinlichkeit, stimmt nicht mehr weil aufgrund der Verbreitung anders als Anfang 2020 oder gilt gleich für PCR Tests.
So, jetzt aber hier – gibt es auch ähnlich aus anderen offiziellen Quellen – https://dserver.bundestag.de/btd/19/315/1931553.pdf Bundestagsdrucksache:
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage…
Nr. 6 die Bundesregierung fördert seit März 2020 die Entwicklung von Antikörpertests etc. und listet Projekte.
Man kann diese Förderungen/Projekte auch auf anderen offiziellen Webseiten abrufen.
WO SIND DIE TESTS – sie werden ja angeblich seit über einem Jahr entwickelt…?
Und warum gibt es schon spezifische Tests am Markt mit hoher Spezifität und Sensitivität, auch von Roche, ohne Förderung, warum waren diese schneller und warum sollen sie nicht gut genug sein?
29.08.21 | 10:25
Nach fünf bestätigten Corona-Infektionen bei
Tropical Islands in Krausnick (Dahme-Spreewald)
müssen
16.500 Menschen
als mögliche Kontaktpersonen
informiert werden.
Landrat Stephan Loge sagte
Antenne Brandenburg vom rbb,
die Nachverfolgung und Kontaktaufnahme werde vom Unternehmen geleistet.
Wer angeschrieben werde, sei aufgefordert, sich zu testen und bei Corona-Symptomen beim Arzt zu melden.
Das Hygienekonzept des Hauses sei nochmal überprüft und abgestimmt worden, betonte Loge.
In der vergangenen Woche hatte eine Familie aus Westdeutschland das Tropical Islands besucht.
Anschließend waren alle fünf Personen mit dem Corona-Virus infiziert.
Sendung: Antenne Brandenburg, 29.08.2021, 11:00 Uhr
Was Sie jetzt wissen müssen
https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/08/tropical-islands-corona-infektionen-nachverfolgung-.html
Unabhängig von Corona: Selbst das anwendbare kodierte Privatrecht wird seit Jahren weltweit systematisch in internationalen Verträgen oder aber gar in privatrechtlichen Verträgen durch bilaterale Regelungen und alleinige Anwendbarkeit von Schiedsgerichten mit zwingend zu aktzeptierenden Schiedssprüchen entkernt und privatisiert. Es ist ein Teil der Prvatisierung der Staatsaufgaben.
Der 2G-basierte mittelbare Impfzwang über das Privatrecht ist natürlich skandalös, aber wurde von Beginn an von den Pandemie- und Impfsprachrohren gefordert und gefördert. Insofern bestätgt sich nur exakt das, was man seit letztem Jahr absehen konnte.
Jede Dosis muss in einen Arm! Und dies möglichst rasch, bevor irgendwelche gravierenden Negativfolgen der sogenannten Schutzimpfung bekannt werden, die über die unerwünschten unmittelbaren Nebenwirkungen hinausgehen. Geimpfte können wahrschinlich als "Superspreader" bezeichnet werden, da sie eher "freilaufend" sind und sich gegenseitig und die "Impfverweigerer" infizieren. Was dann zu den für die Corona-Regierung wohl gewünschten Folge einer hohen Inzidenz bzw. Meldequote und – wie auch immer ermittelt – Hospitalisierung führt.
Warten wir die nächsten Monate ab, was geschieht. Und so seltsam es klingt: Man sollte erwägen, größere Menschenmengen mit vielen Geimpften einstweilen mit Vorsicht zu begegnen.
Bei 10000flies hat nur ein Artikel der BERLINER ZEITUNG es unter die ersten 50 geschafft, auf Platz 23 dieser Artikel von Frau Dr. Blankenagel.:
"Berliner Zeitung am 30.08.2021 um 05:49 Uhr
Zu viele Fragen: Outing einer Nicht-Geimpften
Unsere Autorin ist weder Corona-Leugnerin noch Impfverweigerin. Sie findet aber, dass momentan zu viel gegen Impfen mit den angebotenen Stoffen spricht. "
Der erfolgreichste Tagesartikel ist selbstverständlich nicht mehr bei der BERLINER ZEITUNG erreichbar.
Warum eigentlich nicht?
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/geimpft-oder-nicht-geimpft-wo-liegen-die-grenzen-des-fragbaren-li.179510
Zu finden ist der Artikel noch. Meinen sie, dass die Verlinkung gelöscht wurde?
@Andi B.: Er wurde "überarbeitet" neu eingestellt. Die Proteste haben sich gelohnt.
Der Artikel ist wieder verfügbar, aktualisiert:
"Disclaimer: In einer früheren Fassung des Artikels wurde auf eine Studie verwiesen, deren wissenschaftliche Validität umstritten ist. Daher haben wir den Verweis auf diese Studie entfernt. Wir danken unseren Leserinnen und Lesern für die kritischen Anmerkungen."
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/geimpft-oder-nicht-geimpft-wo-liegen-die-grenzen-des-fragbaren-li.179510
Nun muss ich mal suchen, um welche Studie es geht.
sehr spannend eigentlich, bei 2G gilt Privatrecht, bei 0G nicht…
Es geht nicht um 3G oder 2G, sondern dass in absehbarer Zukunft ein totalitäres Regime alle Menschen per Zertifikaten überwacht und kontrolliert.
Was derzeit medial bzgl. 3G und 2G verbreitet wird, ist nichts weiter als eine Nebelkerze.