Richter-Kritik: „Bund schießt deutlich über das Ziel hinaus“

»Jens Gnisa (57), Direktor am Amtsgericht Bielefeld, kri­ti­siert die ange­kün­dig­ten Ausgangssperren und die Inzidenzregelung: „Der Bund schießt deut­lich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hin­aus“, schreibt der Ex-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes auf sei­ner Facebook-Seite.

Nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 zu ver­hän­gen, obwohl Gerichte bereits deren Wirksamkeit ange­zwei­felt hät­ten, sei eine „Nichtachtung der Justiz“.

Allein die Inzidenz als Maßstab für Einschränkungen her­an­zu­zie­hen, sei bei der­ar­tig dra­sti­schen Maßnahmen „will­kür­lich“. Die Inzidenz hän­ge davon ab, wie viel gete­stet wird. „Dies ist mani­pu­lier­bar“, so der Jurist.

Mit dem Gesetz fürch­tet Gnisa einen „nicht mehr ein­zu­fan­gen­den Dauerlockdown“ auf Deutschland zukom­men.«
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6 Antworten auf „Richter-Kritik: „Bund schießt deutlich über das Ziel hinaus““

  1. Gab es nicht letz­tens ein neu­es Gesetz, daß ab 1.4. (nicht am 1.4.!) die Inzidenz nicht mehr allei­ni­ger Maßstab für Maßnahmen sein darf?
    Ich fürch­te zwar, daß mit die­sem Gesetz völ­lig Willkür ermög­licht wer­den soll (die Inzidenz ist nied­rig, aber wir fin­den schon irgend ein Kriterium, um die Panik wei­ter zu trei­ben). Aber soll­te doch damit die­ser Automatismus Inzidenz -> Maßnahme nicht mehr mög­lich sein. Trotzdem wird er wei­ter täg­lich praktiziert.

  2. „Nichtachtung der Justiz“
    Wenn die Justiz nicht mit­macht kön­nen die Regierungen anord­nen was sie wol­le, sie kön­nen es nicht durch­set­zen, weil man für die Durchsetzung von Sanktionen bei Zuwiderhandlungen nun ein­mal die Justiz braucht.

  3. Per Gesetz wird DL in einen dau­er­haf­ten Grundlockdown ver­setzt, der sai­sio­nal und regio­nal dann um Zusatz‑, Ergänzungs‑, Wellenbrecher‑, Brücken‑, Hilfs‑, und …-Lockdowns erwei­ter­bar ist.

    Im Ernst:
    Am Ende ist es der von oben befeh­len­den Exekutive doch völ­lig wurscht, was ein­zel­ne Stimmen gegen ihre dok­tri­nier­te Linie argu­men­tie­ren. Ob sich da ein Gerichtsdirektor irgend­wo zu Wort mel­det, oder ein Abgeorndeter was zu mel­den hat, ändert doch nichts am Kurs, der sich seit über einem Jahr gegen Gesellschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Familie, sozia­les Miteinander und nahe­zu alle (ande­ren) Bereiche des täg­li­chen Lebens richtet.

  4. Hier wird er noch aus­führ­li­cher zitiert:
    >>Nach Ansicht des Richters „dürf­te es sich wohl um das am tief­sten in die Grundrechte ein­schnei­den­de Bundesgesetz der letz­ten Jahrzehnte han­deln“. Das Gesetz mache eine „vor­aus­schau­en­de Lebensplanung weit­ge­hend in vie­len Bereichen unmög­lich: kei­ne Familienfeier auch nur im klein­sten Rahmen, kei­ne Messe, kei­ne ein­zi­ge Veranstaltung kann geplant wer­den. Weil man immer qua­si über Nacht mit einem auto­ma­tisch ein­tre­ten­den Lockdown rech­nen muss“. Zudem tre­te der Lockdown „völ­lig unab­hän­gig davon ein, ob über­haupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befin­det und wie viel schwe­re Verläufe es gibt“. Die gan­ze Gesellschaft wer­de auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, dar­über rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“

    Der Bundestag spie­le nach der Verabschiedung des Gesetzes zudem „kei­ne Rolle mehr. Es ent­schei­den nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das habe „mit mei­nem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“.<<
    https://www-berliner–zeitung-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817.amp

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