»Jens Gnisa (57), Direktor am Amtsgericht Bielefeld, kritisiert die angekündigten Ausgangssperren und die Inzidenzregelung: „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus“, schreibt der Ex-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes auf seiner Facebook-Seite.
Nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 zu verhängen, obwohl Gerichte bereits deren Wirksamkeit angezweifelt hätten, sei eine „Nichtachtung der Justiz“.
Allein die Inzidenz als Maßstab für Einschränkungen heranzuziehen, sei bei derartig drastischen Maßnahmen „willkürlich“. Die Inzidenz hänge davon ab, wie viel getestet wird. „Dies ist manipulierbar“, so der Jurist.
Mit dem Gesetz fürchtet Gnisa einen „nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown“ auf Deutschland zukommen.«
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/infektionsschutz-richter-kritik-bund-schiesst-ueber-das-ziel-hinaus-76019888.bild.html
Gab es nicht letztens ein neues Gesetz, daß ab 1.4. (nicht am 1.4.!) die Inzidenz nicht mehr alleiniger Maßstab für Maßnahmen sein darf?
Ich fürchte zwar, daß mit diesem Gesetz völlig Willkür ermöglicht werden soll (die Inzidenz ist niedrig, aber wir finden schon irgend ein Kriterium, um die Panik weiter zu treiben). Aber sollte doch damit dieser Automatismus Inzidenz -> Maßnahme nicht mehr möglich sein. Trotzdem wird er weiter täglich praktiziert.
Als Richter und sogar Direktor an einem Amtsgericht kann er doch sicher viel mehr machen. Auf geht's!
„Nichtachtung der Justiz“
Wenn die Justiz nicht mitmacht können die Regierungen anordnen was sie wolle, sie können es nicht durchsetzen, weil man für die Durchsetzung von Sanktionen bei Zuwiderhandlungen nun einmal die Justiz braucht.
Per Gesetz wird DL in einen dauerhaften Grundlockdown versetzt, der saisional und regional dann um Zusatz‑, Ergänzungs‑, Wellenbrecher‑, Brücken‑, Hilfs‑, und …-Lockdowns erweiterbar ist.
Im Ernst:
Am Ende ist es der von oben befehlenden Exekutive doch völlig wurscht, was einzelne Stimmen gegen ihre doktrinierte Linie argumentieren. Ob sich da ein Gerichtsdirektor irgendwo zu Wort meldet, oder ein Abgeorndeter was zu melden hat, ändert doch nichts am Kurs, der sich seit über einem Jahr gegen Gesellschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Familie, soziales Miteinander und nahezu alle (anderen) Bereiche des täglichen Lebens richtet.
OT:
Paragraph 188 StGB wurde still und heimlich geändert.
Ist das das Ende der Meinungsfreiheit?
https://philosophia-perennis.com/2021/04/10/strafrechtsaenderung-der-buerger-soll-mundtot-gemacht-werden/
Hier wird er noch ausführlicher zitiert:
>>Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich: keine Familienfeier auch nur im kleinsten Rahmen, keine Messe, keine einzige Veranstaltung kann geplant werden. Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“
Der Bundestag spiele nach der Verabschiedung des Gesetzes zudem „keine Rolle mehr. Es entscheiden nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das habe „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“.<<
https://www-berliner–zeitung-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817.amp