Eine Leserin hat diese Erfahrung beigesteuert:
»Ich bin 72 und von der Maskenpflicht befreit. Ich ertrage sie nicht, aufgrund einer PTBS schlägt dann der Atemschutzreflex zu. Stressbedingt führt es dann zu einem rheumatischen Schub und Lippenherpes.
Ich bin keine Coronaleugnerin, finde die Pandemiepolitik abscheulich und glaube nicht, dass Masken etwas nützen. ich würde sie aber auferzwungen tragen. Ich bin Impfskeptikerin und halte aktuellen PCR-Test für Blödsinn.
Gestern hatte ich einen Prophylaxetermin beim Zahnarzt. „Solche Zettel gelten hier nicht!“ war der Kommentar zu meinem Attest. Ich trage es immer laminiert am Schlüsselband um den Hals. Ich durfte auf der Straße 20 min warten. Der Busfahrer wollte mich nicht mitnehmen, ich habe ihn ignoriert. Nach dem 3. Versuch Zahnpasta zu kaufen, habe ich aufgegeben.
Wenn meine Frustationstoleranz aufgebraucht ist, neige ich zu Bosheit.
Ich habe beim MAGS NRW angefragt, wie denn Impfen und Schnelltests maskenbefreit funktionieren.
Antwort:
Bei Gesundheitsfragen soll ich das Gesundheitsamt fragen.
bei Ordnungsfragen das Ordnungsamt,
bei Rechtsfragen den Rechtsanwalt.
Bis auf letzteres habe ich das gemacht, obwohl ich keine Ahnung habe, was Ordnungsfragen sind. Das Gesundheitsamt hat mich an das Ordnungsamt verwiesen, das Ordnungsamt ans Gesundheitsamt, sucht aber noch nach jemanden, der das wissen könnte.
Der gegenwärtige Stand aus meiner Sicht: Ohne Maske keine Impfung im Impfzentrum, kein Schnelltest, es gilt das Hausrecht.
Das ist jetzt keine Satire.
Ihr dürft das gerne veröffentlichen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wo nichts mehr ist, kann man auch nichts mehr antasten.
Ich habe tatsächlich einen Anruf vom Ordnungsamt erhalten.
Über den Zugang zum Schnelltest ohne Maske entscheidet der Anbieter (Hausrecht), im Impfzentrum erhalte ich ein Faceshield, ein Attest reicht nicht aus, um mich von der Maskenpflicht zu befreien, ich brauche ein ärztliches Gutachten.
Schade, ich habe es mir nicht schriftlich geben lassen.
Ich habe jetzt richtig viel Lust auf einen Impftermin mit "Aufklärungsgespräch" und dann gehe ich. Lässt man mich nicht rein, dann klage ich. Ich habe aber keine Lust auf Klappsmühle.«
trauriger Alltag vieler.
Was diese Dame schreibt, war doch seit langem abzusehen, dass es eintritt.
Ich gehe nur noch das Notwendigste einkaufen – und dann ganz schnell raus aus dem Laden, denn als Asthmatikerin bekomme ich durch die Maske keine Luft . ich wünsche der jungen Frau (?) alles Gute.
Kein Einzelfall. Geht mir auch so. Die Mehrheit meiner Bekannten in meinem Arbeitsumfeld (IT, Wissenschaft) denken ernsthaft über auswandern nach (also kurz vor konkreten Schritten), ein relativ großer Teil ist schon konkret dabei, und fast wöchentlich geht einer tatsächlich. Und Sie werden kaum glaube wohin… gen Osten. Ungarn, Slowenien, Saudi Arabien, Dubai, selbst nach Jordanien ist jemand. Im IT- und Forschungsbereich ist das auch quasi ohne weiteres möglich. Und man glaubt es kaum: die Lebensbedingungen sind dort wesentlich besser. Selbst Leute die mit der Kultur im vorhinein nicht so viel anfange konnen kommen ins Schwärmen. IT-Experten aus Europa werden in Arabien hoffiert, mit mindestens 6‑Stelligem Gehalt, Kost und Logie frei, Auto sowieso (hier bekommt man als erfahrener Experte mit Master, wenn man Glück hat, sein 60k im Jahr und ein Mobiltelefon – wenn man legal und ethisch vertretbaren Job haben möchte, eine Professur lohnt sich auch nicht mehr, da hat hat mein Vater bei Mercedes als Arbeiter mehr verdient und weniger Bullshit über sich ergehen lassen müssen). Hier finden wir keine Nachfolger mehr. Da fehlt es selbst bei Informatik-Absolventen and den basalsten Grundlagen. So schautfelt sich Deutschland langsam sein eigenes Nordkora. Ich gehört jetzt auch zu denen die gehen werden. Hatte schon in den 90ern die Chance zu gehen, aber ich abe an diese Land und seine Menschen geglaubt. Ein riesen Enttäuschung. Dieses Land und seine Menschen haben Mentizid begangen oder sind bereits geflüchtet.
Die Steuern und Beiträge nicht zu vergessen.
Selbst in der höchsten Steuerklasse verdient man zu wenig, um Grund oder Haus zu erwerben.
@ 72-jährige Leserin: willkommen im Klub! Mir geht es nicht ganz so, aber man wird behandelt wie ein Aussätziger. Als ich letzte Woche zum Zahnarzt ging, hatte ich folgenden Gedanken: es ist schon paradox, jetzt gehst du gerne zum Zahnarzt, weil das einer der wenigen Orte ist, an dem du ungestraft ohne Maske "verweilen" darfst.
Alltag in einer zutiefst faschistischen und menschenverachtenden Ungesellschaft. Wir sollten Artikel 1 GG streichen; für den interessiert sich eh kein Schwein.
Einfach unfassbar. Georg Schramm hat es schon vor Jahren prophezeit, mit dem Horkheimer Zitat: "Die vollends aufgeklärte Welt erstrahlt im Lichte triumphalen Unheils" oder so ähnlich.
Ich hätte mir sowas nie träumen lassen.
Das ist der erste Satz aus der DdA.
Im Laufe eines Jahres hat sich das Leben komplett verändert. Mein Eindruck ist, es bildet sich eine weitere Parallelgesellschaft neben den ethischen: die politischen Outlaws. Von den früheren Bekannten und Freunden aus Chor und VHS sind nur einige wenige Lichtpunkte übergeblieben, die Denkverweigerer sind in diesem Umfeld klar in der Überzahl.
Andererseits habe ich so viele liebe neue Leute kennengelernt, es gibt einen Plan B zum Einkaufen, einen neuen Hausarzt, neue Freunde.….das Leben läßt sich nicht ersticken, es findet, wie das Wasser, immer einen Weg.
Bin kurz vor einer Klage gegen einen Landrat wegen Beauftragter Diskriminierung durch den Zieman Sicherheitsdienst in einem Verkehrsamt. Wer Erfahrungen hinsichtlich Klage hat bitte gerne melden.
Was soll ich sagen. Sparkasse und Post stehen mir als maskenfreiem Menschen trotz ärtzlichen Attests seit Monaten nicht mehr offen, eine Diskriminierung stellt das laut Staatsanwaltschaft aber nicht dar – Hausrecht. Frage mich wie die Post das neben chronisch Kranken bei anderen gesellschaftlichen Gruppen handhabt. Dürfen Farbige rein? Homosexuelle? Frauen?
Wendet Euch an die Antidiskriminierungsstelle und beschwert Euch beim Vorstand von Sparkasse und Post, falls ihr die Energie übrig habt.
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Der_aktuelle_Fall/Behinderung/Corona_Schutzmasken.html
"Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich im Fall von Karla G. an den Elektronikfachmarkt gewandt – und eine Lösung vermitteln können. Dieser bietet Kund_innen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, ab sofort frisch desinfizierte Visiere für die Dauer ihres Einkaufs an. Auch andere Einzelhandelshäuser haben sich gegenüber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereit erklärt, Ausnahmeregelungen zu schaffen. Gleichwohl gibt es hier leider keine einheitliche Regelung. Es wäre wünschenswert, wenn der Einzelhandel hier bundesweit vergleichbare Kriterien schaffen würde.
Vor diesem Hintergrund hat die Antidiskriminierungsstelle die Geschäftsführungen verschiedener großer Kaufhausketten und Geschäften mit bundesweiten Filialen angeschrieben und darum gebeten, zur Vermeidung von Diskriminierungen Ausnahmeregelungen für die Betroffenen zu schaffen. Einige der angeschriebenen Unternehmen haben auf diese Bitte entgegenkommend reagiert. Leider haben einige andere Unternehmen kein Verständnis für die Diskriminierungsproblematik gezeigt. Sie berufen sich uneingeschränkt auf ihr Hausrecht und wollen ausnahmslos an der Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes festhalten.Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sucht daher auch weiterhin das Gespräch mit dem Einzelhandel."
Jede Stadt hat eine Antidiskriminierungsstelle. Ihr könnt auch gleich eine Kopie an Bürgermeister, Landrat und Stadtverordnete machen. Eine Positivliste von Geschäften, die Maskenatteste akzeptieren, hilft vermutlich auch. Ihr könnt euch dafür an die PR Stellen der Firmen wenden und anfragen, wie es bei ihnen gehandhabt wird. Kaum eine Firma will wegen der Diskriminierung von Behinderten an den Pranger gestellt werden.
Und so wird es demnaechst auch mit der Impfung. Keine Impfung? Pech gehabt! Hausrecht!
Ich verstehe nicht, wie die Staatsanwaltschaft auf den Trichter kommt, dass das Hausrecht reicht, um sowas durchzusetzen. Niemand darf wegen Behinderung benachteiligt werden. Eine chronische Erkrankungen wie Asthma, zählt dazu.
Man sollte mal aus Protest, sämtlichen Afrikanern den Zutritt verbieten. Begründung: Die könnten ja Ebola haben. Das wäre rassistische Diskriminierung? Ja, klar! Aber das würde doch die hoffentlich die Leute wachrütteln, denn Menschen mit Maskenbefreiung sind ja auch nicht automatisch krank, um andere Menschen durch die Atemluft infizieren zu können. Und nicht jeder Afrikaner hat Ebola.
"Wenn meine Frustationstoleranz aufgebraucht ist, neige ich zu Bosheit."
Made my day.
Lange nicht mehr so gelacht.
In einer der ersten Sitzungen des Corona-ausschuss wurde von Dr. Hoffmann darauf hingewiesen, dass das Hausrecht in so einem Fall nicht greift. Öffnung für die Allgemeinheit.… genau bekomme ich das nicht mehr hin. Kann man aber nachkucken. Er begründete dies damit, dass der verweigerte Einlass eine Form von Diskriminierung sei. Ist das so nicht mehr gültig?
Das ist Rassismus. Menschen ohne Masken sind die neuen Farbigen
Strafanzeige wegen Verdachts auf Diskriminierung
https://pressemitteilung.ws/node/787556
Seitdem (04.02.2021) von keiner Behörde irgend etwas. Aber ein Anwalt hat seine Unterstützung zugesagt.
ich bin 52, sportlich (soll heißen: sehe "gesund" aus) und – maskenbefreit. rechtskonform per ärtzl. attest. nicht etwa selbst ausgedruckt o.ä., sondern nach ausführlicher anamnese, nach besuch zweier ärzte! unterschiedlicher fachgebiete ich hab es seit einem dreiviertel jahr immer dabei, mein wichtigtes gut derzeit. ich falle nicht gleich tot um, wenn ich 5 minuten maske trage, aber es ist seeehr unangenehm.
erfahrungen damit: bei verkaufspersonal grundsätzlich soweit ok, die wenigsten interssiert es (ich zeige den zettel grundsätzlich an der info im supermarkt vor, oder spreche einen mitarbeitenden im eingangsbereich direkt an und frage, ob ich hier einkaufen "darf"), gelegentlich kommt es sogar zu freundlichen gesprächen, es herrscht weitgehend verständnis.
restaurants (als sie noch offen waren), post/paketshops, bank und behördenbesuch (kfz-zulassung) ebenso: größtenteils keine probleme, wenn man offensiv damit umgeht und beim reinkommen schon von der tür aus darauf hinweist und das attest parat hält. ja, normal ist anders – aber besser so, als mit der schnutenwindel.
ein mal wollte eine restaurantbesitzerin, dass ich draußen im biergarten eine maske für den weg vom gartenzaun zum tisch aufsetze (3 meter!) – die diskussion darüber hat länger gedauert, als die zwei schritte dorthin. das schnitzel war ok, bleibt aber mein einziges da 🙂
negatives 1x mit der polizei: zufällige kontrolle nahe einer demo (bei der ich nicht teilgenommen habe): attest würde angeblich nicht gelten, da keine krankheit draufsteht, mein einwand, dass dies in der coronaVO nicht erwähnt wird und dem patientendatenschutz widersprechen würde, wird mit dem schülerurteil aus bayern gekontert, bayerische gerichte sind aber in niedersachsen nicht zuständig sage ich – am ende gibt der schupo ohne bußgeld auf, verlangt aber, dass ich den platz (innenstadt mit maskenpflicht) verlasse…
tankstelle: "sie dürfen ohne maske hier nur den sprit bezahlen, aber nicht im shop einkaufen." wtf?, denke ich – aber egal.
im supermarkt sprechen mich eher andere kunden gelegentlich dauf an: je nach "tonfall" der ansprache gibts entweder eine ebenso freundliche erklärung (allerding ohne angabe von details), oder halt eine weniger druckreife entgegnung…
ein elektronikmarkt hat mir ein facehield zwangsverordnet, sonst käme ich nicht rein – hab ich ein mal mitgemacht, da ich dringend was benötigte und nicht mit so einem unwirksamen unfug gerechnet habe. jetzt wird der laden gemieden und bei amazon bestellt…
der tiefpunkt: eine ältere kundin in einem kleinen biomarkt keift mich an "ich will nicht, dass sie hier einkaufen" 🙁 seitdem hängt an der eingangstür ein zettel vom inhaber, dass auch ärtzl. maskenbefreite bitte ein tuch, schal o.ä. über das gesicht ziehen mögen. hmm… schade, dass der inhaber "umgefallen" ist – hatte vorher mal ein gespräch mit ihm und er schien eher kein beführworter des ganzen wahnsinns zu sein, will aber nach eigenen aussagen "keinen stress mit anderen kunden".
das ist das eigentliche problem: die menschen stehen nicht (mehr) zu ihren überzeugungen – haben keine eier, ihre meinung zu sagen. zu viel diffamierung, mobbing, anpassungan die masse.
mein motto: lieber auf einem steinigen weg, als auf einer schleimspur!
Mein Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass auf jedem Schild mit Maskengebot steht, dass Personen mit einem ärztlichem Attest die Ausnahme bilden, sonst sind die Betroffenen Einzelkämpferinnen.
Das Problem ist politisch verursacht und muss politisch gelöst werden.
Ich habe meine Wahlkreisabgeordneten um ein Gespräch gebeten , schließlich sind es meine Vertreter. Ich habe an die Kassenärztliche Vereinigung geschrieben.
Der Justiz traue ich nicht, die Antidiskriminierungsstelle regelt nur Einzelfälle, kann aber am Prinzip nichts ändern.
Ich überlege auch, deswegen die Erhöhung des Grads der Schwerbehinderung zu beantragen, weil ich von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen werde und bei Ablehnung zu klagen.
Das Problem ist das in Deutschland gerade das Prinzip Null Toleranz herrscht.
Es gibt nur schwarz oder weiß und dazwischen ist nichts.
Entweder ich befürworte die Coronapolitik und die damit verbundenen Massnahmen oder ich bin ein Aluhut und Corona Leugner.
Wenn man nur mal Fragt ob man nicht wenigstens mal über alternative Massnahmen diskutieren und sich andere Meinungen zumindest mal anhören könnte wird man direkt beschimpft.
Kommt mir vor wie vor ca. 90 Jahren.
Maskenpflichtbefreite oder nicht geimpfte dürfen hier nicht rein klingt mir ähnlich wie im Geschichtsunterricht.
Ärztliche Atteste waren bislang nur zu arbeitsrechtlichen (Krankmeldung) und versicherungsrechtlichen (Anerkennung Behinderung etc.) Zwecken überhaupt vorgesehen.
Die "Idee", dass man nun die Berechtigung zur Wahrnehmung seiner Grundrechte mittels Attest oder Impfschein nachweisen können solle, ist schlicht ebenso grundrechtssinnverkehrend wie die eilig ins IfSG eingebügelten so genannten Rechtsgrundlagen dafür.
Alles steht und fällt letztlich mit der Berechtigung, einen Ausnahmezustand überhaupt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen definieren zu DÜRFEN. Die ist nicht gegeben, und das nachzuweisen dienen die Anstrengungen der international agierenden Anwälte – aber das ist langwierig und aufwändig.
Einstweilen muss man es nehmen, wie es ist: als einen derzeit für die Putschisten rechtfreien Raum, in dem sich die (Staats)Gewalt samt Polizei deswegen durchsetzt, weil sie es KANN.
Ja, mir wurde von einem Kommentator auf TE auch schon geraten, dass ich mir psychologische Hilfe suchen sollte. Jetzt lache ich darüber, aber als ich diese Antwort auf einen Kommentar von mir las, war ich wütend. Merke, wer gegen den Zeitgeist schwimmt, wird zum Psychopaten gemacht. Schließlich sollen wir uns doch alle darüber freuen, wie fürsorglich unsere Regierung mit uns ist. Kicher!!!! Zur Zeit lasse ich alles an mir vorübergehen und mache, was und wie ich es will. Ich feiere in der Familie, wie ICH will. Ich tue so als ob ich eine Maske aufsetze, aber so, dass man sieht, dass ich dagegen bin. Vielleicht habe ich es am Stadtrand auch besser. Da kommt keine Polizei.
Nordrhein-Westfalen
Landesarbeitsgericht Köln
Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen
Sei der Kläger ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen.
LAG Köln, 12.04.2021 – 2 SaGa 1/21
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20K%F6ln&Datum=2021–04-12&Aktenzeichen=2%20SaGa%201/21
05.05.2021 Rechtslupe
Kein Arbeiten ohne Maske – auch nicht mit Attest
(…) Der Arbeitnehmer legte zwei Atteste vor, die ihn von der Maskenpflicht und ebenfalls von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreiten. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Stadt den Arbeitnehmer nicht im Rathaus beschäftigen. (…)
Gem. § 3 Abs. 1 d) der seit dem 07.04.2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW bestehe im Rathaus der Stadt eine Maskenpflicht. Auch aus § 2 Abs. 5 Nr. 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 (i.d.F. vom 11.3.2021) ergebe sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, zum größtmöglichen Schutz der Beschäftigten die Maskenpflicht anzuordnen. Zusätzlich sei diese Anordnung vom Direktionsrecht gedeckt. Denn das Tragen einer FFP-2-Maske diene dem Infektionsschutz sowohl der Mitarbeiter und Besucher des Rathauses als auch des Arbeitnehmers selbst. Sei der Arbeitnehmer ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen. (…)
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12. April 2021 – 2 SaGa 1/21
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kein-arbeiten-ohne-maske-auch-nicht-mit-attest-3224605