»Anzeigen von Gegnern der Corona-Maßnahmen gegen Markus Söder beschäftigen die Staatsanwaltschaft München I. Rund 200 Anzeigen gegen hochrangige bayerische Politiker seien bereits eingegangen, die meisten davon gegen den Ministerpräsidenten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Juliane Grotz, am Donnerstag in München sagte.
In den Anzeigen werde angegeben, die von der Staatsregierung verhängte Pflicht, im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine Maske zu tragen, sei Körperverletzung. Die Ermittlungen würden schnell eingestellt, betonte Behördenleiter Hans Kornprobst. Denn die Vorwürfe seien „weit weg“ von erkennbaren Straftaten. „Aus der Maskenpflicht eine Körperverletzung zu konstruieren, ist einfach zu weit hergeholt.“ Arbeit mache die Flut der Anzeigen aber dennoch.«
merkur.de (20.5.)
Ja, es ist gar nicht so einfach, einen Irren an der Spitze loszuwerden.
Das haben die vor 75 Jahren auch bemerkt.
Schon gar nicht mit einer fehlenden Gewaltenteilung. Die Staatsanwaltschaft wird ihrem Chef keine Schwierigkeiten machen, wie sollte sie?
Wenn sich genügend Wähler finden, WIRD man ihn loswerden.…
https://buendnis-landtag-abberufen.de/
Und noch frisch vom Spezl Harbarth oder wie der heißt:
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos
Pressemitteilung Nr. 42/2021 vom 20. Mai 2021
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-042.html
Auszug:
Auf der anderen Seite steht der – dem Gesetzgeber nach Art. 2 Abs. 2 GG obliegende – Schutz von Leben und Gesundheit vor einer Infektion mit einem Virus, das vielfach schwere und langfristige Erkrankungen auslöst oder sogar zum Tode führt. Das Gesetz dient dazu, eine Abschwächung des Infektionsgeschehens zu erreichen und die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass es zu vermehrten Ansteckungen kommt. Bei Inkrafttreten des Gesetzes war die infektionsepidemiologische Lage der COVID-19-Pandemie besorgniserregend. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass sich die weltweite und schnell auch nach Deutschland wandernde epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sehr dynamisch entwickle. Er verwies auf die Verbreitung neuer Virusvarianten (Mutationen) mit ernst zu nehmenden weiteren Risiken. Diese Situation gebiete effektive Maßnahmen zur Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte, um so auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit die bestmögliche Krankenversorgung zu sichern. Da das Virus durch die Atemluft übertragen werde, erhöhten wechselnde Zusammenkünfte zwischen Menschen das Ansteckungsrisiko. Deshalb sei eine Begrenzung der Kontakte anzustreben. Der Gesetzgeber ging insofern davon aus, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eine Überlastung des Gesundheitswesens drohe, die sich auch in der Verschiebung ansonsten planbarer Behandlungen bei anderen Erkrankungen und der Erhöhung des Anteils vermeidbarer Todesfälle ausdrücke. Daher greift die beanstandete Beschränkung, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, und gilt nur, solange diese Ansteckungsrate an fünf aufeinander folgenden Werktagen nicht unterschritten wird (§ 28b Abs. 2 IfSG). Auch wegen entsprechender Erfahrungen in früheren Phasen der Pandemie haben diese Einschätzungen des Gesetzgebers eine nachvollziehbare Grundlage.
Entscheidungsbegründungen der BVerfG unterm Kumpel Harfratz nehmen langsam blamable Züge an und beginnen, den Hofwissengschaftlern zu ähneln.
Da ist es schön zu wissen, dass die Juristerei in absehbarer Zeit von LegalTech übernommen werden wird – und auch kann, denn dumm genug sind die Enscheidungsfindungen inzwischen. DAS kann auch eine Maschine, vornehm: KI. Die heißt nicht so, weil sie intelligent ist, sondern weil zuvor Menschen so einfältig geworden sind, dass das eine Maschine effizienter nachbilden kann.
Kenner wissen das und betreiben es auch – Anwalt Jun, was mich nicht wundert.
@some1:
Die "Argumentation" des BVerfG ist auch nach meiner bescheidenen Meinung irgendetwas zwischen dreist und einfältig (und in etwa so faktenbasiert wie eine behauptete Kausalität von Storchenpopulation und Babybooms).
Fairerweise sollte man allerdings erwähnen, dass "(Damit) nicht entschieden (ist), dass die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Prüfung bleibt im Falle der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung den jeweiligen Hauptsacheverfahren vorbehalten (ebenso wie die Prüfung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG zur „Ausgangsbeschränkung“, vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 5. Mai 2021)."
Zwei Theorien:
dem BVerfG geht es (nur derzeit?) vorrangig um Staatsraison. Schließlich wäre mit einer einstweiligen Verfügung eine offensichtliche "Delegitimierung des Staates" (in diesem Fall: zuvorderst der Exeku- und Legislative) verbunden. Nachvollziehbar.
Bei diesem Szenario verschiebt man eine Entscheidung "in der Hauptsache" lieber auf einen Termin, an dem sämtliche "Maßnahmen" ohnehin aufgehoben sind und wird dafür von der Presse scheinheilig über den giftgrünen Klee gelobt, egal wie das Urteil auch aussehen mag.
Oder:
das BVerfG ist ohnehin gleichgeschaltet und/oder die Marionetten winken alles durch, schon um einen #allesaufmachen-Shitstorm zu vermeiden.
Ich bin mir unschlüssig, welche der beiden ich schlimmer finden soll.
Ich muss gestehen, ich kenne "Der Westen" nicht; der Schreibstil erinnert an alte BILD-Artikel:
https://www.derwesten.de/politik/karl-lauterbach-spd-nrw-landesliste-bundestagswahl-2021-bundestag-id232334429.html
Hier kämpft das Redaktionsteam mit den Tränen und ringt um Erklärungen, wie es sein könne, dass Lauterbach von seiner Partei nicht mehr gebührend gewürdigt würde. (Vielleicht wird er es ja doch? Entsprechend, meine ich?)
Was sind schon Masken gegen Daten?
Lesenswert was in Indien abläuft:
https://off-guardian.org/2021/05/19/microsoft-vs-indian-farmers-agri-stacking-the-system/
off-guardia.org ist sehr lesenswert!
Wer Übersetzunghilfe braucht http://www.deepl.com aus Köln